Mitsorgerecht

Kleines Sorgerecht


 

 

 

Viele Männer und Frauen, die seit längerem mit ihrem neuen Partner/Partnerin und dessen leiblichen Kind in häuslicher Gemeinschaft zusammen gelebt haben, fragen sich , ob sie auch ein Sorgerecht erhalten können.

Dies wird nach dem Willen der Rot-Grünen Bundesregierung derzeit nur lesbischen Frauen und in seltenen Fällen schwulen Männern im Rahmen des Lebenspartnerschaftsgesetzes zugestanden.

Wer das nicht ist, muss sich zur Zeit also - möglichst zur Frau - umoperieren lassen und dann in lesbischer Lebensgemeinschaft leben oder auf die Segnungen der maßgeblich von MdB Volker Beck (Bündnis90/Grüne) initiierten rechtlichen Besserstellung lesbischer Frauen gegenüber heterosexuellen Menschen, verzichten.

 


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