Mutterkult


 

 

 

 

Krönung Mariens - Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien (um 1600)

 

 

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

 

 

Der Bundesgerichtshof:

 

"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem skandalösen männer- und kinderfeindlichen Urteil vom 4.April 2001

 

 


 

 

 

"Mutter, Madonna, Hure. Die Verherrlichung und Erniedrigung der Frau."

E. Welldon, 1988, Fellbach (Bonz)

 

Sollte man zur Pflichtlektüre für die Richter am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht erklären.

 

 


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