Neger

Meine Damen und Herren, liebe Neger!

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/M#Meine_Damen_und_Herren.2C_liebe_Neger.21


 

 

 

Neger auspeitschen

Auspeitschungsballett

Grenzgang in Biedenkopf (Hessen), ein “einzigartiges Heimatfest“: Wenn der “Wettläufer” mit der meterlangen Peitsche um sich drischt, ist es besser in Deckung zu gehen. Er führt vor, wie Eindringlinge verscheucht werden. Doch wo sind sie, die Fremden? Spätestens seit 1942 sind hessische Dörfer judenrein.

Mohren hat es in Biedenkopf praktisch niemals gegeben. Als Ersatz wird einer von denen, die das heimatfestliche Peitschen organisieren, schwarz angemalt. Dieser Mohr ist falsch. In Wirklichkeit ist er ein Weißer. Der falsche Mohr darf selbstverständlich keine echte Dresche kriegen. Er und die “Wettläufer” führen ein Auspeitschungsballett auf:

Der Mohr führt tanzend mit seinem langen Säbel den Festzug an, die Wettläufer umkreisen ihn pausenlos mit lautem Peitschenknallen,

so die offizielle Erklärung der Stadt Biedenkopf.

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http://bloegi.wordpress.com/2010/02/28/neger-auspeitschen/

 

gefunden am 01.03.2010

 

 


 

 

 

Neger, Neger, Schornsteinfeger

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschließt, die Eingabe eines Negers den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als „Material“ zu überweisen.

Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen über die Minderwertigkeit der Neger noch Bestand haben.

Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten der Lebenssituation der Neger liefern soll, sei „dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.

Quelle: Rassenforschungsstation beim Bundesministerium für Negererforschung vom 16.12.2009

 

 

 

 

Petitionsausschuss: Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht erforderlich

Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als „Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffene Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei „dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.

Quelle: heute im bundestag vom 16.12.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegen schon seit Jahren Petitionen gegen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder vor, auf die der Ausschuss bisher immer gebetsmühlenhaft geantwortet hat, dass alles bestens wäre oder sonst wie bürokratisch auf den Sankt Nimmerleinstag verwiesen wurde. 

Nach dem Donnerschlag des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in  Strasbourg (Straßburg) wachen aller Ortens die Schlafmützen auf und mahnen zur Eile, einen höchst überflüssigen Forschungsbericht fertig zustellen.

Nächstens gibt man beim Bundesjustizministerium noch eine Forschungsstudie in Auftrag, ob es "Negern" zukünftig gestattet werden sollte, gleichberechtigt mit Weißen den Bus zu benutzen.

 

 

"Die Geschichte wird einmal ein vernichtendes Urteil nicht nur über diejenigen fällen, die Unrecht getan haben, sondern auch über die, die dem Unrecht stillschweigend zusahen."

Rudolf Breitscheid, Reichtagsabgeordneter, * 02. November 1874, †24. August 1944 im KZ Buchenwald

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun, das wird die stillschweigenden Zuschauer wohl kaum gekümmert haben, dass die Geschichte " einmal ein vernichtendes Urteil" über sie fällt, denn die passiven Täter schauten weder auf die Tat, die sie hätten sehen können, noch auf das Urteil der Geschichte. Statt dessen genießen sie ihre Rente, die die Generation der Kinder im sogenannten Generationenvertrag für sie erarbeiten, gießen die Blumen, harken den Gehweg, singen fromme Lieder in der Christengemeinschaft und wählen CDU oder eine der anderen im Bundestag vertretenen staatstragenden Parteien, die seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland systematisch das Menschenrecht nichtverheirateter Väter auf Sicherung und Entwicklung der Beziehung zu ihren Kinder gebrochen haben. Doch einest Tages wird vielleicht ein Wunder geschehen und die dann amtierende Bundesregierung entschuldigt sich bei Hunderttausenden staatlich geschädigten Vätern für das ihnen zugefügte staatliche Unrecht. Auch wenn man das den Vätern geschehene Unrecht und Leid nicht mit Geld aufwiegen kann, ein BRD-Justiz Unrechtsbereinigungsgesetz (BRD-UnBerG) ist ein notwendiger Schritt der rechtlichen Rehabilitierung. 

 

 

 

Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG).Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Betroffene, die Opfer rechtswidriger strafrechtlicher Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 wurden und denen durch Freiheitsentziehung Nachteile entstanden sind, haben Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatwidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG).Auf Antrag wird die Entscheidung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, soweit sie mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil sie der politischen Verfolgung gedient hat oder die angeordneten Strafmassnahmen in grobem Missverständnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen.

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) 

Betroffene, die Opfer rechtswidriger hoheitlicher Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 wurden und denen hierdurch Nachteile entstanden sind, haben Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung nach dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG).

Auf Antrag wird die rechtswidrige Verwaltungsentscheidung aufgehoben, soweit sie mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist und ihre Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken. 

 

 

 

 

Australien entschuldigt sich

Albtraum der Aborigines

Zwischen 1900 und 1973 entriss die australische Regierung 100.000 Aborigine-Kinder ihren Eltern. Die kulturelle Entwurzelung wirkt sich bis heute aus. VON URS WÄLTERLIN

Die Aborigines mussten lange auf die Entschuldigung der australischen Regierung warten. Foto: reuters

SYDNEY taz Im Hintergrund strahlt das weiße Segeldach des Opernhauses von Sydney im Glanz der Nachmittagssonne. Davor sitzt Mary Hooker und erzählt ein brutales Kapitel der australischen Geschichte. Es war im Frühjahr 1970, Mary Hooker war gerade 12 Jahre alt, als eines Morgens ein Polizeiauto vor der Schule ihrer Ureinwohnersiedlung hielt. "Sieben meiner Geschwister saßen bereits im Wagen. Die Beamten sagten, wir würden unsere Mutter im Krankenhaus besuchen gehen", erinnert sich die heute 50-Jährige. Stattdessen fuhren die Polizisten die Kinder zum Gericht. Dort entzog man den Eltern das Sorgerecht - in Abwesenheit. Offizieller Grund: "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht".

BILLIGE ENTSCHULDIGUNG

"Wir entschuldigen uns für den Schmerz, das Leid und die Kränkung dieser Gestohlenen Generationen." Diese Erklärung wird Australiens Premierminister Kevin Rudd am Mittwoch im Parlament verlesen. Die Entschuldigung bei den Ureinwohnern ist eine wichtige, aber nur symbolische Geste. Rudd wehrt sich strikt gegen Forderungen nach finanzieller Kompensation. Er will in erster Linie mit praktischen Maßnahmen die Probleme angehen, unter den die rund 500.000 Aborigines unter den 21 Millionen Australiern leiden. Die Ureinwohner sind in fast allen Bereichen des Alltags benachteiligt. Aborigines sterben im Durchschnitt 17 Jahre früher als nichtindigene Australier. Alkohol, Arbeitslosigkeit und Krankheiten, die sonst nur in Entwicklungsländern vorkommen, sind unter Aborigines weit verbreitet. Experten sagen: Das ist eine Folge der kulturellen Entwurzelung durch Kinderdiebstahl.

EIN SORRY, DAS SPALTET

Die historische Geste der Versöhnung wird keineswegs von der ganzen Bevölkerung Australiens unterstützt. Laut Umfrage stimmen nur 55 Prozent der AustralierInnen einem "Sorry" zu. Jüngere Befragte sagen häufiger Ja als jene, die vor 1970 geboren wurden. Die Politik der forcierten Entfernung von Kindern endete Anfang der 70er-Jahre. Die "Sorry"-Frage spaltet auch die Opposition im Parlament. Die konservative Koalition lehnte bisher strikt jede Entschuldigung ab, jetzt stimmen verschiedene Politiker zu. Der frühere konservative Premierminister John Howard meinte, die heutige Generation von Australiern sei nicht für die Politik der Vorväter verantwortlich. Tatsächlich sind viele Australier noch immer der Meinung, die Praxis der Kindsentfernung sei angebracht gewesen. Viele Konservative stören sich am Begriff "Gestohlene Generationen", sie sagen "Gerettete Generationen".

"Ich saß nur da und verstand überhaupt nichts", sagt Hooker heute. Die Beamten waren freundlich. "Jetzt dürft ihr zwei Wochen in die Ferien." In Wahrheit fuhren die Kinder nach Sydney, von wo aus sie in verschiedene Heime gebracht wurden. Aus zwei Wochen Urlaub wurden sechs Jahre Albtraum.

Mary Hooker ist eines von zehntausenden Mitgliedern der sogenannten Gestohlenen Generationen Australiens. Die Ureinwohner sind Opfer einer Politik verschiedener australischer Regierungen, die von 1900 bis etwa 1973 zur Zersplitterung unzähliger Familien geführt hat. Mindestens 100.000 Kinder der heute knapp 500.000 zählenden Ureinwohner, der Aborigines, wurden von ihren Eltern entfernt. So steht es in der Studie "Bringt sie nach Hause" der australischen Menschenrechtskommission (1997). Die Kinderdiebstahlspolitik hatte offiziell den Namen "Wohlfahrtssystem für Ureinwohner". Sie endete erst in den 1970er-Jahren, als Australien den Aborigines zögerlich Rechte einräumte.

Dennoch leiden noch heute zehntausende von indigenen Australiern unter den Folgen - als Betroffene oder Nachkommen von Opfern. Depressionen, Identitätsprobleme, soziale Verwahrlosung und Selbstmorde sind unter den Mitgliedern der Gestohlenen Generationen weit verbreitet. Das sind die Folgen einer systematischen Entwurzelung durch den Staat. Manchmal stimmten die Ureinwohnereltern auch zu - weil sie sich nicht in der Lage fühlten, für ihre Kinder zu sorgen. Meist aber wurden die Kinder mit Zwang von den Eltern getrennt. Oft waren die Kirchen involviert - als Betreiberinnen der Schulen und Heime, in denen die Kinder untergebracht wurden.

http://www.taz.de/1/politik/asien/artikel/1/albtraum-der-aborigines/?src=SZ&cHash=592726b515

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03.12.2009, dass die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, warten Zehntausende nichtverheiratete Väter in Deutschland auf eine Entschuldigung und Wiedergutmachung der Bundesregierung für die ihnen und ihren Kinder zugemutete jahrzehntelange sorgerechtliche und umgangsrechtliche Diskriminierung, durch die sie erhebliche Einschränkung ihres verfassungsrechtlich zugesicherten Elternrechts erleiden mussten, bis hin zur vollständigen Entfremdung von ihren Kinder unter aktiver und passiver Beihilfe staatlicher Stellen bei der Ausgrenzung der Väter.

 

 

 

Dienstag, 08. Dezember 2009

An die Indianer

USA zahlen Milliarden

Die hohen Erwartungen der Indianer an den Regierungswechsel sollen Schritt für Schritt erfüllt werden.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Nach 13-jährigem juristischen Tauziehen entschädigt die US-Regierung Indianerstämme mit insgesamt 3,4 Milliarden Dollar. Von den Zahlungen sind rund 300.000 Ureinwohner betroffen, teilte die Regierung mit. Justizminister Eric Holder nannte die Einigung ein "historisches" Ereignis, das den Weg zur weiteren Versöhnung öffne. Für eine solche Einigung hatte sich auch Präsident Barack Obama stark gemacht. In dem Fall ging es um eine 1996 eingereichte Sammelklage, die der Regierung in Washington vorwirft, sie habe die Indianer um Milliarden-Dollar-Zahlungen aus Treuhänderfonds geprellt. Die Fonds, in die Erlöse aus der wirtschaftlichen Ausbeutung von Indianergebieten flossen, waren 1987 eingerichtet worden. Bilderserie

* 1. Die Geschichte der USA beginnt nicht mit den Indianern. Eher könnte man sagen: Der Beginn der USA war der Anfang vom Ende der Indianer. Um 1500 lebten auf dem Gebiet der heutigen USA und Kanadas schätzungsweise 7 Millionen Menschen.

* 2. Historiker haben folgende "Faustregel" formuliert: Innerhalb von 100 Jahren nach dem ersten Kontakt mit Europäern reduzierte sich die Zahl der amerikanischen Ureinwohner um rund 90 Prozent.

* 3. Die Indianer sterben an Krankheiten, die aus Europa und Afrika eingeschleppt werden, sie sterben in Kriegen, durch Vertreibung und Massaker. (Das Bild zeigt US-Soldaten im Kampf gegen Indianer kurz nach dem Bürgerkrieg.) dpa http://www.n-tv.de/politik/USA-zahlen-Milliarden-article631320.html

 

 


 

 

 

03.12.2009

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil 1

 

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

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Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (Tel. + 33 (0)3 90 21 42 04) or

Tracey Turner-Tretz (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 30)

Kristina Pencheva-Malinowski (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 70)

Céline Menu-Lange (Tel. + 33 (0)3 90 21 58 77)

Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

 

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit staatlich betriebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts und unter den Augen des von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundesjustizministeriums statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angesagt. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen und widmete sich ihrem Steckenpferd dem Adoptionsrecht für die Partnerinnen lesbischer Mütter, die sogenannte Doppelmutter-ohne-Vater-Familie. 

 

 


 

 

EGMR: Deutschland diskriminiert Väter nicht ehelicher Kinder beim Sorgerecht

In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren Zaunegger/Deutschland - Nr. 22028/04 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR/EuGHMR) durch seine Grundsatzentscheidung vom 03.12.2009 das Recht außerehelicher Kinder auf beide Eltern gestärkt und die langjährige Diskriminierung von Vätern bei der elterlichen Sorge verurteilt.

Der Gerichtshof entschied, dass Väter außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur gemeinsamen Sorge nicht gegenüber Vätern und Müttern ehelicher Kinder benachteiligt werden dürfen. Die deutsche Regelung des § 1626a BGB, der die Begründung einer gemeinsamen Sorge ausschließlich vom Willen der Mutter abhängig macht, ohne zumindest ein Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen, in dem das Kindeswohl ausschlaggebend ist, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der betroffene Vater hatte das Kind gemeinsam mit der Mutter seit Geburt betreut und die Vaterschaft sogleich anerkannt. Nach Trennung einigten sich die Eltern auf ein umfangreiches Umgangsrecht. Die Mutter lehnte aber eine gemeinsame Sorge ab.

Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.

Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden.

•Urteil des EGMR vom 3.12.2009 (in Englisch)

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=859047&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&tabl

 

 

•Pressemitteilung des EGMR vom 3.12.2009 (in Deutsch)

 

 

http://www.baltesundrixe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=70&Itemid=67

 

 

 


 

 

Meine Damen und Herren, liebe Neger! 

Heinrich Lübke

Dies ist ein sprachlicher Fauxpas, der dem ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Heinrich Lübke angedichtet wird. Angeblich soll er diese Worte 1962 bei einer Ansprache in Liberia gesagt haben, doch gibt es keinerlei Beleg dafür. Es findet sich auch nicht auf der Schallplatte „... redet für Deutschland“. Vermutlich wurde dieses „Zitat“ von Kabarettisten erfunden, die sich auf jeden Versprecher Lübkes stürzten. Viele der Stilblüten kamen aus den Redaktionen satirischer Magazine. So auch die englischen Worte „Equal goes it loose“ (Gleich geht es los!), die er angeblich zur britischen Königin gesagt haben soll.

Verbürgt ist aber die folgende Redesequenz, die er auf dem Marktplatz von Helmstedt hielt und die sich auch auf der oben genannten Schallplatte findet:

„Liebe Mitbürger, liebe Jugend! Ich danke zunächst einmal herzlich für den großartigen Empfang, den mir hier diese Stadt und hier der Marktplatz voller gedicht.., dichter Leute, stehender, dichstehender Leute bereitet hat. Ich darf Ihnen aber auch das eine versichern: Wenn ich dieses Jahr hier zum 17. Juni in, äh - [Zurufe: Helmstedt!] - Helmstedt spreche... Sie sehen daran, dass es nötig war, wenn ich hier dieses Jahr in Helmstedt spreche, dann ist es mein eigener Wunsch gewesen. [Beifall].“ [54]

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/M#Meine_Damen_und_Herren.2C_liebe_Neger.21

 

 


 

 

 

Schüsse und Schläge trotz Bürgerrechte

New York (ADN). Obwohl das von Präsident Johnson unterzeichnete Gesetz über die Bürgerrechte den amerikanischen Negern die gleichen Rechte garantieren soll wie der weißen Bevölkerung, häufen sich die Fälle von Rassendiskriminierung. Mit der Pistole in der einen und dem Gummiknüppel in der anderen Hand hat jetzt der Besitzer eines Restaurants in Atlanta (Georgia) drei Neger daran gehindert, in seiner Gaststätte zu speisen ...

http://www.nd-archiv.de/ausgabe/1964-08-14

 

 


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