§ 1671 BGB

Weg mit dem Schandparagraphen


 

 

Der Spitzbart

"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"

Walter Ulbricht, 15. Juni 1961

 

 

Die Bundesregierung:

Grundgesetz Artikel 6 (2) interessiert uns nicht.

Getrennt lebenden Eltern kann mittels §1671 BGB  das Sorgerecht entzogen werden, wenn das Gericht dies so will.

 

 

 

 

 

 

§ 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1.

der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2.

zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

§ 1671 BGB ist einer der perfidesten Paragraphen im deutschen Familienrecht, denn er agiert mit einer schwer zu durchschauenden psychologischen Suggestion (Manipulation), dass der Entzug des Sorgerechtes ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung dem Kindeswohl dienen könne. 

Man könnte daher meinen, der Paragraph wäre von ehemaligen Mitarbeitern der DDR-Staatssicherheit erfunden worden, die nach 1989 nahtlos in das Bundesjustizministerium übernommen wurden, um dort ihre psychologische Kriegsführung gegen Eltern und ihre Kinder ungehindert und mit ausdrücklicher Billigung durch den Deutschen Bundestag und das Bundesverfassungsgericht im Rahmen flächendeckender Ent-sorgung von Eltern in ganz Deutschland fortzuführen.

§ 1671 BGB suggeriert, es könnte dem Wohl des Kindes am besten entsprechen, einem der beiden Elternteile das Sorgerecht zu entziehen, ohne das eine Kindeswohlgefährdung bestünde. Denn im Fall einer Kindeswohlgefährdung kann den Eltern das Sorgerecht mittels §1666 BGB entzogen werden, "wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen."

§ 1671 BGB spricht denn auch nicht von einem Sorgerechtsentzug, der er tatsächlich ist, sondern euphemistisch von einer "Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller". Perfider geht`s kaum noch.

 

 

§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen

(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.

(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666a.html

 

 

 

§ 1671 BGB verstößt ganz klar gegen Grundgesetz Artikel 6 (3)

 

Art 6

(1) ...

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

...

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

 

 

 

und gehört daher umgehend abgeschafft. Zudem ist allen Eltern, denen bis heute mittels dieses Schandparagraphen das Sorgerecht entzogen wurde, eine staatliche Entschädigung zu leisten.

 

 

 


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