Perinatalzentrum


 

 

 

Elternverband begrüßt Gerichtsentscheidung zu Frühgeborenen

 

Pressemitteilung

 

Datum: 01. Februar 2011

AKIK Bundesverband e.V.

Theobald-Christ-Strasse 10-16

D-60318 Frankfurt/Main

www.akik.de

Tel: 01805 - 25 45 28 (gebpfl.).

Fax: 01805 – 25 45 39 (gebpfl.)

presse@akik.de

http://www.akik.de/blog/

 

 

Elternverband begrüßt Gerichtsentscheidung zu Frühgeborenen

 

„Landessozialgericht schützt nicht nur Frühgeborene, sondern alle kranken Kinder“

 

 

Frankfurt am Main/Regensburg, 01. Februar 2011 – Am 26.01.2011 hat der 7. Senat des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg den Eilanträgen von ca. 30 Kliniken entsprochen, die gegen den Mindestmengenbeschluss des G-BA klagten.

 

Entsprechend diesem G-BA-Beschluss vom 17. Juni 2010 sollten ab dem

1. Januar 2011 nur noch die Kliniken zur Versorgung von Frühgeborenen zugelassen sein, die pro Jahr mehr als 30 Frühgeborene unter einem Geburtsgewicht von 1250 gr. behandeln. Die konkrete Folge wäre gewesen: von ca. 270 deutschen Perinatalzentren sollten von einem Tag auf den anderen über 200 Einrichtungen von der Versorgung ausgeschlossen werden, ungeachtet ihres Versorgungsvertrags für ihren Einzugsbereich und nachweislich guter Leistungen.

 

Schon im Sommer 2010 hatte sich der Bundeselternverband AKIK gegen Bestrebungen gewandt, die Behandlungsqualität von Frühgeborenen allein am Geburtsgewicht festzumachen und dadurch die Zerschlagung guter medizinischer Kinderversorgungsstrukturen einzuleiten.

(siehe AKIK Pressemeldung vom 09.06.2010).

 

 

 

 

 

AKIK begrüßt besonders, dass das Landessozialgericht eine Folgenabschätzung vorgenommen hat. Nicht nur die Mindestmengenbefürworter im G-BA und einige möglicherweise von Eigeninteressen getriebene Gruppierungen, sondern auch die Politik habe

es bisher versäumt, die Konsequenzen und Strukturauswirkungen eines solchen Mindestmengenbeschlusses zu bedenken und zukunftswirksam abzuwägen. Wie auch das LSG in seiner Begründung klar herausstellte,

gibt es derzeit keine wissenschaftlichen Beweise, dass die

Erfüllung von Mindestmengen zu einer besseren Behandlungsqualität

führen würde.

 

"Wir sind sehr erleichtert über die LSG-Entscheidung. Damit sind nicht nur die Frühgeborenen vor einem willkürlichen Beschluss geschützt, sondern auch die hervorragenden Versorgungsstrukturen für alle kranken Kinder in Deutschland", so Julia v. Seiche, Sprecherin des AKIK-Elternverbandes.

"Wir erwarten nun von allen Beteiligten diese Atempause und Chance zu nutzen, um sachlich mit Weitblick und Tiefenschärfe die tatsächliche Versorgungsqualität von Frühgeborenen in den Vordergrund zu rücken und von Scheinargumenten Abstand zu nehmen.“

 

 

AKIK: Der AKIK-Bundesverband und seine Ortsgruppen setzen sich für die bestmögliche medizinische, pflegerische, therapeutische, pädagogische und psychosoziale Behandlung akut und chronisch-kranker Kinder im Krankenhaus ein. Zahlreiche Aktivitäten verfolgen das Ziel, kranke Kinder und ihre Familien in deren schwieriger Situation zu unterstützen. Der AKIK verfasste zusammen mit anderen europäischen Schwesterverbänden die EACH (European Association for Children in Hospital)-Charta. Darin werden basierend auf entsprechenden Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention in zehn Punkten die Rechte von kranken Kindern im Krankenhaus und deren Umsetzung beschrieben. Der AKIK ist initiativ sowohl für die Zeit vor als auch während und nach dem Krankenhaus-Aufenthalt eines Kindes.

 

Ansprechpartner:

Julia von Seiche-Nordenheim, Bundesvorsitzende/Presse-Sprecherin,

Harzstrasse 34 a, 93057 Regensburg;

Tel: 0941 – 62 767, Fax: 0941 – 67 206

Mobil: 0172–862 19 66; E-Mail: presse@akik.de; Web: www.akik.de

 

 

 

 

 


zurück