Persönlichkeitsstörung


 

 

 

Persönlichkeitsstörung ist der psychiatrische Begriff für als handlungsbedürftig angesehene Abweichung der Persönlichkeitsentwicklung  (vgl. "Zur Klassifizierung der Persönlichkeitsstörungen - gegenwärtiger Stand und Perspektiven im neuen Jahrtausend", Saß; Jünemann;  Hauben in: "PTT 1/00"). Der frühere Begriff dafür war Psychopathie - ein nicht gerade positiv besetzter Begriff. Was als behandlungsbedürftig angesehen wird, bestimmt wiederum der "Experte".  So kann z.B. ein Mann dauernd schniefend die Nase hochziehen. Manch einer wird das möglicherweise erotisch finden, ein anderer nicht und der Experte womöglich als behandlungsbedürftig - und schon haben wir eine Persönlichkeitsstörung..

Im Sorgerechts- oder Umgangsrechtskonflikt erlebt man es nicht selten, dass sich die bekämpfenden Eltern gegenseitig psychische Auffälligkeiten, Pathologien  und Perversionen  unterstellen. Wenn dann noch ein Gutachter vom Gericht eingeschaltet wird und der sich vorwiegend als Psychodiagnostiker versteht, wird dieser sich mit Sicherheit dem Thema "Persönlichkeitsstörungen" widmen. Dies ist sicher richtig, wenn von dem Verhalten der Eltern eine erhebliche Gefahr (Kindeswohlgefährdung) ausgeht und von fachlicher Seite geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden müssen.

In vielen Streitfällen geht es aber nicht darum, sondern um ganz konkrete Fragen, wie z.B. welchen Hauptwohnsitz das Kind haben soll. Hier ist das Suchen nach "Persönlichkeitsstörungen" in der Regel wenig hilfreich, ja es kann sogar eine Entwertung elterlicher Kompetenz bedeuten, wenn sich ein Gutachter in diesem Zusammenhang anmaßt hier diagnostisch tätig sein zu müssen. Beim Gutacher selbst hat ja auch noch nie jemand nachgeforscht, welche "Persönlichkeitsstörungen" er möglicherweise hat.

Zum anderen ist es so, dass Väter und Mütter, die bis zur Trennung über ein relativ stabiles psychisches Gleichgewicht verfügten, von den "normalen" neurotischen westeuropäisch geprägten Störungen einmal abgesehen, nun infolge der Trennung und der nachfolgend eintretenden Eskalation aus dem Gleichgewicht geraten und plötzlich eine oder mehrere "Persönlichkeitsstörungen" entwickeln. Der 0-8-15 Gutachter wird daraus auf eine fixierte Störung schließen, unfähig zu begreifen, dass Störungen psychodynamisch und systemisch begriffen werden müssen. 

6.01.2002

 

 


 

 

"Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus Sicht der Bindungstheorie"

Gwen Adshead

in:

"Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", PTT, 6/2001, S. 81-89

 

 


 

 

"Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"

Friedemann Pfaff; Horst Kächele

in "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", S. 88-93

Endlich einmal ein Beitrag, der sich augenzwinkernd und doch seriös mit dem Thema der persönlichen und fachlichen Qualität von Psychotherapeuten beschäftigt. Das ganze ließ sich problemlos ausweiten auf andere im psychosozialen Feld tätigen Professionelle, vom Familienrichter, Sozialpädagogen bis hin zum Gutachter. Wer diagnostiziert diese eigentlich? Keiner! So ist es durchaus denkbar, dass ein Familienrichter zu Hause seine Frau schlägt, eine Sozialpädagogin zu Hause trinkt und ein Gutachter pädophil ist.

 

 

 


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