Pflegemutter
Fall Anna - Jugendamtsmitarbeiterin glaubte Pflegemutter
Cornelia Färber
am 02.10.2013
Die Angeklagte (Mitte) steht mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal des Bonner Landgerichts.
Zweiter Tag im Verfahren gegen die für das getötete Pflegekind zuständige Sozialpädagogin. Petra W. war der Fachfrau vom Jugendamt nicht sympathisch. Aber sie galt als kompetent. Und auch Annas leibliche Mutter war mit der Lösung einverstanden.
In der zweiten Augustwoche 2010 - Anna ist da 14 Tage tot - bekommt Susanne
G. eine SMS von einer Kollegin: „...auch Sie können den Menschen nur vor den
Kopf schauen“. Doch trösten kann sie das nicht. Die Sozialpädagogin aus
Königswinter macht sich bitterste Vorwürfe, ist suizidgefährdet. Sie soll in
eine Klinik eingewiesen werden, schließlich schaffen es Ärzte, sie mit Hilfe von
Tabletten zu stabilisieren. Bis zum Sommer 2012 bleibt Susanne G. in
therapeutischer Behandlung.
Jetzt ist der zweite Tag des Prozesses vor
dem Bonner Landgericht wegen Körperverletzung im Amt gegen die
Jugendamtsmitarbeiterin. Sie war zuständig für die Betreuung jener
Pflegefamilie, in der die achtjährige Anna von der Pflegemutter in der Badewanne
ertränkt wurde.
Es ist der Tag, an dem Susanne G. aussagt - besser:
aussagen lässt. Über eine Stunde liest ihre Rechtsanwältin vor, was sich aus
Sicht der 46-jährigen Angeklagten in den zwei Jahren, in denen Anna bei der
Familie W. lebte, ereignete.
...
23 Eletroweidezäune gestohlen - Mildes Urteil : "biker lady 15" stellte ihre Beute mit Foto ins Netz und verkaufte alles bei Ebay
Brilon, 07.01.2010, Paul Roetz
Marsberg/Brilon. Gestern wird Justitia hinter der Augenbinde gelächelt haben, wenn ansonsten vor ihr nur das Gesetz Gültigkeit hat — und zwar für jedermann, egal, wer auch immer vor ihr steht.
Denn Weidezäune stehlen, kommt für alle teuer zu stehen. Deswegen bekam die 50-jährige Angeklagte aus Marsberg auch ein Jahr Gefängnis aufgebrummt. Glück für sie, dass ihr zwei Jahre Bewährung eingeräumt wurden und sie deswegen nicht „einfahren” muss.
Oberstaatsanwalt Hummert, der gestern bei Schnee und Eis aus Arnsberg angereist war, zeigte Herz bei seinem Antrag auf ein Jahr mit zwei Jahren Bewährung sowie Ableistung von 200 Sozialstunden. „Ich hoffe, sie haben daraus gelernt. Sie bewegen sich auf ganz dünnem Eis. Sollte wieder etwas passieren, müssen Sie einziehen.” Die Angeklagte, Mutter von zwei Kindern und einem Pflegekind, geschieden und seit 1996 arbeitslos, wurde beschuldigt, in 23 Fällen Weidezaungeräte gestohlen zu haben.
Wie geschnitten Brot
Im Netz bei Ebay machte sie dann günstige Offerten (mit Foto). 22-mal hat sie ihre Sore dort angeboten und verkauft, einmal sogar vor dem Rewe in Arolsen. Die Zäune gingen offenbar weg, wie geschnitten Brot. Nicht auf einem blieb die Frau sitzen.
Der Gesamtschaden ist zwar mit 1 516,87 Euro eher gering. Doch das Strafgericht hatte nicht nur den Diebstahl per se zu würdigen, sondern auch den Betrug in 23 Fällen. „Denn”, so Richter am Amtsgericht, Fisch, „die Käufer der geklauten Dinge werden ja nicht rechtmäßiger neuer Besitzer ihres Erwerbs. Eine gestohlene Ware geht niemals in das Eigentum eines anderen über, auch nicht, wenn er die Herkunft seines Neuerwerbs nicht kennt.”
Desweiteren sprach die Anklage von gewerbsmäßigem Betrug. Die Beklagte habe den 23-fachen Diebstahl dazu benutzt, um mit dem Erlös ihre finanzielle Lage, die mit 351 Euro ALG II im Monat nicht rosig ist, aufzubessern.
Wie sie denn auf die Idee mit den Weidezäunen gekommen sei, ob sie sämtliche Wiesen abgegrast habe, wollte Richter Fisch wissen. Es sei einfach so passiert, meinte sie. Sie selber habe Schafe und deshalb auch Weidezaungeräte. Eines davon habe sie nicht mehr gebraucht und ins Netz gestellt. Das habe geklappt. Na, ja und dann...! Ihre aktuellen Angebote waren stets unter „biker lady 15” bei Ebay zu sehen und zu ersteigern. Niemals jedoch habe sie auf Bestellung gearbeitet.
Mildes Urteil
Den Computer hatten die Strafverfolgungsbehörden eingezogen und die Festplatte gespiegelt. Die Angeklagte bat das Gericht, den PC nicht auf Dauer zu beschlagnahmen, da dieser ihrer 13-jährigen Tochter gehöre. Für einen neuen fehle das Geld.
Gericht und Anklag drückten beide Augen zu. Kurze Zeit später stellte ein Wachtmeister den PC auf den Zeugentisch. OStA Hummert: „Von mir aus soll sie ihn behalten”. Richter Fisch: „Wir wollen hier auch nicht ein Kind bestrafen.”
Weil sie geständig war und weil, so ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Hofheinz aus Marsberg, sie bereits recht früh mit den Ermittlern zusammengearbeitet habe, sei eine günstige Sozialprognose zu erwarten. Die 200 Sozialstunden könne sie kaum leisten. Morgens trage sie noch Zeitungen aus, ansonsten wohne sie in einfachen Verhältnissen. Da müsse Holz gehackt und der Ofen gestocht werden. Außerdem habe sie noch die Tochter zu Hause.
Sozialarbeit beim Bauhof
Beim Urteil kamen die Sozialstunden dennoch zum Tragen. Monatlich zehn Stunden beim Bauhof in Marsberg seien vertretbar, meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Die gute Sozialprognose sei einerseits zu berücksichtigen. Andererseits kommen zwölf Vorstrafen, meistens Klauerei und Betrug, zum Tragen. Auch wenn die letzte seit 2002 zurück liegt.
Noch im Gerichtssaal konnte man die geständige „Weidezaunexpertin” aufatmen hören. Über ihren Anwalt verzichtete sie auf Rechtsmittel und trug stolz den wiedererlangten Computer die steile Gerichtstreppe hinunter.
Kommentar Väternotruf:
Fürs Pflegekinder gibt`s doch Geld vom Jugendamt. Das Jugendamt Hochsauerlandkreis hat die Mutter doch sicher ausreichend geprüft. Wenn das Jugendamt die Mutter ausreichend geprüft hat, dann wird diese ihre Gründe dafür gehabt haben, Elektrozäune zu stehlen, vielleicht war das Pflegegeld zu niedrig und das Jugendamt hätte ihr noch mehr Pflegekinder zuteilen sollen, damit sich die Frau mal einen neuen Fernseher leisten kann. So musste die Mutter in ihrer puren Not zur Selbsthilfe greifen um die Haushaltskasse aufzubessern, es geschah ja in bester Absicht, das hat offenbar auch Staatsanwalt Hummert und Richter Fisch erkannt. Danke Deutschland.
Die Konsequenzen aus dem Fall Talea
von Andreas Spiegelhauer
Nach dem Prozess setzt das Jugendamt auf neue Kontrollen und Vertrauen – eine Gratwanderung.
Taleas Grab: Mit einem Foto ihrer fünfjährigen Tochter auf dem Grabstein erinnern die leiblichen Eltern an ihr Kind. Wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde Taleas Ex-Pflegemutter zu acht Jahren Haft verurteilt. (Fotos: Archiv)
Wuppertal. Es war der schlimmste Prozess, den Wuppertal in jüngster Zeit erlebte. Am Donnerstag wurde im Fall des am 18. März 2008 getöteten Pflegekindes Talea das Urteil gesprochen. Die Ex-Pflegemutter der Fünfjährigen wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft verurteilt.
„Es steht uns nicht an, dass Urteil zu kommentieren. Uns geht es um das Vorgeschehen.“
Stefan Kühn, Sozialdezernent
Der Fall Talea, 21.01.2009
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Wie berichtet, haben Staatsanwaltschaft und das Gericht jedwede strafrechtliche Verantwortung des Wuppertaler Jugendamtes ausgeschlossen. Die Angeklagte habe sowohl in der Bewerbungsphase als auch während der Betreuung des Kindes stets eine „Heile-Welt-Fassade“ aufgebaut. Beispielsweise war von den psychischen Auffälligkeiten beim zehn Jahre alten leiblichen Sohn der Pflegemutter gegenüber der Stadt nie die Rede.
Neu: Auch die Kinder der Pflegeltern müssen sich untersuchen lassen
Dieser Umstand hat Konsequenzen für das Anerkennungsverfahren potenzieller Pflegeeltern. Zukünftig müssen nicht nur die Pflegeeltern, sondern auch deren Kinder ihre gesundheitliche Eignung per amtsärztlicher Untersuchung unter Beweis stellen. Eine etwaige zurückliegende psychiatrische Behandlung muss dabei allerdings kein Ausschluss-Kriterium sein. Weitere Neuerung: Künftig sollen die Pflegeeltern gebeten werden, den jeweiligen Kinderarzt bei Anfragen des Jugendamtes von der Schweigepflicht zu entbinden. Wer die Bitte ablehnt, müsse mit weiteren Nachfragen rechnen.
Zahlen
Ausgeräumt
Etwa 350 Pflegekinder vermittelt das Jugendamt pro Jahr – auch an Bewerber außerhalb der Stadt. Im Durchschnitt kümmert sich ein Sachbearbeiter um 35 bis 40 Pflegekinder.
Gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wurde zwischenzeitlich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Die verfahren wurden eingestellt.
Zur Erinnerung: Im Fall Talea stellte das Gericht unter anderem fest, dass bei Arztbesuchen die dramatische Entfremdungssituation zwischen der 38-Jährigen und dem Pflegekind offenkundig wurde. Das Jugendamt erfuhr davon allerdings nichts. So auch nicht die vielzitierte angebliche Aussage der Pflegemutter im Beisein Taleas und eines Arztes: „Die muss wieder weg.“
Dennoch bleibt das Auswahlverfahren eine Gratwanderung zwischen Vertrauen und Kontrolle. Und natürlich ist das Jugendamt auch in Zukunft auf Familien angewiesen, die Kinder in Pflege nehmen.
Erkundigungen im Umfeld der Pflegefamilie sind nicht erlaubt
Problematisch bleibt die Frage, inwieweit das Jugendamt Erkundigungen über potenzielle Pflegeeltern in deren Lebensumgebung einziehen darf. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, im Umfeld von Kandidaten – beispielsweise in der Schule der Kinder, oder in der Nachbarschaft – Informationen zu sammeln. Stadtsprecherin Martina Eckermann: „Man muss klar sehen, dass so etwas zudem eher zu einem Klima des Misstrauens führt.“ Die Stadt verweist darauf, dass es prinzipiell ausführliche Vorgespräche mit allen Familienmitgliedern gibt. So war es auch im Fall Talea.
Die Stadt verweist darauf, dass es auch im Bezug auf den Glauben der Bewerber klare Richtlinien gibt. Sollten die „Kandidaten zu Glaubensgemeinschaften gehören, die beispielsweise grundsätzlich Impfungen ablehnen, ist das ein Negativ-Kriterium. Ebenso werde darauf geachtet, ob derartige Gemeinschaften eher unübliche Erziehungsmethoden propagieren. Im Talea-Prozess war der mormonische Glaube der Pflegefamilie mehrfach Thema. Allerdings hat sich Talea bei den regelmäßigen Besuchen in der Gemeinde offenbar wohlgefühlt. Von Misshandlungen oder brutalen Erziehungsmethoden jedweder Art war zu keinem Zeitpunkt die Rede.
23. Januar 2009
Alle WZ-Artikel zum Fall Talea finden Sie hier.
http://www.wz-newsline.de/index.php?redid=414575
Gewohnheitstrinker muss in die Therapie
18. November 2008
von: Peter Sliwka
BAD KROZINGEN. Der Beleidigung in vier Fällen schuldig gesprochen hat das Amtgericht Staufen einen 42-jährigen Mann aus Bad Krozingen. Der Angeklagte, seit Jahren ohne Arbeit und Alkoholiker, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete die Strafrichterin seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.
"Ich bin Gewohnheitstrinker", sagt der schmale Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Staufen. Es klingt weder entschuldigend noch mitleidheischend. Es klingt irgendwie nüchtern, so wie man von einer schweren Erkrankung spricht, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Seit nunmehr 14 Jahren trinkt der 42-Jährige täglich. Manchmal sind es zwischen zwei und vier Liter Bier und bis zu eineinhalb Liter Wein.
Der Alkohol mache ihn gelassen, sorge für eine gute Stimmung, begründet der 42-Jährige sein Trinkverhalten und fügt mit einem Achselzucken an, dass er nicht kontrolliert trinken könne. Seine Vorstrafenliste, die erst 1998 beginnt, zeugt davon. Stets ist er nur alkoholisiert mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Meistens hatte er betrunken am Straßenverkehr teilgenommen, hin und wieder andere derb beleidigt. Schulden hat der von Hartz IV lebende Angeklagte derzeit nur bei der Polizei für seine in deren Ausnüchterungszellen verbrachten Nächte. Die sind nämlich keineswegs kostenlos.
In der Nacht zum 8. Mai 2008 beleidigte er drei Polizisten, die er selbst per Notruf zu einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in seine Wohnung nach Bad Krozingen gerufen hatte. Unter anderem bezeichnete er sie, als sie ihn zur Befriedung der Situation mit auf das Revier nach Müllheim nehmen wollten, als "Idioten, Nazis und Obernazis". Damals betrug seine Alkoholisierung knapp zwei Promille. Öffentlich pöbelte der Angeklagte am 26. August 2008 auf dem Lammplatz herum. Er beleidigte gegen 18 Uhr einen Geschäftsmann mit Worten, die der 80-Jährige vor Gericht nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Strafrichterin auszusprechen wagte. An jenem Tag beleidigte der Angeklagte auf dem Lammplatz auch noch zwei Touristen aus Norddeutschland. Einer Frau schlug er mit einer Hand in den Rücken. Hätte sie ihr Mann nicht festgehalten, sie wäre auf den Boden gestürzt. Und hätte der Angeklagte nur etwas tiefer geschlagen, hätte er eine Operationswunde getroffen.
Dass er im Suff zugeschlagen haben soll, macht dem Angeklagten sichtlich zu schaffen, auch wenn er sich an diese Tat nicht mehr erinnern kann. Gewalttätig sei er zuvor noch nie geworden. Auch dass er den 80-jährigen Geschäftsmann mit der Aufforderung "gib mir zwei Ventile, du Wichser" beleidigt hatte, und nach dessen Weigerung, ihm das Gewünschte zu verkaufen, auch noch Schläge angedroht hatte, tut dem 42-Jährigen heute leid. Er sei damals wütend gewesen, weil ihm beide Fahrradventile vor einem Einkaufsmarkt gestohlen worden seien.
Der Angeklagte ist alkoholkrank. Die Diagnose des psychiatrischen Gutachters ist eindeutig. Warum der Angeklagte aber trotz seines Abiturs, seines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Sozialarbeit und einer Ausbildung als Altenpfleger bis jetzt im Leben noch nicht Fuß fassen konnte, ist unklar. Liegt es möglicherweise daran, dass er als Kind zehneinhalb Jahre in Heimen aufgewachsen ist, bevor er zu einer Pflegemutter kam? Warfen ihn 1998 ein Autounfall, bei dem er so schwer verletzt worden ist, dass die körperlich schwere Arbeit als Altenpfleger nicht mehr ausüben kann und der Tod seiner Pflegemutter vier Monate nach dem Unfall aus dem Gleis? Welche anderen Gründe gibt es noch, die den 42-Jährigen daran hindern, das Leben zu führen, dass er sich eigentlich wünscht? Nämlich ganz normal zu arbeiten und anerkannt zu sein?
Die Möglichkeit, Antworten auf diese Frage zu finden, ist dem 42-Jährigen mit dem Urteil und der Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt von der Strafrichterin gegeben worden. Dabei folgte sie der Empfehlung des Sachverständigen. Der hatte aus medizinischer Sicht festgestellt, dass der Angeklagte ohne Behandlung aufgrund seiner Alkoholerkrankung auch weiterhin vergleichbare Straftaten wie in der Vergangenheit begehen werde. Die von der Richterin angeordnete Unterbringung, die im Fall des Angeklagten Therapie statt Strafe bedeutet, ist eine Chance für ihn. Mit einer derartigen Therapie, die maximal zwei Jahre dauern darf, hatte sich der Angeklagte vor der Urteilsberatung einverstanden erklärt.
http://www.badische-zeitung.de/bad-krozingen/gewohnheitstrinker-muss-in-die-therapie--7929297.html
20. März 2008
PFLEGEMUTTER UNTER VERDACHT
Fünfjährige stirbt nach schweren Misshandlungen
Familiendrama in Wuppertal: Ein fünfjähriges Mädchen ist offenbar von seiner Pflegemutter zu Tode misshandelt worden. Die 38-Jährige wurde unter dringendem Tatverdacht von der Polizei festgenommen.
Wuppertal - Die Frau soll am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Wuppertaler Dezernent für Soziales und Jugend, Stefan Kühn, reagierte betroffen auf die Nachricht. "Wir sind geschockt über die menschliche Tragödie, die sich in unserer Stadt abgespielt hat", sagte er.
Das Kind war am Dienstag von Notarzt und Feuerwehr in die Kinderklinik im Stadtteil Barmen eingeliefert worden. Auf dem Weg dorthin hatten die Rettungskräfte Reanimationsmaßnahmen vorgenommen. Dennoch sei die Fünfjährige wenig später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam.
Über die Art der Verletzungen wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht äußern. Er machte auch keine Angaben darüber, wie lange das Kind schon bei der Pflegemutter lebte.
Auch der Sozialdezernent erklärte, man könne wegen des laufenden Verfahrens nichts Näheres sagen. Er betonte jedoch, es gebe in Wuppertal ein strikt geregeltes Verfahren für die Auswahl von Pflegeeltern. "Wir haben da einen klaren Kriterienkatalog", sagte Kühn.
jdl/AP
Kommentar Väternotruf:
Da ist das misshandelte Mädchen offenbar aus dem Regen in die Traufe gekommen, als das Jugendamt für die Vermittlung des Kindes an die von der Polizei festgenommene Pflegemutter sorgte. Ob im Jugendamt Wuppertal möglicherweise die eine oder andere Fachkraft fachliche und politische Verantwortung für den Tod des Mädchens trägt, wird hoffentlich eine genaue Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zeigen. Gut Möglich, dass die Staatsanwaltschaft so wie im Fall der fünf getöteten Kinder in Dary mal wieder von der Schuldunfähigkeit der Täterin ausgeht. Denn seien wir doch mal ehrlich, Frauen sind eigentlich immer schuldunfähig, denn in Deutschland herrscht weitestgehende Narrinnenfreiheit. Dafür hat die Frauenbewegung schließlich jahrzehntlang gekämpft, bis diese Ideologie dann auch im sogenannten Bundesfrauenministerium auf Bundesebene verankert wurde.
Die folgende uns in diesem Zusammenhang per Mail zugesandte Information, halten wir für durchaus für glaubhaft. Väter haben in Deutschland nichts zu lachen, beim Jugendamt, dass sich noch immer als staatliches Mütteramt mit Aschreckfunktion gegen Väter generiert, und schon gar nicht beim Bundesverfassungsgericht unter seinem Vorsitzenden Hans-Joachim Papier, dass die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder noch im Jahr 2003 als vereinbar mit dem Grundgesetz deklarierte. Armes Deutschland kann man da nur sagen.
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 23. März 2008 10:57
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Gibt es eine Möglichkeit
Hallo Väternotruf,
Wegen der Kindstötung in Wuppertal hat sich der Vater bei Pappa.com gemeldet.
Gibt es eine Möglichkeit seitens des Väteraufbruches das publik zu machen, dass sich der Vater um das Kind bemüht hat, es wohl anscheinend, weil er der Vater ist, zu einer Pflegemutter gegeben worden ist?
Hier die Links:
http://www.net-tribune.de/article/210308-54.php
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=12558
Ach ja, der leibl. Vater (soll) ... in Handschellen vorgeführt worden sein. Er galt als dringend tatverdächtig. Laut seinen Angaben wusste er noch nicht einmal, wo sich sein eigenes Kind befand.
Vielen Dank für eure Mühen!
...
Pflegemutter - es geht auch anders, doch so geht es auch.
Bertolt Brecht, Dreigroschenoper
Treibende Kraft der Kinderschänder-Bande, die den fünfjährigen Pascal missbraucht und ermordet hat, war eine heute 50jährige Kneipenwirtin. Das ist per se noch keine Sensation. Aber dass so eine Dame dann auch noch vom Saarbrücker Jugendamt als Pflegemutter eingesetzt worden ist, scheint dann doch einige Urteile von oft auch mit Hilfe der Jugendämter entsorgten Vätern über diese Institutionen und ihr hausinternes Frauen- und Mütterrecht nachhaltig zu bestätigen.
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4698.php
Die Nachricht, dass die Kinderschänderin obendrein auch Jugendschöffin am Saarbrücker Amtsgericht gewesen ist, fand in einigen Medien erstaunlich wenig Beachtung.
http://www.sol.de/szimnetz/themendestages/2825,269775.html
11.03.2003