Professionellenkritik - Jugendamt


 

 

 

Sechs Jahre Haft für 22-jährige Mutter

Sechs Jahre Haft für 22-jährige Mutter Grund: Sie hat Ihr Kind totgeschüttelt. Zu sechs Jahren Haft hat das Kölner Landgericht gestern eine 22-jährige Kölnerin verurteilt, die im Mai ihren sechs Monate alten Säugling totgeschüttelt hatte. Die Richter verurteilten die Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nach eigenem Geständnis hatte die Mutter ihr Kind aus Wut mißhandelt, weil es wie am "Spieß" geschrien habe. Das Baby hatte den brutalen Übergriff der Mutter zwar zunächst überlebt, war jedoch acht Tage nach der Tat in einem Kölner an einem sogenannten Schütteltrauma gestorben. Das Gericht ging davon aus, daß die Mutter dem Kind auch einen Schädelbasisbruch durch einen Schlag auf den Kopf zugefügt hatte. Die 22-jährige hatte eingestanden, den Säugling auch geschlagen zu haben. Erheblich strafverschärfend wertete die Strafkammer, daß es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hatte. Der Säugling war kurz vor der Tat in einem Kölner Krankenhaus wegen dringendem Verdacht auf ein Schütteltrauma zehn Wochen lang stationär versorgt worden. Dennoch hatte das Kölner Jugendamt entschieden, den Säugling bei den Eltern zu lassen. Die Richter attestierten der Mutter eine "erhebliche Neigung zu Aggressionen". Für die Tat sei sie allerdings strafrechtlich im vollen Umfang verantwortlich. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (Zitat Ende)

aus: 

Recklinghäuser Zeitung vom 25.11.2000

 

 


 

 

Pädophilenwerbung im Pflegekinderdienst der Landeshauptstadt München?

Der "Berliner Kurier" druckt in seiner Ausgabe vom 30.8.2000 einen Artikel zu fragwürdigen Werbeaktionen mit Bildern von Kindern. Der Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes warnt vor einem möglichen Missbrauch der abgebildeten Kinder: "Am schlimmsten aber ist die Darstellung kleiner Mädchen als <Lolitas> mit allen Attributen des Sexappeal. So wird die Toleranzschwelle gesenkt. Es besteht die Gefahr, dass Pädophile eine Initialzündung erleben könnten". Zur Illustration  zeigt der Kurier drei der umstrittenen Plakate. Eins davon ein Werbeplakat des Pflegekinderdienstes München. Darauf abgebildet unter der Überschrift "Jung - ledig - sucht ..." ein etwa 7-jähriges Mädchen. Unter dem Bild die Ergänzung "Pflegefamilie. Info 089-233-21397". 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wer ist eigentlich in München für den Kinderschutz zuständig? Ach richtig, dass Jugendamt. Da haben die Kollegen es ja nicht weit.

 

 


 

 

 

"Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler. Das Vormundschaftsgericht als Erzieher."

Siegfried Bäuerle/Hans-Martin Pawlowski (Hg.), Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1996, 122 S., 36 DM.

"...(der Fall Binckli) steht bei realistischer Betrachtung exemplarisch für eine unübersehbare, große Anzahl durchaus tragischer Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer der Ignoranz und mangelnden Sensibilität, der subjektiv-ideologischen Borniertheit, des Machtmissbrauchs und der Willkür von Behörden in der Maske der Rechthaberei und Arroganz und der pervertierten Pose einer vorgegebenen Kinderfreundlichkeit wurden. In Wahrheit aber wird diesen Kindern auch heute noch durch verhängnisvolle falsche Sorgerechtsentscheidungen, durch traumatisierende Trennungen und Entwurzelungen im Rahmen notwendiger Interventionen bei schädlicher Fehlerziehung bis hin zur gerichtlich legalisierten Kindesentführung im Zusammenhang mit virulenten Partner- oder Ehekrisen unendliches Leid zugefügt und damit auch der Boden für eine Vielzahl seelischer und sozialer Fehlentwicklungen bereitet." (S.117, 118)

 

Der Rezensent des Buches, Prof. Dr. Werner Bienwald, Hannover ergänzt in "FamRZ 1998, Heft 5: "Mir scheint, daß es an der Zeit ist, auf grobe Verfahrensmängel (unzureichende Aufklärung, §12 FGG; Verletzung von Art. 103 I GG) anders als bisher - verfahrenskonform - zu reagieren, um der Betroffenen willen, die darunter leiden. Artikel 97 I Grundgesetz erteilt der Richterschaft keinen Freibrief. Allein die Lektüre dieses Buches könnte dazu beitragen, sich (immer wieder) bewußt zu machen, was auch vom Gericht <angerichtet> werden kann."

 


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