Rechtsanwälte

Professionellenkritik


 

 

Wenn Sie als Vater sich durch einen Anwalt/ eine Anwältin im Familienkonflikt vertreten lassen, kann es ihnen passieren, dass sie im Wartezimmer gemeinsam mit einer umgangsvereitelnden Mutter auf die Besprechung warten, das sieht man solchen Frauen aber nicht ohne weiteres an und so denken Sie sich nichts böses. Sie sind zuerst dran und der Anwalt /die Anwältin bespricht mit ihnen wie der Schriftsatz aussehen soll, den er ans Gericht schicken soll. Der Anwalt will schreiben, dass die Umgangsvereitelung  zwischen dem Vater und seiner Tochter Jenny dem Kindeswohl schade und der Vater gegebenenfalls die alleinige elterliche Sorge beantragen will, damit das endlich aufhört. Dann verabschieden sich beide. Beim Hinausgehen nicken Sie noch mal höflicher der wartenden Dame zu, wie man das halt so macht, als aufmerksamer Mensch. Dann geht die Dame in das Zimmer des Anwaltes. Wortreich schildert sie ihm, was für ein schlimmer Mann ihr Ex-Ehemann ist und dass sie es auf keinen Fall zulassen kann, dass er weiterhin Kontakt zu ihrem Sohn Ronny hat, da dieser nach den Besuchen bei seinem Vater immer ganz aggressiv ist. Sie wolle als verantwortungsvolle Mutter, dass Ronny endlich zur Ruhe kommt. Und seitdem sie ihrem Ex-Ehemann den Kontakt zum Sohn verboten hat, geht es Ronny schon viel besser. Der Anwalt nickt verständnisvoll. Er schlägt ihr vor, dass er im Interesse des Kindeswohls eine Aussetzung des Umganges auf unbestimmte Zeit beim Gericht beantragen wird.

Sechs Monate später: Der Anwalt verlegt seine Praxis aus der Vorstadt in die Fußgängerzone der Stadt, da wo die Immobilenpreise am höchsten sind, aber das kann er sich jetzt leisten. Es hat sich herumgesprochen, dass er ein Anwalt mit Biß ist. Und so kommen viele Männer und Frauen zu ihm, die auch die neuerdings hohen Preise  bereitwillig zahlen. Schließlich sind seine Schriftsätze und Auftritte vor Gericht gefürchtet, das gibts nun mal nicht zum Nulltarif. 

Die Mutter fährt zur Mutter-Kind-Kur, nach den Strapazen der letzten sechs Monate braucht sie für sich und ihren einzigen Sohn Ronny endlich mal ein wenig Abstand. Ihre Ärztin und die Dame bei der Krankenkasse haben ihr unbürokratisch geholfen die Formalitäten zu erledigen. Gemeinsam mit vielen anderen alleinerziehenden Mütter hat sie nun endlich Zeit für sich und ihr Kind. 

Der Vater von Ronny hat inzwischen seine Bemühungen um Umgang eingestellt. Die herabsetzenden Schriftsätze des Anwaltes der Mutter haben ihm die letzten Nerven geraubt. Von Seiten des Jugendamts ist nichts  passiert, aber wenigstens sein Anwalt hat zu ihm gehalten und ein paar handfeste Schriftsätze an die gegnerische Partei geschrieben. Viel geholfen hat es leider nicht. Dafür ist der Vater jetzt in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Seitdem er die ihm verschriebenen Tabletten regelmäßig einnimmt, sieht er die Welt ohnehin nur noch wie durch eine Milchglasscheibe. 


 

 

Die Vertretung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin ist naturgemäß parteilich für den/die Mandaten/Mandantin. So weit ist das auch in Ordnung. Wenn sich Anwälte jedoch durch ihre Schriftsätze an ungerechtfertigen Umgangsvereitelung beteiligen und diese somit befördern und zur Konfliktverschärfung beitragen, ist dies zu kritisieren. Leider gibt es nicht wenige Rechtsanwälte, die durch die Art der Mandantenvertretung konfliktfördernd und eskalierend  wirken. Wahrscheinlich deshalb, um ungestraft ihre eigenen Aggressionen auszutoben. Diesen müsste eigentlich das Recht entzogen werden, in Familiensachen tätig zu sein. Leidtragende einer solchen eskalierenden Vertretung sind letztlich immer beide Elternteile und natürlich die Kinder. Eine Beschwerde über diese Anwälte kann  in Berlin bei der Rechtsanwaltskammer Heerstr.2, 14052 Berlin, Tel 030-30693199 oder beim Senator für Justiz eingereicht werden, schon um die unmögliche konfliktverschärfende "Arbeitsweise" dieses Anwaltes/dieser Anwältin öffentlich zu machen.

 

 


 

 

"Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. Die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfaßten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt."

Leserbrief von Horst Fritzel, Präsident des Ehrengerichtshofes -jetzt Anwaltsgerichtshof- für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993.

 

zitiert nach www.justizirrtum.de

 

 

 

 

 


zurück