Putativvater 


 

 

 

Putativvater  (putativ - vermeintlich, auf einem Rechtsirrtum beruhend) oder Scheinvater ist der rechtliche Vater, der aber nicht biologischer (genetischer) Vater ist.

Dies kann der Ehemann der Mutter sein oder ein Mann, der irrtümlich oder absichtlich die Vaterschaft für ein nichteheliches Kind anerkennt hat, obwohl er nicht der leibliche (genetische) Vater ist. 

Besteht eine Putativvaterschaft, verweigert der bundesdeutsche Staat derzeit dem biologischen (genetischen) Vater die Klärung der tatsächlichen Vaterschaft. 

In Deutschland ist es bedauerlicherweise oft üblich, Probleme und Familienkonflikte auszusitzen (das kann man auch als Kohl-Syndrome bezeichnen), zu verdrängen, zu verschweigen oder "wegzuschneiden" und sich dabei noch anerkennend auf die Schulter zu klopfen, anstatt Ehrlichkeit und Klärung von Problemen den ihnen zukommenden Vorrang einzuräumen. Dies gilt leider teilweise auch für die Obergerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Ist halt keiner frei von Fehlern, könnte man meinen, wenn es nicht so ernst wäre. 

 

Inwieweit der Staat damit das verfassungsrechtliche Gebot, die Würde des Menschen (GG Artikel 1) und das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (GG Artikel 2), in diesem Fall die des biologischen Vaters, negiert, bleibt offen. Auch Artikel 6 (2) scheint mit der herrschenden Praxis unvereinbar.

Dagegen ist natürlich Verfassungsbeschwerde und Beschwerde beim Deutschen Bundestag möglich. Wenn diese - wie man leider manchmal den Eindruck bekommen muss, nichts tun und statt dessen die Rechtssuchenden wie kleine Kinder behandelt, sollte man Beschwerde beim europäischen Gerichthof für Menschenrechte erheben.

 

 


 

 

 

Bundesregierung will die Rechtsposition leiblicher Väter stärken

Mit einem Gesetzentwurf (15/2253) will die Bundesregierung die Rechtsposition leiblicher Väter stärken. Mit dem Entwurf, der die Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vorsieht, sollen nach Angaben der Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres umgesetzt werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten kann, sofern zwischen letzterem und dem Kind keine sozial familiäre Beziehung besteht.

Darüber hinaus sollen Personen und insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine Beziehung hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Gleiches soll Verwandten bis zum dritten Grad zugesprochen werden. Nach Angaben der Regierung soll mit dem Gesetzentwurf auf internationale Entwicklungen in Richtung Ausweitung des Umgangs- und Anfechtungsrechts reagiert werden. Dazu gehöre ein Übereinkommen des Europarates über den Umgang mit Kindern.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 5.1.2004

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Nicht schlecht, Herr Specht, 54 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland bequemt sich die Bundesregierung wenigstens einigen der leiblichen Väter, dass ihnen grundgesetzlich zugesicherte Elternrecht wenigstens über das Umgangsrecht wahrnehmen zu können. Allerdings nur dann, wenn zwischen dem sogenannten Scheinvater, also dem mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheirateten Mann, und den betreffenden Kindern keine sozial familiäre Beziehung besteht. Alle anderen leiblichen Väter werden nach wie vor ausgegrenzt und dürfen zusehen, wie ein anderer Mann sich den eigenen Kindern als Vater präsentiert. Was für Störungen müssen eigentlich Männer haben, die darum wissen, dass sie nicht der leibliche Vater sind und sich dennoch so aufführen als ob sie es wären. Darüber hat in der Bundesregierung wohl noch niemand nachgedacht, vielleicht deshalb, weil da so viele Männer auf Kindern sitzen, die nicht die ihrigen sind, wie böse Zungen behaupten.

Für das ganze  mittelalterliche staatliche Väterabwehrgebaren muss dann immer das sogenannte Kindeswohl herhalten, wobei es keine seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die das untermauern würde, im Gegenteil, die Erkenntnisse aus der Familientherapie eine andere Sprache sprechen. Letztlich geht es der Bundesregierung um alte ideologische Zöpfe und man kann den verantwortlichen Damen und Herren nur empfehlen, sich mal in eine psychoanalytische Behandlung zu begeben. Der Vorteil ist dann noch, die zahlt die Krankenkasse.

 

 

 

 


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