Rechtsanwalt

Anwälte - Rechtsanwälte

Familienrecht - Kindschaftsrecht - Unterhaltsrecht - Eherecht


 

 

 

Ein Ehepaar nach längrem Leiden,

fasst den Entschluß und läßt sich scheiden.

Kaum ist die Sache abgemacht,

da hat der Tod ihn hingerafft.

Sein Tod läßt selbst die Witwe kalt,

doch bitter weint der Rechtsanwalt!

 

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem guten und einem sehr guten Anwalt?

Der gute Anwalt kennt das Gesetz.

Der sehr gute Anwalt kennt den Richter.

 

 


 

 

 

Disziplinarrecht und Richteramt

...

Der Gesamtzahl der betroffenen Personen von 20.101 Berufsrichtern (458 im Bundesdienst, 19643 im Landesdienst) und 5.122 Staatsanwälten5 ist der große Ansehensverlust für die Justiz bei Verfehlungen dieser Amtsinhaber gegenüberzustellen.

...

5 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Stand 2011/Stichtag 31.12.2008) www.destatis.

de/Weitere Themen/Rechtspflege/Gerichte und Personal/Das richterliche Personal teilt sich auf

die Gerichtsbarkeiten wie folgt auf: ordentliche Gerichtsbarkeit 14.811, Arbeitsgerichtsbarkeit

986, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.928, Finanzgerichtsbarkeit 595, Sozialgerichtsbarkeit 1.638

Richter.

 

Disziplinarrecht und Richteramt

Claudius Fischer

Lang, Peter, Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (3. Juli 2012)

http://www.amazon.de/Disziplinarrecht-Richteramt-Claudius-Fischer/dp/3631614128/ref=sr_1_sc_1?ie=UTF8&qid=1350254602&sr=8-1-spell

 

 

 

11.1 Personal der Rechtspflege

Stichtag jeweils 1.1., Stichtag für Richter/-innen und Staatsanwälte/-anwältinnen 31.12. des Vorjahres.

1 Ohne Anwaltsnotare/-notarinnen.

2 Tätigkeit als Anwalt/Anwältin neben dem Amt des Notars/der Notarin.

Richter/-innen Staatsanwälte/-anwältinnen im Landesdienst

Rechtsanwälte/ -anwältinnen | 1

Anwaltsnotare/ -notarinnen | 2

Hauptberufliche Notare/Notarinnen

Anzahl

1995 21624 3821 65576 8715 1 628

2005 19931 5106 125015 7554 1 616

2009 19643 5122 143647 6730 1 586

2010 19754 5092 146661 6590 1 582

2011 19953 5146 149323 6356 1 561

dar. Frauen 7744 2 127 49 184 688 111

 

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/GesellschaftundStaat/Justiz.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Kommentar Väternotruf:

149.323 Rechtsanwälte überschwemmten im Jahr 2011 die Bundesrepublik Deutschland. Die wollen alle gut verdienen und deswegen ist Deutschland auf dem besten Weg zum Anwaltsstaat.

Wofür in der DDR sich die Stasi Tag und Nacht abplagte, der Überwachungsstaat, ist Dank Anwaltsschwemme im Jahr 2011 traurige Realität in Deutschland geworden.

Noch mehr Anwälte und Deutschland schafft sich selber ab. Anwälte in die Produktion, das ist das humanistische Motto des heutigen Tages. Anwaltszulassungen rigoros kürzen, das gebot der Stunde.

In einem ersten Schritt wäre die Zahl der Anwälte auf unter 100.000 zu drücken. In einem zweiten auf unter 50.000, dann hat der Friede in Deutschland wieder eine Chance.

13.10.2012 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Bundesrechtsanwaltskammer

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

 

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Willkommen zur Suche!

Über das nachfolgende Formular können Sie die Datenbank durchsuchen nach allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus anderen Staaten gemäß § 206 BRAO sowie nach allen verkammerten Rechtsbeiständen.

...

http://www.rechtsanwaltsregister.org/Default.aspx?AspxAutoDetectCookieSupport=1

 

 

 


 

 

Bundesrechtsanwaltsordnung

 

Die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen

§ 113 Ahndung einer Pflichtverletzung

(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(3) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt zur Zeit der Tat der Anwaltsgerichtsbarkeit nicht unterstand.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 114 Anwaltsgerichtliche Maßnahmen

(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind

1.

Warnung,

2.

Verweis,

3.

Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,

4.

Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,

5.

Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.

(2) Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 114a Wirkungen des Vertretungsverbots, Zuwiderhandlungen

(1) Der Rechtsanwalt, gegen den ein Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4) verhängt ist, darf auf dem ihm untersagten Rechtsgebiet nicht als Vertreter und Beistand in Person oder im schriftlichen Verkehr vor einem Gericht, vor Behörden, vor einem Schiedsgericht oder gegenüber anderen Personen tätig werden oder Vollmachten oder Untervollmachten erteilen. Er darf jedoch die Angelegenheiten seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner minderjährigen Kinder wahrnehmen, soweit nicht eine Vertretung durch Anwälte geboten ist.

(2) Die Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts wird durch das Vertretungsverbot nicht berührt. Das gleiche gilt für Rechtshandlungen, die ihm gegenüber vorgenommen werden.

(3) Der Rechtsanwalt, der einem gegen ihn ergangenen Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere anwaltsgerichtliche Maßnahme ausreichend erscheint. Gerichte oder Behörden sollen einen Rechtsanwalt, der entgegen einem Vertretungsverbot vor ihnen auftritt, zurückweisen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 115 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung

(1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung, die nicht eine Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 rechtfertigt, verjährt in fünf Jahren. § 78 Abs. 1, § 78a Satz 1 sowie die §§ 78b und 78c Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend.

(2) Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren eingeleitet worden, ist der Ablauf der Verjährungsfrist für die Dauer des Strafverfahrens gehemmt.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 115a Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme

(1) Der Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Rechtsanwalt steht es nicht entgegen, daß der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ihm bereits wegen desselben Verhaltens eine Rüge erteilt hat (§ 74). Hat das Anwaltsgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 74a), weil es eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festgestellt hat, so kann ein anwaltsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens nur auf Grund solcher Tatsachen oder Beweismittel eingeleitet werden, die dem Anwaltsgericht bei seiner Entscheidung nicht bekannt waren.

(2) Die Rüge wird mit der Rechtskraft eines anwaltsgerichtlichen Urteils unwirksam, das wegen desselben Verhaltens gegen den Rechtsanwalt ergeht und auf Freispruch oder eine anwaltsgerichtliche Maßnahme lautet. Die Rüge wird auch unwirksam, wenn rechtskräftig die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festzustellen ist.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 115b Anderweitige Ahndung

Ist durch ein Gericht oder eine Behörde eine Strafe, eine Disziplinarmaßnahme, eine berufsgerichtliche Maßnahme oder eine Ordnungsmaßnahme verhängt worden, so ist von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung wegen desselben Verhaltens abzusehen, wenn nicht eine anwaltsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren. Einer Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 steht eine anderweitig verhängte Strafe oder Maßnahme nicht entgegen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 115c Vorschriften für Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften

Die Vorschriften des Sechsten und Siebenten Teils, die §§ 195 bis 199 sowie die Vorschriften des Elften Teils sind entsprechend anzuwenden auf Personen, die nach § 60 Abs. 1 Satz 3 einer Rechtsanwaltskammer angehören. An die Stelle der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft tritt die Aberkennung der Eignung, eine Rechtsanwaltsgesellschaft zu vertreten und ihre Geschäfte zu führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/BJNR005650959.html#BJNR005650959BJNG002001307

 

 

 


 

 

 

Rechtsanwälte im familiengerichtlichen Verfahren

Im familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts oder Sorgerechts benötigen Sie keinen Anwalt. In Unterhaltsstreitigkeiten besteht dagegen eine Anwaltspflicht. Offenbar eine staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die ausufernde Zahl von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie können in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren alle Anträge selbst schreiben und ohne Anwalt zu Anhörungsterminen erscheinen. Darüber hinaus können Sie mit einem Beistand zum Gerichtstermin gehen. Dies kann zum Beispiel ein Bekannter oder ein Freund von Ihnen sein. Naturgemäß haben Sie wenig Erfahrung, wie das ganze Prozedere abläuft, wie das örtliche Jugendamt und Familiengericht arbeitet, welchen Leumund der möglicherweise bestellte Verfahrenspfleger oder Gutachter hat. Dies alles können Sie in Ihrer örtlichen Kontaktstelle des Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de erfahren, einem bundesweit arbeitenden Selbsthilfeverein mit zur Zeit ca. 2000 Mitgliedern. Wenn ihn ihrem Landkreis oder ihrer Stadt noch keine Ortsgruppe des Väteraufbruch existiert, gründen Sie selbst eine, die Bundesgeschäftsstelle des Väteraufbruchs ist Ihnen dabei mit Rat und Tat behilflich. Innerhalb weniger Wochen, nachdem Sie in ihrem Umkreis die ersten Werbeaktionen, z.B. in der Lokalzeitung für ihre Ortsgruppe gestartet haben, haben Sie auch schon die ersten Mitstreiter gewonnen.

Einen Anwalt zu beauftragen kann man dann machen, wenn man selbst Schwierigkeiten hat, kurze knappe und sachliche Anträge oder Darstellungen für das Familiengericht zu verfassen. Auch in den Fällen, wo jemand emotional zu erregt ist, um sich selbst zu vertreten, kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt damit zu betrauen. Nehmen Sie dann um Gottes willen keinen Anfänger oder jemanden, der noch nie mit Umgang- und Sorgerecht zu tun hatte. Es sei, denn der Anwalt macht seine Arbeit für Sie kostenlos, so wie es z.B. Friseurlehrlinge ja auch machen, die ihre Testkunden kostenlos frisieren.

Wenn es sich um eine rechtliche Vertretung handelt, bei der Sie in Konfrontation mit dem Richter gehen müssen, so z.B. weil dieser schlampig oder unkorrekt arbeitet, so kann es sinnvoll sein, einen bekannten auswärtigen Anwalt zu beauftragen, da dieser im Gegensatz zu ortsansässigen Anwälten, keine falsche Rücksicht gegenüber dem Richter nehmen braucht. Die örtlich ansässigen Rechtsanwälte, so darf man in der Regel annehmen, wollen es sich mit dem Richter, mit dem sie ja des öfteren zu tun haben, für andere folgende Verfahren nicht verderben, und sind von daher dafür anfällig ihrem Mandanten einen faulen Kompromiss aufzuschwatzen, anstatt seine berechtigten Belange notfalls auch mal bis in die Beschwerdeinstanz zu bringen. Eine Hand wäscht die andere, das gilt sicher auch für das Verhältnis von Richtern und Anwälten, auch wenn das offiziell keiner zugeben wird und rechtlich eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist.

 

Wenn es nicht ohne Anwalt geht, dann wenigstens keinen Kampfhund oder Kampfhündin (Dobermann) und auch keinen tollwütigen Anwalt oder Anwältin mit mittleren bis schweren Persönlichkeitsstörungen, oder einen Anwalt, der das Gericht mit "erlauchtes Gericht" tituliert (gibt es alles, man glaubt es kaum), beauftragen, die ihre eigenen Störungen über ihre Mandanten und das Kind ausagieren. Statt dessen einen qualifizierten, sachlichen, kompetenten und durchsetzungsfähigen Rechtsanwälte beauftragen, der die streitenden Eltern und das Kind als ein System begreift, bei dem es nicht darum gehen kann, einen Teil des Systems zu verunglimpfen und zu eliminieren. Und natürlich jemanden, der/die bereit ist, sich auch für Vater-Kind-Beziehungen zu engagieren und bereit ist, sich dafür gegebenenfalls auch mit einem Jugendamtsvertreter oder dem Richter in den Streit zu begeben. Wenn Sie jedoch ihrem Bedürfnis nach Rache und Vergeltung folgen und einen stadtbekannten / stadtbekannte Dobermannanwältin beauftragen, werden Sie für einen kurzen Moment das Gefühl der Genugtuung haben können. Mittelfristig werden Sie dafür im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen. Denn durch die fortschreitende Eskalation wird sich das Verfahren in die Länge ziehen und die von Ihnen für den Anwalt aufzubringenden Kosten steigen an. Zum Schluss sind alle beschädigt oder zerstört, Vater, Mutter, Kind. Der lachende Dritte ist ihr Dobermannanwalt oder die Dackelkampfhundanwältin. Vielleicht haben Sie das aber auch gewollt, dann war der Dobermann und die Dackeldame die richtige Wahl.

Übrigens, arme Väter und Mütter kriegen ihren Dobermann übrigens staatlich über Prozesskostenhilfe finanziert. Na wenn das kein schönes Angebot und Einladung zum Beißen ist.

 

 

Interessierte, kompetente, deeskalierend und engagiert arbeitende Anwälte, die sich über diese Seite vorstellen wollen, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Empfehlungen zu Anwälten, die den obengenannten Kriterien  entsprechen und die auch bereit sind, Väter bei rechtlichen Schritten gegen die väterdiskriminierende Gesetzgebung engagiert zu vertreten, nehmen wir ebenfalls entgegen.

 

 

Betroffene, die in ihrer Region einen/eine kompetente/n Anwalt/Anwältin suchen, können sich gerne mit Ihrer Nachfrage an uns wenden. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit mit, für welche Postleitzahlenbereich Sie einen Anwalt suchen. Gegebenenfalls auch den Namen des zuständigen Amtsgerichts.

 

 

 

Post bitte an: 

info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

Die Sächsische Zeitung, Regionalausgabe Dresdner Land, berichte am 07.06.2010:

Coswig. Der Coswiger Rechtsanwalt Bert Enzmann steht zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden. Ihm wird Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen für das Freitaler Kino Capitol rund 675000 Euro Fördergelder zuviel beantragt haben. Einen Teil des Geldes soll Enzmann für seine Kanzlei verwendet hab…

http://www.jurablogs.com/de/ra-enzmann-coswig

 

 

 


 

 

 

 

Rentner gesteht Blutbad von Schwalmtal

Ein als psychisch auffällig und aggressiv bekannter Rentner hat das Blutbad von Schwalmtal gestanden. Hintergrund sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus seiner Tochter und deren Ex-Ehemannes gewesen.

Der 71-Jährige hatte am Dienstagnachmittag zwei Rechtsanwälte im Alter von 70 und 38 Jahren sowie einen Gutachter (48) erschossen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Düsseldorf. Ein zweiter Gutachter (50) konnte sich von zwei Kugeln getroffen aus dem Haus retten. Der Bluttat waren jahrelange Scheidungsquerelen der Tochter des Rentners und ein Streit um das Haus vorangegangen.

Gegen den 71-Jährigen, der aus unmittelbarer Nähe zehn Schüsse auf seine Opfer abfeuerte, erließ ein Richter in Mönchengladbach am Mittwoch Haftbefehl wegen dreifachen Mordes und Mordversuchs. Derzeit gilt der 71-Jährige allerdings als verhandlungsunfähig.

Dem Rentner hatte die Zwangsversteigerung des Hauses seiner Tochter und seines Ex-Schwiegersohnes zu lange gedauert. Er habe «ein Zeichen setzen wollen, dass man so mit ihm und seiner Verwandtschaft nicht umgehen kann», berichteten die Ermittler. Er habe die Personen bestrafen wollen, die aus seiner Sicht für das langwierige Verfahren verantwortlich seien. Der Rentner habe ein «sehr deutliches Weltbild über das, was für ihn Recht und Ordnung ist». Er sei nicht Miteigentümer des Hauses, habe es aber mit großem Einsatz für seine Tochter und deren Familie renoviert und umgebaut.

Der Pistolenschütze war bereits als gewalttätig und psychisch auffällig bekannt. Weil er vor drei Jahren Verwandte mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen haben soll, war er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Zu einem Prozess kam es aber nicht, weil dem Rentner Verhandlungsunfähigkeit attestiert worden war.

Zu einem Termin, bei dem der Wert des Hauses geschätzt werden sollte, war der Senior schon am Tag vor der Tat mit einer Pistole und 100 Schuss Munition angereist. Bei dem Treffen am Dienstag habe er noch im engen Hausflur ohne Vorwarnung plötzlich das Feuer eröffnet und das Magazin seiner Waffe leer geschossen.

Um sicherzugehen, dass seine Opfer tatsächlich tot sind, habe er die Waffe nachgeladen und erneut drei Schüsse abgefeuert, berichtete Polizeidirektor Jürgen Schneider. Anschließend habe er die Pistole Kaliber Neun Millimeter im Dachgeschoss des Hauses versteckt und später mit einem weißen Hemd am Fenster des Hauses seine Aufgabe signalisiert.

Nachdem er anfänglich behauptet habe, spontan geschossen zu haben, habe er später eingeräumt, die Tat geplant zu haben. In seiner Vernehmung habe der Mann keine Reue gezeigt: «Er glaubt, damit ein Zeichen gesetzt zu haben.» «Mein Ex-Schwiegervater hat mir mehrfach mit Mord gedroht», zitiert die «Westdeutsche Zeitung» den Ex-Ehemann der Tochter des Täters.

Auch die 69-jährige Ehefrau des Rentners, sein Bruder und die Tochter (44) waren zur Tatzeit im Haus. Die Tochter hatte noch per Handy über einen Bekannten die Polizei alarmiert. Die Opfer seien nach derzeitiger Lage sofort tot gewesen.

Die Tochter und die Ehefrau des Rentners wurden als Beschuldigte vernommen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frauen von dem Plan des Mannes gewusst haben. Nach der Bluttat war die Polizei am Dienstag zunächst von einem Amoklauf ausgegangen und hatte das Haus mit 200 Polizisten weiträumig abgeriegelt. Als sich der Rentner nach drei Stunden ergab, konnte er festgenommen werden. Im Haus stießen Spezialeinheiten dann auf zwei Leichen, nachdem ein Opfer bereits aus dem Flur vor das Haus gefallen und dort von Polizisten geborgen worden war.

19.08.2009

http://www.ad-hoc-news.de/rentner-rentner-gesteht-blutbad-von-schwalmtal--/de/Thema-Des-Tages/20447320

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 29. September 2008 09:05

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Re: AW: AW: Anwaltssuche für 67240

 

War bei einem Anwalt in Worms Anwalt P ... im ... , der hat dann Wochenlang nichts getan und nach dem ich dann

diesem das Mandat entzogen habe bekam ich eine Rechnung über 6700 Euro die er dann erfolgreich

in die Zwangsvollstreckung gebracht hat,

ich bin fertig, ehrlich kein Geld und keine Kraft mehr, Umgang mit den Kindern habe ich und da

diese 400 Km entfernt leben bin ich alleine in 2007 etwa 40.000 Km gefahren nun Auto kaputt

und letzte Woche vor dem Familiengericht in Worms meinte der Richter das ich die Fahrten erst

mal beweisen soll und dann könne er beim Ehegattenunterhalt diese Kosten nicht ganz anrechnen

und sollte eben den Umgang reduzieren oder einstellen, im ernst.

Fühle mich von allen Seite so was von verarscht.

Meine noch Frau klagt Unterhalt ein obwohl sie 400 Km zu Ihrem Freund gezogen ist und mit Ihm zusammen

in einem Haus lebt mit den Kindern und das seit Januar 2007. Der Richter meinte das wäre noch keine Verfestigte Beziehung

und somit wäre der Unterhalt noch nicht verwirkt erst ab 2 Jahren gilt es angeblich als Verfestigt.

usw.. habe nichts mehr zu lachen, auch das telefonieren mit den kleinen unterbindet meine noch Frau so gut es geht, sie ist wohl sehr

unzufrieden mit Ihrem gewählten Weg, nur so lasse ich mir das erklären.

Ich kam im Januar 2007 von der Arbeit nach Hause als bereits der GESAMTE Hausstand auf LKW verladen war, sie hatte mich

wochenlang vor die Tür gesetzt und alles durch geplant, sie hat alles mit genommen, selbst die Toilettendeckel waren demontiert.

Für mich ein Anfang bei Null mit Möbeln von der Caritas und so langsam habe ich mich wieder fangen können.

Dennoch bin ich psychisch angeknackst. usw... ein langer Weg....

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 21/2007

Anklagen gegen zwei Rechtsanwälte erhoben

Vorwürfe der versuchten Anstiftung zum Meineid und der versuchten Strafvereitelung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 43 Jahre alte Rechtsanwältin aus Sulzbach und einen 37 Jahre alten Rechtsanwalt aus Saarbrücken jeweils Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Saarbrücken erhoben. Beide haben sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden wegen versuchter Anstiftung zum Meineid, der 37jährige überdies wegen versuchter Strafvereitelung, schuldig gemacht.

Hintergrund beider Anklage ist das gesondert geführte Verfahren gegen den 38 Jahre alten Mario O., der am 5.4.2007 durch das Landgericht Saarbrücken wegen Mordes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt hat.

Die 43jährige Anwältin, die damals als Verteidigerin des O. im Gespräch war, letztlich aber kein Mandat erhielt, soll Ende Januar/Anfang Februar 2006 zwei aus St. Wendel stammende Zeugen aufgefordert haben, dem Mario O. ein falsches Alibi zu verschaffen. Die Zeugen lehnten dieses Ansinnen aber ab. Unmittelbar zuvor hatten sie sich auch gegenüber der - insoweit ebenfalls wegen versuchter Anstiftung zum Meineid angeklagten 31 Jahre alten Ehefrau des Mario O. - geweigert, im Verfahren gegen O. unrichtige Angaben zu machen.

Der 37jährige Anwalt soll Mitte März 2006 versucht haben, die damalige Freundin des Mario O. zum Schweigen zu bewegen. Diese belastete den O. anschließend aber gegen-über der Polizei und dem Gericht massiv, weshalb er letztlich auch verurteilt wurde. Der 37 Jahre alte Anwalt war zur Tatzeit bereits Verteidiger des O. und wollte nach dem Ergebnis der Ermittlungen mit seinem Handeln dessen Verurteilung verhindern.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben beide Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihnen angegangenen Zeugen in der späteren Hauptverhandlung einen Meineid schwören, also ein Verbrechen begehen würden.

Beide Rechtsanwälte haben die Tatvorwürfe bestritten. Die 31 Jahre alte Ehefrau des O. hat sich nicht zur Sache geäußert.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2005 21:11

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Warnung vor dem Anwalt ... 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wundert mich sehr, dass Sie auf Ihrer Website 

http://www.vaeternotruf.de/rechtsanwalt.htm ganz öffentlich vor der Beauftragung des Herrn Rechtsanwaltes ... , warnen. Ist das rechtlich eigentlich zulässig oder fällt das unter "böse Nachrede" oder geschäftsschädigend?

Ich wundere mich um so mehr, als mein Vater mit diesem Anwalt außerordentlich gute Erfahrungen gemacht hat, ja, mit Hilfe dieses Anwaltes hat mein Vater meine Mutter und meinen Bruder geradezu zugrunde gerichtet, zumindest vollkommen entrechtet (monatelang keine Unterhaltszahlungen sowohl für geschiedene/getrenntlebende Ehefrau als auch Sohn, Kürzung des Rentenanspruches der Ex-Frau, einseitige Güterteilung und vieles mehr, er hat kein einziges Gerichtsverfahren verloren, sondern allesamt gewonnen).

Ich halte diesen Hinweis auf Ihrer Seite alles andere als gerechtfertigt und kann aus Vätersicht diesen Anwalt nur wärmstens empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

... .

 

 

Hallo Herr ... ,

 

kennen Sie Pippi Langstrumpf? Wenn nicht, einfach mal lesen, da steht die Antwort auf Ihre Frage drin.

Wie Sie an ihrem eigenen Beispiel schreiben, bestätigen Sie ja geradezu unsere Meinung. Nur hat es in ihrem Bespiel offenbar eben die Mutter erwischt.

Wir sind, auch wenn wir Väternotruf heißen, nicht einseitig väterfreundlich und mutterfeindlich, sondern machen auf besondere Benachteiligungen von Vätern aufmerksam.

Natürlich haben auch Mütter Schwierigkeiten und wir wären die letzten die das nicht ernst nehmen würden.

Unser Standpunkt in dieser speziellen Frage ist der, dass ein guter Anwalt nicht einer ist, der andere Menschen "fertig macht", sondern der, der es schafft die Interessen seiner Mandanten so zu unterstützen, dass dabei die berechtigten Interessen der anderen Seite nicht niedergewalzt werden.

Es mag sein, dass das manche Rechtsanwälte so etwas einfach nicht schaffen, weil sie zu sehr mit dem Ausleben eigener Aggressionen und Neigungen beschäftigt sind, als dass sie sich auch nur für eine Sekunde auch mal empathisch mit der Situation der anderen Seite beschäftigen würden.

 

Gruß Anton

 

 

 

 

 

 

Geordnet nach Postleitzahlen

 

 

 

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Sybille Vosberg

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Kanzlei Kreidekreise

August-Bebel-Str. 59

04275 Leipzig

Telefon: (0341) 234 600-10

Telefax: (0341) 234 600-11

E-Mail: mail@kreidekreise.de

Internet: www.kreidekreise.de

Sybille Vosberg - Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Familienrecht

Henning M. Hübscher - Rechtsanwalt

Katerina Junold - Rechtsanwältin

30.09.2011: Für die Rechtsanwältin Sybille Vosberg liegt dem Väternotruf eine Empfehlung vor.

 

 

 

Kanzlei Kamloth & Kolln.

07545 Gera, Zschochernstr. 1 - 3

 07545 Gera

Tel.: 0365/8326666

Fax: 0365/21283

e-mail: info@kamloth-rechtsanwalt.de

internet: www.kamloth-rechtsanwalt.de

 

 

 

 

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Berlin

 

Aktuelle Empfehlungen bitte über www.kind-vater.de erfragen.

 

 

Ekkehard von der Aue  

Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes Ekkehard von der Aue 13439 Berlin, Dannenwalder Weg 157a durch rechtssuchende Väter wird vom Väternotruf auf Grund vorliegender negativer Rückmeldungen abgeraten. 

 

 

 

Dr. Bergner-Pincus

Eine Beauftragung der Rechtsanwältin (und Mediatorin) Dr. Bergner-Pincus 12489 Berlin durch rechtssuchende Väter kann der Väternotruf leider nicht empfehlen. 

 

 

Stefan Nowak

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Bergmannstr. 103

10961 Berlin

fon: +4930 /611 33 14

mobil: 0177 888 76 03

fax: +4930 / 611 19 05

E-Mail: stefan.nowak@t-online.de

Internet: http://anwalt-nowak.de

 

 

 

 

16348 Wandlitz

 

Petra Bremer

Tannhäuser Str. 1, 16348 Wandlitz, 

Telefon  033397-22917

 

 

 

 

2000 Postleitzahlen

 

 

 

Hamburg

 

Rembert Müller

Fachanwalt für Familienrecht

D-20354 Hamburg, Neue Raben Straße 6

Tel. +49(40)4132290, Fax +49(40)41322911

 E-Mail: kanzlei@raempp.de

 

 

 

 

Bad Segeberg

 

Hartmut Krüger

Rechtsanwalt

Burgfeldstr. 4a

23795 Bad Segeberg

Tel. 04551/4711

Fax 04551/91858

Mail kanzlei-krueger@gmx.de

Page www.anwalt.de/krueger

auch als Verfahrenspfleger tätig

Rechtsanwalt Krüger ist dem Väternotruf empfohlen worden.(01.05.2007)

 

 

 

Kiel

 

 

 

Flensburg 

 

Dagmar Paape

Fachanwältin für Familienrecht

Engelsbyer Str. 22

24943 Flensburg

Tel. 0461-6055

 

 

 

Cornelia Steinhausen 

Rechtsanwältin 

Neustadt 13

24939 Flensburg

Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen (juristische Beihilfe zur Elternentfremdung) wird von einer Beauftragung dieser in Flensburg ansässigen Rechtsanwältin dringend abgeraten. 

 

 

 

 

 

Kappeln (in Schleswig-Holstein)

 

Anwaltskanzlei Nissen und Wilhelm 

24376 Kappeln

 

 

 

 

 

 

 

Pinneberg

 

Martina Welzenbacher

Rechtsanwältin

Damm 33

25421 Pinneberg

Tel.: (04101) 40 83 95

Fax: (04101) 51 56 75

Email: mail@RainWelzenbacher.de

www.RainWelzenbacher.de

 

 

 

Heide Ursula Brunstamp

Rechtsanwältin

Tangstedter Chaussee 2

25462 Rellingen

Tel. 04101 / 511414

Fax 04101 / 511416

Rechtsanwältin Brunstamp ist dem Väternotruf empfohlen worden.(01.05.2007)

 

 

 

 

 

Bremen

 

Friedrich-Wilhelm Heumann

Rechtsanwalt

Straßburger Straße 52

28111 Bremen

 

Referenzen: 

 

"Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren."

Friedrich-Wilhelm Heumann in: "Familie und Recht" (FuR), 1/2001, S. 16-20

Ein sachkundiger und kritischer Aufsatz zum Thema Gutachten und Sachverständiger im familienrechtlichen Verfahren.

 

 

 

 

 

 

3000 Postleitzahlen

 

 

Hannover

 

 

Martina Machulla-Notthoff

Fachanwältin für Familienrecht

Martina Machulla-Notthoff (Zweigstelle)

Brabeckstraße 102

30539 Hannover

Tel.: 0511 / 2154195

e-mail: info@machulla-notthoff.de

Internet: www.machulla-notthoff.de

Hannover

Machulla Rechtsanwälte PartGmbB (Zweigstelle)

Georgstr. 38

30159 Hannover

Tel.: 0511 / 2154195

e-mail: info@kanzlei-machulla.de

Internet: www.machulla-rechtsanwaelte.de
 

 

 

Margarete Fabricius-Brand

Fachanwältin für Familienrecht und Psychologin

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Telefon 0511-30157-0

 

 

 

Rechtsanwalt Christoph und Rechtsanwalt Stöckmann

Rathenaustr. 13

30159 Hannover

Tel.: 0511 - 321512

 

 

 

 

Rechtsanwälte Boldt, Schwarzkopf & Jäschke

Berliner Allee 7

30175 Hannover

Tel. 0511 - 34 89 90

Fax 0511 - 34 25 39

mailto: info@kanzlei-boldt.de

 

oder RAJensBoldt@aol.com (privat)

 

 

 

 

Hildesheim

 

Rechtsanwaltskanzlei Bitter

Ana-T. Bitter

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Henri-Dunant-Str. 44

31141 Hildesheim

Tel: 05121/2984155

email: kanzlei.bitter@htp-tel.de

11/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

Hildegard Czwella

Rechtsanwältin

Westring 13

31226 Peine-Schmedenstedt

 

Tel.: 0 51 71 / 98 88 74

Fax: 0 51 71 / 98 91 54

Handy: 0179 512 60 69

www.czwella.de

hczwella@gmx.de

 

 

 

 

Neustadt am am Rübenberge

 

Machulla-Notthoff Rechtsanwälte

Martina Machulla-Notthoff

Theodor-Heuss-Straße 27

31535 Neustadt am Rübenberge

Tel.: 05032/94020

FAX: 05032/94429

e-mail: info@machulla-notthoff.de

www.machulla-notthoff.de

 

 

 

 

 

Springe

 

Rechtsanwälte Berger & Becker

Zum Niederntor 5

31832 Springe

Tel.: 05041-802114

Fax.: 05041-802115

Email: info@bergerbecker.de

Homepage: www.bergerbecker.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Springe (Deister) können wir aufgrund unserer Erfahrungen im familienrechtlichen Bereich nur dem allgemeinen Tenor der Väter zustimmen, dass den Interessen der Väter an ihren Kindern im Vergleich zu denen der Mütter gerade keine Gleichbehandlung und Gerechtigkeit widerfährt. Die Richter wie auch Richterinnen scheinen sich aus unerfindlichen Gründen nahezu immer auf Seiten der Kindesmütter zu schlagen. Dies beginnt schon bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Mütter und der Glaubhaftigkeit deren Aussagen. Auch wird dann in den Urteilsgründen allzuleicht die getroffene Entscheidung zu Gunsten der Mutter mit dem Kindeswohl begründet, wobei die Aussage des Kindes nicht ausreichend dahingehend gewürdigt werden, dass dieses unter dem permanenten Einfluss der Kindesmutter steht.

Die gleiche Problematik stellt sich bei den Sachverständigengutachten und den Entscheidungen der Polizei sowie den Gerichten bei den Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.

Um solchen ungerechten Entscheidungen entgegentreten zu können, bemüht sich unsere Kanzlei den Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen, wobei nicht nur eine Durchsetzung der Rechte um jeden Preis, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf vernünftige, praktikable Lösungswege gelegt wird. Denn es gilt zu bedenken: Letztlich droht immer eine Entfremdung des Kindes von seinem Vater.

Mit freundlichen Grüßen

Berger

Rechtsanwalt

04.12.2007

 

 

 

 

Herford

 

Silvia Söpper

Lutherstraße 20

32049 Herford

Tel. +49(5221)855916, Fax (5221)855917

 

 

 

 

 

Minden

 

Anwaltsgemeinschaft Kaufhold & Drewes

Simeonscarré 2

32427 Minden

Eine Beauftragung dieser Anwaltskanzlei kann der Väternotruf leider nicht empfehlen.

 

 

 

 

Bielefeld

 

Georg Rixe

Dr.jur. Joachim Baltes, Rechtsanwalt und.Georg Rixe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für  Familienrecht

Hauptstraße 60

33647 Bielefeld

Tel. +49(521)411001, Fax +49(521)411076

www.baltesundrixe.de

info@baltesundrixe.de

 

 

 

 

 

Alois Wasser

Concarneaustr. 69

33659 Bielefeld

Tel. +49(521)8750515, Fax +49(521)8750525,

E-Mail: rawasser@gmx.de

 

 

 

 

 

Christiane Eichler-Kleinkes

33607 Bielefeld

Helmholtzstraße 15,

Tel. +49(521)177938, Fax +49(521)177938

 

 

 

 

 

Northeim

 

Rechtsanwalt und Notar 

Jochen Duderstadt

37154 Northeim

ra-duderstadt@t-online.de

 

 

 

 

 

4000 Postleitzahlen

 

 

 

 

Düsseldorf

Rechtsanwältin Ursula Schröder, c/o RA Dr. V. Nilgen

Heinrich-Heine-Allee 3

40213 Düsseldorf

 

 

 

Alexander Heumann

Fachanwalt für Familienrecht

Tel: 0211-1646068, Fax: 0211-1646069 

www.familien-u-erbrecht.de

info@familien-u-erbrecht.de

 

"Eltern ohne Sorgerecht - Gedanken zu `Familie und Recht`.

Zur rechtspolitischen Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgericht  vom 29.1.2003 zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder"

Alexander Heumannn

in: "Familie und Recht", 7/2003, S. 293-298

 

Der Autor, Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf, beschäftig sich kritisch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter für vereinbar mit dem Grundgesetz hält.

 

 

 

 

 

Bochum

 

Rechtsanwälte Hirschmann und Partner

Rechtsanwältin Marion Nowotny, zugleich Fachanwältin für Familienrecht

Konrad-Adenauer-Platz 5-6

44787 Bochum

Tel.: (0234) 36 184 - 0

Fax. (0234) 36 184 - 10

Email: info@rae-hirschmann.de

Web: www.rae-hirschmann.de

27.3.03

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Windgasse

Massenbergstr. 15-17

44787 Bochum

Telefon: 0234/60875

 

 

 

 

 

Greven

 

Stefanie Schenk

48268 Greven

Marktstraße 45,

Tel. +49(2571)2086 oder 51399, Fax: +49(2571)52599

 

 

 

 

 

47798 Krefeld

 

Rechtsanwalt Dieter Treptow

Westwall 134

47798 Krefeld

Tel.: 02151 / 78 71 71

Fax.: 02151 / 78 71 77

 

 

 

 

 

Mönchengladbach

 

Rechtsanwaltskanzlei Schiemann & Stechern

Kaiserstraße 151

41061 Mönchengladbach

Tel. 02161/928990

Fax:02161/9289919

info@rechtsanwalt-schiemann.de

 

http://www.rechtsanwalt-schiemann.de

 

 

 

 

 

Solingen

 

Dr. Hans van Els 

426.. Solingen

 

Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a GewSchG verlangt, dass ein Eindringen in die Wohnung stattgefunden hat.

2. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 b GewSchG ist nicht erfüllt, wenn der Antragsgegner - ohne dass Wiederholungsgefahr dargelegt ist, innerhalb weniger Minuten zweimal Mails versandt hat, in denen er einmal seine Liebe zur getrennt lebenden Ehefrau zum Ausdruck bringt und einmal Fragen des Umgangs mit der gemeinsamen Tochter anspricht.

 

Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 21.1.2004 - 94 Fa 8/04 Gew.

mitgeteilt von Dr. Hans van Els, Solingen an

"Zentralblatt für Jugendrecht", 1/2005, S. 378

 

 

 

 

 

Osnabrück

 

Rechtsanwalt Alexander Alte

Johannisstraße 57, 49074 Osnabrück,

Tel. 0541-35845-0, Telefax 0541-35845-20, Mobiltelefon 0172-5212342

 

 

 

 

 

 

 

5000 Postleitzahlen

 

 

 

Brühl

 

Dr. Martin Riemer

Mühlenstr. 73

50321 Brühl

Tel. (02232) 310 253

Fax (02232) 310 254

E.Mail: post@riemer-law.de

www.riemer-law.de

 

 

 

 

Köln

 

Rechtsanwalt Thomas Grüner

Fachanwalt für Familienrecht

Engelbertstraße 32

50674 Köln

Tel.: 0221 21 11 79

Fax: 0221 23 46 13

E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-gruener.de

Internet: www.rechtsanwalt-gruener.de

 

 

 

Helmer Tieben

Rechtsanwalt

Tieben und Partner

Sachsenring 34

50677 Köln

Mail: info@mth-partner.de

Internet: http://www.mth-partner.de

Rechtsberatung im Familienrecht auch in den Sprachen Englisch und Russisch.

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Thiel - Cornelius & Thiel

Köln

Telefon 0221-2570406

 

 

 

Hans-Peter Leuer

50999 Köln

Im Garten 55

Tel. +49(221)9312090

Fax +49(221)316227

 

 

 

Rechtsanwalt Helmut Dittmann

Kalker Hauptstraße 229-231

51103 Köln

Tel.: 0221/9625140

Fax 0221/96251416

mobil 01722900419

E-Mail ra-dittmann@netcologne.de

 

 

 

Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges

Laurentiusstraße 14

51465 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 / 940610

Fax: 02202 / 940670

www.ra-schrewentigges.de

info@ra-schrewentigges.de

 

 

 

 

Ingelheim am Rhein

 

Rechtsanwälte Dr. Gemünden & Brauch

Dr. Jürgen Gemünden

Rotweinstraße 39

55218 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132 - 73 400

Fax.: 06132 - 73 110

 

Homepage http://ra-dr-gemuenden.de

Auf dieser befindet sich eine Wegbeschreibung und noch einige weitere Infos.

 

 

 

 

 

Bernhard Theisen 

Fachanwalt für Familienrecht

56812 Cochem

 

 

 

 

 

Dr. Knetsch und Partner GbR

Christoph Brandau - Rechtsanwalt

Sandstr. 50

57072 Siegen

Tel: 0271/234700

Fax: 0271/2347030

http://www.knetsch-partner.de

 

 

 

 

Rechtsanwälte Kotz

RA Hans Jürgen Kotz

RA Dr. Christian Kotz

Siegener Strasse 104

57223 Kreuztal

Telefon: 02732/791079

Telefax: 02732/791078

Mail: info@ra-kotz.de

Http://www.ra-kotz.de

 

 

 

 

Von uns nicht empfohlen. da mit dem Väternotruf im Rechtsstreit in Sachen Dr. Martin Horstmann

Anwaltssozietät Becker - Witzel - Horstmann

 

Markus A. Becker

Oliver Witzel

Kerstin Horstmann

 

Kanzlei Köln, Hohenstaufenring 72, 50674 Köln

Kanzlei Koblenz, Neustadt 19, Schlossrondell, 56068 Koblenz

 

 

 

 

 

 

6000 Postleitzahlen

 

Frankfurt/Main

 

Rechtsanwalt Dr. Peter  Finger, Fachanwalt für Familienrecht, Emil-Sulzbach Str.22, 60486 Frankfurt/Main

 

 

 

 

Rechtsanwalt und Mediator Werner Schieferstein

Reuterweg 65

60323 Frankfurt am Main

www.fokus-mediation.de

 

 

 

Anwaltskanzlei Bernd Gutschank

Hanauer Str. 3

63505 Langenselbold

Tel: 06184/939600

Fax: 06184/939800

Email: gutschank@t-online.de

Internet: www.rechtsanwalt-gutschank.de

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung, Beistand und Prozeßvertretung für Firmen, Handwerksbetriebe, Selbständige und Privatpersonen an.

Zuständig für die nähere Umgebung ist das Landgericht Hanau mit den Amtsgerichten Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Schnell erreichen können wir nahezu alle Gerichte im Rhein-Main-Gebiet (Landgerichte: Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Limburg, Mainz, Marburg und Wiesbaden; Oberlandesgericht: Frankfurt am Main mit Außenstelle in Darmstadt).

Wir verstehen uns als Dienstleister rund um das Recht. Und als guter Dienstleister richten wir unser Angebot an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Ein Rechtsanwalt kann dabei sehr viel mehr leisten, als Ihre Interessen "nur" vor Gericht zu vertreten. Wir bieten Ihnen z. B. die Ausarbeitung von Verträgen in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht sowie Miet- und Pachtrecht, die Durchführung von Kündigungsverfahren, Forderungsdurchsetzung und Testamentsgestaltung an. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei der Vorbereitung, dem Abschluss oder den ersten Anzeichen von Problemen bei der Abwicklung von Geschäften. So können wir Ihre Rechtsposition auf einen festen Boden stellen. Das wird sich für Sie in barer Münze auszahlen, wenn ein schwer zu kalkulierender Rechtsstreit vermieden, bzw. Ihre Rechte im Falle eines Falles von Profis gesichert sind.

Am Anfang jeder zukunftsweisenden unternehmerischen Entscheidung steht ein strategisches Konzept. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Entwicklung eines solchen Konzepts anzustoßen oder zu begleiten und die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für seine Verwirklichung zu schaffen. Dabei gilt es, die rechtlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten klar zu definieren.

Wir verstehen die gestaltende Rechtsberatung als Instrument für die Umsetzung juristisch abgesicherter und wirtschaftlich sinnvoller Lösungen. Unsere Mandanten bauen auf unsere Fähigkeit, stets zeitnah auf neue Entwicklungen im Unternehmen sowie auf Änderungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Wir wollen unternehmerische Ziele verwirklichen helfen.

Schon bei der Gründung von Unternehmen sehen wir unsere Aufgabe darin, dem Mandanten die zweckmäßige Rechtsform zu empfehlen. Dabei sind die rechtlich einwandfreie Umsetzung der Mandanteninteressen und die Darstellung einer soliden Unternehmensfinanzierung ebenso wichtig wie die Schaffung klarer Strukturen, die dem Unternehmer weitreichende Entscheidungsspielräume eröffnen.

Wir helfen auch bei Umstrukturierungen, wo immer es aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen – nicht zuletzt bei Unternehmen in der Krise – notwendig oder sinnvoll ist.

Laufende Rechtsberatung setzt nach unserem Verständnis Parteinahme für den Mandanten voraus: Identifikation mit seinen Interessen bei gleichzeitiger Wahrung der professionellen Sichtweise eines außenstehenden Beraters. Zu unserer Tätigkeit gehört unter anderem die Unterstützung unserer Mandanten bei Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Verträgen aller Art. Unsere tägliche Arbeit erstreckt sich dabei u. a. auf die arbeitsrechtliche Beratung und die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Parteinahme bedeutet für uns zugleich, bei Auseinandersetzungen mit Dritten für den Mandanten im besten Sinne zu streiten auch und gerade in der Prozessvertretung. Selbstverständlich umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung alle unsere Tätigkeitsfelder.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant, auch als Privatperson. Die genaue Erfassung des persönlichen Beratungswunsches des Mandanten und aller Rahmenbedingungen seines individuellen Umfelds ist auch im Privatbereich unerlässlich. Nur so lassen sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit maßgeschneiderte Lösungen für eine wirtschaftlich und persönlich erfolgreiche Zukunft entwickeln.

Eine wichtige Rolle in unserer Tätigkeit für private Mandanten spielt die Beratung bei der optimalen Planung der Nachfolge durch die zweck- und interessengerechte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, ferner von Vereinbarungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nicht unerwähnt bleiben soll der Bereich des Familien- und Kindschaftsrechts und des privaten Baurechts.

Darüber hinaus sind wir noch im Betreuungsrecht tätig und Herr Rechtsanwalt Gutschank ist zum Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltkammer Frankfurt/Main im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung und in Rechtsanwaltsgebührenangelegenheiten bestellt. Als Berufsträger einer Kanzlei ist er zwangsläufig Mitglied verschiedener berufsständischer und -naher Organisationen. Hierzu zählen neben der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main u. a. der DeutscheAnwaltVerein (DAV) und seine Arbeitsgemeinschaften, die Anwaltsvereinigung Hanau, die Europäische Anwaltskooperation (EAK) EWIV sowie die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)".

 

 

 

 

Bettina Wohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Hanauer Straße 122b

63755 Alzenau 

Telefon: 06023 / 5042500 

Fax: 06023 / 5042503

E-Mail: info@rain-wohl.de

Internet: http://rain-wohl.de

Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

 

Anja Friedrich

Langgasse 36

65183 Wiesbaden

Tel 0611-1701-0

Neeb@anwalt-und-notar.de

www.anwalt-und-notar.de

 

 

 

 

Ludwigshafen

 

Gisela Koziczinski

Kurfürstenstr. 38

67061 Ludwigshafen

Tel. 0621/52643930

e-mail: info@kozic.de

 

 

 

 

 

7000 Postleitzahlen

 

 

 

Karlsruhe

 

Rechtsanwalt Wolfgang Theissen

www.rechtsanwalt-theissen.de

 

 

 

 

 

Stuttgart und Umgebung

 

Rechtsanwältin Dorle Eberwein

Bahnhofstraße 8, 70372 Stuttgart

Tel 0711-565035

Fax 0711-560697

 

 

 

Rechtsanwalt Thomas Eschle

 

Rennstr.2

70499 Stuttgart

Tel: 0711-2482446, Fax: 0711-2482448

E-Mail: kanzleieschle@aol.com

 

Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de

 

Schwerpunkte: Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidungsrecht

Radius 100 km um Stuttgart

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwältin Sandra Wagner

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Echterdingerstr. 47

70794 Filderstadt

Tel 0711 / 70887-29

Fax: 0711 / 70887-111

E-Mail: sandra.wagner@adam-kollegen.de

Website: www.adam-kollegen.de

 

 

 

 

Roland Hoheisel-Gruler

Rechtsanwalt, Mediator

Josefinenstraße 7

72488 Sigmaringen

Tel: 07571-52259

Fax: 07571-50285

www.ra-hoheisel-gruler.de

post@ra-hoheisel-gruler.de

 

Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht

 

 

 

 

Doris Morawe

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin (BafM/BM)

Habsburger Straße 105

79104 Freiburg

www.kanzlei-keplerpark.de

 

 

 

 

 

8000 Postleitzahlen

 

 

München

 

Stephan Balthasar

Rechtsanwalt im Münchener Büro von Linklaters Oppenhoff & Rädler und arbeitet dort im Bereich Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren.

http://www.linklaters.com/locations/germany/german/newsanddeals/newsdetail.asp?newsid=2488&localnavigationid=22

Stand 10.04.2007

 

Eine lesenswerte kritische Stellungnahme von Stephan Balthasar zum Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 bezüglich des Recht eines Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes findet man in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 2007, Heft 6, S. 448-450.  Stephan Balthasars kurzer Aufsatz zeigt auf, auch am Bundesverfassungsgericht ist nicht alles Gold was glänzt. 

Auch wenn das einem nach dem skandalösen und männerfeindlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder nicht überrascht, ist es ganz gut, dies auch einmal in Deutschland führender Familienrechtszeitschrift zu lesen.

 

 

 

 

 

Christoph Blaumer 

Rechtsanwalt 

Tel 089 / 747224-0

Zenettistr.7

80337 München

rablaumer@lycos.de

 

 

Dr. Doris Kloster-Harz

Fachanwältin für Familienrecht, München

Belgradstr. 43, 80796 München 

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel

zu erreichen über die Homepage: www.kindschaftsrecht2010.de

 

 

 

Rechtsanwältin Heide Jantke

Reitmorstraße 52, 80538 München

Tel 089-21579125

 

 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei

Josef A. Mohr

Leonrodstraße 14a

80634 München

Telefon 089 / 13 95 84 00

Telefax 089 / 13 95 84 01

E-Mail mohr@ra-josef-a-mohr.de

Internet www.ra-josef-a-mohr.de

 

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz

85748 Garching

Empfehlung in Sachen Abstammungstest, 

siehe dazu "Zeitschrift für Rechtspolitik", 2004, Heft 6, S. 215

 

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer

86720 Nördlingen

 

 

 

 

Hendrik Beck

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Beck

Bodenseestr.121

88682 Salem

 

Tel.: 07553 / 918 550

Fax.: 07553 / 918 551

 

web: www.beck-anwaelte.de

mail: beckanwaelte@t-online.de

 

 

 

 

9000 Postleitzahlen

 

 

 

Regensburg

RA Klein Regensburg (Kanzlei Hellwig, Schmidt ...).

 

 

 

Würzburg

Rechtsanwälte Weß und Kollegen

Ditzel Thomas

Marktplatz 6-8

97070 Würzburg

 

Tel 09363 995297

Fax 09363 995299

mail ditzel@rae-wess.de

telmobil 0171 6148912

mailmobil notebook@rae-wess.de

internet www.rae-wess.de

 

 

 


 

 

 

Links:

 

Berliner Anwaltsverein

www.berliner.anwaltsverein.de

 

 

 


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