Rechtsberatung


 

 

 

 

Es mutet schon seltsam an, in Deutschland kann jeder unabhängig von seiner Qualifikation Politiker, Bundestagsabgeordneter oder Bundeskanzler werden. Bei Joschka Fischer z.B. steht in "Kürschners Handbuch Deutscher Bundestag", erst gar kein erlernter Beruf drin.  Wenn sie aber zu einem Freund sagen "Du hast ein Umgangsrecht mit deinem Kind", dann ist das eine unerlaubte Rechtsberatung. Das derzeitig gültige Rechtsberatungsgesetz stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und diente der Eliminierung jüdischer Rechtsanwälte aus der  Anwaltschaft. Nach 1945 wurde das Gesetz im wesentlichen beibehalten, angeblich um die ratsuchenden Bürger vor schlechten Beratern zu schützen. Gewissermaßen ein Verbraucherschutzgesetz, was ohne die Verbraucher, die Bürger gemacht wurde und gegen deren wohl überwiegenden Willen in der Bundesrepublik bisher weiter beibehalten wird. So ähnlich wie in der DDR, wo man ja auch so allerhand Gesetze hatte, um den Bürger zu schützen, so z.B. das Grenzgesetz, das den Bürger davor schützte, leichtsinnig die DDR in Richtung Westen zu verlassen. Der Bürger / die Bürgerin waren nämlich doof und daher mussten ihn /sie die klugen DDR-Politiker schützen.

 

Tatsächlich ist es einfach so, dass hinter der massiven Verteidigung des antiquierten nationalsozialistisch inspirierten Rechtsberatungsgesetz handfeste Lobbyinteressen der Anwaltschaft, und vielleicht auch von Teilen der Richterschaft, die sich nicht in die Karten gucken lassen wollen, und ihrer Vertreter im Bundestag stehen. Schaun Sie mal ins Handbuch des Deutschen Bundestag, da werden Sie jede Menge Rechtsanwälte finden, so z.B. Gerhard Schröder, Gregor Gysi, Christian Ströbele und Rainer Funke. Gregor Gysi, ist übrigens selbst jüdischer Abstammung und hätte in der NS-Zeit auf Grund des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes Berufsverbot gehabt .

Rainer Funke kommt von der FDP. Das kann man gar nicht glauben, wenn man mitkriegt, wie sich der gute Mann im Bundestag für die Beibehaltung des Rechtsberatungsgesetzes engagiert. Die FDP soll ja angeblich eine Partei sein, die für mehr Wettbewerb und weniger Staat auftritt. Um sich in der Öffentlichkeit glaubhaft präsentieren zu können, haben sich die Liberalen aber mit Herrn Funke wohl den falschen Mann ausgesucht. 

Mit dem sogenannten "Rechtsberatungsgesetz" kann man aber nicht nur wirtschaftliche Pfründe für die Anwaltschaft sichern, sondern auch unter dem Vorwurf der "unerlaubten Rechtsberatung" ungeliebte Menschen, Initiativen und sogar die Medien in Schach halten, damit sie schön die Klappe halten.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sollte, wie auch andere Berufsbezeichnungen wie z.B. Arzt oder Psychotherapeut, auch weiterhin geschützt bleiben. Schließlich muss man dafür lange büffeln, bis man so ein Diplom bekommt. Charakterprüfungen finden bedauerlicherweise aber nicht statt, da müsste sonst so mancher Rechtsanwalt sein Diplom wieder zurückgeben.  Ansonsten sollte man aber niemanden verbieten anderen Menschen auch zu rechtlichen Themen zu beraten. Die Menschen sind ja nicht so doof, wie manche Politiker sie gerne hätten und können sehr wohl ein X von einem U unterscheiden.

 

Im Elternstreit und Familienkonflikt ist der Rat (die Rechtsberatung) von Anwälten meist das letzte was konfliktlösend wirkt. Eher das Gegenteil ist in der Praxis oft der Fall. Das ist so ähnlich, als ob sie zum Arzt gehen und sagen, mein rechter Arm tut mir weh und der Arzt haut ihnen auf den linken und verlangt dafür auch noch 150 Euro. 

Gleichzeitig wird der Beratungssektor der psychosozial orientierten Beratungsstellen durch das derzeit gültige Rechtsberatungsgesetz mehr oder weniger in Schach gehalten, eine wirklich gute umfassende Beratung anzubieten, wo rechtliche Aspekte naturgemäß dazugehören, aber nicht den alleinigen Beratungsinhalt ausmachen. Dabei führen alle Beratungsstellen de facto nach dem Wortlauf des "Rechtsberatungsgesetzes" auch Rechtsberatung durch. Viele Beratungsstellen tricksen herum, um sich nicht dem Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung auszusetzen. 

Im Interesse der Eltern und ihrer Kinder ist von der Politik eine schnelle Abschaffung des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes zu fordern.

 

 


 

 

 

Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Michael

Gesendet: Freitag, 25. August 2006 09:34

An:

Betreff: Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wunsch eines unterhaltspflichtigen Vaters, ein Gespräch mit seinen, am Parental Alienation Syndrom leidenden, Söhnen zu führen, endete in ein über zwei Jahre andauernden Justiz-Krimi. Weil die gegnerische "Fachanwältin für Familienrecht" Geld sehen wollte. Viel Geld für nichts. Für bereits vorausbezahlte Leistungen.

Das ist nur ein Beispiel in der langen Liste der Scheidungs- und Scheidungsfolgensachen, die sich tagtäglich in deutschen Gerichten abspielen. Einige, wenige Subjekte schaffen es, im Schutze des Rechtsberatungsgesetzes, einen Keil mitten durch Millionen Familien und zwischen den Generationen zu treiben.

Dieser Zustand wäre niemals Wirklichkeit geworden, wenn Selbsthilfegruppen ohne dem Damoklesschwert des Rechtsberatungsgesetzes, die Scheidungsfamilien hätten beraten können. Das sogenannte "Cochemer Modell" hätte längst Einzug in deutschen Gerichtssälen finden können.

Nun hat der genannte Vater sich an den Deutschen Bundestag gewendet, um einen Teil des herrschenden Missstandes abzuschaffen: die Abschaffung des 1935 eingeführten Rechtsberatungsgesetzes. Durch die neu eingeführte Möglichkeit einer Online-Petition, kann man praktisch ein "persönliches" Anliegen, praktisch zum Referendum machen.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=254

 

Es würden Ihnen viele Scheidungsopfer und vor allem -kinder danken, wenn Sie mithelfen würden, die Ursache des Prinzips "divide et impera" im Familienrecht abzuschaffen, durch die Bekanntgabe des Links und Aufruf zum Mitzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

...

85356 Freising

 

 

 


 

 

 

"Rechtsberatung und Sozialarbeit - ein Scheinkonflikt?"

Hubert Heinold (Rechtsanwalt in München)

Teil 1 in "info also", 4/2001

Teil 2 in "info also", 1/2002

 

 


 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack

Wenn Sie mit dem sogenannten (nationalsozialistischen) Rechtsberatungsgesetz in Konflikt geraten sind, besser gesagt mit jemanden der der Auffassung ist, dass Sie eine unerlaubte Rechtsberatung gemacht hätten, können sie sich bei Bedarf von dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack in Freiburg beraten, bzw. vertreten lassen. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner und Kritiker des Rechtsberatungsgesetzes.

 

 


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