Rechtspfleger


 

 

 

Hinrich Clausen - Bund deutscher Rechtspfleger - Flensburg

 

 

Mit dem Rechtspfleger hat man im familiengerichtlichen Verfahren  als Vater oder Mutter vor allem bei Unterhaltssachen zu tun. Im vereinfachten Verfahren geht die Sache normalerweise gar nicht zum Richter, sondern wird direkt vom Rechtspfleger bearbeitet.

 

Die einschlägige Fachzeitschrift für Rechtspfleger:

"Der Deutsche Rechtspfleger" - www.rpfleger.de

 

 

http://www.rechtspflegerforum.de/

 

 


 

 

 

"Beratungshilfe - ein Überblick"

Diplom-Rechtspfleger Stefan Lissner, Konstanz

in. "Der Deutsche Rechtspfleger", 9/2007, S. 448-457

 

 

 

 


zurück