Rechtspfleger
Hinrich Clausen - Bund deutscher Rechtspfleger - Flensburg
Mit dem Rechtspfleger hat man im familiengerichtlichen Verfahren als Vater oder Mutter vor allem bei Unterhaltssachen zu tun. Im vereinfachten Verfahren geht die Sache normalerweise gar nicht zum Richter, sondern wird direkt vom Rechtspfleger bearbeitet.
Die einschlägige Fachzeitschrift für Rechtspfleger:
"Der Deutsche Rechtspfleger" - www.rpfleger.de
http://www.rechtspflegerforum.de/
"Beratungshilfe - ein Überblick"
Diplom-Rechtspfleger Stefan Lissner, Konstanz
in. "Der Deutsche Rechtspfleger", 9/2007, S. 448-457