Rechtswissenschaft
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover
Die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Hannover hat heute in Hannover und Hamburg die Dienst- und Privaträume eines Hochschullehrers des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Hannover durchsucht. Außerdem sind die Geschäftsräume eines Beratungsunternehmens in Bergisch-Gladbach sowie die Wohnung einer Studentin, die am Lehrstuhl des Professors beschäftigt ist, durchsucht worden.
Die Durchsuchung haben zwei Staatsanwälte sowie Beamte der Polizeidirektionen Hannover, Hamburg und Köln durchgeführt.
Dem Hochschullehrer wird vorgeworfen, von den Geschäftsführern der Beratungsfirma insgesamt etwa 51.000,00 € erhalten zu haben. Dafür soll er pflichtwidrig durch das Unternehmen vermittelte Bewerbungen von Doktoranden angenommen, sich für sie eingesetzt und sie bis zum Abschluss ihrer Promotion betreut haben, obwohl sie die formalen Voraussetzungen zur Erlangung eines Doktortitels nicht erfüllten.
Ferner steht er im Verdacht, die studentische Hilfskraft, bei der er in Hannover wohnt, gegen körperliche Zuwendung besser benotet zu haben.
Der Studentin wird vorgeworfen, Klausuren für den Hochschullehrer erstellt zu haben, die sie selbst noch schreiben musste. Zudem soll sie die Klausurlösungen in ihrem Freundeskreis verbreitet und damit Dienstgeheimnisse verraten haben.
Schließlich wird dem Hochschullehrer angelastet, einer anderen Studentin die Anstellung an seinem Lehrstuhl ebenfalls gegen körperliche Zuwendung in Aussicht gestellt zu haben. Dieses Ansinnen hat sie jedoch abgelehnt.
Das Ermittlungsverfahren beruht auf einer Strafanzeige der Universität Hannover, die von den Zahlungen der Doktoranden an das Beratungsunternehmen sowie der angespannten wirtschaftlichen Lage des Hochschullehrers erfahren hatte. Außerdem hatten sich Studentinnen bei der Universität über Belästigungen durch den Hochschullehrer beschwert.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Hochschullehrer wegen Bestechlichkeit, den Geschäftsführern wegen Bestechung und der Studentin wegen Bestechung sowie Verrat von Dienstgeheimnissen Freiheitsstrafen.
Bei den Durchsuchungen sind zahlreiche Unterlagen und Dateien sichergestellt worden, deren Auswertung durch die Polizeidirektion Hannover geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel
Pressesprecher
25.08.2005
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