Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilien – Scheitern des grünen Gesetzentwurfs zum
Abstammungsrecht ist eine gute Nachricht
Veröffentlicht am 14.
Februar 2020
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung einen
Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts an
die Ehe für alle debattiert und den Gesetzentwurf auch mit den Stimmen der FDP
abgelehnt. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben
(LiSL), MICHAEL KAUCH:
Gut gemeint, doch fatal gemacht. Hätten die Grünen
sich mit ihrem Gesetzentwurf im Bundestag durchgesetzt, wären schwule Väter
jetzt entrechtet. Der grüne Entwurf hätte die Chance auf mehr
Mehreltern-Familien zunichte gemacht. Das kommt dabei heraus, wenn man die
Vielfalt von Regenbogenfamilien ignoriert. Nun gilt es, das berechtigte Anliegen
lesbischer Mütter mit Rechtssicherheit für schwule Väter in einem neuen
Gesetzentwurf zu verbinden.
Es ist richtig und überfällig, dass die
Ehefrau der leiblichen Mutter eines Kindes automatisch bei Geburt seine zweite
rechtliche Mutter wird – allerdings nur dann, wenn das Kind mittels einer
Samenbank gezeugt wurde oder der leibliche Vater eingewilligt hat. Denn mit der
rechtlichen Mutterschaft der Co-Mutter verliert der oft schwule Vater seine
Verwandtschaft zum Kind und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Den Grünen sind schwule Väter und Mehreltern-Familien aber erkennbar egal.
Einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen kannte der grüne Gesetzentwurf
nicht. Er wirkte sogar aktiv gegen rechtliche Mehrelternschaften, indem sich in
ihm Vaterschaftsanerkennung und Mutterschaftsanerkennung ausschlossen.
An
jeder Stelle ihres Gesetzentwurfes wurde der Vater soweit wie möglich
entrechtet. Der Entwurf war rein aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien
geschrieben, in denen der Vater keine Rolle spielen soll.
Immer mehr
Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern
auch Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien
muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie
Zwei-Mütter-Familien.
Hierbei haben die Grünen versagt: statt
emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in
heteronormativen Denkmustern gefangen.
http://www.lisl-deutschland.de/
Familie ist dort, wo Kinder sind – Zypries stellt Forschungsprojekt vor
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 23. Juli gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.
„Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen – gerade bei weltanschaulich besetzten Themen. Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen“, forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.
Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 Prozent) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 Prozent) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 Prozent der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:
Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind „Regenbogeneltern“ gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.
Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 Prozent aus Sicht der Eltern, 53 Prozent aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht (Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens) in der Praxis gut angenommen wird. 75 Prozent der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die z.B. nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner „stiefkindadoptiert“. Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.
Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber:
Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.
Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.
Beispiel: Die Lebenspartnerinnen Sabine und Karla ziehen seit 5 Jahren als Pflegeeltern gemeinsam Sebastian groß. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und ist gut in die Pflegefamilie integriert. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und sein Vater unbekannt ist, wollen Sabine und Karla ihn adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist nach deutschem Recht derzeit nicht möglich. Man muss sich behelfen: Nur ein Pflegeelternteil adoptiert; der andere Elternteil hat lediglich ein „kleines Sorgerecht“. Diese Lösung dient nicht dem Kindeswohl.
Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.
Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.
Näher Informationen unter www.bmj.de/lebenspartnerschaft
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.7.2009
Kommentar Väternotruf:
Familie ist da, wo Frau Zypries ist, so könnte man auch das unermüdliche Engagement der Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD für das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen bezeichnen.
Das geringste aller Probleme macht Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD zur Chefsache - das höchst überflüssige Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.
Aber, um alles was überflüssig ist, kümmert sich die SPD.
Das ganze betrifft ca. 100 bis 200 mögliche Fälle pro Jahr und wird mit riesigen propagandistischen Aufwand aus den Geldern der Steuerzahler/innen bezahlt.
Im gleichen Zeitraum werden Hunderttausende von nichtverheirateten Väter und ihre Kinder staatlich sorgerechtlich diskriminiert, ohne dass man gehört hätte, dass das Frau Zypries ernsthaft ändern will.
Pfui Deibel Deutschland, pfui Deibel SPD.
Broschüre „Regenbogenfamilie – wenn Eltern lebisch, bi- oder transsexuell sind“
Die Broschüre enthält Informationen und Diskussionsbeiträge zur Lebenssituation von Familien, in denen ein Elternteil ein Elternteil homo- oder transsexuell ist oder in denen gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam für Kinder sorgen.
Die Broschüre kann in begrenzter Stückzahl über gleichgeschlechtliche@sensjs.verwalt-berlin.de
oder per Post unter Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Beuthstr. 6-8, 10117 Berlin bestellt werden.
Kommentar Väternotruf:
Etwas irreführend die Überschrift. Niemand "ist" lesbisch, bi oder transsexuell, sondern es gibt Menschen, die "empfinden und leben" lesbisch, bi- und transsexuell.
Wieso schwul empfindende und lebende Männer hier nicht aufgezählt werden, es war doch hoffentlich keine Absicht, so nach dem Motto, zwei schwule Männer die für Kinder sorgen, igittigit. Außerdem werden schwule Männer gegenüber lesbischen Frauen beim Sorgerecht ohnehin diskriminiert. Das nennt man Doppeldiskriminierung.
Außerdem, was soll denn die Mutter der Kinder den ganzen Tag machen, wenn die Kinder nicht mehr bei ihr sind? Die Antwort mein Freund, weiß wohl nur die Senatsverwaltung allein.
10.2.2002