Reichsjustizministerium
Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in
Berlin) war ein deutscher Politiker (DNVP, NSDAP), der von 1932 bis zu seinem
Tod 1941 Reichsjustizminister war.
Gürtner war der Sohn des Lokomotivführers Franz Gürtner und von Marie Gürtner,
geborene Weinzierl. Nach dem Abitur 1900 am Neuen Gymnasium (heute
Albrecht-Altdorfer-Gymnasium) Regensburg studierte er in München
Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Nach acht
Semestern legte er 1904 sein Universitätsexamen ab. Seinen Vorbereitungsdienst
zum bayerischen „Staatskonkurs“ unterbrach er für das Ableisten des
Militärdiensts als Einjährig-Freiwilliger beim 11. Infanterie-Regiment „von der
Tann“. Nach seinem Zweiten Staatsexamen 1908 arbeitete er zunächst als Syndikus
bei einem Münchner Brauereiverband. Zum 1. Oktober 1909 trat er in den
Staatsdienst am bayerischen Justizministerium ein[1] und bearbeitete in den
nächsten fünf Jahren vornehmlich Personal- und Prüfungsangelegenheiten. Bis 1911
war er III. Staatsanwalt am Landgericht München I und wurde im Januar 1912 zum
Richter am Amtsgericht München berufen.[2]
Am 7. August 1914 wurde Gürtner als Reserveoffizier zum Kriegsdienst im Ersten
Weltkrieg mit dem 11. Infanterie-Regiment eingezogen und war zunächst an der
Westfront eingesetzt. Er stieg bis zum stellvertretenden Bataillonsführer auf
und erhielt das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse sowie den bayerischen
Militärverdienstorden IV. Klasse mit Schwertern. Ab September 1917 nahm er mit
dem bayerischen Infanterie-Bataillon 702 am Expeditionskorps Pascha II in
Palästina teil. Dafür erhielt er das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von
Hohenzollern mit Schwertern[3] und den Eisernen Halbmond. Mit der Ernennung zum
Bataillonskommandeur am 31. Oktober 1918, dem Tag der Kapitulation des
Osmanischen Reiches, führte er das Bataillon zurück nach Konstantinopel und traf
am 17. März 1919 in Wilhelmshaven ein, wo er demobilisiert wurde.
Am 11. April 1919 trat Gürtner seinen Dienst als II. Staatsanwalt am Landgericht
München I an. Vier Tage zuvor war in München die Räterepublik ausgerufen worden.
Im November 1919 legte er den Eid auf die Bamberger Verfassung, im Juli 1920 auf
die Weimarer Reichsverfassung ab. Im August 1920 wurde er zum
Landgerichtsdirektor ernannt und wieder in das Ministerium berufen. Dort wurde
er (zunächst stellvertretender) Referent für das damals bedeutende
Begnadigungswesen, da gegen die Urteile der Volksgerichte weder Rechtsmittel
noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich war. Sein Schwager Dürr
bearbeitete das Referat für Straf- und Strafprozessrecht, Kriegs- und
Belagerungszustand und Verfahrensniederschlagung, zu dem Gürtner Hilfsreferent
war. Gürtner wurde im August 1922 als Vertreter der deutschnationalen
Bayerischen Mittelpartei zum bayerischen Justizminister ernannt. Im Juni 1932
ernannte ihn Franz von Papen zum Reichsjustizminister. Dieses Amt behielt er bis
zu seinem Tode 1941.[4]
Gürtner gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen
Akademie für Deutsches Recht[5] Hans Franks.
1920 heiratete er die evangelische Luise Stoffel, Tochter eines Oberstleutnants;
sie hatten drei Söhne.[1] Die Söhne wurden nach der Mutter evangelisch erzogen.
Während seiner Zeit als Justizminister war die Justiz in Bayern rechtsextremen
politischen Richtungen gegenüber nachsichtig eingestellt, was Adolf Hitler in
seinem Prozess 1924 am Münchner Volksgericht durch frühzeitige Entlassung aus
der Justizvollzugsanstalt Landsberg, die Aufhebung des Redeverbots sowie die
Wiederzulassung der NSDAP zugutekam.[6]
Die Versuche Gürtners, der erst 1937 Mitglied der NSDAP wurde (Mitgliedsnummer
3.805.232), nach 1933 der deutschen Justiz Unabhängigkeit und
Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, waren zum Scheitern verurteilt. Proteste
Gürtners gegen Misshandlungen und Morde durch die SA in Konzentrationslagern
seit 1933 waren wirkungslos, führten allerdings auch nicht zu seiner Entlassung.
Gürtner hatte sich 1935 auch für die von der Gestapo festgehaltenen
Rechtsanwälte eingesetzt, die die Witwe des bei der politischen Säuberungswelle
des sogenannten Röhm-Putschs ermordeten katholischen Politikers und ehemaligen
Leiters der Polizeiabteilung im preußischen Innenministerium Erich Klausener
vertraten, was zu deren Entlassung aus der Haft beitrug. Gürtner protestierte
gegen die Methoden der Geheimen Staatspolizei, die Geständnisse durch Folter
abpresste; allerdings wurde sein politischer Einfluss ab 1935 immer schwächer.
Sicherheitsdienst und Geheime Staatspolizei arbeiteten besonders seit Beginn des
Zweiten Weltkrieges unabhängig vom staatlichen Justizapparat.[7]
Auf Gürtners Initiative hin wurde am 14. Oktober 1936 von Hitler entschieden,
die Todesstrafe in Deutschland anstatt mit dem Richtbeil künftig mit der
Guillotine zu vollstrecken.[8] In seiner Funktion als Justizminister
unterzeichnete er eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsakte in
Gesetzes- oder Verordnungsform. Hierunter fallen die
„Reichstagsbrandverordnung“, durch die die Bürgerrechte der Weimarer
Reichsverfassung außer Kraft gesetzt wurden und die als Rechtsgrundlage für die
Maßnahmen der Gestapo diente, sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes
und der deutschen Ehre“, welches sexuelle Handlungen von Juden und „Ariern“
unter Strafe stellte (vgl. „Rassenschande“). Weiterhin unterzeichnete er 1934
das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr („Staatsnotwehrgesetz“), welches
nachträglich versuchte, die Morde beim sogenannten Röhm-Putsch zu legalisieren
und die Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative bedeutete.[9]
Ebenso war er einer der Unterzeichner der Zweiten Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über die Veränderung von Familiennamen und Vornamen, in dem Juden
zwangsweise die diskriminierenden Vornamen Israel, beziehungsweise Sara
erhielten.[10]
Seit 30. Januar 1937 war Gürtner Inhaber des Goldenen Parteiabzeichens der
NSDAP.[11] Durch seine Verfügung in 1937 wurde die Nationalsozialistische
Volkswohlfahrt den Gerichten als Ermittlungshilfe zur Verfügung gestellt. Laut
seiner Presseerklärung sollte sie „eine Hilfe für die Strafrechtspflege und
nicht für den Beschuldigten sein“; dabei auch „für die Entscheidung über die
Strafe oder über die Anordnung von Sicherungsverfahren oder Entmannung“.[12]
Durch seinen Einfluss gelang es Franz Gürtner 1938, Ricarda Huch und ihren
Schwiegersohn Franz Böhm, beide dem nationalsozialistischen Regime gegenüber
kritisch eingestellt, vor einem Strafverfahren zu bewahren. Er erreichte, dass
das Verfahren gegen sie nach dem Anschluss Österreichs im Rahmen einer von
Hitler erlassenen Amnestie eingestellt wurde.[13] Franz Gürtner erhielt erst im
Nachhinein offiziell Kenntnis von einem geheimgehaltenen sogenannten
„Führererlass“ vom Oktober 1939, der aber rückdatiert auf den 1. September 1939
war, in welchem Ärzte zu den Euthanasiemorden (siehe Aktion T4 und
Kindereuthanasie) ermächtigt wurden.[14] In seinem Ministerium ging außerdem am
16. August 1941 – d. h. nach Gürtners Tod – auch ein Schreiben des Limburger
Bischofs Antonius Hilfrich ein, in dem der Absender auf die unhaltbare
juristische Beurteilung der T4-Aktion hinwies.[15] -
https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_G%C3%BCrtner
Max Nadler (* 9. Mai 1880; † Oktober 1946 vermisst) war ein deutscher
Jurist.
Nadler promovierte 1902 an der Universität Rostock und wechselte unmittelbar im
Anschluss in den Justizdienst als Richter.[1] 1921 wurde er zum
Kammergerichtsrat und 1932 zum Senatspräsidenten beim Kammergericht in Berlin
ernannt.[1] Nadler trat am 1. Mai 1933 – so der Historiker Lothar Gruchmann –
als „Märzgefallener“ der NSDAP bei.[2]
Im Juni 1933 wurde er vom preußischen Justizminister Hanns Kerrl zum
Ministerialdirektor, dem die Leitung der Personalabteilung oblag,[1] im
Preußischen Justizministerium ernannt, und wechselte zum 1. April 1935[1] in das
Reichsministerium der Justiz.[2] Im Justizministerium leitete Nadler die
Abteilung I (Personalwesen und Gerichtsorganisation).[2][1]
Zusammen mit dem Reichsminister Franz Gürtner handhabte er die von der
Parteiführung gewünschte Einleitung von Verfahren gegen Richter wegen
„unehrenhafter“ Gesinnung so restriktiv wie möglich und erwirkte 1939 von der
Reichskanzlei die Bestätigung, dass in Fällen gegensätzlicher Auffassung von
Justiz und Parteiführung bei der Einleitung solcher Verfahren, kein Zwang
bestand, „eine Entscheidung Hitlers herbeizuführen“.[3] Er nahm am 23./24. April
1941 an einer Tagung der höchsten Juristen des Deutschen Reichs teil, in der
über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ informiert wurde.[4] Im Zuge der
von Staatssekretär Curt Rothenberger vorangetriebenen „personellen Erneuerung“
im Justizministerium musste Nadler, der zu diesem Zeitpunkt nach den Angaben von
Susanne Schott nicht Mitglied der NSDAP war,[5] am 4. September 1942 seinen
Abschied einreichen.
Nadler war ständiger Mitarbeiter der Juristischen Rundschau. Daneben
veröffentlichte er mehrere Kommentare.
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Nadler_(Jurist)