Richterschelte


 

 

 

 

 

Warum entscheidet dieser Richter so oft gegen Mieter in Berlin? Der Fall Reinke.

Anja Reich, Niklas Liebetrau

03.12.2022

Ein Start-up setzt sich für niedrige Mieten ein und gewinnt fast jeden Fall. Nur bei einem Berliner Richter ist es chancenlos. Wegen privater Interessen?

Die Verhandlung bei Michael Reinke hat noch nicht begonnen, aber Christina Heber weiß bereits, wie sie ausgehen wird. Heber steht im Landgericht Berlin, Littenstraße, dritte Etage. Sie ist Anwältin für „Conny“, ein Berliner Start-up, das gegen Wohnungseigentümer, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, vor Gericht zieht. Sie gewinnen oft. Aber hier, bei Richter Reinke, werden sie scheitern, sagt Heber. Wie immer. ...

 https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/moegliche-befangenheit-dieser-richter-in-berlin-entscheidet-haeufig-gegen-mieter-li.289627.

 

Kommentar Väterntoruf:

Nun, wenn man am Landgericht mit seinem Antrag scheitert, dann sollte doch wenigstens beim Beschwerdegericht noch ein Erfolg möglich sein, doch wenn die Berufung ausgeschlossen ist, dann ist erst mal Ende im Gelände. Zwar gibt es noch den Weg zum Landesverfassungsgericht oder zum Bundesverfassungsgericht, genau so gut kann man aber auch in die Kloschüssel gucken, aber bitte vorher spülen.

Was hier nun die Berliner Zeitung als möglichen Grund für die geringe Erfolgsquote bei Richter Reineke ausgemacht hat, wissen wir nicht, das ist wohl hinter der Bezahlschranke versteckt. Womöglich hat die Berliner Zeitung gemutmaßt, Richter Reineke wäre selber Besitzer von vermieteten Wohneigentum, das macht bekanntlich sensibel für die Interessen von Wohnungsbesitzern. Wäre dies hier der Fall, könnte Richter Reineke wegen Befangenheit abgelehnt werden, grad so wie bei der Klage eines Veganers gegen eine Schweinemastanlage. Wenn da der Richter Vorsitzender des Deutschen Bauernverbandes wäre, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, dass er unbefangen urteilt.

 

 

Michael Reinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.12.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.2001 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2001 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.11.2001 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 01.01.2011 bis 30.09.2011: abgeordnet als Richter an das Kammergericht Berlin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.  Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 30.11.2022: Vorsitzender Richter - 67. Zivilkammer.

 


 

 

 

 Eva-Maria Steinberger:

Umfang und Grenzen der Kritik an Richtern in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Hamburg. Verlag: Kovač - 2010, 344 Seiten

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 245

ISBN 978-3-8300-4755-1 (Print) | ISBN 978-3-339-04755-7 (eBook)

Zugleich: Heidelberg, Univ., Diss., 2009...

Die Studie behandelt rechtsvergleichend das immer wichtiger werdende Thema der Kritik an Richtern.

Kritik an Richtern bzw. an ihren Entscheidungen nimmt zu. Das zeigen die diversen aktuellen Beispiele, welche die Verfasserin einleitend darstellt. Immer öfter schlägt diese Kritik jedoch von sachlich-nüchterner Analyse um in grobe, unsachliche und aggressive Kritik. Hierdurch kann auf den Richter Druck ausgeübt werden, der die richterliche Unabhängigkeit und damit einen Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit bedroht. Angesichts dieser Entwicklung drängt sich die Frage auf, wie viel Kritik eine unabhängige Justiz verträgt.

Andererseits kann Kritik ein wirksames Mittel demokratischer Kontrolle sein, so dass sich im Umgekehrten auch die Frage stellt: Wie viel Kritik braucht die Justiz, um ihre Bindung an den demokratischen Willen zu bewahren?

...

https://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-4755-1.htm

 

 


 

 

 

 

Redaktion Beschwerdezentrum 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Redaktion Beschwerdezentrum [mailto:redaktion@beschwerdezentrum.org]

Gesendet: Samstag, 31. Mai 2008 21:48

An: Redaktion Beschwerdezentrum

Betreff: Newsletter: Der (berechtigte) Ekel der Juristen vor ihresgleichen ... - Wichtig: Das Beschwerdezentrum ist umgezogen !

 

 

 

Liebe Empfänger dieses Newsletters

Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie explizit darum gebeten haben, in unseren Verteiler aufgenommen zu werden, oder weil Sie einmal eine Anfrage an das Beschwerdezentrum gerichtet haben. Sollten Sie in Zukunft keine Mails mehr von uns erhalten wollen, genügt eine kurze Mitteilung per Mail, und wir nehmen Sie aus unserem Verteiler.

 

“Wenn ich an meinen Beruf zurück denke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor 'meinesgleichen' ”, schreibt Richter im Ruhestand Frank Fahsel ( http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Richter/28710.html ) in einem Leserbrief vom 2. 4. dieses Jahres, “und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.”

Die Richterdatenbank, das wohl brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums, hat die Aufgabe, diese Tatsache durch gut recherchierte Fälle zu dokumentieren und damit die gebetsmühlenartig wiederholten Sprüche der Politiker angesichts solcher Schweinereien, es handle sich um ‘bedauerliche Einzelfälle’, als Schönfärberei zu entlarven.

Wir nehmen dieses Zitat zum Anlass, eine dieser widerlichen Schweinereien, an denen zahlreiche Juristen und Polizisten beteiligt waren und über die das Beschwerdezentrum schon vor vielen Jahren erstmals berichtete, noch einmal zusammenfassend darzustellen. Anlass zu dieser ‘Aktualisierung’ unserer Berichterstattung ist, neben diesem oben zitierten schockierenden Eingeständnis eines ehemaligen Richters, auch der Umstand, dass das Opfer von kriminellen Machenschaften von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern in Kirchhain, Marburg und Frankfurt, Dr. Ulrich Brosa, in diesen Tagen eine späte Genugtuung erfahren durfte. Möglich wurde diese späte Gerechtigkeit nur, weil die Verantwortlichen zu einem großen Teil schlicht und einfach ausgewechselt worden sind ...

Lesen Sie unseren aktuellen LeiDartikel unter http://www.beschwerdezentrum.org

Ein wichtiger Hinweis: Das Beschwerdezentrum ist umgezogen

Anstelle von www.beschwerdezentrum.de bitte in Zukunft www.beschwerdezentrum.org verwenden.

Alle Pfade bleiben gleich, so dass Sie in einer Ihnen bekannten URL nur 'beschwerdezentrum.de' durch 'beschwerdezentrum.org' ersetzen müssen.

Die Unterdomains des Beschwerdezentrums ändern sich ebenfalls, und zwar von

www.justizirrtum.de - www.fehlinformation.de - www.kundenreklamation.de - www.machtmissbrauch.de - www.vergewaltung.de

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Auch bei diesen Domains bleiben alle Pfade alle erhalten, so dass Sie in einer Ihnen bekannten URL nur die Endung '.de' im Domainnamen durch die Endung '.info' ersetzen müssen.

 

Ihr Redaktionsteam

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Redaktion Beschwerdezentrum

Postadresse: Verein ‘beschwerdezentrum.org’ - 4500 Solothurn (Schweiz)

Tel. CH: +41.445864231 – Fax +49.891488244418

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Ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"

 

Richter Frank Fahsel (Jg. 1939)

War ab 03.05.1974 Richter beim Landgericht Stuttgart.

In einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 2. 4. 2008 schrieb er: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".»

In einem Leserbrief in DER SPIEGEL, 25/1981 hatte er schon geschrieben: «Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich -- ganz und gar unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit" genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern geriert.

Daß Herr Hirsch bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.

Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der "kleineren" Richter? Er sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit Sanktionen geahndet werden.

Im übrigen liegt er gleichermaßen außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!

Stuttgart FRANK FAHSEL Richter am Landgericht»

 

www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Richter/28710.html

 

 


 

 

Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.

Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.

Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.

Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.

23.12.2007 SR

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596

 

 

 


 

 

Urteil: Richter im Schlafrock ...!

Quelle: newsletter@formblitz.de

 

 

"Sekundenschlaf bei Richtern

Was bei Autofahrern tödlich enden kann, muss bei Richtern noch lange nicht zu einem zu einem Fehlurteil führen: der Sekundenschlaf.

So musste ein Mann erfahren, dass das Wegnicken und plötzliche Hochschrecken eines Richters bei einem Prozess zur Integrationsbeihilfe für ein behindertes Kind noch lange kein Revisionsgrund ist.

Das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT kam zu dem erstaunlichen Schluss:

"Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden."

Und auch das Hochschrecken sei kein Signal für richterlichen Schlummer, denn daraus könne bestenfalls geschlossen werden, dass "es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."

Erst wenn ein tiefes, hörbares Atmen oder Schnarchen sowie andere Anzeichen fehlender Orientierung hinzukämen, müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen Richter im Schlafrock handele."

 

 

Posteingang 09.10.2007

 

 


 

 

 

Sind geeignet, diese nachdrücklich an deren Ehre zu beleidigen.

"Sollte auch eine erneute Beurteilung  zu keinem anderen Ergebnis führen, beantrage ich vorsorglich eine amtsärztliche Untersuchung aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten bezüglich ihres Geisteszustandes, mich selbstverständlich eingeschlossen."

 

 

Amtsgericht Pirmasens 

Urteil "Im Namen des Volkes" vom 09.11.2005 - Unerhört: Trennungsvater beleidigt Richter am Amtsgericht Pirmasens.

 

 

 

Kommentar Väternotruf. 

Am Amtsgericht Pirmasens scheint es einen sehr großen Gerichtssaal zu geben, in dem über 80 Millionen Deutsche auf einmal Platz nehmen können, so dass man dort "im Namen des Volkes" urteilen kann. 

 

 

 


 

 

 

Mit Hungerstreik im Gefängnis Zeichen setzen

Wegen zweifacher Beleidigung von Richtern und Justiz zu Geldstrafe verurteilt – Jürgen Fischer wählt die Haft

„Ich muss in den Knast gehen, um meine Bürgerpflicht zu erfüllen. Meine Bürgerpflicht im Kampf gegen Unrecht und unsinnige Gerichtsentscheide“, sagt Jürgen Fischer aus Höheinöd. 15 Tage Haft stehen ihm bevor und er kündigt an, von dem Zeitpunkt an, wenn ihn die Polizei mit einem Vollstreckungshaftbefehl abholt, um ihn in die Justizvollzugsanstalt zu bringen, in Hungerstreik zu treten und zwar bis zum Tag seiner Entlassung.

"Die Rheinpfalz", 04.07.2006

www.mit-den-augen-eines-vaters.de

 

 


 

 

 

Richter onaniert im Prozess — Vier Jahre Haft

Bristow - Weil er während seiner Gerichtsverfahren mit einer Penispumpe onaniert hat, ist ein ehemaliger Richter in den USA zu vier Jahren haft und einer Geldstrafe von 40 000 Dollar verurteilt worden. Eine Gerichtsreporterin hatte in dem Verfahren gegen Donald Thompson ausgesagt, der Jurist habe während eines Mordprozesses vor drei Jahren fast täglich mit der Pumpe hantiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam das Gerät in mindestens vier Prozessen zum Einsatz.

Thompson zufolge war die Penispumpe das Scherzgeschenk eines langjährigen Freundes zu seinem 50. Geburtstag. Er habe sie im Gerichtssaal vermutlich gedankenverloren betätigt, aber nie onanieren wollen, erklärte der dreifache Familienvater.

Die Ermittlungen gegen den 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte. Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. Wie aus den Ermittlungsakten weiter hervorgeht, wurden auch der Teppich, die Roben und der Richterstuhl untersucht und Sperma gefunden. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschorene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.

Berliner Morgenpost, 20.08.2006

http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article249993/Richter_onaniert_im_Prozess_Vier_Jahre_Haft.html

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Wenn man bedenkt, wie oft jeden Tag an deutschen Familiengerichten von deutschen Familienrichtern und Familienrichterinnen onaniert wird, wenn diese den nichtverheirateten Vätern das Grundrecht auf elterliche Sorge verweigern, können einen solche Meldungen wie die aus den USA sicherlich nicht überraschen, sondern nur in seiner Meinung über die Verfasstheit des einen oder anderen Richters oder Richterin nur bestätigen.

Man denke hier nur an den absurden Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.2003 zur angeblichen Rechtmäßigkeit der staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Kinder und ihrer Väter durch §1626a BGB

 

 

 

 


 

 

Die Zurückbleiber

"In den letzten Jahren hat sich die Gesellschaft grundlegend geändert, offenbar von den Gerichten unbemerkt. ... Letztlich ist zu konstatieren, dass die Rechtssprechung, wie schon vor 100 Jahren, immer 20-40 Jahre hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückbleibt, von einigen wenigen mutigen Entscheidungen einmal abgesehen."

Norbert Maes, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht in: "VHTS Aktuell 1/2006", S. 11/12

 

 

 


 

 

 

Bundesverfassungsgericht - kein Anschluss unter dieser Nummer

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

hiermit erhalten Sie die die Pressemitteilung:

 

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (www.familien-partei.de)

Der Bundesvorstand

Berlin, den 15.05.2006

Pressemitteilung

 

 

Bundesverfassungsgericht lehnt auch die Verfassungsklage gegen die Annahmeablehnung der Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ ab

Auch die neue Verfassungsklage wurde dem 1. Senat als gesetzlichen Richter vorenthalten

 

 

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 10.03.2006 ausführlich beschrieben legte die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS am 06.03.2006 eine Verfassungsklage gegen die Annahmeablehnung der Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2006 ein. Mit der neuen Verfassungsklage erachtete sie die Annahmeablehnung der 3. Kammer des 2. Senats als nichtig, da der 1. Senat zuständig ist und den Beschwerdeführern verfassungswidrig der gesetzliche Richter vorenthalten wurde. Das Ziel der Klage war die Neuberatung über die Zuständigkeit, sodass sich der 1. Senat mit der eigentlichen Sache der gegenwärtigen Verletzung der Menschenwürde der minderjährigen Kläger hätte befassen müssen.

 

 

Diese neue Verfassungsklage wurde jedoch einfach in eine Gegenvorstellung umgedeutet, die die Annahmeablehnung als richterliche Entscheidung anfechtet. Sie wurde der nicht zuständigen 3. Kammer des 2. Senats vorgelegt und von dieser am 02.05.2006 als endgültig abgeschlossen abgelehnt. Ein weiterer Schriftwechsel wurde nicht mehr in Aussicht gestellt. Die neue Verfassungsklage wurde also nicht als solche zur Kenntnis genommen, sondern lediglich als „Schriftsatz“ behandelt und die Vergabe eines Akteneichens verweigert. Dass es sich um eine eigenständige Verfassungsklage handelte, ergab sich eindeutig aus der Überschrift.

 

 

Somit wurde auch diese neue Verfassungsklage wiederum dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts als zuständigen gesetzlichen Richter vorenthalten. Rechtsanwalt Dr. Kurt-Peter Merk wird nun den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des 1. Senats Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier mit einem persönlichen Brief über den Sachverhalt informieren und daraufhin auch telefonisch nachfragen, ob dieses Schreiben bei ihm eingegangen ist. Damit ist dann sichergestellt, dass der 1. Senat über die Angelegenheit definitiv informiert ist, was zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar ist.

 

 

Sollte schließlich die Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ nicht dem 1. Senat als zuständigen gesetzlichen Richter zur Beurteilung zugeführt werden, behält sich die FAMILIEN-PARTEI eine Klage beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof vor. Die Voraussetzungen einer Klageerhebung werden bereits durch den Rechtsanwalt Dr. Kurt-Peter Merk geprüft. Bei einem dortigen positiven Entscheid erhielte die Bundesrepublik Deutschland eine Rüge und der 1. Senat müsste sich als zuständiger gesetzlicher Richter mit der ursprünglichen Verfassungsklage „Wahlrecht ab Geburt“ in der Sache der gegenwärtigen Verletzung der Menschenwürde der minderjährigen Kläger befassen.

 

Sämtliche Informationen zum Thema sind auf der Internet-Homepage unter www.familien-partei.de in der Rubrik „Wahlrecht ab Geburt“ zu finden.

gez. Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

 

 

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

Internet: Pressemitteilungen

eMail: oeffentlichkeit@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

Internet: Newsletter

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