Roland Proksch


 

 

 

 

Prof. Dr. jur. Roland Proksch

Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) Nürnberg

Präsident der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg

ist seit vielen Jahren mit Begleitforschung zum Thema Trennung und Scheidung befasst. 1998 wurde das Institut vom Bundesministerium für Justiz mit der Begleitforschung zur Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts beauftragt (sogenannte Proksch-Studie). Die Studie spricht sich unter dem Strich für das Institut der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung aus, kein Wunder wenn Proksch im Gegensatz zum Mütterrechtsexperten Ludwig Salgo bei den übrigen MütterwohlfraktionärInnen keinen guten Stand hat. 

 

Der Zwischenbericht, Teil II, der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Studie "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelung zur Reform des Kindschaftsrechts" von Prof. Dr. Roland Proksch ist zu finden unter:

www.bmj.bund.de/images/10361.pdf

28.11.2014: nicht mehr unter diesem Link aufrufbar.

 

Schlussbericht März 2002

http://www.bmj.bund.de/files/6eb4d0e6d70f4bf16c8f8b46d5840643/200/Kurzfassung_Abschlussbericht.pdf

28.11.2014: nicht mehr unter diesem Link aufrufbar.

 

 

 

Roland Proksch

An das Bundesministerium der Justiz Referat Rechtstatsachenforschung

Herrn MR Schreiber Heinemannstraße 6 53175 Bonn Teil V AZ: 3003/2-7p-5-Ri ...

www.bmj.bund.de/images/11522.pdf

 

 


 

 

 

Deutschlandradio Kultur, Zeitfragen

08. Mai 2006

 

Und Papa holt mich am Wochenende

Gemeinsame Elternschaft nach der Kindschaftsrechtsreform

Von Sabine Voss

 

 

Mit Beiträgen von Roland Proksch, Rainer Balloff, Familienrichterin Susanne Müller, Frauke Decker - Zusammenwirken im Familienkonflikt, Rainer Sonnenberger - Väteraufbruch für Kinder e.V., Max, Katrin Bechler

 

 

www.dradio.de/download/52020

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Prokschstudie

 

Das Bundesministerium der Justiz schrieb am 21. April 1998 im Bundesanzeiger die Durchführung des Forschungsvorhabens zum Thema: "Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechts" aus. Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens war (auch) die Konsequenz entsprechender Anregungen von Politik, Wissenschaft, Fachkräften und Betroffenen im Rahmen der Gesetzgebungsarbeit zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 (BGBl I 2942), die Praxis der Neuregelungen wissenschaftlich zu begleiten. Die Begleitforschung soll gesicherte und aussagefähige Informationen ermöglichen zur Bewertung der Praxis und der Auswirkungen der Neuregelungen durch das KindRG. Die Bundesregierung erwartet davon Informationen als Entscheidungshilfe, ob und wie das neue Recht weiterentwickelt werden kann. Gemäß der Koalitionsvereinbarung der beiden Regierungsfraktionen soll das neue Kindschaftsrecht weiterentwickelt werden.

Beginn der Begleitforschung war September 1998. Der Abschlussbericht wurde im März 2002 dem BMJ übergeben.

 

 

"Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts. Schlussbericht März 2002"

 

Roland Proksch

"... Das Kindschaftsrechtsreformgesetz erhöht die Chance auf gemeinsame Sorge. Die geS fordert und fördert die Kommunikation wie die Kooperation der Eltern. Sie hilft `Erstarrungen` durch Positionen des `Rechthabens` ebenso zu vermeiden wie erneute Verletzungen. Wenn es für die Eltern nach ihrer Scheidung nicht (mehr) darauf ankommt, den eigenen (Rechts-) Standpunkt vehement zu verteidigen, sondern als wichtig und notwendig erkannt wird, gemeinsam Eltern für ihre Kinder zu bleiben, dann werden sie miteinander und nicht gegeneinander um `das Beste` für ihr Kind ringen. Dies hilft Konfliktverschärfungen konsequent zu vermeiden." (S. 4)

"...Zwar ist richtig, das die geS die Fähigkeit und den Willen der Eltern zur Kommunikation und Kooperation braucht. Vernachlässigt wird bei der Focussierung auf die geS jedoch, dass auch Eltern mit aeS/ohne elterliche Sorge diese Fähigkeit haben müssen, insbesondere, wenn es um die Regelungen von Umgangskontakten, der wechselseitigen Information über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder Unterhaltsleistungen geht. Während jedoch die geS die Kooperation und Kommunikation von Eltern strukturell fördert, fehlt dies bei der aeS.

Gerade bei Eltern, die die alleinige Sorge (streitig) anstreben, bleiben partnerschaftliche Konflikte für ihre nachehelichen Beziehungen sowie Bestrebungen der Ausgrenzung des anderen Elternteils bestimmend. Richterliche Entscheidungen zur eS nach Anhörungen von Eltern, die die aeS anstreben, und ihren Kindern können allein dem nicht beikommen. Die konflikthafte Beziehung der Eltern wird sich nach einer gerichtlichen Entscheidung häufig weiter verschärfen, mindestens aber bestehen bleiben, zum Nachteil der Kinder." (S. 6)

 

 

 

Die Studie steht hier zum download als PDF-File bereit.

 

http://www.vafk.de/veranstaltung/FamKongressHalle/Dokumente/Proksch-Studie/proksch.html

 

 

 

 


 

Gerichtsentscheidungen zum Antrag auf alleinige elterliche Sorge

 

Prof. Dr. Roland Proksch bittet um die übersendung von kopierten gerichtsanträgen von müttern und vätern mit den entsprechenden erwiderungen und den jeweiligen gerichtlichen entscheidungen, bei denen es um anträge zur übertragung der alleinsorge auf einen elternteil geht. ich bitte um übersendung der unterlagen an

prof. dr. roland proksch,

iska nürnberg,

untere krämersgasse 3,

90403 nürnberg.

 

ich sichere absolute vertraulichkeit zu. es geht mir allein darum, ergänzend zu meiner studie zum neuen kindschaftsrecht, weiteres, konkretes material zur praxis des neuen rechts im hinblick auf sorgerechtsanträge von eltern und entscheidungen der gerichte zu erlangen. ich möchte untersuchen, welche gründe eltern für ihre anträge oder abweisungsanträge nennen und wie und mit welchen begründungen die familiengerichte über diese anträge entscheiden.

ich werde bei der auswertung lediglich die textpassagen aus den schriftsätzen und urteilen verwenden, aus denen die maßgeblichen begründungen der eltern und der gerichte deutlich werden können.

für ihre hilfe danke ich allen sehr herzlich. die ergebnisse werde ich publizieren und natürlich auch via internet zugänglich und abrufbar machen.

mit freundlichem gruß

prof. dr. roland proksch

1/2003

 

 

 


 

"Umsetzung der Neuregelung der Reform des Kindschaftsrechts

Zweite Phase der Begleitforschung läuft an."

Roland Proksch

in: "Das Jugendamt", 10/2001, S. 465-467

 


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