Rosemarie Adlerstein


 

 

 

SPD-Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein

Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.

 

 

 

Weiße, Gelbe und Schwarze - SPD für deutsche Drei-Klassenapartheid für nichtverheiratete Väter und ihre Kinder

 

Wer hat uns verraten - Sozialdemokraten!

 

Der alte Spruch der revolutionären Linken, könnte aktuell für nichtverheiratete Väter sein trauriges Revival erleben.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Pressemitteilung vom 7.7.03 zur Übergangsregelung „Sorgerecht für nichteheliche Väter“

Abstimmung am 11. Juli 2003 im Bundesrat

 

 

Väter von nichtehelichen Kindern sollen abermals benachteiligt werden

Abstimmung am 11. Juli 2003 im Bundesrat

Eltern, die sich vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben und mit die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt haben, müssen die Möglichkeit haben, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame elterliche Sorge möglich ist. Dies trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteiles, in der Regel der Mutter! Die gemeinsame Sorge darf natürlich dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. So entschied es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003. Der Bundesregierung wurde aufgetragen, bis zum 31.12.2003 eine Übergangsregelung zu schaffen. Mittlerweile hat ein Entwurf das Bundeskabinett passiert und wird am 11.07.2003 dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Gesetz schafft Väter erster, zweiter und dritter Klasse

Das Urteil hat viel Kopfschütteln in der Fachwelt hervorgerufen, betroffene Väter sind zu Recht empört. Dietmar Nikolai Webel, Bundesvorstandssprecher vom bundesweiten Verein "Väteraufbruch" macht seiner Unmut Luft: "Nun haben wir Väter erster, zweiter und dritter Klasse!" Väter erster Klasse werden in Zukunft diejenigen sein, welche durch eine Ehe oder durch eine gemeinsam mit der Mutter abgegebene Sorgeerklärung ihren Pflichten und Rechten als Väter nachkommen können, wollen und dürfen. Jedoch schafft der neue Entwurf auch Väter zweiter Klasse, die sich zufällig vor der Einführung des neuen Kindschaftsrechtes von den Müttern trennten und nun die Möglichkeit erhalten, kraft besagter Übergangsregelung auch gegen den Willen der Mütter eine kleine Chance haben, das gemeinsame Sorgerecht einklagen zu können.

Eindeutige Verlierer sind Väter, die sich nach 1998 von den Müttern ihrer Kinder trennten und keine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben haben. Das Bundesverfassungsgericht ging davon aus, dass Eltern, die ab 1998 ohne Trauschein leben, regelmäßig diese gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben würden. Falls dies nicht der Fall sein sollte - so die höchstrichterliche Entscheidung - würde sicherlich die Mutter schwerwiegende Gründe haben. Für diese betroffenen Väter gibt es nicht einmal den Weg der Einzelfallprüfung vor Gericht!

 

Der Väteraufbruch bezweifelt die immer nur kindeswohlgemäßen Entscheidungen der Mütter

Dietmar Nikolai Webel bringt es auf den Punkt: "Das Gericht ging blauäugig davon aus, dass Mütter immer kindeswohlgemäß entscheiden würden. Die Praxis spricht eine andere Sprache, sieht man sich die stetig steigenden Zahlen von Umgangsboykotten der allein Sorgeberechtigten, meist der Mütter, an!"

Meyer-Spelbrink weist darauf hin, dass zwar kraft Gesetz den Vätern ein Umgangsrecht zustünde, doch wenn die Mutter den Umgang der Kinder zum Vater nicht wolle, scheinen Gerichte mit der Durchsetzung dieses Rechtes hilflos.

Sanktionen verliefen meist im Sande. "Die Anzahl von eindeutig kindeswohlgefährdenden Kontaktabbrüchen von Vätern zu ihren Kindern ist mittlerweile besorgniserregend!"

 

Sind Väter Menschen zweiter Klasse?

Väter scheinen auch in Regierungskreisen Menschen zweiter Klasse zu sein. So zitierte die SPD-Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein die Auffassung des Rechtsausschusses des Familienministeriums bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar: "Der Ausschuss habe jedoch mehrheitlich der Erwägung Vorrang gegeben, dass die gegen den Willen eines Elternteils erzwungene Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden sein werde, weil sich der Streit der Eltern darüber auf Auseinandersetzungen über die Ausübung der Sorge verlagern werde." Als einer der höchsten Richter dies genauer von ihr erklärt haben wollte, blieb sie eine Antwort schuldig.

 

Neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse blieben unberücksichtigt

Der "Väteraufbruch für Kinder" moniert auch, dass bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse nicht mit berücksichtigt worden sind. So lagen der Bundesregierung seit November 2002 die Ergebnisse der "Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht" vom Nürnberger Jura-Professor Dr. Roland Proksch vor. Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Ein gemeinsames Sorgerecht vermindere Streit und teure Gerichtsprozesse, fördere die Kooperation der Eltern in Fragen einer einvernehmlichen nachehelichen Elternregelung und eines Kindeswohl gemäßen Umgangs und führe zu zuverlässigen Unterhaltszahlungen.

Trauschein – Qualitätssiegel für Väter und Mütter?

Warum Vertreter der Bundesregierung bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht der Meinung waren, dass diese Studie auf nichteheliche Verhältnisse nicht übertragbar sei, bleibt jedoch ihr Geheimnis. "Denn warum sollte sich die Situation von getrennten ehelichen Partner von getrennten unehelichen Partnern unterscheiden?", fragt sich Webel. "Sowohl die Beziehung, als auch Vaterschaft ändern sich doch nicht mit dem Trauschein!"

Kinder brauchen beide Elternteile. Ob mit oder ohne Trauschein. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf an die Realität anpasst und die Forschungsergebnisse der Proksch-Studie deutlich mit einarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand Politik

webel@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 

 


 

 

Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts

(umgangssprachlich): Ich weiß nichts von der Sache; ich möchte nichts mit der Sache zu tun haben: Die Redensart geht auf den Heidelberger Jurastudenten Victor von Hase zurück, der 1843 angeklagt wurde, einem Kommilitonen, der im Duell einen Studenten erschossen hatte, mit seinem Studentenausweis Fluchthilfe geleistet zu haben. Hases im Wortlaut überlieferte Aussage zu Verhandlungsbeginn war: »Mein Name ist Hase; ich verneine die Gegenfragen; ich weiß von nichts.«

Aus: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2002.

 

http://www.duden.de/index2.html?service/newsletterarchiv/archiv/2003/030404.html

 

 

 

 


zurück