Samenbank

Sag mir wo die Väter sind


 

 

 

 

Mein Vater von der Samenbank

Auf der Suche nach der eigenen Identität

 

WDR 5, Sonntag 21. Juni 2009, 11.05 – 12.00 Uhr

WDR 5, Montag 22. Juni 2009, 20.05 – 21.00 Uhr

 

Radio-Feature von Valentin Thurn und Frank Bowinkelmann

Als Anna von ihrer Mutter erfährt, dass sie mit dem Samen eines Fremden gezeugt wurde, ist sie zunächst wie gelähmt. Wochenlang schaut sie sich die Fotoalben der Familie an, vergleicht ihr Gesicht mit dem des Vaters und der Schwestern. Die Frage nach dem Unbekannten in ihrem Leben, lässt sie nun nicht mehr los. Rund 100.000 Kinder wurden bis heute in Deutschland mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Doch wenn die jungen Erwachsenen etwas über ihren genetischen Vater erfahren wollen, stoßen sie meist auf unüberwindbare Hürden. Dabei ist das Wissen um die eigene Abstammung eine wichtige Säule der eigenen Identität. Das Feature begleitet die junge Frau bei der Suche nach ihrem Erzeuger.

Regie: Hans-Jürgen Schunk

Redaktion: Dorothea Runge

 

Valentin Thurn

 

THURN FILM

Marsiliusstr. 36

50937 Köln

0221 - 9420 2510

Fax 9420 2512

mobil 0163 - 548 9353

valentin@thurnfilm.de

www.thurnfilm.de

 

 


 

 

 

"Kliniken" an denen "künstliche Befruchtungen" mittels sogenannter "Samenspende" durchgeführt wurden:

 

Privatklinik Dr. Schaad in Bad Pyrmont 

1. 1975 -  Information vom 07.09.2009) 

2. Anfang Februar 1979 - Information vom 06.11.2007)

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 7. September 2009 00:04

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: bad pyrmont

 

sehr geehrte damen und herren,

höflicherweise möchte ich sie darauf hinweisen, dass in der klinik von herrn dr. schaad schon seit mindestens 1975 samenspenden bzw. zeugungen durch samenspenden durchgeführt wurden und nicht erst seit 1979 wie von ihnen auf der seite aufgeführt.

da ich selbst 1975 dort gezeugt wurde, ist mir dieser umstand leidlich bekannt.

zudem würde ich sie bitten, mir mitzuteilen, ob und wo ich über samenspenden aus bad pyrmont auf ihrer seite etwas in erfahrung bringen könnte. die frage nach meinem leiblichen vater ist zwar nicht unbedingt zwingend ausschlaggebend für mein lebensglück, wohl aber beschäftigt mich die frage nach dem woher durchaus.

für ihre bemühungen bedanke ich mich.

mit freundlichen grüßen

...

 

 

 

 


 

 

 

Kindeswohl egal, Inzest ist o.k. - mit freundlichem Gruß Ihr Gesetzgeber 

"Die Behandlung mit Spendersamen ( sog. heterologe Insemination, richtiger donogene Insemination DI ) ist in Deutschland seit 1986 eine legale Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung. Ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit , und des Stellenwertes innerhalb der Riege aller Verfahren ( immerhin verdanken ca 70.000 Kinder in Deutschland seither der DI ihr Leben), bestehen vielerorts noch rechtliche Bedenken gegen die Erzeugung von Kindern mit "gespaltener Vaterschaft". Die Problematik sozialer versus genetischer Vater ist vom Gesetzgeber bisher nicht geregelt.

Die wenigen Behandlungszentren in Deutschland , die dieses Verfahren anbieten ,müssen sich auf den gesunden Menschenverstand der Rechtsinstanzen und auf Musterrechtsprechungen verlassen.

Sowohl die Empfängerpaare als auch die Spender werden vor Behandlungsbeginn über die aktuelle Rechtslage informiert. Diese ist auch Grundlage und Inhalt der Verträge, die mit allen Beteiligten geschlossen werden.

Das Empfängerpaar verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Spender wie z.B. der Offenbarung seiner Identität oder der Forderung nach Unterhalt. Demgegenüber besteht auch keine Möglichkeit des Spenders an das Empfängerpaar heranzutreten.

Der Spender ist vor allen Ansprüchen des Empfängerpaares geschützt. Umgekehrt verzichtet er selbst auf alle Forderungen, wie z.B. nach Auskunft über Zahl und Identität von mit seinem Samen gezeugten Kindern. Da der soziale Vater in Deutschland automatisch der vermutete genetische Vater ist, ist dieser auch unterhalts- und "erbpflichtig". Allerdings kann der Spender nicht vollständig vor möglichen Forderungen der von ihm gezeugten Kinder geschützt werden, sobald die Identität des genetischen Vaters bekannt ist. Es besteht die Möglichkeit, daß ein volljähriger Nachkomme , das durch seine sozialen Eltern über seine Entstehung aufgeklärt wurde- gerichtlich die Preisgabe der Spenderidentität erzwingt.

Dies hatte aber , nach bisheriger Erfahrung , keine Unterhaltsverpflichtungen zur Folge. Bisher war es prinzipiell möglich die Vaterschaft anzufechten. Hieraus ergab sich das Risiko für den Samenspender ggf. zu Unterhaltszahlungen herangezogen zu werden. Dieses ist nun , seit das sogenannte KINDERRECHTEVERBESSERUNGSGESETZ den Bundesrat am 01.03.2002 passiert hat, nicht mehr möglich. Somit ist dieses Risiko für den Spender nicht mehr existent. Anders ist es aber weiterhin im Bezug auf das Erbrecht. Jedes Kind hat Anspruch auf ein Erbpflichtanteil. So kann also das Kind, welches mit Hilfe von Spendersamen gezeugt wurde, von den Hinterbliebenen seinen Pflichtanteil einfordern. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß dem Kind der spezielle "Zeugungsvorgang" und die Spenderidentität bekannt ist."

 

Soweit die Werbung der Berliner Samenbank - www.berliner-samenbank.de

 

Der Gesetzgeber und seine Zuarbeiter in den einschlägigen Ministerien haben es bisher versäumt, den durch Spendersamen gezeugten Kindern ein eigenständiges Recht auf Kenntnis seiner Abstammung einzuräumen. Verheimlichen Mutter und Scheinvater dem Kind seine Herkunft wird das Kind in der Regel nicht erfahren, dass es nicht vom Scheinvater abstammt. Gleichwohl haben Kinder ein feines Gespür für Familiengeheimnisse. Ungeklärte Familiengeheimnisse bewirkten jedoch immer eine Identitätsstörung eines heranwachsenden Menschen. Dies hat der Gesetzgeber offenbar im Kauf genommen und muss sich damit vorwerfen lassen, die Kindeswohlorientierung, die bisher die Gesetzeslage bestimmt zugunsten eines fragwürdigen Erwachsenenwohls auszuhebeln. 

Zum anderen kommt noch hinzu, dass der Gesetzgeber Beihilfe zum Inzest begeht, da bei bisher 70.000 durch Samenspende gezeugte Menschen die Gefahr nicht gering ist, dass viele dieser Menschen  vom gleichen biologischen Vater abstammen, es aber nicht wissen. Halbbruder und Halbschwester können somit Geschlechtsverkehr haben und ein durch Inzest gezeugtes Kind bekommen. 

 

Durch die Möglichkeit anonymer Samenspenden kann es zu folgender Situation kommen, Ein 40-jähriger Mann vollzieht dem Beischlaf mit einer 18-jährigen Frau. Die Frau ist aber die durch die vor 19 Jahren durch Samenspende entstandene Tochter des selben Mannes. Ein typischer Fall von Inzest, kann nach § 173 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Oder ein 20-jähriger Mann vollzieht mit einer 20-jährigen Frau den Beischlaf, beide sind aber leibliche Abkömmlinge eines anonymen Samenspenders.

Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

 

Nun könnten die Befürworter von Inzest sich auf den Artikel 3 Grundgesetz (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) berufen und auch für sich die Möglichkeit der Straffreiheit von Inzest einfordern, denn warum sollte diese nur anonymen Samenspendern stillschweigend zugebilligt werden.

 

 

 7.8.02

 


 

 

 

"Die Kinder von der Samenbank"

Die erste Generation künstlich gezeugter Kinder ist erwachsen geworden - und macht sich auf die Suche nach ihren Vätern und ihrer Identität.

Ralf Hoppe

in: "Der Spiegel", 31/2002, S. 86-90

 

 

 


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