Samenspende

Samenspender


 

 

 

Samenspender

Der sogenannte "Samenspender" ist weder ein Spender, noch spendet er "Samen", das lernt man schon im Biologieunterrreicht in der Schule, nur die Juristen wissen das nicht, vermutlich weil sie im Unterricht geschlafen haben der Lehrerin unter den Unterrock geguckt haben, statt auf die Tafel.

Aus einem Samen entsteht ohne weiteres zutun eine Pflanze, so z.B. bei einem Getreidekorn oder einem Kirschkern. Ein Spermium eines Mannes benötigt dagegen eine befruchtungswillige Eizelle, mit der es verschmilzt, daraus entsteht dann ein Zellhaufen, später ein Embryo und dann bei der Geburt ein Baby. Diese einfache Tatsache sollte man mal auf der Richterakademie den Juristen erklären, damit sie nicht mehr weiterhin so dummes Zeug von einem "Samenspender" erzählen. 

Wir nennen den Mann, von dem das Spermium stamm daher "Spermiumbereitsteller". Spermien bereitstellen ist für einen gesunden Mann kein großes Problem, ein paar Minuten masturbieren, dürften reichen und schon hat man ein paar Milliliter Ejakulat (Sperma) mit denen tausende von Frauen befruchtet werden können, fehlt nur noch die Biene, die das Spermimum zur Einzelle trägt. Die Funktion der Biene haben bereitwillige Fortpflanzungsmediziner übernommen, die aber für diese Aufgabe nicht selber masturbieren, sondern andere masturbieren lassen, das nennt man auch Arbeitsteilung.

Die Motive des "Spermiumbereitstellers" zur Spermienabgabe sind einigermaßen unklar. Ob eine "Spermienabgabe" im Fall der unverschuldeten Zeugungsunfähigkeit eines Mannes ethisch vertretbar ist, ist eine Frage des persönlichen Standpunktes. Gefragt werden sollte auch nach den persönlichen Motiven des "Spenders", sind es finanzielle Gründe oder die omnipotente Aussicht, Vater von mehreren Dutzend Kindern zu sein, ohne für diese Kinder Verantwortung zu übernehmen?

Ungefähr 60.000 Kinder sollen insgesamt seit Beginn der 1970er Jahre aus solchen "Spenden" hervorgegangen sein (Stand 2004). 

Es ist üblich, dass Samenspender aller 14 Tage " Samen", also Sperma, "spenden". Dafür können sie jeweils 100 Euro "Entschädigung" bekommen. Bei jährlich 20 Spenden sind das immerhin 2000 Euro. Was der Verkauf männlichen Samens mit einer "Spende" zu tun hat, bleibt offen. Ob der Betrag vom Finanzamt auch noch als "Spende" anerkannt wird ebenso.

Wie viele Kinder aus solchen " Spenden" hervorgehen ist unklar. Es könnten also ohne Probleme mindestens 20 Kinder pro Jahr sein. In 5 Jahren wären das immerhin 100 Kinder, die den selben Vater haben. Die Rassehygieniker des 3. Reiches hätten vermutlich ihre Freude daran - alles blonde Kinder.

Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden. Auch die Problematik der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Inzestes zwischen aus einer "Samenspende" hervorgegangenen Halbgeschwistern scheint die Bundesregierung nicht zu beunruhigen. Das verwundert sehr, denn insbesondere die Bundesjustizministerin Zypries, die durch ihre populistischen Versuche zur Männerabstrafung (Stichwort heimliche Vaterschaftstest) im Jahr 2005 deutschlandweit eine traurige Berühmtheit erlangt hat, sollte sich einmal die Frage stellen, inwieweit der Inzestproblematik bei "Samenspende"- Kindern ausreichend begegnet wird.

In der deutschen Rechtspraxis ist es noch immer üblich, dass sich eine Frau künstlich befruchten lassen kann, sich dann später vom Jugendamt und Sozialamt Leistungen für das Kind auszahlen lässt und das Jugendamt oder Sozialamt nicht berechtigt ist, von die Mutter zur Feststellung der Vaterschaft zu verlangen. Für diese Kinder zahlen also die Steuerzahler/innen unaufgefordert den erforderlichen Kindesunterhalt, ohne dass diese gefragt werden, ob sie denn hier als Ersatzväter in die Pflicht genommen werden wollen. Der Samenspender hat vielleicht vorher noch gutes Geld mit seiner Samenspende verdient. Bei 20 Samenspenden können das immerhin 2000 Euro sein, die der an seinen Nachkommen uninteressierte Mann von einer Samenbank bekommt.

Mal ganz abgesehen von der ethischen Komponente, dass Kinder ohne ihren Vater aufwachsen müssen und voraussichtlich nie die Möglichkeit haben werden, ihre Abstammung klären zu können.

Es ist schon eigenartig, während der deutsche Staat sonst weder Kosten noch Mühen scheut, unterhaltsflüchtige Väter in die Pflicht zu nehmen, notfalls sogar mit Gefängnisstrafen, lässt er hier eine eigenartig anmutende Milde walten und schafft somit zweierlei Recht.

Unterhaltsschuldende Männer (Väter) in Deutschland könnten sich unter Berufung auf die deutsche Rechtspraxis darauf berufen, dass sie sich gleichfalls nur als Samenspender verstanden wissen wollen und sie somit von der Unterhaltspflicht befreit sind. 

 

 


 

 


Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind ohne rechtlichen Vater - 19/23

Pressemitteilung vom 10.08.2023

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in drei Berufungsverfahren entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat.

Die Klägerinnen hatten sich mit ihren Berufungsverfahren gegen Urteile des Verwaltungsgerichts gewandt, das entschieden hatte, Unterhaltsvorschuss sei nicht zu gewähren, weil dies der gesetzgeberischen Konzeption widerspreche, die öffentliche Unterhaltsleistung in erster Linie als Vorschuss zu zahlen und von dem säumigen zum Barunterhalt verpflichteten anderen Elternteil zurückzufordern. Dieser Würdigung ist der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts gefolgt. Zwar habe das Kind nach dem Samenspenderregistergesetz einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein biologischer Vater sei. Ein Rückgriff der Unterhaltsvorschussstelle auf den anderen Elternteil sei aber von vornherein aussichtslos, weil die mit dem Samenspenderregistergesetz am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Regelung des 1600d Abs. 4 BGB es ausschließe, dass der offizielle Samenspender als rechtlicher Vater festgestellt werde.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Urteile vom 10. August 2023 – OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22 –

 

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1355293.php

 

 

 


 

 


Samenspender zeugte bis zu 600 Kinder – darum konnte es so weit kommen

09.05.2023

Ein Gericht in Den Haag hat einem Samenspender, der mehrere Hundert Kinder gezeugt haben soll, jede weitere Spende untersagt – sonst drohen ihm bis zu 100.000 Euro Bußgeld pro Fall. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Wie konnte es also so weit kommen?

Irgendwann reicht es! Zumindest nach Ermessen eines Gerichts in Den Haag. Dieses hat entschieden, dass ein 41-jähriger Mann ab sofort keinen Samen mehr spenden darf – weil er mindestens 550 Kinder gezeugt haben soll.

Das Gericht „verbietet dem Angeklagten, seinen Samen nach Erlass dieses Urteils an neue werdende Eltern zu spenden“, erklärte die Richterin Thera Hesselink, wie der Nachrichtensender Sky News meldete. Auch Nachrichtenagenturen und die britische BBC berichteten über den Fall. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen dem Verurteilten Jonathan M., sollte er sich nicht an den Richterspruch halten.

Aber wie konnte es überhaupt zu so vielen Spenderkindern kommen?

Samenspender habe Eltern „absichtlich getäuscht“

Gemeinsam mit der Stiftung „Donorkind“ hatte eine Mutter eine Klage gegen den 41-Jährigen eingereicht. Sie hatte mittels künstlicher Befruchtung ein Baby von dem Spender bekommen – nachdem er ihr versprochen hatte, nicht mehr als 25 Kinder zu zeugen. Jonathan M. habe werdende Eltern „absichtlich getäuscht“, sagte der Gerichtssprecher Gert-Mark Smelt. „Das ist also ein enormes Verwandtschaftsnetzwerk, bei dem jeder Hunderte Halbbrüder und Halbschwestern hat.“

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https://www.welt.de/kmpkt/article245117044/Niederlande-Darum-konnte-ein-Samenspender-bis-zu-600-Kinder-zeugen.html?source=puerto-reco-2_ABC-V23.A_control

 

 

 


 

 



„Ich habe meinen Sohn um Vergebung gebeten“

Als sie die Wahrheit erfuhren, brach eine Welt zusammen: Dass es die Samenspende eines anonymen Fremden war, mit der sie gezeugt wurden. Eine Gruppe von Halbgeschwistern kämpft um das, was ihnen rechtlich längst zusteht: Zu wissen, wer ihr wirklicher Vater ist.

Vielleicht ist die brennendste Sehnsucht, zu der Menschen fähig sind, die nach Wahrheit. Nach der Wahrheit über sich selbst. Und manchmal nimmt die Suche nach ihr krumme Wege. Ein Junge wächst mit dem älteren Bruder in einer intakten Familie auf, seine Mutter ist Gymnasiallehrerin, der Vater Physiker, beide lieben ihre Berufe und ihre Kinder. Und doch hat der Junge mitunter das Gefühl, etwas sei nicht so, wie es sein sollte.

Ein leiser Zweifel nur – stimmt wirklich was nicht, oder bilde ich mir das bloß ein? Keine Einbildung ist, was der Junge sieht: Vater und der ältere Bruder verstehen sich gut, sie eint ihr Faible für Naturwissenschaften. Er, Alexander, liebt Sprachen.

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25.02.2021

https://www.welt.de/vermischtes/plus227055599/Anonyme-Samenspender-Die-lange-Suche-nach-dem-Vater.html

 

 


 

 

Ein lesbisches Paar streitet vor Gericht für die Anerkennung der gleichberechtigten Elternschaft

Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann haben sich gemeinsam für ein Kind entschieden und sind nun dessen gemeinsame Eltern – praktisch gesehen. Am Mittwoch kämpfen sie vor dem Oberlandesgericht Celle dafür, dass dies auch rechtliche Realität wird. Denn in der Geburtsurkunde ihrer Tochter ist nur die leibliche Mutter Teichert-Akkermann eingetragen. »Paula lebt damit offiziell in einer Ein-Eltern-Familie«, erzählt Verena Akkermann im Gespräch mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Prozess strategisch unterstützt.

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13.01.2021

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146942.elternschaft-zwei-muetter-im-leben-eine-auf-papier.html

 

 

Kommentar:

"Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann haben sich gemeinsam für ein Kind entschieden" und dann offenbar bei einer "Samenbank" einen Erzeuger geordert, der sich darin gefällt sein Sperma in einem Labor abzuspritzen und dafür Geld zu bekommen, das ist ja nicht viel besser als bei der künstlichen Besamung von Zuchtstuten durch ausgesuchte Hengste.

Alles sehr merkwürdig, was da so im "Neuen Deutschland", dem ehemaligen Zentralorgan des ZK der SED, steht. Über den Vater des Kindes wird überhaupt nicht berichtet.

Vermutlich, weil der verschwiegen werden soll, das Kind sein Recht auf Vater und Mutter verweigert wird. Da ist die ganze Propaganda der Grünen Partei und der SPD zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein riesengroßer Schwindel, wenn man gleichzeitig dem Kind das Recht auf einen Vater verweigert.

Da kann man nur hoffen, dass das Oberlandesgericht Celle diesem absurden Trend eine klare Absage erteilt.

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 22. Dezember 2020 21:42
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Samenspende

Hallo,

ihr hättet mich retten können hätte ich 2016 eure Website gelesen.
Ich habe 2017 meinen Spendezyklus freigegeben, daraus sind vor dem neuen Spenderegistergesetz 4 Kinder geboren die mich nun falls sie die Vaterschaft ihres Vaters anfechten und mit als Vater feststellen lassen, Unterhalt fordern und ein Erbrecht haben. Ich was jung dumm und naiv und habe dem Arzt geglaubt dass das alles nicht so schlimm ist und es ist ja noch nie vorgekommen. Seit dem lebe ich jeden Tag mit der Angst dass in 18 Jahren etwas kommen könnte. Ich war auch noch so doof dass ich davon ausgegangen bin dass die Regierung etwas am Gesetz ändert um mich als "Spender" zu schützen. Man wollte ja auch etwas gutes tun. Darauf drängte der Arzt. Ich rede übrigens von Dr. H... der E....er Samenbank.

Ich weiß nicht was ich nun tun kann. Ich stecke ziemlich tief in ihr wisst schon.
Ich möchte dass mein Sohn in meiner Ehe und meine Frau abgesichert sind.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 


 

 

 


 

 

 

Frauen eigenes Sperma injiziert Wenn Ärzte Vertrauen missbrauchen

In Essen steht ein Mediziner vor Gericht, der Frauen ohne deren Wissen sein Sperma injiziert hat. Eine Berlinerin sagt: So etwas kommt öfter vor.

...

Am Montag wird Sunny Müller in Essen einen der Pioniere der Reproduktionsmedizin sehen, eine Koryphäe, ein Mann, der einmal stolz erzählt hat, in seiner Klinik seien zwischen 30 000 und 40 000 Menschen entstanden. Doch der Rahmen, in dem Thomas Katzorke seinen Termin hat, ist denkbar nüchtern: ein Verhandlungssaal des Landgerichts Essen. Katzorke, 71 Jahre alt, ist Beklagter. Und als gäbe es ein Drehbuch, führt dieser Prozess einige Personen zusammen, die eine bedeutsame Rolle bei ärztlichem Missbrauch mit Samenspenden in Deutschland spielen.

Katzorke ist langjähriger Leiter der Fruchtbarkeitsklinik in Essen, ein Mann mit beeindruckender wissenschaftlicher Biografie, viele Jahre Vorsitzender des „Arbeitskreises Donogene Insemination“, einer Vereinigung von Reproduktionsmedizinern. ... 

14.09.2020

https://www.tagesspiegel.de/politik/frauen-eigenes-sperma-injiziert-wenn-aerzte-vertrauen-missbrauchen/26183324.html

 

 


 

 

 

 

 

Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

Datum: 22.05.2012

Kurzbeschreibung: Ein Kind ohne rechtlichen Vater, das durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten gezeugt worden ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Das hat der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 03.05.2012 entschieden. Er hat damit die Berufung eines Kindes (Klägerin) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen, das seine Klage gegen den Landkreis Zollernalbkreis (Beklagter) auf Gewährung solcher Leistungen abweist.

Die dreijährige Klägerin ist durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten (heterologe Insemination) gezeugt worden. Ihre alleinstehende Mutter hatte in der Hoffnung auf eine Ehe mit ihrem damaligen Lebenspartner darauf verzichtet, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Nach der Geburt der Klägerin weigerte sich ihr Lebenspartner, die Vaterschaft anzuerkennen. Ein Abstammungsgutachten bestätigte, dass er nicht der leibliche Vater ist. Die Mutter beantragte anschließend für ihr Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Diese Leistungen werden unabhängig davon gewährt, ob das Kind oder seine Mutter sozialhilfebedürftig sind. Der Beklagte lehnte den Antrag ab, weil die Mutter bewusst auf die Kenntnis eines gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Vaters verzichtet habe. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die nachfolgende Verpflichtungsklage ab.

Der VGH bestätigt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass in einem solchen Fall Leistungen nach dem UVG nicht gewährt werden können. Das folge zwar nicht zwingend aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte, jedoch aus Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Danach sei die staatliche Unterhaltsleistung nicht als verlorener Zuschuss gedacht. Sie diene vielmehr dazu, den alleinerziehenden Elternteil bei Verfolgung und Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil zu entlasten. Es müsse der öffentlichen Hand daher möglich sein, den “anderen Elternteil“ zur Erstattung dieser Sozialleistung zu verpflichten. Bei der Zeugung eines Kindes mittels der Samenspende eines anonymen Dritten treffe beides nicht zu. Anderes gelte in solchen Fällen nur, wenn ein so genannter “rechtlicher Vater“ - etwa aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung - Kindesunterhalt leisten müsse. Das sei hier nicht der Fall. Wolle ein alleinstehender Elternteil den Anspruch seines Kindes nach dem UVG nicht vereiteln, dürfe er sich also nicht willentlich in eine Situation begeben, in der eine Feststellung des anderen Elternteils von vornherein unmöglich sei.

Der VGH hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (12 S 2935/11).

http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033

 

 


 

 

Unterhaltsvorschuss bei anonymer künstlicher Befruchtung

UVG §§ 1, 2

Die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass zivilrechtliche Unterhaltsleistungen des nach § 2 UVG maßgebenden Elternteils planwidrig ausbleiben. An dieser Planwidrigkeit fehlt es, wenn mit der Befruchtung in Form einer anonymen Samenspende von der Kindsmutter von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt wird, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.

VG Frankfurt a.M., Urt. v. 23. 2. 2011 - 3 K 4145/10

NJW 2011, 2603

FamRZ 19/2011

 

 


 

 

 

"Kliniken" an denen "künstliche Befruchtungen" mittels sogenannter "Samenspende" durchgeführt wurden:

 

Privatklinik Dr. Schaad in Bad Pyrmont 

1. 1975 -  Information vom 07.09.2009) 

2. Anfang Februar 1979 - Information vom 06.11.2007

3. 1973 - 14. Dezember 2009

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 14. Dezember 2009 11:11

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Privatklinik Dr. Schaad in Bad Pyrmont

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

In oben genannter Klinik wird mindestens seit 1973 Samenspenden vorgenommen, da ich selber so erzeugt wurde und im April 1974 geboren wurde. Die Suche nach meiner Identität ist zwar nicht zwingend, doch falls Sie irgendwie die Möglichkeit haben und weitere Infos hierüber haben, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 7. September 2009 00:04

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: bad pyrmont

 

sehr geehrte damen und herren,

höflicherweise möchte ich sie darauf hinweisen, dass in der klinik von herrn dr. schaad schon seit mindestens 1975 samenspenden bzw. zeugungen durch samenspenden durchgeführt wurden und nicht erst seit 1979 wie von ihnen auf der seite aufgeführt.

da ich selbst 1975 dort gezeugt wurde, ist mir dieser umstand leidlich bekannt.

zudem würde ich sie bitten, mir mitzuteilen, ob und wo ich über samenspenden aus bad pyrmont auf ihrer seite etwas in erfahrung bringen könnte. die frage nach meinem leiblichen vater ist zwar nicht unbedingt zwingend ausschlaggebend für mein lebensglück, wohl aber beschäftigt mich die frage nach dem woher durchaus.

für ihre bemühungen bedanke ich mich.

mit freundlichen grüßen

...

 

 


 

 

 

„Ich will ein Baby ohne Mann“

Mein Papi, der Samenspender

Das Kind als Sonderausstattung fürs eigene Leben: Ein Beitrag übers Mutterwerden gerät zum Beitrag über weibliche Maßlosigkeit

Von FOCUS-Redakteur Josef Seitz

ZDF/Iris Bettray

Marguerite ist endlich glückliche Mutter. Livs Vater kommt von der Samenbank.

Tina und Janine haben ganz genaue Vorstellungen, was der Vater ihres Kindes mitzubringen hat. Blaue Augen soll er haben und braune Haare; 1,85 Meter groß soll er sein, mindestens, und schlank auch. Kurzum: Der Vater soll so ungefähr alles sein, was die beiden kleinen, die beiden rundlichen, die beiden lesbischen Frauen aus München gerade nicht sind.

Mutter – Mutter – Vater

Ein ganz klein wenig Unsicherheit zeigen die beiden noch, wenn es darum geht, wer von beiden nun die Mutter werden wird. Nachdem die fünfte Samenspende via Kopenhagen den Weg in Tinas Gebärmutter gefunden hat, die Schwangerschaft beim letzten Mal durch einen Abgang beendet ist, kommen sie ins Grübeln: Sollten sie die Mutter-Rolle innerhalb der Partnerschaft noch einmal neu vergeben?

Frauen haben, das zeigt die ZDF-Reportage „37 Grad: Ich will ein Baby ohne Mann“, durchaus Vorteile im Leben. Der zweite Teil der Wahrheit: Glücklicher macht sie das nicht.

Frau sucht Spender

„Die Entscheidung war sehr einsam“, sagt die eine Mutter, die nach erfolgreicher Karriere doch noch ihr Baby im Arm hält. Die andere wird vorgestellt als wäre sie die Bäuerin, die den Mann sucht. Sie lebt in einer einsamen Kate, ist allein erziehend, Männerbesuch selten. Sie entscheidet sich für die anonyme Samenspende. Sicherer sei das, sagt sie, als einen fremden Mann ins Haus zu holen, vom Ansteckungsrisiko mal ganz abgesehen.

Meine Karriere, mein Leben, mein Kind

Gemeinsam ist den vorgestellten Frauen ihre Maßlosigkeit. Sie wollen ein Kind, und das für sich. Niemand muss sich in veraltete Rollendiskussionen verlieren, dass glückliche Familien ausschließlich mit den Eckpfeilern Vati – Mutti – Kind zu zimmern sind. Aber: Wenn Kinder als Inhalt fürs eigene Leben gekauft werden, mag das auch ein Schritt zu einer sehr speziellen Form von Kindesmissbrauch sein.

Die Zwischentöne sind verräterisch. Die Samenbank – 1000 Spender, 60 Euro pro Ejakulation – wird zum ganz großen Wünschdirwas. „Ist so“, kommentiert die eine Frau, „dass die Männer gerne ihren Samen verschleudern.“ Da kann es nicht schaden, wenn diese unbegrenzte Lust an Vermehrung auch zu etwas gut ist. Und so teuer ist das Spiel ja nun, nüchtern betrachtet, auch nicht. 10 000 Euro für vier Spenden? Dafür ist gerade ein Gebrauchtwagen zu bekommen, und das ohne allzu viel Sonderausstattung.

Der Mann? „Wurscht!“

Der Mann in diesem Modell? Der wird ausgetauscht, wenn die eine Spende nicht zum Erfolg führt, gegen einen ganz anderen Spender mit ganz ähnlichen Eigenschaften. „Solange es das Ergebnis bringt“, sagt die eine Mutter in spe: „Wurscht!“

Die Frau in diesem Modell? Sie hinterlässt den Eindruck eines Wesens, das sich ein Kind als Sonderausstattung zum eigenen Leben kauft. Und möglicherweise eines Tages verblüfft registrieren wird, dass dieses Extra nicht allein mit Fragen nach dem Vater auf die Nerven fällt. Es ist ein bitterer Eindruck

 

ZDF, 13.07.2010, 22.15: 37° Ich will ein Baby ohne Mann

 

Url: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/ich-will-ein-baby-ohne-mann-mein-papi-der-samenspender_aid_528587.html

14.07.2010, 06:06

 

 


 

 

 

 

Mein Vater von der Samenbank

Auf der Suche nach der eigenen Identität

 

WDR 5, Sonntag 21. Juni 2009, 11.05 – 12.00 Uhr

WDR 5, Montag 22. Juni 2009, 20.05 – 21.00 Uhr

 

Radio-Feature von Valentin Thurn und Frank Bowinkelmann

Als Anna von ihrer Mutter erfährt, dass sie mit dem Samen eines Fremden gezeugt wurde, ist sie zunächst wie gelähmt. Wochenlang schaut sie sich die Fotoalben der Familie an, vergleicht ihr Gesicht mit dem des Vaters und der Schwestern. Die Frage nach dem Unbekannten in ihrem Leben, lässt sie nun nicht mehr los. Rund 100.000 Kinder wurden bis heute in Deutschland mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Doch wenn die jungen Erwachsenen etwas über ihren genetischen Vater erfahren wollen, stoßen sie meist auf unüberwindbare Hürden. Dabei ist das Wissen um die eigene Abstammung eine wichtige Säule der eigenen Identität. Das Feature begleitet die junge Frau bei der Suche nach ihrem Erzeuger.

Regie: Hans-Jürgen Schunk

Redaktion: Dorothea Runge

 

Valentin Thurn

 

THURN FILM

Marsiliusstr. 36

50937 Köln

0221 - 9420 2510

Fax 9420 2512

mobil 0163 - 548 9353

valentin@thurnfilm.de

www.thurnfilm.de

 

 


 

 

IDENTITÄTSSCHOCK

"Du bist das Kind eines Samenspenders"

Von Ulrike Demmer

Stina war 26, als sie es erfuhr: Ihr leiblicher Vater ist ein Samenspender - gebildet, nicht besonders groß, vermutlich Medizinstudent. Die Nachricht war ein Schock, stürzte die junge Frau in eine Identitätskrise. Jetzt zieht sie vor Gericht, um den Mann kennenzulernen, dem sie ihr Leben verdankt.

Hamburg - Nach 26 Jahren bitten die Eltern sie zum Gespräch. Es gehe um "etwas Wichtiges, nichts Schlimmes". Die Atmosphäre an diesem milden Juliabend ist steif, der Vater angespannt. Er kippt noch einen Schnaps, bevor die Mutter den Satz sagt: "Du bist das Kind eines Samenspenders."

26 Jahre, ihr ganzes bisheriges Leben lang, hatte sie geglaubt, ihr Vater sei der Mann ihrer Mutter. Der Mann, der ihr das Schwimmen beigebracht hat, mit dem sie an den Wochenenden lange Fahrradtouren unternahm. Mit ihren braunen Haaren und den braunen Augen sah sie ihm doch sogar ähnlich.

"Es war, als würde mir der Boden unter den Füßen weggezogen", sagt sie heute, zwei Jahre später. Fremd im eigenen Körper fühle sie sich seitdem.

Die junge Frau sitzt im Nadelstreifenkostüm mit Perlenohrringen vor einer Tasse Tee und berichtet nüchtern, fast geschäftsmäßig von diesem Abend und klingt dabei, als spräche sie von einer anderen Frau.

Stina, wie sie genannt werden will, hat sich in die hinterste Ecke des Cafés zurückgezogen. Niemand soll mitbekommen, worüber sie jetzt spricht. Die junge Frau steigt gerade in den Beruf ein, ist politisch engagiert. Sie will ihr Leben schützen vor der Geschichte von Stina und dem Samenspender.

Anfangs war sie verzweifelt. In der Uni-Bibliothek liefen ihr unvermittelt Tränen über das Gesicht. Noch heute steht sie oft vor dem Spiegel und fragt sich, ob das Grübchen am Kinn oder die vollen Lippen wohl von ihm sind, und ob sie ihre Leidenschaft für Lakritz oder ihr soziales Engagement den Genen des Samenspenders verdankt.

Stina ist aus einem "technischen Prozess" entstanden, wie sie es nennt. Ärzte haben ihrer Mutter fremden Samen injiziert, weil ihr Vater nach einer Hodenerkrankung unfruchtbar war. Ihr leiblicher Vater ist ein unbekannter Mann, der im Spätherbst 1979 in der Essener Frauenklinik in ein Plastikdöschen ejakuliert hat. Ein Medizinstudent sei es vermutlich gewesen, intelligent, gebildet und gesund und nicht so groß, sagt ihre Mutter. Mehr weiß auch sie nicht.

Seit 1970 wurden in Deutschland rund 100.000 Kinder mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Anders als bei einer Adoption müssen die Eltern keine Behördengänge auf sich nehmen. Auch eine psychologische Beratung ist nicht vorgesehen. Weil Eltern, Arzt und Spender lieber schweigen, werden etwa 90 Prozent der Kinder von ihrer Herkunft nie erfahren. Die aufgeklärten Kinder hingegen, so lehrt die Erfahrung, wollen den Samenspender unbedingt kennen lernen. "Ein einziges Treffen würde mir schon reichen", sagt Stina, "zur Not auch ein Foto, oder ein kurzer E-Mail-Kontakt." Sie möchte nur wissen, was sie von ihm geerbt hat und woher sie kommt.

Stina hat an die Uniklinik in Essen geschrieben. Doch der Arzt von damals sagt, die Unterlagen seien ordnungsgemäß nach zehn Jahren vernichtet worden.

Stina fühlt sich betrogen.

Von ihren Eltern, weil sie ihre Herkunft so lange verheimlicht haben. Aber mehr noch ärgert sie die gezielte Desinformation der Ärzte. "Die verschweigen den Paaren und dem Spender, dass das Kind ein Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung hat", sagt Stina. In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht 1989 so entschieden.

Stina könnte die Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten und stattdessen die des Samenspenders feststellen lassen - der wäre damit sogar unterhaltspflichtig, und sie könnte ihn beerben. Sind die Unterlagen vernichtet, wie in ihrem Fall, müsste der Arzt einspringen. Aber Stina will nichts anfechten, sie will kein Geld, sie sucht auch keinen neuen Vater, sondern ihre Identität.

Studien über Adoptivkinder haben gezeigt, wie wichtig die Kenntnis des eigenen Ursprungs für die Entwicklung des Menschen ist. In der Schweiz und in England ist deshalb die anonyme Samenspende längst verboten. Doch in Deutschland sagen die Ärzte, es drohe ein Spender-Notstand.

"Unsinn" sei das, sagt Stina. Was den Spendern fehle, sei Rechtssicherheit. "Wer will denn Samen spenden, wenn ihm Unterhaltszahlungen drohen?" Deshalb hat sie die Klinik auf Herausgabe der Akten verklagt.

Auch wenn die Unterlagen tatsächlich verschwunden sein sollten, will sie einen Prozess durchfechten. Damit die Samenspenderkinder mit ihren Problemen nicht länger sich selber überlassen bleiben.

"Geschäft mit der Hoffnung": Lesen Sie in der Titelgeschichte der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL, warum Hunderttausende Paare in Deutschland ungewollt kinderlos bleiben, sich von den Ärzten ausgenommen und von der Politik im Stich gelassen fühlen.

8.05.2008

www.spiegel.de/panorama/0,1518,555712,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da übt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Kriminalisierung von Vätern, die durch einen heimlichen Vaterschaftstest die Identität ihre rechtlichen Kindes prüfen wollen, anstatt sich mal um die wirklich kriminellen Machenschaften von denjenigen zu kümmern, die ohne Dokumentation der Identität eines sogenannten "Samenspenders", der in Wirklichkeit ein "Samenverkäufer" ist, eine künstliche Befruchtung vornehmem.

Bleibt zu hoffen, dass möglichts viele "Samenspendekinder" gegen die Kliniken auf Schadensersatz klagen. Gegebenenfalls kommt Staatshaftung für diese Sauerei in Frage.

Ministerin Brigtte Zypries sollte endlich ihren Hut nehmen und ihr Ministeramt jemanden übergeben, der sich um die wirklichen Probleme kümmert. Das Recht jedes Menschen auf Kenntnis seiner Abstammung und die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

 

 

 

 


 

 

 

Anonyme Samenspende

Röhrchen mit Spendersperma.

Suche nach dem Vater

von Friedrich Kurz und Rita Stingl

 

Deutsche Reproduktionsmediziner haben mit Hilfe von anonymen Samenspenden seit den 70er- Jahren bisher rund 100.000 Kinder gezeugt. Doch viele Spenderakten sind inzwischen vernichtet. [mehr]

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html

 

Suche nach dem Vater

Die Kinder aus der Samenbank

von Friedrich Kurz und Rita Stingl

Deutsche Reproduktionsmediziner haben mit Hilfe von anonymen Samenspenden seit den 70er Jahren bisher rund 100.000 Kinder gezeugt. Doch viele Spenderakten sind inzwischen vernichtet, obwohl die Kinder ein Recht haben, zumindest die Grunddaten ihres "genetischen Vater" zu erfahren.

 

 

* Sendung am 04.12.2007

 

 

Sonja ist 26 Jahre alt, als sie beim Abendessen von ihrer Mutter die Wahrheit über ihre Herkunft erfährt. Der Mann, den sie immer für ihren Vater hielt, ist nicht ihr leiblicher Vater. Sie ist das Ergebnis einer anonymen Samenspende. Für ihre Eltern war es damals die einzige Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, denn ihr Vater war wegen einer Krankheit zeugungsunfähig. Sonjas Mutter ließ sich in einer repromedizinischen Praxis fremden Spendersamen in die Gebärmutter injizieren - so bekam sie Sonja.

 

Kein Vertrauen mehr

Für die Tochter ist die Nachricht ein Schock: Ihre Eltern hätten jahrzehntelang ihre Abstammung verheimlicht; damit habe sie quasi einen Teil ihrer Familie verloren. Jetzt habe sie kein Vertrauen mehr zu ihren Eltern, sagt Sonja, dabei sei ihr dieses Vertrauen besonders wichtig gewesen. Mit ihren Eltern hat sie seither kaum mehr gesprochen.

 

Sonja ist eines von den rund 100.000 "DI-Kindern" (Donogene Insemination) in Deutschland, von denen viele nichts über ihre Herkunft wissen. Entweder, weil die Eltern nie darüber gesprochen haben, oder auch, weil die Samenspender-Akten nicht mehr existieren. Manche Kinder entdecken erst beim Blutspenden aufgrund der unterschiedlichen Blutgruppe, dass sie einen anderen Vater haben, andere erfahren es während eines elterlichen Scheidungsstreits.

Thomas Katzorke.

Katzorke: "Die Vaterschaft ist ein soziales Phänomen."

Recht auf Kenntnis der Abstammung

Mittlerweile bieten rund 40 Arzt-Praxen die donogene Insemination in Deutschland an - das Geschäft der Samenbanken boomt. Als einer der ersten hat Prof. Dr. Thomas Katzorke seine private Reproduktions-Klinik gegründet. Er führte die Spendersamen-Methode in den 70er Jahren an der Uni-Klinik Essen ein, damals noch als wissenschaftlicher Assistenzarzt. Gleichzeitig baute der Pionier Katzorke eine Samenbank auf, in der tiefgefrorene Spermien von mehreren tausend Spendern lagern. Allein sein Institut hat zehntausenden Frauen zu Kindern verholfen. Das sei eine mittlere Kleinstadt, meint er stolz.

 

Wenn diese Kinder volljährig werden, dann haben sie inzwischen das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. So hat das Bundesverfassungsgericht 1989 geurteilt und damit auch die Rechte der Kinder gestärkt. Die können versuchen, Kontakt zu ihrem genetischen Vater aufnehmen. Der jedoch kann den Kontakt ablehnen.

 

Sonja blickt aufs Wasser.

Sonja will wissen, wer ihr genetischer Vater ist.

"Eine Vaterrolle, die es nie gab"

Um den Zugang der Kinder auf die Spenderakten besser zu regeln, planen die Repromediziner die Gründung einer zentralen Daten-Sammelstelle. Doch einige Ärzte, wie Prof. Katzorke, wollen die älteren Spender-Daten ohne Gerichtsurteil nicht so einfach herausgeben. Damals habe es noch keine Rechtsgrundlage für eine langjährige Speicherung gegeben. Die DI-Kinder stellten sich das Zugangsrecht zu idealistisch vor, so Katzorke. Dieser Samenspender, der damals "nur für fünf Minuten, teilweise nur sekundenlang als Erzeuger aufgetreten" sei, solle nun plötzlich in die Vaterrolle schlüpfen, die es so nie gegeben habe.

Doch DI-Kinder wie Sonja wollen Antworten auf ihre Fragen: Wer ist mein Vater? Habe ich Halbgeschwister? Vergeblich bat sie Prof. Katzorke um die Daten ihres Samenspenders, ihres genetischen Vaters. Die Uniklinik hat die alten Akten nach zehn Jahren vernichtet - so war es damals noch Vorschrift. Die Politik hat sich um die vielen Kinder, die damals "donogen" gezeugt worden, nie gekümmert.

 

Identität verloren

Sonja versucht jetzt, die Essener Uni-Klinik auf Schadenersatz zu verklagen. Eine Samenspende sei mit einer Blutspende nicht zu vergleichen. Hier würden Menschen gezeugt, mit eigener Identität, mit eigenen Rechten und Bedürfnissen, sagt sie. Sonja und viele andere sind die Leidtragenden der Aktenvernichtung. Zwar wurde die Aufbewahrungszeit der Akten kürzlich auf 30 Jahre verlängert. Doch da war es schon viel zu spät. Zehntausende von DI-Kindern der Anfangsjahre haben einen Teil ihrer genetischen Identität bereits verloren.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7130270,00.html

 

 

 


 

 

 

Wunschkind ohne Papa

Single-Frauen kaufen Samenspende

 

WDR Fernsehen

Sonntag 19. August 2007, 16.25 Uhr - 16.55 Uhr

Wiederholung, 22. August 2007, 10.45 Uhr - 11.15 Uhr

 

Trailer zur Sendung ansehen DSL | Modem/ISDN (0'37)

 

Sandra, 41, und Barbara, 38, haben es geschafft: sie haben beruflich Erfolg, ein gutes Einkommen, viele Freunde. Sie stehen mitten im Leben - und sind trotzdem nicht glücklich. Eine eigene Familie haben sie nicht gegründet. Wechselnde Beziehungen, schmerzhafte Trennungen und berufliche Herausforderungen haben sie den Zeitpunkt verpassen lassen. Jetzt rast die biologische Uhr, aber ein fester Lebenspartner ist nicht in Sicht. Auf eines wollen die Frauen aber dennoch nicht verzichten - auf ein eigenes Kind.

Sandra und Barbara gehen einen umstrittenen Weg: sie wollen allein erziehende Mütter werden - mit Hilfe einer Samenspende. Was in den USA, den Niederlanden und Dänemark selbstverständlich scheint, ist aufgrund der Rechtslage in Deutschland für alleinstehende Frauen kaum möglich. Deshalb organisieren Frauen in Deutschland Spendersamen aus dem Ausland, um sich in Dänemark oder den Niederlanden inseminieren - also künstlich befruchten - zu lassen. Frauen wie Sandra und Barbara sind keine Seltenheit mehr. Über Internet-Foren, Selbsthilfegruppen und Inseminationskliniken ist ein Markt entstanden, der die Sehnsucht von Single-Frauen nach einem eigenen Kind stillt.

tag7 begleitet Sandra und Barbara über mehrere Monate. Wie fühlen sich die Frauen mit ihrer Entscheidung, über einen gekauften Samen schwanger zu werden, dessen Spender sie nie persönlich kennenlernen? Wie wollen sie damit umgehen, wenn ihr Kind ihnen vorwirft, keinen Vater zu haben? Ist ihr so erfüllter Kinderwunsch nicht purer Egoismus? Ein Vorwurf, den Anna, (26), ihrer Mutter heute macht. Erst vor kurzem hat sie erfahren, dass sie durch eine Spendersamenbehandlung gezeugt worden ist - inzwischen sind die Daten ihres biologischen Vaters gelöscht. Niemals wird sie erfahren, wer ihr wirklicher Vater ist.

http://www.wdr.de/tv/gottunddiewelt/vorschau/sendungen/wunschkind_ohne_papa_190807.phtml

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 21. April 2007 11:29

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Anfrage

 

Hallo zusammen,

ich möchte zwar nicht den Newsletter abonnieren, hätte aber gern so die eine oder andere Auskunft wenn dies auch möglich wäre.

Wenn ja wüsste ich gern wo ich mich informieren kann, bzw. ob Sie mir helfen können: Ich beabsichtige, für ein befreundetes Paar (2 Frauen)

eine Samenspende abzugeben. Wie steht es da mit eventuellen Unterhaltszahlungen? Momentan ist es zwar kein Thema bei den beiden, aber 18 Jahre sind eine lange Zeit......

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

...

 

 

 

 

Hallo Herr ...,

 

da haben sie völlig recht. 18 Jahre sind eine lange Zeit. Das kann recht teuer werden.

Wenn Sie kein Kostenrisiko eingehen wollen, lassen Sie sich von den beiden Frauen für die Samenspende 54.424 Euro vorab auszahlen. Das sind nämlich die Kosten für Unterhaltszahlungen nach der Regelbedarfsverordnung der Bundesregierung für die ersten 18 Jahre. Wenn Sie dann noch Vater von Zwillingen werden oder das Kind nach der Volljährigkeit studiert, wird es noch mal teurer.

 

Fall Sie zu viel Geld haben, können Sie auch dem Väternotruf Geld spenden. Nebenbei nehmen wir auch noch Ihre Samenspende entgegen und bewahren die im Tiefkühlfach auf.

 

 

Gruß Anton

 

 

 

 


 

 

 

Ehemalige Samenspender gesucht.

Junge Erwachsene, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, leiden oft darunter, ihre genetische Herkunft nicht zu kennen. Sie wollen keinen Unterhalt, kein Erbe oder sonstige Ansprüche stellen, sie wollen nur ihren "Erzeuger" einmal sehen oder treffen. Sie wollen die oftmals quälende Leere nicht mehr verspüren und sich endlich dem eigenen Leben widmen. Wenn Sie zu einem Treffen oder auch nur zu einem anonymen e-mail-Kontakt bereit sind, bitte melden Sie sich bei mir. Ich werde Ihre Angaben vertraulich behandeln und nur weitergeben, wenn Sie es ausdrücklich erlauben.

Internet-Kontaktbörsen gibt es bereits unter dem Namen "donor matching" in den USA und England, allerdings nicht in Deutschland. Ich recherchiere als Journalist zum Thema "Kinder aus der Samenbank" und will mithelfen, ein solches deutsches Internet-Forum aufzubauen.

Valentin Thurn

Hintergrund Journalisten-Büro

Mauritiussteinweg 7

50676 Köln

Telefon: 0221 – 21 44 54

Fax: 0221 – 23 99 38

mobil: 0163 – 548 9353

e-mail: thurn@ndh.net

www.thurn.org

 

09.03.2006

 

 

 


 

 

"Mein Vater, ein Samenspender"

 

Thema "Mein Vater, ein Samenspender" im WDR-Fernsehen Für die WDR-Reihe "Menschen hautnah" suche ich junge Erwachsene oder Jugendliche, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. Ich möchte die Frage erkunden, ob sie wissen möchten, wer ihr biologischer Vater ist, und welche Rolle das in ihrem Leben spielt. Dabei ist beides interessant: Diejenigen, die ihren unbekannten Vater vermissen oder gar suchen, aber auch diejenigen, denen die Identität des Samenspenders egal ist.

Bitte melden Sie sich bei mir, auch wenn für sie unklar ist, ob sie bei einem solchen Filmprojekt mitwirken möchten - ein Gespräch verpflichtet zu nichts, und ich komme gerne zu Ihnen, wo immer Sie auch in Deutschland wohnen. Im Film muss übrigens weder Name noch Wohnort genannt werden. Ich habe als Regisseur und Autor bereits meherere Filme über künstliche Befruchtung gemacht und kann diese gern vorab zusenden.

 

Herzliche Grüße

Valentin Thurn

Filmproduktion

Mauritiussteinweg 7

50676 Köln

Telefon: 0221 – 21 44 54

Fax: 0221 – 23 99 38

mobil: 0163 – 548 9353

e-mail: thurn@ndh.net

www.thurn.org

 

 

Oktober 2005

 

 


 

 

 

Samenspende

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Freitag, 23. September 2005 12:42

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Informationen auf Ihrer Seite zum Thema "Samenspende"

 

Sehr geehrte Betreiber der Internetseite Väternotruf.de,

ich bin beim googeln auf Ihre Seite gestoßen und habe in der Rubrik Samenspender einige Unrichtigkeiten gefunden. Habe zwei durch eine solche Spende entstanden Kinder und bin dieser Möglichkeit sehr dankbar. Daher wünsche ich mir, dass zu dem Thema real informiert wird, ohne dabei zu spekulieren.

"Es ist üblich, dass Samenspender aller 14 Tage " Samen", also Sperma, spenden. Dafür können sie jeweils 100 Euro " Entschädigung" bekommen."

So hoch sind die Beträge im allgemeinen nicht. Ich habe z.B. dieser Seite http://... gefunden, dass die Spender für 6 Spenden und 2 Gesundheitsuntersuchungen 450 Euro bekommen.

 

"Wie viele Kinder aus solchen " Spenden" hervorgehen ist unklar. Es könnten also ohne Probleme mindestens 20 Kinder pro Jahr sein."

Die maximale Anzahl der Kinder ist meist so auf 8 beschränkt. Übrigens bedarf es im Schnitt etwa 8 Versuche mit Heterologer Insemination, bevor überhaupt der gewünschte Erfolg eintritt.

 

"Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden."

Da gebe ich Ihnen Recht, da muß dringend was passieren. Aber eher wegen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.

Der §73 STGB (Inzest) gehört übrigens abgeschafft. Es ist ein religiöses Relikt und greift in das Privatleben der Betroffenen ein.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Halbgeschwister durch Samenspende sich verlieben, ist äußerst gering. Wenn es denn aber so wäre, wäre es ihre Privatangelegenheit. Ohne Wissen der gleichen Herkunft wäre hier Inzest nicht strafbar, da ein Vorsatz hätte vorliegen müssen.

 

"In der deutschen Rechtspraxis ist es noch immer üblich, dass sich eine Frau künstlich befruchten lassen kann, sich dann später vom Jugendamt und Sozialamt Leistungen für das Kind auszahlen lässt"

Gilt hier aber nicht, weil erstmal in Deutschland "leider" keine assistierte Befruchtung bei allein stehenden Frauen oder lesbischen Frauen vorgenommen werden darf. Es muß ein sozialer Vater existieren, der auch vorher - meist per Notar - seine Bereitschaft erklären muß, dem Kind wie ein leiblicher Vater zu sein. Nach dem Kindschaftsverbesserungsgesetz besteht dann keine Chance, dies anzufechten. Leider sind diese Notarverträge nicht zwingend und werden nicht überall abgeschlossen. Hier bedarf es einer gesetzlichen Regelung.

 

"Unterhaltsschuldende Männer (Väter) in Deutschland könnten sich unter Berufung auf die deutsche Rechtspraxis darauf berufen, dass sie sich gleichfalls nur als Samenspender verstanden wissen wollen und sie somit von der Unterhaltspflicht befreit sind."

Das ist nicht so. Samenspender, die identifiziert werden und wo vor der Übertragung von deren Spende kein Notarvertrag abgeschlossen wurde, wo der soziale Vater in alle Rechte eines Vaters einsteigt, laufen Gefahr, zum Unterhalt herangezogen zu werden. Da muss auch klar Abhilfe geschaffen werden. Ich finde es ungerecht, einem Samenspender, der doch nur helfen wollte, die Unterhaltspflicht für das Kind zuzuschieben. Gegen den Betrag, den dadurch zahlen müsste, wäre die Aufwandsentschädigung für die Spende Peanuts.

Ihre Beispiele aus den USA treffen nicht für Deutschland zu. Hilfreich wäre es, wenn Sie hier zur Rechtslage in Deutschland was schreiben.

Viele Grüße, ...

 

 

 

 


 

 

 

 

USA: SAMENSPENDER ZU HOHEN UNTERHALTSZAHLUNG VERPFLICHTET

Es lohnte sich mal wieder, einen Beitrag von Wendy McElroy zu übersetzen, wie üblich in aller künstlerischen Freiheit besorgt von RedManAchim:

Der oberste Gerichtshof von Pennsylvania berät gerade einen Fall, der weitreichende Konsequenzen sowohl für das Recht des Kindesunterhalts wie auch für die Möglichkeit künstlicher Befruchtungen in den Vereinigten Staaten haben könnte. Wie ein Berichterstatter kommentierte, könnten „Samenspender, die dachten, sie bekämen nur die üblichen 50 Dollar für ihr Genmaterial“, vor einem bösen Erwachen stehen.

Bei dem Fall geht es um den Samenspender Joel L. McKiernan und seine Geliebte Ivonne V. Ferguson. Vor zehn Jahren schlossen sie eine Vereinbarung: McKiernan erhielt für eine Samenspende, die zur Geburt von Zwillingen in Folge einer Invitro-Fertilisation führte, Fergusons Zusicherung, dass er von jeder Verpflichtung frei sei. (...) Ferguson aber bestreitet, dass eine solche Vereinbarung je exisitiert hätte.

Allerdings hatte sie ihren damaligen Ehemann in der Geburtsurkunde als Vater angegeben. Fünf Jahre nach der Geburt der Zwillinge und angesichts ihrer bevorstehenden Scheidung klagt sie gegen McKiernan – auf Kindesunterhalt.

Die persönlichen Umstände der Betroffenen führen in dieser Situation zu einem rechtlichen Albtraum, und zu der Sorte von ‚Härtefall’, die das Recht diskreditieren. Und diskreditiertes Recht ist genau, was möglicherweise herauskommt. Sowohl das Anrufungsgericht wie auch der Oberste Gerichtshof bezeichneten Fergusons Handeln als verachtenswert. Trotzdem fanden beide, er habe nun über 1500 Dollar monatlich an Kindesunterhalt plus Nachzahlungen an die frisch geschiedene Ferguson zu zahlen. McKiernan hatte mittlerweile geheiratet, war umgezogen, und hat heute zwei weitere Kinder zu versorgen.

Wieso um alles in der Welt wurde McKiernan für unterhaltspflichtig erklärt? Der urspüngliche Vertrag wurde, aus „rechtlichen, sittlichen und moralischen Prinzipien“ heraus für unrechtmäßig erklärt. Der wesentliche Grund: Biologische Eltern können nicht Ansprüche und Interessen eines Kindes – also einer dritten Partei – zur Disposition stellen. Denn dieses hat ein unabhängiges Recht auf Unterstützung von jedem der beiden.

Es spielte keine Rolle, dass eine dritte Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar nicht exisitierte – und dass sie ohne den Abschluss des Vertrags nie existiert hätte! Ebensowenig spielte es eine Rolle, dass das Recht grundsätzlich den Ehemann zum Vater eines jeden Kindes erklärt, das während der Ehe geboren wird. Allein die Samenspende macht McKiernan finanziell verantwortlich für die Zwillinge, bis sie erwachsen sind. Jedenfalls wenn er den Fall beim Obersten Gerichtshof verliert, der also über das Maß der Verantwortung eines Samenspenders zu befinden hat. Absehbar hätte dies dann auch Auswirkungen auf Frauen, die Eizellen für künstliche Befruchtungen zur Verfügung stellen.

Pennsylvania hat, wie die meisten Staaten, nicht den ‚Uniform Parentage Act’ übernommen, ein Gesetz das Samen- oder Eizellenspender vor den Verantwortlichkeiten der Elternschaft schützt. Die meisten Spender verlassen sich darauf, dass die Anonymität der Spende diesen Schutz gewährleistet. Im vorliegenden Fall aber war die Identität des Samenspenders nie ein Geheimnis. Die von den Gerichten jetzt hochgehaltenen Prinzipien könnten jedoch mit derselben Wucht auf anonyme Spender zurückfallen. (...) Denn wenn weder Mutter noch Vater das Recht eines noch nicht einmal gezeugten Kindes auf Unterhalt ausschließen können, dann muss man sich fragen, wieso die Fertilisationsmedizin dies als gewinnorientierter Zwischenhändler für die beiden Eltern kann.

Auf die Konsequenzen eines solchen Präzedenzfalles wies Arthur Caplan hin, Medizinethiker an der Universität von Pennsylvania. Er erläuterte, dass jeder, der auf der Grundlage von Anonymität seine Gene zur Verfügung stellt, dann ‚wissen muss, dass seine Identität von jedem daraus gezeugten Kind ermittelt werden kann, und dass sie von den Gerichten als erste Adresse in den Fällen angesehen werden könnten, wenn es darum geht, den Kindern einen angemessenen Unterhalt zu sichern.’ – Vor allem wenn der betreuende Elternteil für dieses Kind öffentliche Unterstützung beantragt!

Die Samenbanken sind rechtlich verpflichtet, einen Nachweis über die Identität jedes Spenders aufzubewahren – oftmals unbegrenzt. Der Richter am Obersten Gerichtshof von Pennsylvania Ronald D. Castille war ein wenig platter als Caplan in seiner Einschätzung des Risikos, dass Samenspenden zukünftig ausblieben: ‚Welcher Mann, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde das noch tun, wenn wir zu Ihren Gusten entschieden? Niemand.“

Die Schätzungen über Unfruchtbarkeit in den Vereinigten Staaten variieren, die meisten gehen von 15 Prozent der heterosexuellen Paare aus, die nach einem Jahr einschlägiger Bemühungen keine Schwangerschaft erreichten. Samen- und Eizellenspenden sind die Voraussetzung für eine Lösung des Problems dieser Paare. Nach Schätzungen gibt es hier jährlich 150.000 bis 200.000 künstliche Befruchtungen. Sollte der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania feststellen, dass der Samenspender unterhaltspflichtig ist, wird diese Möglichkeit deutlich eingeschränkt und jedenfalls teuerer. Spender werden einen Ausgleich für ihr rechtliches Risiko verlangen.

Die Gerichte haben die Interessen eines Kindes gegen die der biologischen Eltern abgewogen, sich über Fragen ihrer Fortpflanzung zu verständigen. Sie könnten damit eine Büchse der Pandora geöffnet haben, voll mit Komplikationen um die Ansprüche eines Kindes. Die übelst Konsequenz könnte sein, dass Kindern, die von unfruchtbaren Paaren verzweifelt ersehnt werden, das Leben verweigert wird. Das Recht sollte ihre Chancen zum Leben nicht untergraben!“

http://www.ifeminists.net/introduction/editorials/2005/0525.html

 

 

Anmerkung: Es gibt in diesem Beitrag neben erhellenden Sachverhalten eine Reihe merkwürdiger Ungereimtheiten. Wir haben uns zunächst gewundert, wieso Frau Ferguson von der Autorin als Geliebte von McKiernan eingeführt wird, die Insemination aber dennoch künstlich erfolgte. Dies dürfte eine Inszenierung gewesen sein, um das Verhältnis zwischen den biologischen Eltern der Zwillinge zu verbergen. Die Erklärungsmöglichkeiten wollen wir nicht alle auflisten. Möglicherweise bestreitet ihr damit eueren nächsten Spieleabend!? Zu beantworten wären auch die Fragen: War Fergusons Exgatte zeugungsunfähig, und wußte er um seine Unfruchtbarkeit? Wußte auch er um die Identität des Samenspenders, und wie konnte dieser ihm gegenüber ins Spiel gebracht werden? Wieso muss nicht er als rechtlicher Vater, der immer wußte, dass er nicht der biologische war, den Kindesunterhalt berappen? Komischerweise spielt Mr Ferguson in McElroys Beitrag keine Rolle.

redaktion@rotemaenner.de

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Reichlich daneben die saublöde Argumentation: "Die übelst Konsequenz könnte sein, dass Kindern, die von unfruchtbaren Paaren verzweifelt ersehnt werden, das Leben verweigert wird. Das Recht sollte ihre Chancen zum Leben nicht untergraben!“

Wer so argumentiert muss Masturbation bei Männern und auch die Regelblutungen von Frauen strafrechtlich verbieten, denn da gehen ja jeden Tag Millionen von potentiell gezeugten Kindern den Weg in das Tampon oder in das Papiertaschentuch.

 

 

 


 

 

Montag, 6. Mai 2002

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WDR, 22.30 - 23.15 Uhr (45 Minuten):

Die story - Wer ist mein Vater?

Menschen auf der Suche nach einem unbekannten Samenspender

 

 


 

 

SAMENSPENDER SCHULDET LESBISCHER MUTTER UNTERHALT

Ein schwedisches Gericht entschied, dass ein Mann, der für eine künstliche Befruchtung sein Sperma spendete, um so einem lesbischen Paar drei Kinder zu ermöglichen, nach der Trennung der beiden Frauen Unterhalt zu zahlen hat:

http://dailynews.yahoo.com/h/nm/20011209/od/life_sweden_sperm_dc_2.html

 bzw.

auf deutsch:

http://www.waz.de/free/waz.nachrichten.welt.artikel.inhalt-000.html?news_id=2066915

 

 


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