Schildbürger


 

 

 

Egon Schunck

Prof. Dr. Egon Schunck (geb. 1890) - Richter am Bundesverfassungsgericht / II. Senat (ab 1952, ..., 1963) - im Handbuch der Justiz 1958 als  Richter am Bundesverfassungsgericht / II. Senat aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 54 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.  

 

Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 gegenüber dem Inhaber von www.vaeternotruf.de das Geburtsdatum von Prof. Dr. Egon Schunck zu löschen. Prof. Dr. Egon Schunck ist zu diesem Zeitpunkt 119 Jahre alt, wenn er denn noch lebte, er wäre dann der älteste noch lebende deutsche Mensch. Der "Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" begründet seinen Zensurbeschluss mit der fehlenden Einwilligung des 119-jährigen Prof. Dr. Egon Schunck zur Veröffentlichung seines Geburtsdatums auf unserer Internetseite - au weia, das tut weh.

So machten wir uns denn daran, die Einwilligung des 119-jährigen Prof. Dr. Egon Schunck einzuholen. Bei der von uns durchgeführten Prüfung stellte sich aber heraus, dass Prof. Dr. Egon Schunck offenbar schon tot ist, eine offizielle Todesurkunde liegt uns zwar nicht vor, aber ein Eintrag bei Wikipedia, lässt seinen Tod nicht unwahrscheinlich erscheinen, zumal der älteste deutsche Mann offenbar 110 Jahre ist. Nun haben wir denn eine Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit", der uns verbietet, das Geburtsdatum von Prof. Dr. Egon Schunck zu veröffentlichen, wenn dieser nicht einwilligt. Da Prof. Dr. Egon Schunck aber nicht einwilligen kann, da er schon tot ist, haben wir die paradoxe Situation, dass wir auf Grund der Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" das Geburtdatum eines Toten nichts veröffentlichen dürfen. Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit - der Hauptmann von Köpenick lässt grüßen. Haben die Bürgerinnen und Bürger einen solchen Schildbürgerstreich des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" verdient? Wir meinen, nein und fordern Neuwahl des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit".

 

 


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