Schütteltrauma

Plötzlicher Kindstod


 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Tod eines Säuglings in Magdeburg

22 Ks 374 Js 32917/10 (3/11) - 2. Jugendstrafkammer

 

In dem am 16. Januar 2012 begonnen Prozess hat die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg am 10.02.2012 die mittlerweile 21jährige Melissa I. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft diese hat ihre Revision später zurückgenommen - und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess wegen Totschlags die Verhängung einer Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 9. Oktober (4 StR 350/12) die Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Damit steht fest, dass die junge Mutter zwar ihr Kind verletzten nicht aber töten wollte. Der Tod des Säuglings wurde durch die Mutter nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht. Auch die Festsetzung der Strafe, insbesondere deren Höhe, kritisierte der Bundesgerichtshof nicht.

Die Angeklagte hatte im Oktober 2010 ihren wenige Wochen alten Sohn so geschüttelt, dass dieser starb. Anlass hierfür ist gewesen, dass der Säugling geschrien und die Angeklagte überfordert war. Das Kind starb an einem Schütteltrauma. In der Vergangenheit hatte die Mutter sich immer um das Kind gekümmert und es keinesfalls vernachlässigt

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

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WEIMAR: Jugendämter sahen keine Gefährdung

Im Fall des in der vergangenen Woche in Weimar misshandelten Säuglings haben die städtischen Jugendämter zuvor keine Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes gesehen. Wie ein Sprecher der Stadt Weimar am Montag mitteilte, wurde der 19-jährige Vater des schwer verletzten Babys seit seinem Umzug nach Weimar Ende Mai vom Amt für Familie und Soziales betreut.

Seit die Mutter im Mai eine Haftstrafe angetreten hatte, kümmerte sich der Vater allein um das Kind. Bei der Übergabe des Falls vom zuvor zuständigen Jugend- und Sportamt Weimarer Land seien die Mitarbeiter zu der Einschätzung gelangt, dass der Vater in der Lage sei, das Kind mit Unterstützung von Sozialpädagogen zu versorgen. Der 19-Jährige sei dabei durch einen Familienhelfer und eine Hebamme intensiv betreut worden. Nach regelmäßigen Hausbesuchen und Telefonaten hätten beide die Entwicklung des Kindes positiv eingeschätzt, sagte der Sprecher.

 

Der zwei Monate alte Säugling war am Donnerstag mit schweren Kopfverletzungen zunächst in ein Weimarer Krankenhaus eingeliefert worden. Der Vater hatte selbst einen Notarzt gerufen. Seit Freitag wird das Baby im Universitätsklinikum Jena behandelt. Sein Zustand ist weiter kritisch, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Gegen den Vater des Kindes wird weiter ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er eingeräumt, den Säugling geschüttelt zu haben. Er habe aber nicht beabsichtigt, das Kind zu verletzen. Der 19-Jährige wurde inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt.

22.06.2009 14:57 Uhr TA/ddp

 

http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringenticker.volltext.php?kennung=ontaTICRatgeberMantel1245675467&zulieferer=ta&kategorie=TIC&rubrik=Ratgeber&region=Mantel&auftritt=TA&dbserver=1

 

 

 


 

 

 

München

Fünf Jahre Haft für Tagesmutter

Weil sie ein Kleinkind zu Tode geschüttelt hat, ist eine ehemalige Tagesmutter zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Sie hat selbst zwei Töchter.

Tagesmutter Alexandra S. schüttelte ein Kleinkind zu Tode

Das Landgericht München sprach die 34-Jährige am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Frau hatte gestanden, einen 14 Monate alten Jungen heftig geschüttelt zu haben, weil er nicht schlafen wollte. Zwei Tage nach der Misshandlung starb der kleine Christopher an den Folgen eines Schütteltraumas mit Gehirnblutung.

Tagesmutter:

„Ich wollte doch nur, dass er ruhig ist“

Die erfahrene Tagesmutter sei sich der Gefahr für das Kind durch die Misshandlung bewusst gewesen, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsbegründung. Es sei eine Spontantat gewesen. „Um den Jungen zu disziplinieren, wollte sie ihn in diesem Moment misshandeln.“ Das Gericht hielt Alexandra S. zugute, dass sie geständig ist und Reue zeigt. Sie hatte das Schütteln aber erst nach dem Tod des Kindes zugegeben, „aus Angst, zur Verantwortung gezogen zu werden“, wie der Richter sagte. Die zweifache alleinerziehende Mutter sitzt seit ihrem Geständnis im vergangenen Jahr in Haft.

Laut einem Gutachter starb das Kind eindeutig infolge der Misshandlung. Selbst wenn die Frau diese früher eingeräumt hätte, wäre der kleine Christopher nicht mehr zu retten gewesen, zitierte der Richter einen Gutachter. „Die Eltern hatten ihnen ihr einziges Kind anvertraut“, wandte sich Götzl an die Tagesmutter. Christopher war im September des vergangenen Jahres zur Eingewöhnung bei der Frau, als es zu dem Drama kam.

10 000 Euro Schmerzensgeld

Der Junge sei ihr wehr- und schutzlos ausgeliefert gewesen, fuhr Richter Götzl fort. Seine Eltern litten bis heute schwer unter dem Tod des Kindes. Sie traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Mit einem Foto ihres Sohnes auf dem Tisch verfolgten sie teilweise unter Tränen die Urteilsverkündung. Das Paar erwartet inzwischen wieder ein Kind.

Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Eltern. Zudem einigten sich beide Seiten auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mehr als 10 000 Euro. Er habe den Eindruck, dass die Eltern auch das Strafmaß akzeptierten, sagte deren Anwalt.

Bewährung nicht ausgeschlossen

Alexandra S., die zum Prozessauftakt unter Tränen gestanden hatte, nahm das Urteil gefasst auf. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren plädiert. Nach dem Urteil kündigte er an, sich dafür einzusetzen, dass die Hälfte der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Richter sagte, er könne nachvollziehen, dass die Frau unter der Trennung von ihren beiden Töchtern leide. Sie werde jedoch in absehbarer Zeit wieder bei ihren Kindern sein. „Die Eltern des kleinen Christopher werden ihren Sohn aber nie wieder sehen.“ Das Paar war über das Jugendamt an die Tagesmutter vermittelt worden. Diese hatte eine vom Amt anerkannte Ausbildung absolviert.

19.06.2009

http://www.focus.de/panorama/welt/muenchen-fuenf-jahre-haft-fuer-tagesmutter_aid_409609.html

 

 

 


 

 

 

Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben

1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.

Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 25.06.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,bf02939b-4e11-2218-070c-a32077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben

Erstmitteilung

2060 Js 21288/09

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.

Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.

Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.

Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.

Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.

Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 15.04.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,774701a6-7e45-a021-44b9-46177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

Presseinformation Nr. 15/08 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 14.05.2008

Anklage gegen Kindesvater aus Westerstede wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen einen jetzt 21-jährigen Vater beim Jugendschöffengericht in Westerstede erhoben.

Ihm wird zur Last gelegt, am 28. November 2007 seinen damals 10 Wochen alten Sohn Max so heftig geschüttelt zu haben, dass es zu lebensbedrohlichen Hirnverletzungen kam. Durch das Schütteltrauma traten bei dem Kind Anzeichen einer Erblindung und motorische Störungen des rechten Beines auf, wobei der Umfang von Spätfolgen betreffend Hör- und Sehfähigkeit sowie der Motorik noch nicht absehbar ist.

Das Kind befindet sich weiterhin in der Obhut der Großmutter. Das Ermittlungsverfahren gegen die Kindesmutter wurde mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.

Das Amtsgericht Westerstede hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C47061132_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 


 

 

 

Kindesmisshandlung in Bitburg - kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Krankenhauses und des Jugendamtes

Die Staatsanwaltschaft Trier lehnt es ab, einer Strafanzeige der Großmutter des geschädigten Kindes stattzugeben.

Der strafrechtliche Vorwurf der Großmutter beruht auf Folgendem:

Am 14.01.2008 war das 5 Monate alte Kind mit einer älteren Brandwunde und einem Schütteltrauma, in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Zur Entstehung des Schütteltraumas hatte der Kindesvater erklärt, er habe Kind leblos vorgefunden, es geschüttelt, um es wieder zu beleben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies nicht zutreffen kann.

Die Großmutter erhebt nunmehr den Vorwurf, Krankenhaus und Jugendamt hätten es versäumt, die Kindesmutter darüber aufzuklären, dass der „Rettungsversuch“ des Kindesvaters erfunden war und in Wirklichkeit eine Misshandlung des Kindes stattgefunden hatte. Bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes hätte die Kindesmutter weitere Kontakte unterbunden, so dass es zu den weiteren Kindesmisshandlungen, nämlich den Knochenbrüchen, nicht hätte kommen können.

Es bestehen bereits Zweifel daran, ob das Krankenhaus zu einer über die rein medizinischen Fragen hinausgehende Aufklärung überhaupt rechtlich verpflichtet war. Dies kann aber letztlich dahinstehen, denn jedenfalls hatten der Oberarzt des Krankenhauses und eine Mitarbeiterin eines Sozialdienstes die Kindesmutter bereits am 18.01.2008 über den Verdacht eines möglichen Kindesmissbrauchs informiert.

Dem von dem Krankenhaus verständigten Jugendamt ist ebenfalls ein strafrechtlicher Vorwurf nicht zu machen. Das Jugendamt hat die im Rahmen der ihm zustehenden Ermessens zeitnah die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen getroffen und der Kindesmutter eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite gestellt. Es ist dem Jugendamt nicht strafrechtlich vorwerfbar, eine sogenannte Fremdunterbringung des Kindes unterlassen zu haben. Eine Inobhutnahme eines Kindes ist der denkbar schwerste Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten mögen bereits daran zu erkennen sein, dass das Amtsgericht Bitburg nach Aufdeckung des wahren Ausmaßes der Kindesmisshandlungen eine Fremdunterbringung angeordnet, das Oberlandesgericht Koblenz diese Maßnahme indessen aufgehoben hat.

gez. ( R o o s )

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Datum: 11.04.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,0a877afd-59c3-9113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

 

Misshandlung eines 5 Monate alten Kindes - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Am 14.02.2008 wurde ein etwa 5 Monate altes Mädchen in ein Trierer Krankenhaus mit Rippenserienbrüchen und Brüchen beider Unterarme eingeliefert. Die Großmutter des Kindes erstattete am 20.02.2008 Strafanzeige. Die Ermittlungen ergaben, dass das Kind bereits am 14.01.2008 in dasselbe Krankenhaus eingeliefert worden war. Seinerzeit waren Hämatome am Kopf, ein Brandfleck der linken Hand und ein Schütteltrauma festgestellt worden. Das Krankenhaus hatte daraufhin das Jugendamt eingeschaltet. Dieses traf sozialpädagogische Familienhilfsmaßnahmen.

Das Kind lebte im Haushalt seiner Mutter. Der Taten dringend verdächtig ist der getrennt lebende, 32 Jahre alte Kindesvater, der sich nur zeitweise bei der Kindesmutter aufhielt und dann auch selbstständig das Kind betreute.

Gegen ihn erging am 10.03.2008 Haftbefehl des Amtsgerichts Trier wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Staatsanwaltschaft und Gericht sehen den Verbrechenstatbestand in der Form der „Gefahr des Todes“ als einschlägig an. Das Gesetz sieht für diesen Fall eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe vor.

Ein Schütteltrauma beruht auf dem gewaltsamen Hin- und Herschütteln mit unkontrolliertem Rotieren des kindlichen Kopfes. Häufig kommt es dabei zu tödlichen Folgen.

Aus rechtsmedizinischer Sicht ist es ein Zufall, dass das Kind noch lebt. Es ist weiterhin auch als Zufall anzusehen, dass im zweiten Fall die gebrochenen Rippenenden nicht in die Brusthöhle eingedrungen sind und dort zu einer meist tödlichen Verletzung des Herzens oder der Lunge geführt haben.

Der Beschuldigte will Glauben machen, das Schütteltrauma sei auf Wiederbelebungsversuchen zurückzuführen, die er aufgrund des leblos von ihm aufgefundenen Kindes durchgeführt habe. Die Knochenbrüche sollen nach seiner Einlassung entstanden sein, als das Kind auf den Boden gefallen sei, nachdem er es spielerisch in die Luft geworfen habe.

Die Einlassungen des Beschuldigten sind nicht mit den Feststellungen der Rechtsmedizin in Einklang zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass er mit brachialer Gewalt auf das Kind eingewirkt und dieses schwer verletzt hat.

gez. ( R o o s )

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 04.04.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,37310cc5-0809-1911-33e2-dc6169740b3c,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 


 

 

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Erschienen in: Zeitzeichen 2/08

 

 

UND SOWAS VON MÜDE

Die Beschädigung der Eltern durch das Kind

Von Wolfgang Schmidbauer

 

Der 42jährige Florian ist ein erfolgreicher Jurist, Vater von zwei Töchtern im Kindergar-

ten- und Grundschulalter. Er arbeitet in der Rechtsabteilung einer grossen Privatbank.

Seine Frau Betsy ist ein Jahr jünger. Sie hat ebenfalls Jura studiert, aber wegen der

Kinder ihre Stelle gekündigt; sie macht jetzt eine Ausbildung als Heilpraktikerin. Sie

engagiert sich sehr für Homöopathie, seit sie durch eine solche Behandlung von einem

hartnäckigen Hautauschlag befreit wurde.

"Wir sind mit unserer Ehe am Ende", sagt Betsy. "Florian war ein aufgeweckter Kerl,

ein richtiges Energiebündel, als wir uns kennenlernten. Und jetzt kommt er nach Hause

und nölt, dass die Kinder so laut sind, er hat den ganzen Tag malocht, soviel Stress

im Büro, er braucht seine Ruhe. Anfangs habe ich mich gefreut, wenn er nach Hause

kam, ich dachte, er macht dann was mit den Kindern und ich kann mal in ein Buch

schauen oder auf einen Kurs gehen. Aber dazu ist er viel zu müde.

...

 

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Geschüttelt, nicht gerührt

Die Müdigkeit der Väter lässt zwar Frauen und Kinder unzufrieden zurück, schützt diese

jedoch auch vor Schlimmerem. Jährlich sterben in Deutschland sicher einige hundert

Babys an einem Schütteltrauma. Entdeckt werden nur die wenigsten Fälle. In einer

Grossstadt wie München sind es fünf bis acht pro Jahr. Früher wurden diese Kinder mit

der Diagnose "Plötzlicher Kindstod" als tragische Opfer jäh aufgetretener Infektionen

gesehen. Erst die Kernspintomographie ermöglicht eine Diagnose. Sie wird nur in Aus-

nahmefällen gestellt, denn der Gedanke will niemandem in den Kopf, dass diese er-

schütterten Eltern, die alles nur gut machen wollten, den Tod ihres Babys verursacht

haben sollen.

Es ist die dritte Ehe des 47jährigen Vaters, eines Managers, der im Herbst des Jahres

2007 in München-Stadelheim in Untersuchungshaft sitzt. Nach zwei fast erwachsenen

Kindern aus erster Ehe hat er sich noch einmal beweisen wollen, dass ein moderner

Vater genauso gut für seine Kinder sorgen kann wie die Mutter, eine Psychologin, die

ihm vor sieben Monaten Zwillinge geboren hat. Er hat den Beruf zurückgestellt, um sie

zu entlasten; beide haben sich die Aufgaben so geteilt, dass sie tagsüber für die bei-

den Mädchen zuständig ist, er nachts.

In einer dieser Nächte kann der Vater den Schlaf seiner Frau nicht mehr beschützen. Er

weckt sie um drei Uhr morgens: Eines der Babys liege so merkwürdig schlaff in seinem

Bettchen. Als der Kinderarzt kommt, ist das Kind bereits klinisch tot, kann aber reani-

miert werden, kommt in die Intensivstation einer Kinderklinik und stirbt dort nach we-

nigen Stunden. Die Obduktion ergibt eine Gehirnblutung mit entsprechendem Gehirn-

ödem. Die Ursache: Ein Schütteltrauma.

Bei Babys ist die Nackenmuskulatur noch so wenig entwickelt, dass sie den Kopf aus

eigener Kraft nicht halten können. Doch sind Blutgefässe und Nerven so elastisch,

dass in der Regel nicht viel passiert, wenn jemand einen Säugling ungeschickt trägt, so

dass sein Köpfchen wegsackt. Es gehören die Wucht und der Zorn eines psychisch ü-

berlasteten Erwachsenen dazu, um dem Baby das anzutun, was in den gerichtsmedizi-

nischen Berichten als Schütteltrauma beschrieben wird. Die Halswirbelsäule wird über-

dehnt, Blutgefässe reissen, Wirbel brechen. Rudolf Wagner, Leiter des Fachkommissari-

ats für die Misshandlung Schutzbefohlener in München, beschreibt solche Fälle: In ei-

nem Fall riss die Brückenvene vom Aufge zum Gehirn; das Baby wurde blind. Ein ande-

res Baby wurde blind und taub; es kann nicht mehr schlucken und muss künstlich er-

nährt werden.

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Paradoxerweise werden eher die leichten als die schweren Fälle entdeckt. Wenn das

Schütteltrauma auch das Atemzentrum lähmt, stirbt das Baby. Da keine Verletzungen

erkennbar sind, wird meist die Diagnose eines plötzlichen Kindstodes gestellt. Die El-

tern haben dann meist schon vergessen, was sie mit ihrem Baby gemacht haben. Sie in

ihren Kummer hinein wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verfolgen, wird sich

auch der Arzt überlegen, der den Totenschein mit der inneren Frage ausstellt, ob da

alles mit rechten Dingen zuging.

Denn die Eltern schütteln ihr Kind ja nicht, weil sie es schädigen, ja umbringen wollen.

Sie verhalten sich wie enttäuschte Liebende, die doch auch in gekränkter Wut sagen:

"Ich möchte dich jetzt schütteln, bis du wieder der bist, der du sein musst!" Wenn sie

körperlich dazu in der Lage sind, tun sie das vielleicht tatsächlich. Das gibt blaue Fle-

cke an den Oberarmen und erlaubt die Entschuldigung, den anderen immerhin nicht

geschlagen zu haben. Schütteln ist keine Strafe, sondern ein Versuch, zu verändern.

Vom geschüttelten Baum fallen die Früchte; der geschüttelte Martini mundet James

Bond besser als der gerührte.

Der psychologische Hintergrund ist eine Kombination aus Symbiose und Spaltung: Der

Partner ist anders, als ich ihn mir wünsche. Ich fühle mich existenziell abhängig davon,

dass er wieder so ist, wie ich ihn brauche. Daher gehe ich mit ihm um wie mit einem

defekten Gerät: ich schüttle ihn, in der Hoffnung, dass beispielsweise ein Wackelkon-

takt überbrückt wird und alles wieder so läuft, wie es laufen müsste.

Es gibt viele beschauliche Sprüche über das Leben mit Kindern; einer davon lautet:

"Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen!" Vermutlich haben es sich die schüt-

telnden Eltern gerade so vorgestellt, und sie wollen aus ihrem Schreibaby herausschüt-

teln, was es braucht und wohin es denn um alles in der Welt will. Sie würden ihm so

gerne das Richtige geben, sie haben alles da, Fläschchen, Brust und Schnuller, Spiel-

zeug und die Bereitschaft, es nach Jean Liedloff herumzutragen und kontinuierlich zu

herzen.

Aber es schreit trotzdem, und so kommt der Gedanke in den Elternkopf, dass da etwas

falsch verdrahtet ist und durch energisches Schütteln wieder an den richtigen Platz

kommen wird. Gut geschüttelt und schon wird aus dem Schreibaby ein funktionieren-

des Kind, das den Eltern Freude macht, das ihr Selbstgefühl stärkt und sie nicht an die

Nachbarn denken lässt, die schon längst überzeugt sein müssen, dass sie schlechte

Eltern sind, die ihr Baby schreien lassen.

Babyschreien direkt ins Elternohr übersteigt die akustische Schmerzgrenze. Wer sich

nicht zurückzieht, wird taub, als ob er ohne Hörschutz in einem lärmintensiven Betrieb

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gearbeitet hätte. Babyschreien hat genau die Frequzenz,, die uns nach den Forschun-

gen der Wahrnehmungspsychologen am meisten an die Nieren geht. Kleine Kinder sind

gefährlich, gerade ihre ungezielten Bewegungen kommen überraschend und sind blitz-

schnell. Meine Jüngste hat einmal durch einen ebenso absichtslosen wie blitzschnellen

Karatestoss mit dem Fingernagel meine rechtes Auge verletzt.

Es ist kein kleines Wunder der Verleugnung, dass die meisten Eltern ihre Babys als

"süss" in Erinnerung behalten und viele Mütter es bedauern, dass Kinder so schnell

gross werden. Ich plädiere für ein realistisches Baby-Bild, denn erst dann dürfen wir

uns auf angenehme Überraschungen gefasst machen.

Liebe Eltern, erwarten sie ein cholerisches, äusserst reizbares Geschöpf, das sie ohne

jeden erkennbaren Anlass in Grund und Boden schreit. Rechnen sie mit ihrem Baby wie

mit einem brutalen Chef, dem ihr Wohlergehen vollständig gleichgültig ist und der von

ihnen Überstunden fordert, ob sie nun erschöpft sind oder nicht. Gewöhnen sie sich an

ein äusserst liebesbedürftiges Gegenüber, von dem sie wenig mehr Zuwendung erwar-

ten dürfen als die schwäbische Ehefrau von ihrem Mann ("wenn ich nix sage,

passt's!").

...

 

 


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