Sieg Heil


 

 

Oberlandesgericht Nürnberg

"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."

Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19

zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr.  Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150

 

 


 

 

30.08.07, 20:08

Richter

Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß

Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.

Die umstrittene Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt habe dies mit ausgestrecktem Arm demonstriert, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933 hätte es gelangt.“

„Eher im Stammtisch als im Gerichtssaal“

Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei „weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen“. Kestel räumte ein, dass man eine solche Bemerkung „eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal“.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die Landesregierung auf, den Vorgang „umgehend lückenlos aufzuklären“. Baldauf hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsradikalismus öffentlich gemacht. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) bestätigte, dass eine Untersuchung gegen den Richter eingeleitet wurde.

http://www.focus.de/politik/deutschland/richter_aid_131226.html

 

 


 

 

Hitlergruß

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dies ist die letzte gesichtete Version, freigegeben am 2. Februar 2009. Der Entwurf enthält Änderungen an Vorlagen/Dateien, die auf eine Sichtung warten.

 

Der Hitlergruß, auch als „Deutscher Gruß“ bezeichnet, war zur Zeit des Nationalsozialismus die verpflichtende Grußform. Er war Ausdruck des nationalsozialistischen Personenkults um Adolf Hitler. Es handelte sich zunächst um den Gruß der NSDAP-Mitglieder und wurde nach der Machtübernahme 1933 zum offiziellen Gruß aller „Volksgenossen“.

Beim Hitlergruß wurde der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt. Dazu wurden meist die Worte „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ gesprochen. Wenn der Gruß Adolf Hitler persönlich entboten wurde, lautete die Grußformel „Heil mein Führer“ in Anlehnung an die Anrede „Mein Führer“.

 

Hitlergruß im Nationalsozialismus

Der Hitlergruß war seit etwa 1925 die übliche Grußform in den nationalsozialistischen Kreisen des Deutschen Reiches. Hitler hatte die Symbolik von Benito Mussolini kopiert, der seinen Gruß wiederum auf den Saluto romano (Römischer Gruß) aus der Zeit des Römischen Reiches zurückführte, aber auch aus seiner österreichischen Heimat mitgebracht, wo „Heil“ als Gruß unter Freunden verwendet wurde – und in Teilen noch heute verwendet wird –, so wie in Bayern das „Servus“. Allerdings war der „Heil“-Ruf und dessen Bezeichnung „Deutscher Gruß“ schon früh in der DAP sowie in vielen anderen „völkischen“ Gruppen verbreitet gewesen. Zudem sollte vermieden werden, dass darin nicht geschulte Gefolgsleute den militärischen Gruß (Hand mit abgewinkelten Arm an die Schläfe) nicht korrekt ableisteten.

Rudolf von Sebottendorf reklamierte, dass das „Sieg Heil!“ von „Heil und Sieg!“ abstammt. Dieser Ausspruch wurde unter Mitgliedern der Thule-Gesellschaft in den 1920er Jahren geprägt und seiner Ansicht nach von Hitler in verkürzter Form übernommen.

Für Hitler und den Reichsführer-SS Heinrich Himmler war es nicht unbedeutend, dass sich der Gruß auf „altgermanische“ Vorformen zurückführen ließ: So betrachtete Hitler ihn als Demonstration der Waffenlosigkeit, während Himmler ihn als Variante der Schwurgeste mit emporgehobenem Speer ansah.

Infobrief von 1935

In der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 war der Hitlergruß als so genannter Deutscher Gruß im ganzen Deutschen Reich verbreitet. Durch die häufige Verwendung schliff sich die Grußformel bisweilen auf ein knappes „Hitler“ sowie auch „Hei-tler“ ab.

Während dieser Zeit war der nationalsozialistische Kampfgruß („Heil Hitler“, „Sieg Heil“ oder einfach nur „Heil!“) verbindlich vorgeschrieben und wurde im täglichen öffentlichen Leben von jedermann erwartet. Damit sollte die Ausrichtung des Deutschen Reiches als Führerstaat verdeutlicht werden. Die Nichterwiderung des Hitlergrußes konnte zu erheblichem Ärger führen und wurde in den letzten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft sogar bestraft.

Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass in der Zeit des Nationalsozialismus die Verwendung des Hitlergrußes während der Karnevalstage möglichst unterbleiben sollte, um ihn vor „Herabwürdigung“ zu bewahren. Gemäß dem ehemaligen bayerischen NS-Innenminister Hermann Esser sollte stattdessen zur Begrüßung die rechte Hand ans Herz gelegt werden.

Aufruf des Gauleiters Fritz Sauckel zum Hitlergruß als Zeichen der Dankbarkeit (um 1934)

Auch im amtlichen Schriftverkehr musste die Grußformel „Heil Hitler“ verwendet werden; hier auch als „Mit Deutschem Gruß“ verwendet.

Nach dem Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 wurde der Hitlergruß auch für die Wehrmacht angeordnet, vermutlich, um damit eindringlich deren Loyalität zu Hitler einzufordern.

Führergruß

Eine Variante des Grußes, bei der der Arm nicht ausgestreckt, sondern nach hinten angewinkelt wird, ermöglichte es, auch bei körperlichen Gebrechen, die das Ausstrecken des Armes nicht möglich machen, den Gruß abzuleisten. Diese Form des Grußes wurde dann verwendet, wenn enge Platzverhältnisse ein Ausstrecken des Armes nicht zuließen oder der zu Grüßende dem Grüßenden direkt gegenüber stand. Hitler selbst grüßte meistens auf diese Weise, auch dann, wenn es durch die Umstände nicht geboten war.

Hitlergruß im Sport

Am 7. August 1933 führte Josef Klein den Hitlergruß verbindlich im deutschen Fußballsport ein. Bereits am 6. Juni hatte er den Gruß im Westdeutschen Fußballverband durchsetzen können. Aber nicht alle Sportler benutzten den Hitlergruß. So weigerte sich beispielsweise der Fußballspieler Walther Pahl, der daraufhin vom DFB für sämtliche Fußballspiele gesperrt wurde. Bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Sommerspiele 1936 in Berlin sowie der Winterspiele 1936 in Garmisch-Partenkirchen hob die französische Olympiamannschaft beim Eintritt in das Stadion den rechten Arm zum Olympischen Gruß, der 1924 in Paris erstmals gezeigt wurde. Die Zuschauer missverstanden dies als Hitlergruß bzw. „Deutschen Gruß“ und bejubelten die vermeintliche Huldigung.

Hitlergruß heute

Nach 1945 wurde der Hitlergruß in Deutschland sowie Österreich verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“ oder der SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) unter Strafe gestellt; ebenso finden sich entsprechende Paragraphen im Strafgesetzbuch der Republik Österreich. Eine geregelte Ausnahme ist ausschließlich das Zeigen zur „Berichterstattung über die Geschichte“, das z. B. in Deutschland laut § 86 Absatz 3 StGB nicht strafbar ist.

Neonazis verwenden daher manchmal Varianten des Hitlergrußes, zum Beispiel den so genannten Kühnengruß oder den so genannten „Schlampigen Führergruß“, bei dem der Arm nicht ausgestreckt, sondern nach hinten angewinkelt wird. Weiterhin nennen manche Neonazis die Zahl „88“ als Grußformel (Bedeutung: HH für „Heil Hitler“, also zweimal der achte Buchstabe des Alphabets).

Die libanesische Hisbollah verwendet ebenfalls den Hitlergruß als Ausdruck einer anti-israelischen Politik.[1][2]

Kühnengruß

Der Kühnengruß ist eine Abwandlung des verbotenen Hitlergrußes. Der rechte Arm wird beim Kühnengruß gestreckt und der Daumen, der Zeigefinger und der Mittelfinger werden abgespreizt. Die anderen Finger bleiben angewinkelt. Es entsteht ein „W“ für „Widerstand“. Oft wird jedoch auch nur der Daumen abgespreizt.

Geschichte

Der Kühnengruß trat im Zusammenhang mit der neonazistischen Bewegung erstmals in den 1970ern unter der Bezeichnung „Widerstandsgruß“ auf. Vermutlich wurde er 1970 von der „Aktion Widerstand“ erfunden. Die Abwandlung sollte das Hitlergruß-Verbot umgehen. 1992 wurde der Widerstandsgruß nach Michael Kühnen, der ab 1977 als Neonazi-Führer fungierte, umbenannt.[3]

Rechtliches

Der Kühnengruß wird von den deutschen Strafgerichten als dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich im Sinne von § 86a Absatz 2 Satz 2 des StGB angesehen. Es handelt sich dabei um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Österreich[4] und der Schweiz ist er nicht strafbar, da er nicht als Symbol des Nationalsozialismus angesehen wird.

Drei Bier

In Österreich ist diese Geste seit 2008 vor allem als Bestellung von "drei Bier" bekannt. Dieses Synonym fand vor allem durch das Verfahren gegen den FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache Verbreitung.[5][6]

Humoristische Abwandlungen während des Nationalsozialismus

In den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft existierten auch Abwandlungen des Hitlergrußes. Zum Beispiel benutzten die so genannten Swing Kids die Formulierung „Swing Heil“, um sich über die ihnen feindlich gesinnten Nationalsozialisten lustig zu machen. Auch gab es die Version „Sieg Geil“, mit der auf das recht bewegte Liebesleben von Joseph Goebbels angespielt werden sollte. In Teilen des besetzten Frankreich und auch im Deutschen Reich selbst wurde gelegentlich auf „Heilt Hitler“ zurückgegriffen. Als Verballhornung kamen „Antworten“ auf den Gruß wie „Bin ich Arzt?“, „Ist er denn krank?“ oder „Heil Du ihn doch“ vor. Im Deutschen Reich wurden solche Entgegnungen spätestens ab 1937 mit bis zu 18 Monaten Haft bestraft. Der Schriftsteller Ernst Jünger berichtete, wie man sich mit einem schnell gesprochenen „Drei Liter!“ ungestraft aus der Affäre ziehen konnte, wenn einem die offizielle Grußformel nicht über die Lippen wollte.

 

Literatur

* Tilmann Allert: Der Deutsche Gruß. Geschichte einer unheilvollen Geste. Eichborn Berlin, Berlin 2005, ISBN 3-8218-5761-7

* Karl Prause: Deutsche Grußformeln in neuhochdeutscher Zeit, Breslau 1930. (Älteste/erste Sekundärliteratur zu diesem Thema)

 

Einzelnachweise

1. ↑ Military Photos, Hezbollah Salute

2. ↑ http://www.hagalil.com/archiv/2006/08/anti-israel-demo.htm

3. ↑ ORF „Ersatzgeste“ für den Hitlergruß, 26. Januar 2007

4. ↑ Affäre Strache "Kühnen-Gruß" nicht strafbar Österreich / oe24.at, 24. Jänner 2008

5. ↑ Kühnen-Gruß Straches? Verfahren vertagt ORF, 24. Jänner 2008

6. ↑ Budetdebatte: Nicht mal drei Bier für die FPÖ Salzburger Nachrichten, 26. April 2007

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergru%C3%9F

 

 

 


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