Siegfried Willutzki
Siegfried Willutzki
Siegfried Willutzki (geb. 22.11.1933 in Widminnen (Ostpreußen) - Richter am Amtsgericht Brühl / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Brühl (ab 17.10.1983, ..., 1996) - nach dem Studium Tätigkeit als Richter am Landgericht Köln. Anschließend Richter am Amtsgericht Brühl. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 16.04.1973 als aufsichtsführender Richter Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 16.04.1973 als Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.10.1983 als Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Ab 1996 Honorarprofessor an der Universität Chemnitz. Langjähriger Vorsitzender des 1977 gegründeten Deutschen Familiengerichtstag (DFGT) in Brühl - siehe auch Info unten
Kommentar Väternotruf:
Ein sachlicher, gut vortragender und argumentierender Jurist, allerdings auch sehr diplomatisch und kritische Punkte - wie die anhaltende Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter - nur sehr vorsichtig ansprechend. Was ist eigentlich daran so schlimm, sich in Deutschland offen gegen die menschenverachtende staatliche Diskriminierung gegenüber Hunderttausenden von Menschen auf Grund ihres männlichen Geschlechts und ihres Status als nichtverheiratete Väter auszusprechen?
Siegfried Willutzki 70 Jahre alt
Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht, insbesondere die Herausgeber, Beirat und Redaktion, freuen sich, Herrn Prof. Siegfried Willutzki zu seinem Geburtstag am 22.11.2003 noch nachträglich herzlich gratulieren zu können. Siegfried Willutzki ist 70 Jahre alt geworden. Er glaubt es selbst nicht, was man ihm abnimmt, weil er nach wie vor jung und dynamisch ausschaut. Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg, hat den Kollegen in der FamRZ aus richterlicher Sicht gewürdigt (FamRZ 2003, 1808).
Aus Anwaltssicht kann ich vielleicht Folgendes ergänzend hinzufügen:
Siegfried Willutzki ist am 22.11.1933 in Masuren geboren. Am Ende des Krieges ist er gerade 11 Jahre alt. Aus seiner Heimat musste er flüchten. Deutschland liegt in Trümmern, der Vater ist seit den letzten Kriegsmonaten in Polen vermisst. Die Perspektiven sind nicht gerade rosig. Liegt in den frühen Kinderjahren in der zauberhaften Landschaft Ostpreußens der Grund für seine optimistische, immer positive Sicht der Dinge?
Nach dem Jura-Studium wurde er Richter beim LG Köln und beim AG Brühl. Er war mit Scheidungssachen schon vor der Ehescheidungsreform am 1.7.1977 vertraut. Seit dem 17.10.1973 war er bis zu seiner Pensionierung Direktor des AG Brühl im LG-Bezirk Köln. Als Familienrichter der ersten Stunde hat er den Deutschen Familiengerichtstag mit anderen Kolleginnen und Kollegen gegründet und die entscheidenden Weichen für die Etablierung des DFGT in Brühl geschaffen.
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Prof. Siegfried Willutzki wurde am 22.11.1933 in Widminnen (Ostpreußen) geboren. Er studierte Jura an der Universität Köln von 1954 bis 1957.
Im Jahr 1973 wurde Willutzki als Direktor an das Amtsgericht in Brühl berufen, das er bis zu seiner Pensionierung 1996 leitete. Auf Anregung von Siegfried Willutzki wurde 1977 der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) in Brühl gegründet.
Von 1983 bis 1999 saß Willutzki für die CDU im Stadtrat von Brühl. Der Richter im Ruhestand arbeitet heute in mehreren internationalen Familienrechtsgremien mit, unter anderem in der vom damaligen US-Präsidenten Clinton initiierten Deutsch-Amerikanischen Regierungskommission zu internationalen Kindesentführungsfällen.
Außerdem ist er Herausgeber und Chefredakteur der Zeitschrift "Kindsrechtschaftliche Praxis", und lehrt an der Universität Chemnitz.
Siegfried Willutzki ist seit 38 Jahren verheiratet, er hat drei Kinder und zwei Enkelkinder.
Anschrift:
Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des deutschen Familiengerichtstages; Gertraudenhofweg 1, 50858 Köln
Tel 0221-4845220
Fax 0221-4845230
"Zur Entwicklung des gemeinsamen Sorgerechts"
Siegfried Willutzki
in: "Recht der Jugend und des Bildungswesens", RdJB, 4/2000, S. 398-410
"Zur Kooperation von Jugendhilfe und Justiz. Neue Perspektiven nach der Kindschaftsrechtsreform"
Siegfried Willutzki
in "Kind-Prax", 5/98, S.135-138
Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des deutschen Familiengerichtstages
in:
SPIEGEL SPECIAL 5/98, S. 44:
"Wenn [...] nun die Frauenverbände argumentieren: Um Gottes Willen, das ist doch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau, wenn sie nicht umziehen darf, so ist das natürlich Quatsch. Sie kann selbstverständlich umziehen so oft sie will. Das ist ihr Grundrecht auf Freizügigkeit. Aber die Frage ist, ob sie ohne Zustimmung des anderen Elternteils auch den Wohnsitz des Kindes mit verändern darf. Das muss man juristisch schon sehr auseinanderhalten."