Sozialer Vater


 

 

 

 

 

Hallo liebes Team vom Väternotruf,

 

die Frauenzeitschrift FÜR SIE sucht für Interviews Männer, die soziale, aber nicht leibliche Väter sind, das Kind aber wie ein eigenes lieben. Wir suchen drei Männer zwischen 38 und 50 Jahren, die uns für ein Interview zur Verfügung stehen und sich mit ihrem Kind (oder den Kindern) fotografieren lassen. Und das Ganze am besten sofort . . . Redaktionsschluss ist der 09.07.2004.

Könnten Sie uns da weiterhelfen?

Mit besten Grüßen

Britta Janzen

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FÜR SIE == Redaktion Report ==

Poßmoorweg 5 | 22301 Hamburg

Tel 040 27 17 30 40 | Fax 040 27 17 20 90

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Umgangsrecht des "sozialen Vaters"

OLG Karlsruhe, Beschluß v. 8.4.2002 - 2 WF 92/01 und 2 WF 93/01

1. Für die Entscheidung über das Umgangsrecht eines "sozialen Vaters" mit einem nicht von ihm abstammenden Kind ist die positive Feststellung erforderlich, daß das Umgangsrecht dem Kindeswohl dient.

2. Kann das Gericht nicht feststellen, ob die Ablehnung des Umgangsrechts durch das Kind dessen wahrem und wirklichem Willen entspricht, so dient der Ermittlung dieses Willens die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

3. Bei einer Sachlage, die sowohl die Bejahung als auch die Verneinung der in § 1626 III BGB genannten Kriterien möglich erscheinen und deshalb die näheren Feststellungen durch ein psychologisches Sachverständigengutachten erforderlich erscheinen läßt, liegt es nicht allein in der Hand der Kindesmutter, nach Belieben über Umgangskontakte des Kindes zu bestimmen. Dem entsprechend sind die Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gem. § 1666 BGB als gegeben anzusehen.

 


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