Staatsanwalt


 

 

 

Disziplinarrecht und Richteramt

...

Der Gesamtzahl der betroffenen Personen von 20.101 Berufsrichtern (458 im Bundesdienst, 19643 im Landesdienst) und 5.122 Staatsanwälten5 ist der große Ansehensverlust für die Justiz bei Verfehlungen dieser Amtsinhaber gegenüberzustellen.

...

5 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Stand 2011/Stichtag 31.12.2008) www.destatis.

de/Weitere Themen/Rechtspflege/Gerichte und Personal/Das richterliche Personal teilt sich auf

die Gerichtsbarkeiten wie folgt auf: ordentliche Gerichtsbarkeit 14.811, Arbeitsgerichtsbarkeit

986, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.928, Finanzgerichtsbarkeit 595, Sozialgerichtsbarkeit 1.638

Richter.

 

Disziplinarrecht und Richteramt

Claudius Fischer

Lang, Peter, Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (3. Juli 2012)

http://www.amazon.de/Disziplinarrecht-Richteramt-Claudius-Fischer/dp/3631614128/ref=sr_1_sc_1?ie=UTF8&qid=1350254602&sr=8-1-spell

 

 

 

11.1 Personal der Rechtspflege

Stichtag jeweils 1.1., Stichtag für Richter/-innen und Staatsanwälte/-anwältinnen 31.12. des Vorjahres.

1 Ohne Anwaltsnotare/-notarinnen.

2 Tätigkeit als Anwalt/Anwältin neben dem Amt des Notars/der Notarin.

Richter/-innen Staatsanwälte/-anwältinnen im Landesdienst

Rechtsanwälte/ -anwältinnen | 1

Anwaltsnotare/ -notarinnen | 2

Hauptberufliche Notare/Notarinnen

Anzahl

1995 21624 3821 65576 8715 1 628

2005 19931 5106 125015 7554 1 616

2009 19643 5122 143647 6730 1 586

2010 19754 5092 146661 6590 1 582

2011 19953 5146 149323 6356 1 561

dar. Frauen 7744 2 127 49 184 688 111

 

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/GesellschaftundStaat/Justiz.pdf?__blob=publicationFile

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

149.323 Rechtsanwälte überschwemmten im Jahr 2011 die Bundesrepublik Deutschland. Die wollen alle gut verdienen und deswegen ist Deutschland auf dem besten Weg zum Anwaltsstaat.

Wofür in der DDR sich die Stasi Tag und Nacht abplagte, der Überwachungsstaat, ist Dank Anwaltsschwemme im Jahr 2011 traurige Realität in Deutschland geworden.

Noch mehr Anwälte und Deutschland schafft sich selber ab. Anwälte in die Produktion, das ist das humanistische Motto des heutigen Tages. Anwaltszulassungen rigoros kürzen, das gebot der Stunde.

In einem ersten Schritt wäre die Zahl der Anwälte auf unter 100.000 zu drücken. In einem zweiten auf unter 50.000, dann hat der Friede in Deutschland wieder eine Chance.

13.10.2012

 

 

 


 

 

 

Oberstaatsanwalt angeklagt

Wenn die Galionsfigur der Korruptionsjäger über Jahre selbst Schmiergeld kassiert

Der Anti-Korruptionskämpfer und Oberstaatsanwalt Alexander B. berät die Politik und lehrt an der Richterakademie – sein Erfolg ist enorm. Bis ans Licht kommt, dass er selbst die Hand aufhält und Hunderttausende Euro Schmiergeld einstreicht. Dass er auffliegt, liegt an seiner Ex-Partnerin.

Ein guter Verbrecherjäger, so sagt man, denkt wie ein Verbrecher. Denn wer sich in Täter hineinversetzen kann, kommt ihnen viel leichter auf die Spur. Und der Frankfurter Top-Jurist Alexander B., Oberstaatsanwalt und Anti-Korruptionskämpfer mit Spezialgebiet Gesundheit, galt nicht nur als guter, sondern sogar als ganz außergewöhnlich erfolgreicher Verbrecherjäger. Eine Galionsfigur der Strafverfolgung, nicht nur in Hessen, sondern bundesweit. ...

 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243200591/Oberstaatsanwalt-angeklagt-Wenn-der-Korruptionsjaeger-ueber-Jahre-selbst-Schmiergeld-kassiert.html

 

 

Alexander Badle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 11.10.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.11.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 11.10.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 26.01.2010: "Betrug auf Rezept. Staatsanwalt Alexander Badle kennt Korruptionsfälle. Klinikeinweisungen gegen Prämie, nur auf dem Papier behandelte Patienten: aus Praxen, Apotheken und Kliniken gibt es immer neue Fälle von Betrug. Steigender Ermittlungsdruck lässt die Zahl der Verdachtsfälle in die Tausende steigen. Fachkongresse und ein im September 2009 erschienens Buch rücken den Tatort Gesundheitswesen ins Licht. Patienten ahnen im konkreten Fall oft nichts. Seit sieben Jahren geht der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle Betrügereien im Medizinbetrieb nach. "Pro Jahr schultern unsere drei Staatsanwälte 400 Ermittlungsverfahren", sagt der Chef der Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. ..." - http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/141386/index.html. 13.01.2023: "Der Anti-Korruptionskämpfer und Oberstaatsanwalt Alexander B. berät die Politik und lehrt an der Richterakademie – sein Erfolg ist enorm. Bis ans Licht kommt, dass er selbst die Hand aufhält und Hunderttausende Euro Schmiergeld einstreicht. Dass er auffliegt, liegt an seiner Ex-Partnerin. Ein guter Verbrecherjäger, so sagt man, denkt wie ein Verbrecher. Denn wer sich in Täter hineinversetzen kann, kommt ihnen viel leichter auf die Spur. Und der Frankfurter Top-Jurist Alexander B., Oberstaatsanwalt und Anti-Korruptionskämpfer mit Spezialgebiet Gesundheit, galt nicht nur als guter, sondern sogar als ganz außergewöhnlich erfolgreicher Verbrecherjäger. Eine Galionsfigur der Strafverfolgung, nicht nur in Hessen, sondern bundesweit. ... " - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243200591/Oberstaatsanwalt-angeklagt-Wenn-der-Korruptionsjaeger-ueber-Jahre-selbst-Schmiergeld-kassiert.html

 

 

 


 

 

 

Plötzlicher Kindstod

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht mehr weiter weiß, ist der "Plötzliche Kindstod" allemal eine passende "Diagnose", grad so als ob der "Plötzliche Kindstod" eine Todesursache wäre. 

Plötzlich war das Kind tot und keiner weiß warum - außer das Kind selbst als Zeuge in eigener Sache, aber das ist ja nun tot und wird für immer schweigen. Statt von einem "Plötzlichen Kindstod" zu sprechen, könnte man besser von einem "Unerklärbaren Kindstod sprechen", das wäre ehrlich, aber Ehrlichkeit ist anscheinend das letzte, was der ermittelnde Staatsanwalt hier gebrauchen kann, denn er würde dann eingestehen, dass er mit seinem Latein am Ende ist und jetzt die Akte schließen will.

 

Der plötzliche Säuglingstod, plötzliche Kindstod oder Krippentod (lateinisch: Mors subita infantium) ist das unerwartete und nicht erklärliche Versterben eines Säuglings oder Kleinkindes, das zumeist in der (vermuteten) Schlafenszeit des Säuglings auftritt. In den Industrienationen gilt er als häufigste Todesursache von Kleinkindern jenseits der Neugeborenenperiode.

Als Zeitraum, in dem der plötzliche Säuglingstod stattfinden kann, wird regelmäßig das erste Lebensjahr des Kindes angegeben; 2 bis 6 % der Todesfälle ereignen sich allerdings noch nach dem ersten Geburtstag des Kleinkinds.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Pl%C3%B6tzlicher_S%C3%A4uglingstod

 

 

 

 

Wien-Favoriten - Mutter fährt mit totem Baby im Bus - APA

Wien, 27. Oktober 2009 Eine Buslenkerin findet die Leiche.

Immer wieder holt Jasmin R. (46) die Erinnerung ein. „Ich will nicht darüber sprechen, es ist wirklich nicht leicht für mich“, richtet sie ÖSTERREICH aus. Mehr sagt sie nicht und das ist nachvollziehbar: Am Sonntag musste die Busfahrerin einem toten Baby ins Gesicht blicken.

Verwirrte Mutter

Rückblende: Jasmin R. beginnt der Sonntagsdienst wie viele andere. Nach mehreren Fahrten lenkt sie um 9.26 Uhr den Bus 67A wie gewohnt von der Endhaltestelle Birostraße/Jochen-Rindt-Straße in Richtung Reumannplatz. Es ist noch früh, der Bus halb leer. Trotzdem steigen ein paar Fahrgäste zu – auch die 30-jährige Leyla M. mit einem Kinderwagen.

Erst nachher ist klar: In diesem Kinderwagen liegt ein totes Baby. Um 9.42 Uhr erreicht der Bus den Reumannplatz, die Fahrgäste steigen aus. Nur die vierfache Mutter Leyla M. bleibt sitzen.

Busfahrerin wird aufmerksam

Zuerst fällt das nicht weiter auf. Erst ein Kollege macht Jasmin R. darauf aufmerksam. Die Busfahrerin, die die erst seit zwei Monaten auf dieser Strecke fährt, geht zur Frau, bittet sie den Bus zu verlassen. Leyla M.wirkt aufgeregt, verwirrt, stammelt. Die Fahrerin ahnt: „Hier ist etwas nicht in Ordnung.“

Sie schaut in den Kinderwagen – und entdeckt die Leiche des Säuglings.

Dann geht alles ganz schnell. „Die LenkerinLenkerin hat sofort über den Wagenfunk die Zentrale und die Polizei verständigt“, sagt Christian Zimmermann von den Wiener Linien.

Kurze Zeit später eilen mehrere Funkstreifen herbei, der Reumannplatz wird drei Stunden lang abgesperrt. Kriminalbeamte und Polizeijuristen ermitteln, der Bestatter holt den Sarg mit dem Mädchen ab.

Fahrgäste geschockt

Die Story berührt ganz Wien und ist das Gesprächsthema im 67A. Alice B ist im Bus danach gesessen: „Unser Wagen wurde umgeleitet. Es hört sich schlimm an.“ Fahrgast Martha Lehner zu ÖSTERREICH: „Schrecklich. Man darf aber aber nicht den Fehler machen und die Mutter vorverurteilen. “

Die 30-jährige Mutter des Säuglings wird noch vor Ort von Mitarbeitern der Krisenintervention betreut, kommt dann in Gerichtshaft. Nach der Obduktion steht fest: Kein Fremdverschulden, das Baby dürfte schon Stunden vorher gestorben sein –- woran, ist noch rätselhaft. „Die Mutter ist aus der Gerichtshaft entlassen worden und, sie wird vermutlich in eine psychiatrische Anstalt gebracht worden. Um die drei weiteren Kinder wird sich die Jugendwohlfahrt kümmern“, sagt ein Polizeisprecher am Montag.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Mutter-faehrt-mit-totem-Baby-im-Bus-0563094.ece

 

 


 

 

Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei der Staatsanwaltschaft Ulm

"Die Beauftragte für Chancengleichheit kümmert sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleicheitsgesetz) auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz."

gefunden am 12.08.2009

http://www.staulm.de/servlet/PB/menu/1177305/index.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Man sollte gar nicht glauben, dass bei einer Staatsanwaltschaft sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz vorkommen. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen als perverse Grabscher, man mag das gar nicht glauben oder sind es nur die Wachtmeister und Justizsekretärinnen, die übergriffig sind? Aber sexuelle Belästigungen scheinen zum Alltag bei Staatsanwaltschaften zu gehören, wozu sollte man sonst von Staats wegen der oder dem Beauftragten für Chancengleichheit die Zuständigkeit für Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zuordnen. Also liebe Mitarbeiter/innen bei der Staatsanwaltschaft Ulm, wenn euch in der Arbeitszeit mal jemand in den Schritt oder an den Busen greift, egal ob es die Justizsekretärin oder ein Oberstaatsanwalt ist, gleich an den Beauftragten für Chancengleichheit wenden und Meldung erstatten.  

 

 

 


 

 

 

Ermittlungen nach Justiz-Pannen eingeleitet

Donnerstag, 06. August 2009 15.36 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Versäumnisse der Justiz in Mönchengladbach haben ein strafrechtliches Nachspiel. Gegen eine Justiz-Angestellte werde wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt, teilte das NRW-Justizministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. Sie soll als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft die Bestrafung von Kinderschändern jahrelang verzögert haben.

Gegen eine Staatsanwältin, die den Fall eines mutmaßlichen Kinderschänders zu langsam bearbeitet haben soll, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem ins Ministerium versetzten Mönchengladbacher Behördenleiter droht ebenfalls ein Disziplinarverfahren, erfuhr dpa aus Justizkreisen. Er soll die Einhaltung der Fristen in seiner Behörde nicht überwacht haben.

Ein Bericht des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts Gregor Steinforth und des kommissarischen Behördenleiters Emil Brachthäuser listet zum Teil massive Fehler bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach auf. Dort waren Akten von Kinderschändern verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch bislang die Haft erspart.

Die Ermittlungen gegen die Justiz-Angestellte wird voraussichtlich die Staatsanwaltschaft Krefeld leiten. Der neue kommissarische Behördenleiter in Mönchengladbach ordnete an, dass ab sofort eine Sonderdezernentin Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern untersucht. Zudem soll künftig alle zwei Monate per Computer-Abfrage nach Fristen gefahndet werden, deren Überschreitung droht.

«Der Wechsel an der Mönchengladbacher Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten», erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU).

Mit ihren haltlosen Attacken habe die SPD-Opposition dagegen die Staatsanwaltschaften unter Generalverdacht gestellt und dem Ansehen der Justiz in Nordrhein-Westfalen geschadet. Die SPD hatte den Rücktritt der Ministerin gefordert.

[Staatsanwaltschaft]: Rheinbahnstr. 1, 41063 Mönchengladbach

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_06085/index.php

 

 


 

 

 

Justizministerin Müller-Piepenkötter ordnet Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an

09.07.2009

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat heute (Donnerstag, 09. Juli 2009) Konsequenzen aus der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgenommenen Entlassung eines mutmaßlichen Sexualstraftäters aus der Untersuchungshaft gezogen.

Der Leiter der für das Ermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wird mit seinem Einverständnis mit sofortiger Wirkung für zunächst drei Monate an das Justizministerium abgeordnet. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Behördenleiters in Mönchengladbach wird ein erfahrener Beamter des Justizministeriums betraut, der zuvor als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf tätig war.

Die dienstrechtlichen Ermittlungen gegen Beamte bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach werden von der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mit Hochdruck fortgesetzt.

Zuvor hatte die Ministerin heute die Spitzen der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften in das Ministerium einbestellt. In der Unterredung verwies sie erneut auf die hohe Bedeutung der zu führenden Haftlisten. Diese Listen müssten gewährleisten, dass der Verfahrensfortgang in Haftsachen mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang steht, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert.

Entscheidend sei eine reibungslose Kommunikation zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, damit rechtzeitig organisatorische Maßnahmen getroffen werden könnten, um vorzeitige Haftentlassungen wegen überlanger Verfahrensdauer zu vermeiden. Dies gelte auf allen Ebenen einschließlich der Amtsgerichte.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/09_07_091/index.php

 

 

 


 

 

Presseerklärungen

09.07.2009

„NS-Verbrecher Faber gerechter Strafe zuführen!"

Pressemitteilung von Dr. h. c. Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland

Die Tatsache, dass ein in den Niederlanden zu lebenslanger Haft verurteilter NS-Kriegsverbrecher bis heute weder ausgeliefert noch in Deutschland einer gerechten Strafe zugeführt worden ist, bezeichnet die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. h. c. Charlotte Knobloch als skandalös. Seit der Flucht aus dem Gefängnis im holländischen Breda 1952 lebt Klaas Carel Faber, einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher auf der Simon-Wiesenthal-Liste, unbehelligt von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland.

Dieser Fall belege, so die Zentralratspräsidentin, wie milde die deutsche Nachkriegsjustiz mit mutmaßlichen und sogar mit rechtskräftig verurteilten NS-Kriegsverbrechern umgegangen sei. Es sei unfassbar, dass sich Faber bis heute unter Berufung auf einen Hitler-Erlass aus dem Jahr 1943 einer Auslieferung in die Niederlande entziehen konnte. Ebenso unfassbar sei, dass Faber auch in Deutschland für seine Taten nie zur Rechenschaft gezogen worden sei. „Die zuständigen Instanzen sind dringend gefordert, den Fall Faber wieder aufzunehmen und den verurteilten NS-Kriegsverbrecher auszuliefern oder in Deutschland ein Verfahren einzuleiten."

München, den 9. Juli 2009

http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2532.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist doch ganz klar, dass in Deutschland NS-Kriegsverbrecher weitestgehend unbehelligt von der Staatsanwaltschaft leben, denn die Staatsanwaltschaft hat sich im staatlichen Auftrag der Verfolgung viel wichtigerer Verbrechen zu widmen, wie etwa der Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß §170 Strafgesetzbuch oder wie seit kurzem infolge einschlägiger Aktivitäten der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) auch noch der Verfolgung und Bestrafung von Vätern, die einen heimlichen Vaterschaftstest eingeholt haben.

Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 

 


 

 

 

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB."

Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 211-214 

 

"... Auch wenn die Unterhaltspflichtverletzung als Straftatbestand sich nicht vollkommen in das Strafrechtssystem einpasst, erfüllt dieser Tatbestand wichtige Funktionen. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ..."

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB.", Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 213

 

 

Kommentar Väternotruf: 

"Vor mehr als 60 Jahren, das war wahrscheinlich vor dem Jahr 1944, also schon inmitten der tiefsten NS-Zeit, als der Massenmord an den Juden wohl schon im vollen Gange war. Da hat der Gesetzgeber" gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ...". Wenn die ermordeten Juden nur mehr über den gut handelnden "Gesetzgeber" gewusst hätten, sie wären sicher mit einem freudigen Gesang auf den Lippen in die Gaskammer gegangen.

Welcher Gesetzgeber ist das denn gewesen sein, der, wie Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin meint: "gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Es war der nationalsozialistische Gesetzgeber, der sie als §170 b StGB a.F. durch die Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 9.3.1943 als "Straftat gegen die Familie" einführte.

Gut ein Jahr vorher fand die sogenannte Wannseekonferenz statt, auf der der nationalsozialistische Gesetzgeber in Form von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich den Massenmord an den europäischen Juden, Kindern, Männern und Frauen in konkrete Planung umsetzte. Die Deutsche Reichbahn war dabei noch so pervers, den zuständigen deutschen Behörden Fahrpreisermäßigungen für die Fahrt der deportierten Juden in die Gaskammern von Auschwitz zu gewähren, weil es sich ja um eine Gruppenfahrt gehandelt hat (Quelle: Filmdokumentation gesendet anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz im Fernsehen Woche vom 24.-18.02.05). An Unterhaltspflichtverletzung hat da keiner gedacht, denn da die deutschen Täterinnen und Täter im bürokratischen staatlichen Terrorapparat gleich auch noch die Säuglinge, Kinder und Jugendliche ins tödliche Gas geschickt haben, so hatte sich damit auch die Frage erledigt, wer für den Unterhalt der Kinder aufzukommen hätte, wenn die Eltern vergast worden sind. So waren sie die deutschen Beamten. Die Züge nach Auschwitz fuhren in gewohnter deutscher Zuverlässigkeit. Die Deutschen waren und sind eben Perfektionisten. Wenn schon Mord, dann wenigstens mit der gewohnten deutschen Gewissenhaftigkeit.

 

20.01.1942 Wannseekonferenz: Konferenz von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich mit dem Ziel grundsätzliche Fragen der "Endlösung der Judenfrage" zu klären. Vorgesehen war die Deportation der jüdischen Bevölkerung in den Osten zur Vernichtung anstelle der bisher praktizierten Auswanderung

 

Zur Zeit der gesetzlichen Festschreibung der Unterhaltspflichtverletzung als Straftat, wütete auch deutsches Militär, Polizei  und SS in Warschau. 

 

Meyers Taschenlexikon: 

"Der erste Warschauer Aufstand brach aus, nachdem die SS aus dem von rund 400.000 Juden bewohnten Ghetto in Warschau ab Juli 1942 täglich bis zu 12.000 Menschen in das Vernichtungslager Treblinka abtransportierte. Eine von 2.000 Mann der Waffen-SS und Polizei am 19. April 1943 unternommene Aktion zur Auflösung des Ghettos konnte von der schlecht bewaffneten 1.100 Mitglieder der jüdischen Kampforganisation ZOB in erbitterten Kämpfen bis zum 16. Mai 1943 hinausgezögert werden. Sprengungen, Großbrände und Massenhinrichtungen kosteten 12.000 Menschen das Leben; 7.000 Juden wurden nach Abschluss der Kämpfe vergast, 30.000 Menschen erschossen."

 

Just in dieser Zeit, so meint Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin, hat der "Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Man könnte glatt meinen, im Hitlerstaat hätte es auch viele gute Sachen gegeben, so z.B. der Autobahnbau oder die Verringerung der Arbeitslosenzahlen oder auch die Einführung der Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Komisch, dass die meisten den Krieg überlebenden Spitzenvertreter des nationalsozialistischen Deutschlands im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zum Tode oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei waren die doch so gut, dass im Nachkriegsdeutschland, gleich das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz und die nationalsozialistische Strafbarkeitsverordnung der Unterhaltspflichtverletzung übernommen wurde.

Interessant in diesem Zusammenhang die Absicht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2005 die Einholung heimlicher Vaterschaftstest mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Wer dabei an den gut tuenden "Gesetzgeber" von 1943 denkt, hat vielleicht nicht zufällig eine solche Assoziation. 

 

 

Manche haben zum Glück eine andere Einstellung zur Funktion des Strafrechts:

 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter"

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann, Darmstadt

in: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 1995, Heft 6, S. 204-208

"... Die infolge Überforderung notwendigerweise unzureichende Bearbeitung der Verfahren durch die Strafverfolgungsbehörden und die Umlenkung ihres Blickwinkels von Tat und Täter auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sind ihrem Ansehen abträglich und degradieren sie zu Erfüllungsgehilfen beliebiger, nicht aus kriminalpolitischer Notwendigkeit, sondern nur noch aus Praktikabilitätserwägungen begründeter Interessen. Es darf vermutet werden, daß die Kosten der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen die dadurch ersparten Fürsorgeleistungen übersteigen. Zur Erreichung des Gesetzeszwecks stehen in den meisten Fällen mildere und dennoch effektive Mittel zur Verfügung, die nur mangels entsprechender Rechtskenntnisse oder juristischen Beistandes von den Anzeigeerstattern nicht genutzt werden. Mit den zur Lösung ihrer Probleme nicht kompetenten Strafverfolgungsbehörden hat man den Unterhaltsgläubigern Steine statt Brot gegeben. Unter Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit jeher auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit §170b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

S.203-204

 

 


 

 

 

Kinderpornos auf seinem Computer Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt

Von JOSEF LEY, BIRGIT BEGASS und PETRA BRAUN

Skandal bei der Kölner Staatsanwaltschaft. Auf dem Privat-Computer eines Staatsanwalts der Behörde wurden Kinderpornos gefunden.

Der Rechner gehört Günther M.* (63), einem Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht.

„Er wollte seinen privaten Computer verschrotten lassen. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und entdeckte dabei Unmengen an Kinderpornos auf dem Computer“, so ein Ermittler. Aktuell Kindesmissbrauch Sieben Jahre Haft für falschen Polizisten Nach Justiz-Skandal Ministerin wechselt Staatsanwalt aus

Aus Befangenheitsgründen ermitteln nicht die Kölner Staatsanwaltschaft gegen ihren Kollegen, sondern die Bonner Staatsanwaltschaft.

„Ja, ich kann bestätigen, dass wir ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kölner Staatsanwalt eingeleitet haben“, sagt Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Büro und die Wohnung von Günther M. wurden durchsucht. Die Ermittlungen laufen bereits seit vier Wochen, sind noch nicht abgeschlossen.

Der Beamte, der seit fast 30 Jahren bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, ist noch nicht vom Dienst suspendiert. In der Behörde hatte er sich gestern krank gemeldet.

BILD erreichte ihn telefonisch in seinem Kölner Haus: „Ich möchte keine Auskunft dazu geben“, teilte er nur mit, legte den Hörer auf.

Ende der 80er-Jahre führte Günther M. die Anklage in einem großen Steuerstrafprozess, der bundesweit Schlagzeilen machte.

Für Aufsehen sorgte der Sportwagenfahrer durch seine Pool-Partys und mit einer Bekanntschaftsanzeige, in der er eine Frau suchte. Sie hing am Schwarzen Brett der Staatsanwaltschaft.

* (Name geändert) http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/10/koeln-staatsanwalt/verdacht-ermittlungen-wegen-kinderpornografie.html

 

 


 

 

Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter

Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".

26. November 2005

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, was niemanden der die Szene kennt wundern dürfte, so bleibt es doch ein Achtungserfolg, dass auch Richter in Ausübung ihres Amtes zumindest theoretisch nicht außerhalb des Gesetzes stehen und dass die Staatsanwalt Halle ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wegen Rechtsbeugung ist allerdings - soweit zu hören - in Deutschland noch nie ein Richter verurteilt worden, nicht einmal beim sogenannten Richter Gnadenlos, Herrn Schill aus Hamburg ist dies passiert. Im Gegenteil, er saß schließlich sogar im Hamburger Senat in trauter Umarmung mit der örtlichen CDU.

 

 


 

 

 

Zweifel am Staatsanwalt

Wussten Sie schon, dass man neuerdings auch Staatsanwalt werden kann, ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben? Von Politikern ist das ja schon bekannt, dass diese sich auch ohne ein abgeschlossenes Studium bis in den Rang von Ministern hocharbeiten können. Auch von Eltern wird bisher noch nicht verlangt, dass diese vor Ausübung ihres Berufes als Mutter oder Vater studieren müssen. Dies gilt allerdings nicht für nichtverheiratete Väter. Diese stehen in Deutschland unter dem Vorbehalt des staatlichen Apartheidparagraphen §1626a BGB. Nach dem Willen unserer Apartheidregierung dürfen diese Väter daher nur dann den Beruf des Vaters ausüben, wenn ihnen dies gnädigerweise von der Mutter des gemeinsamen Kindes gestattet wird.

Na ja wie auch immer. Selten kann mal so richtig schadenfroh über den real existierenden staatlichen Bürokratieapparat sein, wie in den Fällen, wo es Hochstaplern wie Gert Postel oder Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) gelungen ist, in diesen einzudringen und dort nicht weiter aufzufallen. Das kann uns einiges über die Qualitäten der Hochstapler sagen oder über die Qualität ihrer zeitweiligen Kollegen, die auf dem offiziell vorgeschriebenen Weg auf ihre Posten gelangten.

 

 

31.10.2005

Zweifel am Ankläger

Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert

Von Stephanie Lamprecht, Itzehoe

Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss.

Smart sieht er aus, Gel im Haar, zart gebräunt, er könnte locker als Jura-Student durchgehen. Geschmeidiges Auftreten und hervorragendes Zeugnis – kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft in Itzehoe den Bewerber im April 2005 mit Kusshand als Referendar akzeptierte. Wer kommt denn darauf, dass sein Erstes Staatsexamen nicht vom Justizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern stammte, sondern aus dem heimischen Computer? Und dass der angebliche Prädikatsstudent in Wahrheit unter Bewährung steht? Der falsche Ankläger war erst im September 2004 wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betruges in 14 Fällen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden; unter anderem, weil er sich als Hauptschüler ein Abi-Zeugnis gefälscht und im Internet Waren bestellt hatte, ohne zu bezahlen. Auch wegen Beleidigung und Bedrohung wurde Müller bereits bestraft.

Wieso schleicht sich ein notorischer Kleinkrimineller ausgerechnet bei der Staatsanwaltschaft ein? „Ich war sauer auf die Justiz“, grinst Müller „ich dachte, denen zeig ich es mal“. Also schaltete er Anfang 2005 im Namen einer fiktiven Rechtsanwaltskanzlei Stellenanzeigen – und behielt die eingesandten Bewerbungsmappen einfach ein. Aus den Examen der „echten“ Jurastudenten fertigte er dann Fälschungen mit seinem eigenen Namen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe fiel darauf herein.

Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer, Schläger – alle standen vor dem Betrüger in der schwarzen Robe. „Ich habe meist milde Strafen gefordert“, sagt er, stolz auf seinen großen Bluff.

Müssen die Verfahren des Pseudo- Referendars alle neu aufgerollt werden? „Nein“, sagt Friedrich Wieduwilt von der Staatsanwaltschaft Itzehoe, „er stellte ja nur Anträge, die zuvor mit dem Ausbilder abgestimmt waren“.

Wie alle Hochstapler prahlt Müller gerne mit seinem Täuschungstalent. „Was ich wusste, hatte ich mir meist erst am Abend zuvor angelesen. Trotzdem bekam ich von meinem Ausbilder ein Prädikatszeugnis.“ In Planspielen probten die Referendare die Praxis im Gerichtssaal. Seine Prozessvorbereitung: „Ein bisschen im Strafrecht blättern.“ Nebenher, so behauptet der Schwindel-Jurist, habe er einen Monat lang an der Uni Hamburg als Korrekturassistent gejobbt: „Ich habe immer zu gute Noten gegeben, da wurde mir nahe gelegt, den Job aufzugeben.“

Das Lügengebäude stürzte ein, als Müller sich im September 2005 bei der Universität Hamburg um eine Doktorandenstelle bewarb. Er reichte ein Zeugnis ein, frisch gefälscht – allerdings nicht dasselbe, mit dem er sich auf die Korrekturstelle beworben hatte. Das Personalamt stutzte und stellte fest: Der Mann hat nie ein Staatsexamen abgelegt, seine Matrikelnummer existiert gar nicht. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den vermeintlichen Kollegen. Hat er nach dem Auffliegen seiner Lügengeschichte Zukunftspläne? „Ich habe bald ein Casting. Für eine Gerichtsshow.“

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp

 

 

 

 

Dr. Hellmuth Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.02.1994, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.1994 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 62/2011 vom 01.08.2011: "Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller im Ruhestand. Mit Ablauf des Monats Juli 2011 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller nach 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller wurde 1946 in Wernigerode/Harz geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Freiburg. 1976 promovierte ihn die Philipps-Universität Marburg mit einer Dissertation zum Thema "Die Rechte und Pflichten der Reservisten aus staatsbürgerlicher und wehrrechtlicher Sicht" zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Müller im März 1978 seine berufliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Kassel. Im August 1987 wurde er zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im Juni 1992 folgte eine Abordnung an das Kreisgericht Erfurt und anschließend an das Thüringer Justizministerium. Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Februar 1994 gehörte Herr Dr. Müller zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat und dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Ab Januar 2000 war er zusätzlich dem 2. Disziplinarsenat und zeitweise den Wehrdienstsenaten zugewiesen. Seit Januar 2004 gehörte er dem - dann einzigen - Disziplinarsenat an, dessen stellvertretenden Vorsitz er im April 2005 übernahm. Zudem war Herr Dr. Müller von Januar 2004 bis Mai 2008 dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat, ab Juni 2008 dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab Oktober 2009 war. Darüber hinaus war Herr Dr. Müller über viele Jahre stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs und seit 2007 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Dr. Müller die Rechtsprechung auf den Gebieten, in denen er tätig war, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor eines Werkes zum Disziplinarrecht bekannt.". Namensgleichheit mit: 31.10.2005: ... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: ..." - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp 

Oswin Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 08.01.1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.01.1998 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 9/2004 vom 02.02.2004: "Vorsitzender Richter Dr. Oswin Müller im Ruhestand. Mit Ablauf des Monats Januar ist der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Oswin M ü l l e r wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller, gebürtiger Rheinland-Pfälzer, begann seine berufliche Laufbahn im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, zweiter juristischer Staatsprüfung und Promotion wurde er 1971 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Regierungsassessor ernannt und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als wissenschaftlicher Mitarbeiter zugewiesen. Dem schloss sich im selben Jahr die Versetzung an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz an, wo Herr Dr. Müller u.a. als persönlicher Referent des Ministers und Leiter des Ministerbüros eingesetzt war. Zuletzt bekleidete Herr Dr. Müller dort das Amt eines Ministerialrats. Ab Mai 1976 war Herr Dr. Müller unter Berufung in das Richterverhältnis kraft Auftrags für ein Jahr an das Verwaltungsgericht Koblenz abgeordnet. Im Juni 1978 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt. Im Juni 1980 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Herr Dr. Müller gehörte zunächst dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat an. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 1998 übernahm er den Vorsitz des 8. Revisionssenats, der sich u.a. mit dem Kommunalrecht und dem Recht der offenen Vermögensfragen zu befassen hat.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Dr. Müller ab 1992 Vertreter der nichtständigen Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes und ab 1997 zusätzlich nichtständiges ordentliches Mitglied des Bundespersonalausschusses für Angelegenheiten der Richter im Bundesdienst. Ferner war Herr Dr. Müller viele Jahre in der Juristenausbildung des Landes Rheinland-Pfalz und seit 1994 als nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes des Landes Brandenburg tätig. In der 11. Legislaturperiode des Bundestages gehörte er dem Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an. Außerdem hat er sich seit vielen Jahren in der Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik (Veranstalter der Bitburger Gespräche) in leitender Funktion engagiert." - http://www.bverwg.de/pm/2004/9. Namensgleichheit mit: 31.10.2005: ... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: ..." - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp
  

 

 

 

 


 

 

 

Horst Schmidt

Horst Schmidt (geb. 09.06.1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 02.04.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.10.1974 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. "Am 24. 2. 1998 wurde Oberstaatsanwalt Schmidt im Sitzungssaal während der Hauptverhandlung vom Angeklagten niedergeschossen und dabei schwer verletzt. Der Täter beging anschließend Selbstmord."  - siehe "150 Jahre Staatsanwaltschaft Aurich".

 

 


 

 

 

"Das war mir richtig unangenehm"

Gerhard Mauz zum Urteil über das Tanklastzug-Unglück von Herborn und den bösen Schein

Er wirkte, um ein dieser Tage naheliegendes Beispiel zu gebrauchen, nicht wie die Küste von Sylt, sondern wie ein Deich, dem die Sturmflut nichts anhaben kann. Limburger Rechtsanwälte, nach ihren Erfahrungen mit ihm gefragt, rühmten seine Umgänglichkeit, seine offene, zugängliche Art. Und so war zu lesen (SPIEGEL 42/1989): "Der Vorsitzende Richter Roth in Limburg ist ein gestandener Vorsitzender Richter."

Gerade das aber war und ist der Mann, der den Strafprozeß über das Tanklastzug-Unglück von Herborn in Limburg leitete, der Vorsitzende Richter Ditmar Roth, 55, nicht.

Schmerz, Schmach, Schande: Ein Blick ins "Handbuch der Justiz" hätte uns eines Schlechteren belehrt. Vorsitzender Richter ist Ditmar Roth erst am 11. Dezember 1987 geworden. Bis zu diesem Datum war er, wie sich aus älteren Jahrgängen des Handbuchs ergibt, vom 2. Mai 1967 an, also 20 Jahre lang, Staatsanwalt in Wiesbaden.

Paulus hat in seinem ersten Brief an die Thessalonicher einen Rat gegeben, der bis zum Ende aller Tage schon deshalb Beachtung verdient, weil er von einem Mann gegeben wurde, der ein arges Weltkind namens Saulus war, bevor er Apostel wurde: "Meidet allen bösen Schein."

Ausgerechnet in Limburg, der Stadt, die auf ihren Dom stolz und seit 1821 Bischofssitz ist, ignorierte man diesen guten Rat. Daß Juristen ihn mißachteten, die ja laut Martin Luther allesamt "schlechte Christen" sind, erklärt das Versagen am Ufer der Lahn nicht. Die wachsende Zahl derer, die dahingerafft werden, weil sie den Anschein, Böses getan oder im Sinn zu haben, auf ihr "Charisma" oder die unangreifbare Würde ihres Amtes bauend, nicht scheuen, sollte jedermann belehrt haben.

Daran, daß einer Richter wird, der Staatsanwalt war, ist natürlich nichts böse. Laufbahnwechsel finden überall in der Bundesrepublik statt. "Ein Aufgabenwechsel hält den Menschen aufgeschlossen und beweglich", schrieb 1980 in der Deutschen Richterzeitung Wilhelm Vorndran, damals Justiz-Staatssekretär in München. In Bayern hielt und hält man den Laufbahnwechsel zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft, eine "traditionelle und bewährte Übung", für einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der "Funktionsfähigkeit der bayerischen Justiz".

Es gibt Bedenken gegen derartige Wechselwege. Mancher fürchtet, daß der Richter dem Staatsanwalt gegenüber, mit dem er einmal das Zimmer geteilt hat, zumindest unbewußt in Kameraderie verfallen könnte. Andererseits meint ein erfahrener Mann wie der Strafverteidiger Martin Amelung, München, in der Regel würden aus scharfen Staatsanwälten höchst vernünftige Richter (wobei er hinzufügt, daß Ausnahmen seine Regel bestätigen).

Doch wie auch immer man zum Laufbahnwechsel zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft steht, der in der Tat in Bayern eine traditionelle Übung ist (und unbestreitbar auch ausgezeichnete Resultate hat: Wilhelm Paul, heute 59, leitete den Prozeß gegen Ingrid van Bergen eindrucksvoll, wurde Oberstaatsanwalt am Bayerischen Obersten Landesgericht und ist heute Präsident des Landgerichts München I): Gerade in Bayern sind die Modalitäten des Laufbahnwechsels sorgfältig geregelt.

So wird ein Staatsanwalt ohne richterliche Erfahrung zunächst am Amtsgericht und/oder an einer (Zivil- oder) Strafkammer als Beisitzer erprobt. Oberstaatsanwälte oder Staatsanwälte, die bereits "Gruppenleiter" sind, haben die Chance, Vorsitzender Richter zu werden, doch dazu müssen sie vom Amtsgericht und/oder der (Zivil- oder) Strafkammer zwischendurch zur Staatsanwaltschaft zurückgekehrt sein. Daß jemand Vorsitzender Richter oder Vorsitzende Richterin wird, der nur bei der Staatsanwaltschaft tätig war - ausgeschlossen. So nah man auch die eine und die andere Laufbahn beieinander sehen, mag: Die richterliche Erfahrung ist nicht einfach dadurch gegeben, daß man das zweite Staatsexamen abgelegt und sogar schon als Staatsanwalt gearbeitet hat (und seien es auch 20 Jahre).

Ditmar Roth ist 20 Jahre in Wiesbaden Staatsanwalt gewesen. Er fiel nicht auf. Selbst wenn man einräumt, daß auch hervorragende Staatsanwälte nicht immer Gelegenheit haben, ihre Qualität der Öffentlichkeit vor Augen zu führen (und wenn man zugesteht, daß manche strafverfolgerische Qualität sich gerade in ihrer Unauffälligkeit ausdrückt): Der Eindruck, Ditmar Roth sei eine Säule der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wiesbaden, entstand nicht. Niemand hatte den quälenden Eindruck, daß hier irgendeine Macht - etwa die damals regierende SPD - eine große Begabung verkümmern ließ.

Ditmar Roth bewarb sich, als die Position eines Vorsitzenden Richters in Limburg ausgeschrieben wurde. Er bekam die Stelle. Er hat in der Tat eine umgängliche, offene und zugängliche Art. Er ist ein Mann, der beispielsweise "Ich grüße Sie bei schönem Sonnenschein" sagt. Er ist immer nah am Dialekt bei "nein gä", bei "gell". Er scherzt gern und lacht darüber, daß man mitlachen muß. Daß etwas nicht bös gemeint war oder ist, beteuert er entwaffnend. Er ist so sehr --- S.87 niemand bös, daß niemand ihm bös sein sollte. Ihm ist etwas "echt peinlich" und "richtig unangenehm".

Für einen Staatsanwalt ist das im Umgang mit Verteidigern keine schlechte Form des Umgangs. Man geht, zumal wenn man sich kennt oder kennenlernt, zwischen Sticheln und Florettieren miteinander um. Wenn man einander im Gerichtssaal begegnet, hat man ja etwas über sich, den Vorsitzenden Richter, das Gericht. Doch wer als Vorsitzender Richter in und außerhalb der Sitzung mit Verteidigern so umgeht, der setzt sich Mißverständnissen aus. Dem kann unversehens vorgeworfen werden, er habe die Verteidigung getäuscht, in die Irre geführt, ihr etwas vorgemacht.

Ditmar Roth wird Vorsitzender Richter in Limburg. Es soll Widerstand gegeben haben, aber wann und wo gibt es keinen, wenn es um eine Position geht, in die der Gewinner "aufsteigt". Ditmar Roth ist ein geschätzter Tennisspieler. Er war schon vor Steffi und Boris am Ball. Auch andere freuen sich an diesem Ball. Gemeinsame Ballfreude stiftet Verbundenheit, weit über das Ballspiel hinaus. Inzwischen auch nicht mehr ganz junge Juristen erinnern sich übrigens des Staatsanwalts Ditmar Roth, dem sie als Referendare begegneten, voll Wärme. Er war so umgänglich, offen und zugänglich, man konnte auch mal einen trinken mit ihm. Er ist eben in vieler Hinsicht ein geselliger Mensch.

Nach 20 Jahren in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wird Ditmar Roth Vorsitzender Richter in Limburg. Man mag die Laufbahn des Richters und die des Staatsanwalts so nahe beieinander sehen, wie man will. Zwischen der Rolle, die Ditmar Roth hatte, und der Rolle, die er übernimmt, liegt eine Distanz, die man nicht mehr als produktiv empfinden kann. Und diese Distanz zwischen der alten und der neuen Rolle wird unverzüglich vergrößert, sobald Ditmar Roth in sein Dienstzimmer in Limburg eingezogen ist.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts ist als Schwurgerichts-, Wirtschafts- und Jugendkammer und als 1. Kammer für Bußgeldsachen heillos überlastet, und dem muß abgeholfen werden. Die 5. Strafkammer, deren Vorsitz Richter Roth bekommt, muß Zuständigkeiten aus der Last der 1. Strafkammer übernehmen. Und so wird sie zuständig für eine Aufgabe, die seit dem 7. Juli 1987 auf das Landgericht Limburg zukommt. Sie wird zuständig für den Strafprozeß, in dem über das Tanklastzug-Unglück von Herborn zu verhandeln ist.

Da kommt nicht irgendeine Strafsache auf die 5. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Roth zu. Vier junge Frauen und ein 25 Jahre alter Grieche sind ums Leben gekommen, 40 Menschen wurden - zum Teil schwer, mit bleibenden Folgen - verletzt, und es entstand ein Sachschaden von mindestens 17 Millionen Mark, als ein Tanklastzug der Spedition Hartmann, dessen Bremsen versagten, mit über 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit in die Stadt Herborn hinunter- und hineinraste, umstürzte und 34 056 Liter Treibstoff ausliefen, sich entzündeten und explodierten. Die ganze Welt hat die Filme und Bilder der Katastrophe, der Rettungsarbeiten und der Stadt gesehen, in der es wie nach einem Fliegerangriff zuging.

Die Frage, wie es dazu kommen konnte und wer die Schuld trägt, ist unverzüglich diskutiert worden. Mutmaßungen und Verdächtigungen breiteten sich wie Lauffeuer aus. Die Ermittlungen wurden über das Maß, an das man sich hat gewöhnen müssen, hinaus erschwert. Das Bundesverkehrsministerium und das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Technik suchten sich ein Bild zu machen. Der TÜV, die Dekra - wer auch immer mit der Zulassung oder der Kontrolle des Unglücksfahrzeugs zu tun hatte, stellte Untersuchungen an, und selbstverständlich "erhoffte", so wollen wir es ausdrücken, jeder, daß das Ergebnis der Untersuchungen die eigene Entlastung sein werde.

Besonders intensiv reagierte auf das Unglück die Daimler-Benz AG, der Hersteller der Sattelzugmaschine. Immerhin war diese mit einem EPS-Getriebe ausgestattet gewesen, einem Wunderwerk des Fortschritts, und auch dieses neue, elektronische Getriebe war in die Diskussion geraten.

Es bedarf keiner Phantasie, sich auszumalen, was da auf die Strafkammer zukommt, die darüber wird verhandeln müssen. Es wird, daran ist schon Ende 1987 nicht mehr zu zweifeln, eine erbitterte Schlacht darüber geben, ob hier wieder einmal nichts als der Mensch versagt hat oder ob die Technik und das System schuldig wurden, das zuläßt, daß nur 7 Millionen von 240 Millionen Tonnen Gefahrgut nicht auf der Straße transportiert werden. Was befähigt den Vorsitzenden Richter Roth, einen derart großkalibrigen Strafprozeß zu leiten? Bis zum 17. Februar 1989, an dem er beginnt, hat er keine Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln, die ihn auf diese Aufgabe auch nur annähernd vorbereiten.

Doch die Geschäftsordnung weist der 5. Strafkammer und damit dem Vorsitzenden Richter Roth den Herborn-Komplex zu, und da man der Frage, ob er damit zurechtkommen kann, keine Beachtung schenkt, widmet man sich auch nicht dem bösen Schein, der davon ausgeht, daß ein Mann den Vorsitz innehaben wird, der 20 Jahre lang Staatsanwalt war und gegen den sich, wie auch immer das Gericht entscheidet, der Verdacht wenden wird, er sei eigens für diese Aufgabe --- S.90 inthronisiert worden. Wäre es nicht auch möglich gewesen, die 1. Strafkammer zu entlasten, ohne daß der Herborn-Komplex an die 5. Strafkammer geriet? Ist nicht sogar davor gewarnt worden, daß da eines Tages jemand kommen und, nachdem er den Weg Ditmar Roths in den Vorsitz und die Umverteilung entdeckt hatte, sagen würde, daß da etwas gar nicht gut riecht? Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, daß man ihr wenigstens den bösen Schein erspart. Die unstreitigen Tatsachen, die sie hinzunehmen hat, lasten hinreichend auf ihrem Lebensgefühl.

Der Prozeß über das Tanklastzug-Unglück von Herborn endete mit der Feststellung des Vorsitzenden Richters Roth, "nicht die Technik als solche" habe versagt, sondern der Mensch. Es leuchtete ein, daß Hanspeter Hartmann zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er, der Unternehmer, hat sich über die Warnung seines Werkstattleiters hinweggesetzt, der meinte, dieser Tanklastzug müsse bis zu seiner Instandsetzung auf dem Hof bleiben. Die Verurteilung von Josef Vogt zu 18 Monaten zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe jedoch haben viele nicht begriffen. Er war der Fahrer, als das Unglück passierte. Er war gerade aus einem Urlaub zurückgekommen, doch er soll gewußt haben, daß der Tanklastzug schwerwiegende Defekte hatte.

Vor allem soll er gehalten haben vor dem Unglück, weil Zugmaschine und Auflieger rauchten, und er soll ratlos um sein Fahrzeug herumgegangen und dann dennoch weitergefahren sein. Josef Vogt - wie er, schwer verletzt und seitdem nicht mehr berufsfähig, das Unglück überlebte, ist ein Rätsel. Er ist kein Selbstmörder. Nichts lag ihm vor dem Unglück ferner als Lebensüberdruß. Wenn denn schon von einer rollenden Zeitbombe die Rede ist: Vorn auf ihr drauf saß Josef Vogt. Doch er soll in einer "Mischung aus Sorglosigkeit und Gewohnheit" weitergefahren sein.

Das Urteil einer Strafkammer ist nicht das Urteil ihres Vorsitzenden. Es wird von ihm, von zwei Berufs- und zwei Laienrichtern beschlossen. Die mündliche Begründung allerdings wird vom Vorsitzenden vorgetragen. Der Vorsitzende Richter Roth kündete in dieser Begründung an, er werde auf die Rolle des EPS-Getriebes noch zu sprechen kommen. Er kam nicht.

Am 22. Februar 1990 rief Dr. Bernd Schneider, Koblenz, der Verteidiger von Josef Vogt, den Vorsitzenden Richter Roth an. Das schriftliche Urteil soll im Mai vorliegen. Ob er schon vorher, zur Vorbereitung der von ihm für seinen Mandanten eingelegten Revision, das Protokoll der Hauptverhandlung bekommen könne. Er hat das Protokoll inzwischen erhalten. Doch im Telefongespräch wurde ihm noch mehr zuteil. Der Vorsitzende Richter Roth erzählte ihm, er habe in der mündlichen Begründung eine halbe Seite "unterschliffen". Er habe "echt" Ausführungen dazu machen wollen, wie das Gericht die Rolle von EPS sehe. Er habe das glatt nicht gesagt, was er in Stichworten auf dem Zettel hatte, "gell": Also, das sei ihm "echt" peinlich gewesen, "gell".

"Das war mir richtig unangenehm", sagte der Vorsitzende Richter Roth, der freilich nicht versäumte, auch anzumerken, so, wie zwischen Staatsanwälten und Verteidigern gesprochen werden kann, daß EPS nach Auffassung des Gerichts als Ursache keine Rolle gespielt habe. Und da die anderen Ursachen schon tragend gewesen seien, sei es so schlimm nun wieder auch nicht, daß er EPS vergessen habe.

Er ist auf gewisse Weise schon ein gestandener Jurist, der Ditmar Roth. Denn die mündliche Urteilsbegründung hat die "tragenden Gründe" zu enthalten. Von Daimler-Benz war zunächst massiv und nicht ohne drohende Untertöne bestritten worden, daß es Ärger mit EPS gegeben habe. In der Hauptverhandlung mußte dann vom Leiter der Abteilung Entwicklung-Nutzfahrzeuge, dem Direktor Volker Rubi, eingeräumt werden, daß es bei 29 401 bis Ende 1988 ausgelieferten Fahrzeugen mit EPS zu durchschnittlich zwei EPS-Beanstandungen bei 8269 Fahrzeugen gekommen ist.

Ein stellvertretender Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium hat am 13. Juli 1989 in einem Telefongespräch mit dem Verteidiger Schneider gesagt, sein Chef rufe regelmäßig bei Gericht an und lasse sich über den Verfahrensstand berichten. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Herborn-Prozeß ist diese ständige Auskunftsperson nicht gewesen. Es überfüllt das Maß des Unbehagens, daß Ende dieses Jahres der Leitende Oberstaatsanwalt in Limburg ausscheidet. Interessiert an seinem Posten ist, offenbar auf den Geschmack gekommen beim Wechseln - der Vorsitzende Richter Roth.

Das alles deckt die Feststellung, der Fahrer Josef Vogt habe "menschlich versagt", nicht zu. Ein wenig böser Schein zuviel. f

DER SPIEGEL 10/1990 vom 05.03.1990, Seite 84-90

Autor: Gerhard Mauz

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=%22Das+war+mir+richtig+unangenehm%22&id=13497120&top=SPIEGEL&suchbegriff=wer+kennt+wen%3F&quellen=&qcrubrik=artikel

 

 


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