Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Cottbus


 

 

Staatsanwaltschaft Cottbus

Karl-Liebknecht-Strasse 33

03046 Cottbus

 

Telefon: 0355 / 361-0

Fax: 0355 / 361-250

 

E-Mail: keine Angabe

Internet: https://staatsanwaltschaften.brandenburg.de/sta/de/sta-cottbus/

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Cottbus (09/2024)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Brandenburg eigentlich Steuern, wenn die Brandenburgische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Cottbus

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg

 

Amtsgerichte im Bezirk der Staatsanwaltschaft Cottus:

Amtsgericht Bad Liebenwerda

Amtsgericht Cottbus

Amtsgericht Guben

Amtsgericht Lübben

Amtsgericht Senftenberg

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus: Kerstin Langen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.04.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 27.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.2004 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2021 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.

Ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus: Gernot Bantleon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.01.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.11.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 11.12.2021: "Im Fall der getöteten Familie im brandenburgischen Königs Wusterhausen sind noch langwierige Ermittlungen notwendig. So müsse noch geklärt werden, ob eine im Haus der Familie gefundene Kurzwaffe auch die Tatwaffe sei, sagte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon. ..." - https://www.merkur.de/welt/getoetete-familie-langwierige-ermittlungen-zur-tatwaffe-zr-91171992.html. 25 Ns 80/11: Strafsache wegen Beleidigung - "im Rahmen der Auseinandersetzung beschimpfte der Angeklagte den Zeugen ... mit den Wörtern `du deutsches Arschloch`... Unter Berücksichtigung ... hält die Kammer wie auch schon das Amtsgericht eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen für ausreichend.". 20.05.2020: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus: "Mann soll Frau in Cottbus aus dem Fenster gestoßen haben.". 2021: Vertreter der Pressesprecherin. 04.12.2021: "Die Polizei hat fünf Tote in einem Wohnhaus im brandenburgischen Königs Wusterhausen gefunden. Die Leichen weisen laut Staatsanwaltschaft Cottbus Schuss- und Stichverletzungen auf. Das erklärte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zudem handle es sich bei den Toten um zwei Erwachsene und drei Kinder. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article235465566/Brandenburg-Fuenf-Tote-in-Wohnhaus-in-Koenigs-Wusterhausen-gefunden.html

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Cottbus verfügt über neun Abteilungen.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität zuständig für die Verfolgung klassischer „Computerdelikte“ und eines Großteils der Straftaten innerhalb des gesamten Landes Brandenburg, die unter Nutzung von Datennetzen begangen werden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus nimmt seit 1994 zudem die Aufgaben der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften für das gesamte Land Brandenburg wahr.

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Cottbus insgesamt 141 Personen in verschiedenen Geschäftsbereichen.

Die Aufgaben der Strafverfolgung nehmen neben sechs als Abteilungsleitern eingesetzten Oberstaatsanwälten und Oberstaatsanwältinnen 41 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie fünf Amtsanwälte und Amtsanwältinnen wahr. Hierbei werden sie durch eine Wirtschaftsreferentin unterstützt.

Die der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zugewiesenen Aufgaben werden durch acht Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen wahrgenommen.

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Cottbus umfasst den Landgerichtsbezirk Cottbus.

 

 

Väternotruf Cottbus

Jürgen Wirth

Schillerstr. 5

03046 Cottbus

Telefon: 0355 / 791226 oder 727513

E-Mail: ZA.JuergenWirth@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Gernot Bantleon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.01.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.11.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 11.12.2021: "Im Fall der getöteten Familie im brandenburgischen Königs Wusterhausen sind noch langwierige Ermittlungen notwendig. So müsse noch geklärt werden, ob eine im Haus der Familie gefundene Kurzwaffe auch die Tatwaffe sei, sagte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon. ..." - https://www.merkur.de/welt/getoetete-familie-langwierige-ermittlungen-zur-tatwaffe-zr-91171992.html. 25 Ns 80/11: Strafsache wegen Beleidigung - "im Rahmen der Auseinandersetzung beschimpfte der Angeklagte den Zeugen ... mit den Wörtern `du deutsches Arschloch`... Unter Berücksichtigung ... hält die Kammer wie auch schon das Amtsgericht eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen für ausreichend.". 20.05.2020: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus: "Mann soll Frau in Cottbus aus dem Fenster gestoßen haben.". 2021: Vertreter der Pressesprecherin. 04.12.2021: "Die Polizei hat fünf Tote in einem Wohnhaus im brandenburgischen Königs Wusterhausen gefunden. Die Leichen weisen laut Staatsanwaltschaft Cottbus Schuss- und Stichverletzungen auf. Das erklärte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zudem handle es sich bei den Toten um zwei Erwachsene und drei Kinder. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article235465566/Brandenburg-Fuenf-Tote-in-Wohnhaus-in-Koenigs-Wusterhausen-gefunden.html

Annika Behrendt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.03.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.11.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2022 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.

 

 

Aldo Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 02.08.1994, ..., 2014)

Iris Fredebold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 18.07.1995, ..., 2014)

Hans-Georg Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.03.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.03.1993 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 2004 ab 15.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2018 ab 15.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 08.03.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2022 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.

Jessica Hansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.08.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.12.2004 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 09.04.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.  

Volkmar Hecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.08.1994, ..., 2014)

Dirk Heumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 10.10.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2005 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Olaf Jurtz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 26.06.1991, ..., 2020)

Kerstin Langen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.04.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 27.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.2004 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2021 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.

Tosca Lindner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 06.12.1994, ..., 2014)

Labine Löbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 02.12.1994, ..., 2014)

Martin Mache (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 24.05.1995, ..., 2020) 

Andreas Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 16.12.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.12.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) (ab 01.12.2004, ..., 2010) 

Jens Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 05.02.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.02.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt.

Horst Nothbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 18.10.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.10.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 2009, ..., 2021: stellvertretender Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Ruprecht Pfeffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 23.01.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.01.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 09.06.2016: "... Ein Beamter habe einen Tritt gegen die Kniescheibe abbekommen und einen blauen Fleck davongetragen, sagt Staatsanwalt Ruprecht Pfeffer. ... Staatsanwalt Pfeffer vermutet, "dass sie auch in Zukunft Straftaten begeht, aber einer Strafverfolgung entgehen will". - https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/aktivistin-ohne-namen-muss-zwei-monate-in-haft-48837796.html. 27.11.2020: "Das Amtsgericht Köln hat am Freitag drei Männer wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil des WDR in Köln zu Geldstrafen verurteilt. Die Männer hatten bei einer Aktion der faschistischen »Identitären Bewegung« (IB) am 5. Januar 2020 das Dach der WDR-Sendezentrale in Köln mit einer Leiter sowie in Bauarbeiterverkleidung erklommen und dort ein Banner mit der Aufschrift: »WDRliche Medienhetze stoppen! GEZ sabotieren!« entrollt. Das Plakat brachten sie gut sichtbar zum zentral gelegenen Wallrafplatz an und warfen mehrere hundert Flyer mit »Einzugswiderrufserklärungen« für die Rundfunkgebühren vom Dach. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale, jW) ist mit dem Einzug der Rundfunkpauschale zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beauftragt. Von der Aktion war später ein »professionell produziertes Video«, wie Staatsanwalt Ruprecht Pfeffer sagte, auf der Internetpräsenz der IB veröffentlicht worden. ... " - https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/391424.rechte-kampagne-feixen-im-gerichtssaal.html. Was ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus mit einer Anti-GEZ Aktion in Köln zu tun haben soll, wird aus dem im Internet zugänglichen Bericht der linksradikalen junge welt - nicht zu verwechseln mit dem fast gleichnamigen Bruderblatt Junge Freiheit nicht klar. Die beiden Zeitungen könnten doch fusionieren, das gäbe einen interesanten politischen Mix und so ein gegenseitiges Kennenlernen auf Augenhöhe hat schon andernorts wahre Wunder bewirkt, Aus Saulus wurde Paulus und aus mehreren Millionen Nazis unter Hitler wurden imWesten begeisterte Demokraten und im Osten begeisterte Sozialisten, die dann auch fleißig die Junge Welt, das Zentralorgan der FDJ lasen und so ihren geistigen Horizont um drei Millimeter erweiterten.

Hans-Josef Pfingsten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 25 Ns 80/11: Strafsache wegen Beleidigung - "im Rahmen der Auseinandersetzung beschimpfte der Angeklagte den Zeugen ... mit den Wörtern `du deutsches Arschloch`... Unter Berücksichtigung ... hält die Kammer wie auch schon das Amtsgericht eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen für ausreichend." 

Tobias Pinder (Jg. 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 29.02.1996, ..., 2010) - 2009, 2010: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. Siehe Pressemeldung unten

Raimund Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 04.01.1996, ..., 2013) - 2009, ..., 2013: verantwortlicher Redakteur des Internetauftritts der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Thomas Schell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.12.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

# Elke-Birgit Richter

# Thomas Grothaus

# Peter Meyritz

# Michaela Walbrecht

# Hans-Jürgen Meßer

# Petra Schöne

# Martina Eberhart

# Marion Rößger

# Dieter Röttger

# Siad Malek

# Andreas Richter

# Sybille Hoffmann

# Rainer Lehmann

# Heike Lünnemann

# Eike Lünnenmann

# Loni-Regina Füting

# Frank Schöning

# Dirk Mehren

 

 

Amtsanwälte:

Köpping - Oberamtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Bad Liebenwerda 37 Cs 1480 Js 17476/10 (171/10 

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus tätig:

Manfred Bresnikar (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.03.1994, ..., 2002)

Bernhard Brocher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 15.02.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.03.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 23.03.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 13.04.2004 als Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.02.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 08.04.2010: "Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Cottbus - Wilfried Robineck wird nach 19 Jahren im Amt in den Ruhestand verabschiedet " - https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/9322/wechsel-an-der-spitze.html. 21.02.2020: ""Der Gesetzgeber tritt da eine Lawine los". Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung gegen Hass im Netz vorgehen. Das Gesetz könnte tausende Strafverfahren nach sich ziehen. Damit wäre die Justiz überlastet, sagt der leitende Oberstaatsanwalt in Cottbus, Bernhard Brocher. Er fordert mehr Personal. ..." - https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2020/02/interview-hass-im-netz-staatsanwalt-cottbus.html  

Ingrid Bunse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.03.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.03.1994 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - halbe Stelle - aufgeführt.

Cäcilia Cramer-Krahforst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.12.2004, ..., 2020)

Harald Feles (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei Staatsanwaltschaft Potsdam (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 03.02.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.01.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 31.01.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ud 2010 ab 31.01.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 31.01.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Harald Feles nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ursula Fladée (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.05.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Ursula Fladee ab 10.03.1998 als Richterin am Landgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ursula Fladee ab 01.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Ursula Feles ab 01.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Ursula Feles ab 01.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Ursula Fladée ab 01.05.2000 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2014 als Direktorin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2021 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.04.2010: stellvertretende Vorsitzende / 1. Zivilsenat. 2011: mit der weiteren Führung der Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Bad Freienwalde beauftragt. 24.07.2014: "Ursula Fladée hat sich um Leitung des Amtsgerichts Zossen beworben Gerichtsdirektorin orientiert sich neu" - http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Gerichtsdirektorin-Ursula-Fladee-hat-sich-um-Leitung-des-Amtsgerichts-Zossen-beworben. Amtsgericht Zossen - GVP 01.05.2021: "Aufgrund der Versetzung von Frau Dir’in AG Fladée an das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Wirkung zum 1. Mai 2021 ist das ihr zugewiesene Dezernat aufzulösen und zur gleichmäßigen Verteilung der richterlichen Geschäfte der Besondere Teil des Geschäftsverteilungsplanes zu ändern.". Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.09.2021, 01.01.2022: Vorsitzende Richterin - 10. Zivilsenat - 2. Familiensenat. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 10.Zivilsenat.

Ulrich Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum (ab 27.09.2018, ..., April 2021) - ab 1986 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum, Staatsanwaltschaft Essen, Staatsanwaltschaft Cottbus. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aufgeführt. Ab 04.09.1996 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - http://www.gsta-hamm.nrw.de/presse/pressearchiv/archiv2009/ernennung_losta_fritsche.pdf: 12.11.2018: "Ulrich Fritsche ist der neue Leitende Oberstaatsanwalt in Bochum. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat den 63-jährigen Juristen am 12. November 2018 im Rahmen eines Festaktes im Bochumer Justizzentrum feierlich in sein neues Amt eingeführt, das Herr Fritsche bereits seit dem 27. September bekleidet. Er ist Nachfolger von Petra Berger-Zehnpfund, die Ende Juli in den Ruhestand getreten ist. Ulrich Fritsche begann seine Laufbahn im staatsanwaltlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1986. Als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum war er mit Verfahren der Schwer- und Organisierten Kriminalität befasst. 1993 leistete er bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Hilfe beim Aufbau einer unabhängigen Rechtspflege auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Nach seiner Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wurde er im September 1996 dort zum Oberstaatsanwalt ernannt. Ab Januar 2000 führte ihn sein Weg in die Strafrechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, wo er mehr als drei Jahre als Referatsleiter mit Fragen des Umweltstrafrechts und der Korruptionsbekämpfung befasst war. Im April 2009 folgte seine Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt. Als solcher leitete er bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm die für Informationstechnik, Organisation und internationale Rechtshilfe zuständige Abteilung. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ständigen Vertreters der Behördenleitung war er in letzter Zeit bereits wiederholt an die Bochumer Staatsanwaltschaft abgeordnet worden. ..." - https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ulrich-fritsche-ist-neuer-leiter-der-staatsanwaltschaft-bochum

Brigitte Guttke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 28.02,1994, ..., 2016) 

Hans-Joachim Helbig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 02.12.1994, ..., 2018) - 37 Cs 1311 Js 7423/13 - Urteil vom 08.08.2013: "Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt."

Petra Hertwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin - Abteilungsleiterin I - bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.03.2001, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 12.08.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.11.1996 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2001 als stellvertretende leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2001 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. http://www.gsta.brandenburg.de/media_fast/4140/OLGFestschrDDR.pdf 

Detlef Hommes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.03.2011 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.09.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, 2010: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. 2012, ..., 2020: Stellvertretender Pressesprecher (für den Bereich der Wirtschaftskriminalität) bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. 2021: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. 

Elvira Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 01.10.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.07.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. 2013: stellvertretende Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus. 2019: Vorsitzende des Gesamtstaatsanwaltsrates bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg - https://gsta.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_gsbb_aufbau&query=allgemein_gsbb&sv[relation_gsbb.gsid]=bb2.c.421012.de&sort=online_date&order=asc

Klaus Lisch (Jg. 1942) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 24.02.1994, ..., 2002)

Regina Noack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 02.12.1994, ..., 2018)

Christoph Otto (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 19.04.1993, ..., 2002) 

Julia Rajczak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg (ab 02.02.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Julia Bock ab 01.12.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Julia Rajczak ab 15.08.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.02.2017 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Namensgleichheit mit:  Julia Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.06.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2013 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 05/2010, ..., GVP 20.05.2011: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 143. 

Wilfried Robineck (Jg. 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 19.08.1992, ..., 2009)

Jürgen Schiermeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin (ab 01.04.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 08.12.1988 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 12.02.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1995 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2004 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 08.12.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 08.12.1988 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, ..., 2012: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin.

Dieter Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab 24.02.1994, ..., 2014) - Namensgleichheit mit: Dieter Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Landgericht Frankfurt an der Oder (ab 27.02.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.02.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt.

Peter Steiniger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam (ab 01.01.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 05.08.1991 offenbar fehlerhaft unter dem Namen Petra Steiniger als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im Bezirk des Bezirksgerichts Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 18.02.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeführt.  

Bianca Stohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.11.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab  01.12.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg aufgeführt. 2012: stellvertretende Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam.

Lars Treuter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Zeitz (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.04.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Zeitz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Hanna Urban (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.11.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.08.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.08.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Staatsanwaltschaft Potsdam - 2024: Pressesprecherin.

 

 

 

Rechtsflegerin:

Frau Graul - Rechtspflegerin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab , ..., 2014)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Cottbus

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Rechtsanwälte:

 

Gunnar Adam

Rechtsanwalt

Mahlsdorfer Str. 59

15366 Hönow

Tel: 030 / 994 12 65

E-Mail: info@ra-adam-online.de

Homepage: www.ra-adam-online.de

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Kopf der „Frankfurter Freigeister“ freigesprochen

Ivo Otto, einer der Köpfe der „Frankfurter Freigeister“, wurde von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole angeklagt. Die „Freigeister“ organisieren seit rund drei Jahren die Spaziergänge und Demonstrationen für Frieden, Freiheit und Demokratie in Frankfurt (Oder). Während der Zeit der endlosen Lockdowns und Kontaktbeschränkungen hatten sie die winzigen Corona-Fallzahlen auf einer 8,30 Meter hohen Stele ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt. Diese Aktion – in einem professionellen Film festgehalten – hatte im Frühjahr 2021 bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.

Ivo Otto sollte nun zum Verhängnis werden, dass er bei Telegram ein Video und mehrere Fotos gepostet hatte, die zeigen sollen, dass in der Ukraine nationalsozialistische Tendenzen immer mehr Raum greifen: ukrainische Jugendliche, die den Hitlergruß zeigen, ukrainische Soldaten, die mit der Hakenkreuzfahne posieren, deutlich sichtbare SS-Runen oder Wolfsangeln an den Uniformen von ukrainischen Soldaten und Milizionären usw. In seinem Kommentar unter dem Video beklagte Ivo Otto, dass die deutschen Medien über diese Umtriebe nicht berichten würden, obwohl der GEZ-Zahler ein Anrecht darauf hätte.

Der Staatsanwalt warf ihm in der Anklage neben dem Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen auch die Diskreditierung der Ukraine vor. Ivo Otto berief sich auf die legalen Ausnahmen im Strafgesetzbuch, die das Dokumentieren von NS-Zeichen erlauben, wenn es um Aufklärung oder das Abwenden solcher Tendenzen ginge. Jedes Geschichtsbuch und jede NS-Doku im Fernsehen wären sonst illegal. Als Zeuge war ein Mitarbeiter des Staatsschutzes geladen, der die Anklage mit seiner Observation ins Rollen gebracht hatte. Weder Richterin noch Staatsanwalt hatten Fragen an den Zeugen. Die Verteidigerin des Angeklagten, Liana Polster, Rechtsanwältin aus Fürstenwalde, hingegen schon.

Sie wollte von dem Staatsschutzbeamten wissen, wie er darauf gekommen sei, den Telegram-Kanal der „Frankfurter Freigeister“ zu beobachten. Er gab als Grund an, dass die „Freigeister“ gegen die Corona-Maßnahmen gewesen wären und gegen unsere Bundesregierung seien. Das reichte für eine Observation aus. Als Prozessbeobachter wurde man das Gefühl nicht los, dass der Staatsschutz so lange suchte, bis man Ivo Otto etwas anhängen konnte.

Die Verteidigerin fragte weiter: „Haben Sie in dem Kanal der ,Freigeister‘ nationalsozialistische Tendenzen erkannt?“ Der Staatsschutzbeamte verneinte. Die Anwältin wollte außerdem wissen, ob der Staatsschutz beim Angeklagten selbst solche Tendenzen feststellen konnte. Wieder verneinte er. Vorher wurde im Saal das Video gezeigt, das zur Anklage führte. In dem kurzen Streifen werden die Sätze eingeblendet: „Nationalismus teilt Menschen“ und „Für eine bunte, vielfältige und föderale Ukraine als Brücke Eurasiens statt einer braunen Mauer“.
Der Staatsanwalt sagte in seinem abschließenden Plädoyer, dass die Beweisaufnahme ergeben hätte, dass der Angeklagte sich der Taten schuldig gemacht habe. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 80 Euro (= 6.400 Euro).

Nach dem letzten Wort des Angeklagten erging das Urteil im Namen des Volkes: „Der Angeklagte wird freigesprochen!“ Im voll besetzten Saal des Amtsgerichtes Frankfurt wurde der Urteilsspruch mit Erleichterung aufgenommen. Die Anklage kann – bestätigt durch die Aussagen des Staatsschutzes – durchaus als politische Verfolgung gewertet werden. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus dem Arbeitgeber des Angeklagten die Anklage lange vor der Verhandlung zugestellt hat. Ivo Otto sollten damit offensichtlich berufliche Schwierigkeiten bereitet werden. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland eine weisungsgebundene Behörde. Sie ist weisungsabhängig vom Justizminister – und hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Michael Hauke
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24. Oktober 2023

https://www.hauke-verlag.de/kopf-der-frankfurter-freigeister-freigesprochen/

 

 

 


 

 



Familie erschossen – Drama wegen gefälschten Impfausweises Ein Vater erschießt sich, seine Frau und die drei Kinder

VERÖFFENTLICHT AM 08. Dez 2021
252 Kommentare

Von reitschuster.de

Brennende Grabkerzen, Stofftiere, ein Einhorn in schrillen Farben und eine ganze Reihe Teddys wurden von Anwohnern vor einem Einfamilienhaus niedergelegt, in dem ein 40-jähriger Vater sich, seine gleichaltrige Ehefrau und seine drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren erschossen haben soll.

Das Familiendrama geschah im Ortsteil Senzig in Königs Wusterhausen (Kreis Dahmeland-Spreewald). Wohl ein Freund eines der Kinder verabschiedet sich mit einer handbemalten Karte und befestigt sie am Gartenzaun des Hauses: „Du tanzt nun im Himmel auf dem Regenbogen“.

Der Ortsteil Senzig wird beschrieben als an drei großen Seen liegend, mit viel Wald und 3.462 freundlichen Einwohnern. Eine Anwohnerin, die in einer Bäckerei tätig ist und die wir telefonisch erreichen, erzählt, dass der ganze Ort geschockt sei. Hier kenne jeder jeden, das sei wie ein kleines Dorf, die Kinder der Familie hätten bisweilen in der Bäckerei eingekauft.

In einem der oberen Fenster des modern geschnittenen Hauses der Familie hängt ein weißer Weihnachtsstern, hinterm Haus wachsen hohe Kiefern. Die Berliner Zeitung nennt die Vornamen der Eltern und Kinder.

Laut zuständiger Cottbuser Staatsanwaltschaft wiesen alle genannten Personen Schussverletzungen auf. Zunächst gemeldete Stichverletzungen sollen sich aber nicht bestätigt haben.

Was an dem Fall besonders erschüttert, sind die mutmaßlichen Beweggründe, niedergeschrieben vom Vater in einem Abschiedsbrief, von welchem ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presseagentur berichtet hatte.

Demnach hätte der Vater ein Impfzertifikat für seine Frau beschafft, ohne dass diese geimpft gewesen wäre. Der Abschiedsbrief des Vaters soll laut Berliner Zeitung handgeschrieben und mehrere Seiten lang sein. Die Frau war bei der technischen Hochschule in Wildau beschäftigt, dort sei der falsche Impfausweis „aufgeflogen“, schreibt die Zeitung.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft zitierte gegenüber Medien aus besagtem Brief: „Er schrieb, der Arbeitgeber wollte der Impfpassfälschung mit aller Strenge nachgehen.“

Die Tragödie sorgte weltweit für Aufsehen:

Auf Arbeit eine geschätzte Kollegin

Auf Anfrage von reitschuster.de verweist die Hochschule als Arbeitgeber der Frau auf die noch laufenden Ermittlungen. Ein Sprecher äußert sich nur dahingehend, dass man „eine geschätzte Kollegin und Mitarbeiterin“ verloren hätte.

Die Hochschule teilte am 25. November 2021 auf ihrer Webseite neue Regeln die „Eindämmung“ von Corona betreffend mit, demnach müssten nicht geimpfte nicht genesene Personen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein dürfe. Tägliche Tests sind also auch hier für diese Gruppe notwendig geworden, solange keine entsprechenden Dokumente Impfungen oder Genesenstatus belegen.

Das brandenburgische Wissenschaftsministerium, das für die TH zuständig ist, berichtete gegenüber Medien, dass das von der Mitarbeiterin vorgelegte Impfzertifikat Fragen aufgeworfen hätte, die Mitarbeiterin sei um eine schriftliche Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahme scheint also jenen Sachverhalt zu bestätigen, wie ihn der Vater der Familie laut Staatsanwaltschaft Cottbus in seinem Abschiedsbrief aufgeschrieben haben soll.

Vereinzelt wurde berichtet, die Familie hätte sich in Quarantäne befunden, dazu konnte die Staatsanwaltschaft allerdings bis gestern keine Hinweise geben.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte gegenüber dpa mit, dass der Vater in besagtem Abschiedsbrief auch von seiner Angst vor Verhaftung wegen des falschen Impfausweises geschrieben hätte. Ebenfalls hätte er Angst gehabt, dass den Eltern die Kinder weggenommen werden würden. Polizeilich bekannt soll der Vater laut Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft nicht gewesen sein. Der zuständige Landkreis teilte zudem mit, dass auch beim Jugendamt nichts über die Familie bekannt ist.
Zunächst eine Art Kavaliersdelikt

Folgt man der Mutmaßung von der Angst des Vaters, inhaftiert zu werden wegen des gefälschten Impfausweises, verwundert das zunächst. Denn selbst der designierte zukünftige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bei Stern TV dazu folgendermaßen geäußert:

„Also, die Impfausweise zu fälschen, das ist total simpel, die Sticker sind leicht nachzumachen, also …die Chargennummer wird nicht kontrolliert. Die Chargennummer ist vorgegeben, die wird aber nicht kontrolliert, einen Arzt-Stempel von einer Praxis oder einem Impfzentrum, die können Sie locker nachmachen, wenn Sie da ein Modell haben …“

Der ebenfalls in der Sendung mit Lauterbach anwesende Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte weiter, dass die Vorlage eines falschen Impfausweises beispielsweise im Restaurant keine Straftat darstelle, lediglich die Vorlage bei Behörden wäre kritisch. Um ein Gefühl für die Dimension zu bekommen: Stern TV berichtete auch, das allein im Kreis Osnabrück bereits einhundert Fälschungen aufgedeckt wurden.

Der Gesetzgeber sah diese Lücke auch: Ab 24. November wurden die Gesetze explizit das Fälschen von Impfausweisen betreffend verschärft. Rechtsanwalt Solmecke informiert auf seiner Webseite über diese Gesetzesänderung:

„Zwei Änderungen sind jetzt besonders bedeutsam: Zum einen kann jetzt das Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses im Restaurant, bei einem Konzert oder auf einem Weihnachtsmarkt definitiv bestraft werden. Und auch Impfpassfälscher machen sich strafbar.“

Zuvor hätten sich, schreibt der Rechtsanwalt, Gerichte wie das LG Osnabrück dahingehend geäußert, dass der Gebrauch eines gefälschten Impfpasses nur gegenüber Behörden und Versicherungen strafbar sei.

Gesetzesverschärfungen hin oder her, die Frage, die weiter im Raum steht, lautet, wie es zu diesem Familiendrama kommen konnte. Eine Zeitung befragte die Direktorin einer Hochschulambulanz für Psychiatrie. Wie so oft bei Tötungsdelikten, die politisch heikel sind, wird hier gemutmaßt, dass eine schwere psychische Störung vorliegen müsste, wie „wahnhafte Depression, Wahnerkrankung, aber auch eine schwere narzisstische beziehungsweise paranoide Persönlichkeitsstörung“. Eine politisch korrekte Ferndiagnose.

reitschuster.de sprach am frühen Vormittag mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon, der auf Nachfrage berichtet, er sähe nach Lektüre des mehrseitigen Abschiedsbriefes keine Anhaltspunkte etwa für eine drückende finanzielle Problematik. Bantleon weiß nichts darüber, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Vater oder die Mutter Corona-Maßnahmenkritiker gewesen seien oder mit der Querdenken-Bewegung sympathisiert hätten. Genau darüber wird massiv in den sozialen Medien spekuliert, wo Unterstützer der Regierung nicht davor zurückschrecken, Kritiker der Corona-Maßnahmen die Schuld für das Drama in die Schuhe zu schieben und das schreckliche Ereignis damit politisch zu instrumentalisieren.

Der Abschiedsbrief deute auch nicht darauf hin, dass die Frau auf irgendeine Weise involviert war in die Tatplanung. Die Motivation für die Tat ist für den Oberstaatsanwalt „äußerst verquer“. Da müsse man sich schon fragen, so Bantleon, ob der Mann zu dem Zeitpunkt noch Herr seiner Sinne gewesen sei. Es gäbe Punkte in dem Abschiedsbrief, da würde man denken, nein. Die Ängste des Vaters könne man durchaus als surreal bezeichnen, inklusive der Sorge, dass den Eltern die Kinder weggenommen werden könnten, so der Cottbuser Oberstaatsanwalt gegenüber reitschuster.de.

https://reitschuster.de/post/familie-erschossen-drama-wegen-gefaelschten-impfausweises/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Es erscheint unwahrscheinlich, dass der der Vater "nur" wegen einem aufgeflogenem gefälschtem Impfzertifikat diese schreckliche Tat begangen hat. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass andere zum erweiterten Suizid führende Belastungen ursächlich sind. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Eltern wegen des gefälschtem Impfpasses könnten aber zu einer Art Initialzündung geführt haben und somit letzlich der Auslöser, wenn auch nicht der Hauptgrund des erweiterten Suizides gewesen sein. In der aktuellen, vom Staat - der damit droht, Impfverweigerer einzusperren - vergifteten gesellschaftlichen Atmosphäre, kann es leider nicht verwundern, dass es zu solchen Tragödien kommt.

 

 


 

 

 

 

Aktivistin ohne Namen muss zwei Monate in Haft

Die Staatsanwaltschaft führt die Angeklagte als "weibliche Person Y". Ihr Name ist der Anklagebehörde nicht bekannt. Und auch das Amtsgericht Cottbus weiß bis zum Schluss nicht, mit wem es da eigentlich zu tun hat. Die junge Frau will ihre Identität nicht preisgeben. Richter Michael Höhr kann ihr zwar das Alter entlocken - sie ist 19 -, aber er muss am Donnerstag gezwungenermaßen gegen unbekannt verhandeln.

09. Juni 2016

Die Braunkohle-Gegnerin muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Sie räumt ein, am Pfingstwochenende bei der Protest-Aktion im Lausitzer Kohlerevier dabei gewesen zu sein und sich eines Nachts in der Nähe von Roggosen (Spree-Neiße) auf ein Tagebau-Gleis gelegt zu haben. Als die Polizei einschritt, soll sich die zierliche Frau mit Händen und Füßen gegen zwei Einsatzkräfte gewehrt haben. Ein Beamter habe einen Tritt gegen die Kniescheibe abbekommen und einen blauen Fleck davongetragen, sagt Staatsanwalt Ruprecht Pfeffer. ...

 Staatsanwalt Pfeffer vermutet, "dass sie auch in Zukunft Straftaten begeht, aber einer Strafverfolgung entgehen will".

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/aktivistin-ohne-namen-muss-zwei-monate-in-haft-48837796.html

 

 


 

 

 

UNFÄLLE: Tödliche Hunde-Attacke

Baby stirbt in Cottbus nach Hundebiss

COTTBUS - Ein Hund hat ein acht Wochen altes Baby in Cottbus totgebissen. „Es war eine schreckliche Tragödie. Das Tier gehört zur Familie“, sagte der Cottbuser Polizeisprecher Berndt Fleischer. Die Eltern stehen unter Schock und können vorerst nicht vernommen werden.

Der Husky-Schäferhund-Mischling hatte am Samstagabend den Kinderwagen mit dem Mädchen umgestoßen und sich dann auf das Kind gestürzt, das herausgefallen war. Ein eilig herbeigerufener Notarzt konnte nicht mehr helfen. Das kleine Mädchen starb wenig später im Klinikum an den schweren Bissverletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitete Ermittlungen gegen die Eltern wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung ein. „Wir prüfen, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben“, sagte Sprecher Horst Nothbaum. Dazu wolle man herausfinden, ob es schon früher Anzeichen für ein aggressives Verhalten des Tieres gab. Die Leiche soll am Montag obduziert werden.

Warum der Hund den Säugling angriff, können sich die Ermittler nicht erklären. „Vielleicht war das Tier eifersüchtig, weil es nach der Geburt des Kindes nicht mehr so viel Aufmerksamkeit von der Familie bekam“, vermutete Polizeisprecher Fleischer.

Nichts hatte nach bisherigen Erkenntnissen auf das Familiendrama an dem sonnigen, warmen Frühlingstag hingedeutet. Der 38 Jahre alte Vater und seine 37-jährige Frau saßen mit ihren größeren Kindern bis spätabends im Hof beim Grillen. Gegen 22 Uhr stand die Familie auf, räumte den Tisch ab und brachte das Geschirr ins Haus. Das Baby blieb in der kurzen Zeit draußen auf der Terrasse im Kinderwagen. In diesem Moment kam der Hund angerannt und fiel über den Säugling her. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit reichte aus, um das neue Lebensglück der Familie zu zerstören. Der Husky kam in ein Tierheim. Er müsse aber nicht zwangsläufig eingeschläfert werden, sagte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Rupieper.

Die Tragödie im Cottbuser Stadtteil Saspow ist kein Einzelfall. Bereits einige Male passierten ähnliche Unglücke, bei denen Hunde kleine Kinder tödlich verletzten. So wurde im November 2002 ein sechs Wochen alter Säugling im sachsen-anhaltischen Hobeck Opfer eines Angriffs durch einen Rottweiler. Auch dieses Baby lag im Kinderwagen, als der Hund angriff. Der Vater reagierte sofort und erschoss das Tier mit einem Jagdgewehr. (Von Peter Jähnel, dpa)

26.04.2010

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11785006/62249/

 

 

 


 

 

 

Geldstrafe für Dürrschmidt wegen Kinderpornografie - Gericht sieht Vorwürfe als erwiesen an -

Suspendierter Landrat geht in Berufung

Von Lars Hartfelder

Senftenberg (ddp-lbg). Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagte Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vor dem Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als «zweifelsfrei erwiesen» an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Schriften angesehen und zeitweilig auf seinem Computer gespeichert hat. Dürrschmidt will das Urteil nicht akzeptieren und strebt eine Berufung an. «Ich weiß, dass ich mich anders verhalten habe, und werde Berufung einlegen», sagte der Kommunalpolitiker auf ddp-Anfrage. Dürrschmidts Ehefrau verfolgte die Urteilsverkündung unter Tränen.

Das Urteil lag geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 19 600 Euro gefordert hatte. Dürrschmidt wurde in drei Fällen des Besitzes und in zwei Fällen des Beschaffens kinderpornografischer Schriften schuldig gesprochen. «Die Gesamtheit der Fakten lässt nur ein Ergebnis zu: Allein der Angeklagte kommt als Täter infrage», stellte die Richterin zum Ende ihrer rund einstündigen Urteilsverkündung fest.

Dürrschmidt und dessen Verteidiger hatten während der seit dem 17. Februar andauernden Verhandlung immer wieder erklärt, dass unbekannte Dritte oder andere Familienmitglieder die kinderpornografischen Inhalte angeschaut haben müssten. Dürrschmidt sei zu den fraglichen Tatzeiten jeweils auf Dienstreise oder bei seiner Familie in der Pfalz gewesen.

Dass sich Fremde über mehrere Jahre Zugang zu Dürrschmidts im Innenhof des Privathauses gelegenes Büro verschafft haben, schloss das Gericht aber aus. Auch die Familienmitglieder kommen aus Sicht von Richterin Anett Winkler nicht als Nutzer infrage. Dürrschmidts Ehefrau besitze keine Computer-Kenntnisse. Das hätten Zeugen bestätigt. Der ältere Stiefsohn sei bereits weggezogen gewesen, und der damals 16-jährige jüngere Stiefsohn habe nach menschlichem Ermessen nicht Rechnungen der Familie geschrieben. Spezialisten des Landeskriminalamtes hatten bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass zeitnah zum Zugriff auf Kinderporno-Seiten private Rechnungen und E-Mails des Angeklagten bearbeitet worden waren. Das sah das Gericht als einen entscheidenden Beweis für Dürrschmidts Schuld an. «Kein Beweisantrag hat die Abwesenheit des Angeklagten belegt», betonte die Richterin und kritisierte mehrfach die vorgebrachten Alibi-Versuche. Nachträglich eine Quittung für ein Abendessen ausstellen zu lassen, das nicht stattgefunden habe, sei «äußerst befremdlich». Staatsanwalt Thomas Schell hatte diesen Versuch der Entlastung in seinem Schlussplädoyer als «eindeutige Lüge» bezeichnet.

Das Argument der Verteidigung, dass es sich um zufällige Internet-Aufrufe gehandelt haben könne, wies die Richterin ebenfalls deutlich zurück: «Kinderpornografie läuft einem im Internet nicht zufällig über den Weg.» Zur Beschaffung seien langwierige und komplizierte Schritte nötig.

Dürrschmidt hat eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sein Anwalt Stefan Heinemann kündigte an, diese Möglichkeit wahrzunehmen. «Im rechtlichen Sinne kann man meinen Mandanten keinen Besitz nachweisen», sagte der Verteidiger. Es habe keine vorsätzliche und gezielte Beschaffung kinderpornografischer Schriften gegeben. Nur das sei strafbar. Zudem seien die Dateien auf dem Computer in keinem Ordner dauerhaft gespeichert worden.

Die Ermittler hatten auf einem Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich Spuren zu rund 50 Bild- und Videodateien mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt sowie weitere 120 verdächtige Bilddateien gefunden.

ddp/lah/jgu

18.05.2009

http://www.ad-hoc-news.de/zusammenfassung-neu-details-geldstrafe-fuer--/de/Politik/20234944

 

 


 

 

Kinder der Kälte

Stefanie R. muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, sie hat ihr Neugeborenes umgebracht. Es ist der jüngste Fall von Kindstötungen in Brandenburg. Und so rätselhaft wie alle vorher.

Verborgene Gesichter, verborgene Gefühle. Stefanie R. (links) und Bianca S. bei ihren Verhandlungen im Landgericht Cottbus. Fotos: Michael Urban/ddp, dpa

 

Von Sandra Dassler, Cottbus

12.12.2008 0:00 Uhr

 

Die Kälte ist gut für die Hunde. Sie halten dann mindestens 30 Minuten durch. Im Sommer sind sie oft schon nach 20 Minuten erschöpft. Leichensuche ist ein schwieriger Job, nicht nur für Hunde.

„Dort hat es gelegen“, sagt Kriminalhauptkommissar Wolfgang Bauch und nimmt die rechte Hand aus der Jackentasche, um auf eine sandige Stelle unter ein paar Sträuchern zu zeigen. „Es“ war die verscharrte Leiche eines neugeborenen Jungen, die hier am Gräbendorfer See, 30 Kilometer westlich von Cottbus, entdeckt wurde. Das war im Mai. „Das andere Baby werden wir möglicherweise nicht mehr finden“, sagt Bauch, er schaut zu den beiden Hunden, die zwischen den Krüppelkiefern in Ufernähe herumrennen, die Schnauzen dicht am Boden. Weil Brandenburg keine Leichenspürhunde hat, sind Hundeführer mit ihren Tieren aus Berlin und Sachsen angereist.

Als Bauchs Kollegen von der Cottbuser Mordkommission hier im Frühjahr den verwesenden Körper des Neugeborenen bargen, ging ein Stöhnen durch das Land. Es war die vierte Babyleiche, die innerhalb von sechs Monaten in Brandenburg entdeckt wurde: im Dezember 2007 ein Junge in Schwarzheide, im Februar 2008 ein Junge in Nauen und ein Mädchen in Lübben. Im Mai dann Gräbendorf.

Inzwischen sind die Mütter aller vier getöteten Neugeborenen ermittelt worden. Staatsanwälte haben Anklagen geschrieben, Prozesse haben stattgefunden, Urteile wurden gesprochen – das letzte gestern: Das Landgericht Cottbus schickte die 25-jährige Stefanie R. ins Gefängnis. Die Richter sind überzeugt, dass sie ihren am 21. April geborenen Sohn tötete, indem sie ihn mit dem Gesicht so lange an sich drückte, bis das Kind erstickt war. Und ihn am darauffolgenden Abend am Gräbendorfer See vergrub.

Stefanie R. hatte eine Anstellung als Sekretärin, lebte mit ihrem langjährigen Lebensgefährten in guten materiellen Verhältnissen. Auch die drei anderen wegen Tötung ihrer Kinder verurteilten Mütter waren nicht arm. Sie waren nicht geistig minderbemittelt oder psychisch krank. Sie hätten ihre Kinder nach Überzeugung der Gerichte ohne weiteres groß ziehen können. Warum haben sie die Babys getötet?

Bei Stefanie R. bleibt noch eine weitere Frage offen. Sie war Ende 2006 schon einmal hochschwanger. Das sagte unter anderem ihr damaliger Chef, ein Arzt aus dem Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn, vor Gericht aus. Wenig später sei sie von einem Urlaub auf den Philippinen gertenschlank zurückgekommen. Ohne Kind.

Die Cottbuser Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb auch nach dem gestrigen Urteil weiter. Wolfgang Bauch und seine Kollegen haben auf den Phillippinen nachgefragt. Ohne Ergebnis. Und nun suchen sie noch einmal mit Leichenspürhunden hier am See.

Der Staat scheut offenbar keine Kosten, wenn es um die Aufklärung von Kindstötungen geht. Die Ermittler wollen nicht nur die Mütter finden. „Wir versuchen auch, hinter die Motive zu kommen“, sagt Bauch. Das gelingt nur manchmal.

Die 22-jährige Anne G. aus Nauen, die ihren Sohn kurz vor dem letzten Weihnachtsfest tötete, hat vor Gericht erzählt, dass sie schon 2004 trotz Pille schwanger geworden sei. Der Berliner Zahnarzt, bei dem sie eine Ausbildung machte, habe sie aufgefordert, zu kündigen, eine Schwangere wirke sich „negativ auf das Betriebsklima aus“. Die Eltern machten ihr Vorwürfe, vor allem, als das Verhältnis mit dem Kindsvater in die Brüche ging und ihre Tochter mit dem inzwischen geborenen Sohn zu ihnen zog.

Anne G. fand einen neuen Ausbildungsplatz, wurde 2007 trotz Pille wieder schwanger, für einen Schwangerschaftsabbruch war es zu spät, „ich wollte das alles nicht noch einmal mitmachen“, sagte sie damals. Sie verheimlichte die Schwangerschaft, brachte ihren Sohn unbemerkt zur Welt, wickelte ihn in eine Plastiktüte, versteckte diese im leerstehenden Nachbarhaus. Das Landgericht Potsdam verurteilte sie im August 2008 zu drei Jahren Gefängnis.

Die 23-jährige Bianca S. aus Lübben erzählte den Ermittlern, dass sie einige Jahre zuvor bei einem Schwangerschaftsabbruch im Krankenhaus behandelt worden sei „wie der letzte Dreck“. Eine erneute Abtreibung sei deshalb für sie nicht in Frage gekommen, als sie wieder schwanger wurde. Das Kind lehnte sie ab, weil es von einem ungeliebten Mann war. Auch Bianca S. verheimlichte ihre Schwangerschaft. Als das Kind im Februar zur Welt kam, ertränkte sie es in der Badewanne. Dann versuchte sie sich selbst umzubringen. Ihr Bruder fand sie mit der toten Tochter im Arm. Bianca S. wurde im Juni 2008 zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Die jüngste der vier Frauen, eine 17-jährige Schülerin aus Schwarzheide, sagte vor Gericht, ihr Kind sei das Ergebnis einer Vergewaltigung durch einen Unbekannten. Ein DNS-Test brachte zwar ans Licht, dass ihr Freund der Vater war, doch das Gericht konnte nicht widerlegen, dass sie davon ausging, dass das Kind bei der angeblichen Vergewaltigung gezeugt wurde. Dennoch, das wahre Tötungsmotiv der Schülerin habe darin bestanden, dass das Kind – sie hatte es im Dezember 2007 mit einem Strumpf erdrosselt – „nicht in ihre Lebensplanung passte“. Viereinhalb Jahre lautete das Urteil im November 2008.

Auch Stefanie R. ist angeblich von einem Unbekannten vergewaltigt worden. Die zierliche Frau hat während der gesamten Dauer des gestern zu Ende gegangenen Prozesses ihr Gesicht verborgen. Stundenlang hielt sie den Kopf gesenkt, auch gestern, als das Strafmaß verkündet wurde. Viereinhalb Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte siebeneinhalb gefordert.

Er heißt Tobias Pinder, ist 46, er bearbeitet seit Jahren Kapitaldelikte bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft. In seinem Büro stapeln sich Akten, an der Wand steht ein Pappkarton. Er wurde angefertigt, um jene kleine Tiefkühltruhe zu rekonstruieren, in der eine Cottbuserin Jahre lang die Leiche ihres verhungerten sechsjährigen Sohnes versteckte: Dennis – der Fall hatte deutschlandweit Aufsehen erregt. Für die Kindstötungen unmittelbar nach der Geburt interessiere sich mittlerweile kaum noch jemand, sagt Pinder. „Es sind nur wenige Menschen im Gerichtssaal. Irgendwie scheint das ziemlich normal geworden zu sein.“

Der groß gewachsene Mann wird sehr ernst. „Aber wenn man so ein Baby auf dem Sektionstisch hat – diesen Anblick vergisst man nie. Bei Erwachsenen sieht man sofort, wenn sie nicht mehr am Leben sind. Die sehen wie Leichen aus: die Gesichtszüge sacken nach unten, Totenflecken breiten sich aus. Bei Neugeborenen ist das anders, wahrscheinlich weil bei ihnen die Durchblutung noch nicht in Gang gekommen ist. Sie sehen so frisch und lebendig aus. Wie Puppen.“

Wenn sich der Staatsanwalt aus dem Fenster seines Büros lehnt, kann er fast bis zum Cottbuser Theater schauen. Schönes Jugendstil-Gebäude, hundert Jahre alt. Den Faust spielen sie dort. Wie Gretchen ihr Kind ertränkt, wird wie bei den meisten Faust-Aufführungen nicht gezeigt.

Gretchen falle vielen Menschen beim Thema Kindstötung zuerst ein, sagt Matthias Lammel. Der 57-jährige Berliner begutachtet als gerichtspsychiatrischer Sachverständiger oft Frauen, die ihre Kinder während oder unmittelbar nach der Geburt töten. Neonatizid heißt der Fachbegriff dafür, und Neonatizide sind so alt wie die Menschheit. Im Mittelalter wurden „Kindsmörderinnen“ besonders hart bestraft: gepfählt, lebendig begraben, mit glühenden Zangen auseinandergerissen.

Im 19. Jahrhundert dann gestand das Reichsstrafgesetzbuch im sogenannten Dienstmädchenparagraphen 217 den Frauen mildernde Umstände zu – allerdings nur, wenn es sich um nichteheliche Kinder handelte. Erst 1998 wurde der Paragraph 217 abgeschafft. „Man ging wohl etwas naiv davon aus, dass Frauen heute viele Möglichkeiten haben, mit ungewollter Schwangerschaft umzugehen“, sagt Gutachter Lammel: „Durch Adoption, Abbruch oder Babyklappe zum Beispiel.“

Auch die oft gestellte Frage: „Warum hat die denn nicht verhütet?“ zeuge von einem naiven Frauen- oder Menschenbild. „Wir sind eben nicht immer rational“, sagt Lammel: „Manche sind es nie. Die wehren schon den Gedanken ab, dass sie schwanger sein könnten. Und zwar so lange, bis das Kind da ist. Dann kommt es zu Panikreaktionen: Das Kind muss weg, irgendwie, irgendwohin.“

Matthias Lammel hat auch Sabine H. begutachtet, jene Frau, die neun ihrer neugeborenen Kinder tötete und in Blumenkästen versteckte. Nach dem Fund der Babyleichen in Brieskow-Finkenheerd im Juli 2005 hatte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm die „vom SED-Regime erzwungene Proletarisierung“ für die „Zunahme von Verwahrlosung und Gewaltbereitschaft“ verantwortlich gemacht.

Im Februar dieses Jahres kochte die Debatte erneut hoch, als der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer eine Studie vorlegte, wonach die Zahl der Kindstötungen im Osten drei bis viermal so hoch wie im Westen sei. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer nannte dies eine „Folge der DDR-Abtreibungspolitik“.

Die Cottbuser Richterin Sigrun von Hasseln hält von solchen Erklärungen wenig: „Die Ursachen in der Vergangenheit zu suchen ist absurd. Wir erfahren täglich, dass die Gegenwart zunehmend von Orientierung auf ausschließlich materielle Werte geprägt ist. Wir erleben Verrohung, emotionale Kälte – nicht umsonst ist die Rede von der Konsum- und von der Wegwerfgesellschaft.“

Viele junge Leute „haben nie wirkliche Liebe erfahren“, sagt Sigrun von Hasseln. „So konnten sie selbst keine Empathie, kein Mitgefühl für andere entwickeln.“

Als Vorsitzende der Jugendstrafkammer hat Sigrun von Hasseln auch über die 17-Jährige aus Schwarzheide zu Gericht gesessen. Die Schülerin habe „diese kalte Tat mit hoher krimineller Energie“ begangen, sagte sie in der Urteilsbegründung.

Auch das Kind der gestern verurteilten Stefanie R. stammte nicht von dem angeblichen Vergewaltiger, sondern von ihrem Freund. Juristisch sei auch ihr diese Version nicht zu widerlegen, sagte das Gericht in der Urteilsverkündung und folgte in diesem Punkt nicht dem Plädoyer des Staatsanwalts, der dargelegt hatte, dass die junge Frau bis zuletzt log. Als sie das erste Mal vernommen wurde, weil Kollegen bemerkt hatten, dass sie schwanger gewesen war, behauptete sie, das Kind zu einer Berliner Babyklappe gebracht zu haben. Nachdem feststand, dass dort kein Kind abgegeben worden war, erzählte sie, sie habe es nicht töten, sondern nur beruhigen wollen. Zur vermuteten Schwangerschaft ein Jahr zuvor äußerte sie sich überhaupt nicht.

„Über dieses Kind werden wir vielleicht nie etwas erfahren“, sagt Kriminalist Wolfgang Bauch. Die beiden Leichenspürhunde haben jedenfalls nichts gefunden an diesem frostklaren Dezembermorgen am Gräbendorfer See.

Stefanie R. hat sich bis heute nicht um die Beerdigung ihres Babys gekümmert.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.12.2008)

 

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2682583

 

 

 


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