Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Kaiserlautern


 

 

Staatsanwaltschaft Kaiserlautern

Bahnhofstraße 24

67655 Kaiserslautern 

 

Telefon: 0631 / 3721-0

Fax: 0631 / 3721-285

 

E-Mail: stakl@genstazw.jm.rlp.de

Internet: www.stakl.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (01/2016)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Rheinland-Pfalz eigentlich Steuern, wenn die Rheinland-Pfälzische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landgericht Kaiserslautern

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern: Udo Gehring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2015, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab  18.05.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern: Achim Nunenmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2014 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt.

 

 

Udo Gehring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

* Leitender Oberstaatsanwalt

* 4 Oberstaatsanwälte

* 21 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

* 2 Wirtschaftsreferenten

* 6 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

* 5 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

* 1 Wirtschaftsfachkraft

* 1 Gerichtshelferin

* 42 Beamtinnen und Beamte im mittleren Justizdienst und Justizangestellte

 

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern umfasst den Landgerichtsbezirk Kaiserlautern.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Astrid Gebing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.06.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Siehe auch Pressemeldung unten.

Udo Gehring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2015, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab  18.05.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt.

Anja Görtz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 22.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. 

Dominik Ludwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt.

 

 

Achim Nunenmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2014 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt.

Angelika Rumpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 24.02.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.02.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt. Namensgleichheit mit: Regina Rumpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Andernach (ab 05.10.1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 ab 05.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Andernach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Regina Rumpf nicht aufgeführt. Amtsgericht Andernach - GVP 01.01.2013, 01.04.2014. 

 

 

# Hubert Prügel

# Steffen Küstner

# Andreas Schank

# Stefan Orthen

# Bettina Wachter

# Anne Euschen

# Jutta Vogt

# Iris Weingardt

# Steffi Müller

# Harald Schiffmann

# Christian Schröder

 

 

Amtsanwälte:

Rech - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern tätig:

Hans Bachmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 01.12.1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998, 2010 und 2014 ab 01.12.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt.

Helmut Bleh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 01.09.1992, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.1992 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt. 

Bernhard Britz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 01.05.1992, ..., 2008)

Erwin Denger (geb. 1914?) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab , ..., 1971) - im Handbuch der Justiz 1953 offenbar ab 01.10.1950 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende vermutlich 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. "Am 22. Dezember 1971 überfiel die linke Terrorgruppe RAF eine Bank in Kaiserslautern. Der Streifenbeamte Herbert Schoner kam den Räubern in die Quere. Binnen Stunden waren die Ermittler sicher, wo sie die Täter suchen mussten. ... Die Ermittlungen über den Jahreswechsel ergaben, dass ziemlich sicher auch Ulrike Meinhof sowie die RAF-Mitglieder Manfred Grashof und Wolfgang Grundmann im Apartment Almenweg 7 für einige Tage untergekommen waren. Am 10. Januar 1972 gab Kaiserslauterns Oberstaatsanwalts Erwin Denger deshalb bekannt, dass nach Jünschke gefahndet werde. ..." - https://www.welt.de/geschichte/raf/article235818176/Polizistenmord-der-RAF-Doubletten-Trick-der-Baader-Meinhof-Gruppe.html. Namensgleichheit mit: Burkhart Denger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz (ab 26.06.1974, ..., 2008)

Ursula Huth (Jg. 1943) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 23.01.1985, ..., 2002)

Matthias Krauß (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 28.10.2003, ..., 2008) - ab 01.08.1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.

Paul Scheidner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern (ab 18.05.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1990 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2004 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern aufgeführt.

Ulrike Wilke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab 25.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.09.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 25.09.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Ulrike Wilke nicht aufgeführt. 

Dr. Detlef Winter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz (ab 18.05.2004, ..., 2016) - ab 01.05.1998 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 8.05.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz aufgeführt. 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

   

Familienberatung Bad Dürkheim

überregionale Beratung 

http://familienberatung-bad-duerkheim.de

 

 

Familienberatung Frankenthal

überregionale Beratung

http://familienberatung-frankenthal.de

 

 

Familienberatung Idar-Oberstein

überregionale Beratung

http://familienberatung-idar-oberstein.de

 

 

Familienberatung Kaiserslautern

überregionale Beratung

http://familienberatung-kaiserslautern.de

 

 

Familienberatung Kirchheimbolanden

überregionale Beratung

http://familienberatung-kirchheimbolanden.de

 

 

Familienberatung Kusel

überregionale Beratung

http://familienberatung-kusel.de 

 

 

Familienberatung Landau in der Pfalz

überregionale Beratung

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Familienberatung Landstuhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-landstuhl.de

 

 

Familienberatung Neustadt an der Weinstraße

überregionale Beratung

http://familienberatung-neustadt-weinstrasse.de

 

 

Familienberatung Pirmasens

überregionale Beratung

http://familienberatung-pirmasens.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Heike Classen

Rechtsanwältin

Woogstr. 4

67659 Kaiserslautern

Telefon: 0631 / 72081

E-Mail: classenraekl@t-online.de

 

 

Wolfgang Schwartz

Rechtsanwalt

mit Schwerpunkt Familienrecht

Rechtsanwälte Schwartz & Partner

Kerststraße 27-31

67655 Kaiserslautern

Telefon: 0631 - 93073

E-Mail: w.schwartz@rae-schwartz.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern.

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Bericht Rheinpfalz vom 23.08.08

„Bezug war ihm bewusst"

Bewährungsstrafe und Berufsverbot im „Spatzennest"-Prozess - Gericht spricht auch Worms an 

KAISERSLAUTERN (ahb). Mit einem Urteil, das zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung liegt, ist gestern vor der Großen Jugendkammer Des Landgerichts Kaiserslautern der sogenannte „Spatzennest"-Prozess zu Ende gegangen. Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte Sozialpädagoge und frühere Kinderheimleiter erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und ein befristetes Berufsverbot.

In 21 Fällen von sexuellem Missbrauch kleiner Mädchen bei einer Freizeit der Kirchengemeinden Ramsen (Donnersbergkreis) Im Sommer 2007 in Österreich hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage erhoben. Zugelassen wurden vom Gericht acht Fälle, vier wies es zurück. In den restlichen neun Fällen laufen noch Ermittlungen. Die seit 29. Juli verhandelten Anklagen endeten gestern in zwei Fällen mit einer Verurteilung. In sechs wurde der jetzt 41-jährige frühere Leiter des Ramser Kinderheims „Spatzennest" freigesprochen.

Wie berichtet, ging es bei den Vorwürfen um das Eincremen und Duschen von Mädchen zwischen sechs und elf Jahren, auch I'm Genitalbereich, sowie um zwei Einläufe mit einem rezeptfreien Mittel. Diese Handlungen seien nur vorgeblich medizinisch und hygienisch notwendig, tatsächlich aber sexuell motiviert gewesen, hatte Staatsanwältin Astrid Gebing argumentiert. Die Verteidiger Helmut Schneider und Hans-Dieter Bäcker vertraten demgegenüber den Standpunkt ihres Mandanten, der im Verlauf der Verhandlung zwar einräumte, eventuell Grenzen überschritten zu haben. Dies sei aber ohne Vorsatz und nur aus Fürsorge geschehen.

Verurteilt wurde der Sozialpädagoge und Krankenpfleger in zwei Fällen wegen Eincremens. Dabei folgte die Kammer dem Bundesgerichtshof, wonach sexuelle Handlungen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sein müssen. Die Gesamtumstände relativierten dies in beiden Fällen nicht: Das Eincremen sei nicht notwendig gewesen. Indem der 41-Jährige die Kinder mit der bloßen Hand eingecremt habe, sei zudem die Erheblichkeitsschwelle überschritten worden. Eine tatsächliche sexuelle Motivation spiele keine Rolle. Jedoch sei dem Verurteilten wegen eines früheren Ermittlungsverfahrens der sexuelle Bezug seiner Handlungen bewusst gewesen. 

Taten von „geringer Intensität" 

Dass Grenzüberschreitungen nicht immer als sexuelle Handlungen eingeordnet werden müssen, machte die Kammer am Beispiel Duschen einer Siebenjährigen deutlich, einer der Fälle, in dem der Sozialpädagoge freigesprochen wurde. Das Berühren im Genitalbereich sei dabei nicht erheblich gewesen, zudem habe er die Verantwortung für die Pflege Des Mädchens gehabt. Bei den Einläufen sah die Kammer die Überlagerung eines sexuellen Bezugs durch die medizinische Notwendigkeit, weil beide Kinder an Verstopfung gelitten hätten. 

Wegen der „geringen Intensität der Straftaten" legte die Kammer ein Gesamtstrafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung fest. Sie glaubt, dass sich der Verurteilte nichts mehr zuschulden kommen lässt, weil er das Risiko nun gut einschätzen könne. Denn mit diesem Prozess habe ER erfahren, dass sexueller Missbrauch auch dann öffentlich werden könne, wenn er sich im Betreuungsumfeld abspiele.

Dessen ungeachtet erteilte die Kammer dem Sozialpädagogen ein dreijähriges Berufsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit mit Mädchen unter 14 Jahren. Bei der Abwägung habe nichts gegen ein solches Verbot gesprochen. Die Taten habe der Verurteilte unter Missbrauch seines Berufs begangen. Und er würde wieder solche Taten begehen, wenn er weiterarbeiten dürfte.

Die Prozessparteien behielten sich gestern vor, Revision einzulegen, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Gebing zeigte sich froh über das von ihr beantragte Berufsverbot. Ansonsten hätte sie sich allerdings „etwas mehr vorstellen können". Auf jeden Fall werde die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. „Nicht sonderlich enttäuscht" waren die Verteidiger Des 41-Jährigen, auch wenn sie auf Freispruch in allen Fällen gehofft hatten. Doch seien gerade die massiveren Vorwürfe vom Tisch und das oberste Ziel, ihren Mandanten vor einer Haftstrafe zu bewahren, erreicht, so Helmut Schneider.

Die Kammer sprach gestern auch den Zusammenhang zwischen dem Verurteilten und den Wormser Missbrauchsprozessen von 1994 bis 1997 an. Wie berichtet, hatte das Jugendamt Worms damals im „Spatzennest" sechs Kinder wegen der Prozesse gegen ihre Eltern untergebracht. Nach den Freisprüchen wollten sie nicht mehr in ihre Familien zurück. Die Schuld daran gaben bundesweite Medien dem Sozialpädagogen: Er habe eine Vorliebe für kleine Mädchen, habe die Kinder emotional von sich abhängig gemacht und entsprechend manipuliert. Das Jugendamt Worms wurde verdächtigt, dies zu decken.

 

Worms sieht Träger in der Pflicht 

Zuletzt im „Spatzennest" untergebracht waren neun Kinder - fünf von ihnen aus Worms -, die aber nicht mehr aus den damaligen Prozessen stammten und auch nicht von den in Kaiserslautern verhandelten Anklagen betroffen waren. Seit der Schließung der Einrichtung Ende 2007 werden sie in anderen Heimen betreut. Die Stadt Worms lehnt es auch nach der gestrigen Verurteilung ab, über frühere Vorwürfe gegen den Heimleiter zu reden. Daneben verweist sie darauf, dass die fortlaufende Überwachung der Eignung des in Heimen eingesetzten Personals dem jeweiligen Träger obliege, Im „Spatzennest"-Fall der Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest im südpfälzischen Schwegenheim. Nach Bekanntwerden der jüngsten Vorwürfe habe das Jugendamt sofort reagiert und die Kinder anderswo untergebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt im November 2007 habe es aber auch bei dem für die Heimaufsicht zuständigen Landesjugendamt keine Anhaltspunkte für eine frühere Herausnahme gegeben.

 

HERBERA

 

 


 

 

Nibelungen-Kurier, 10. Juni 2008

Prozess gegen «Spatzennest»-Erzieher beginnt Ende Juli

Kaiserslautern (ddp-rps). Der Missbrauchsprozess gegen einen 40-jährigen Erzieher aus Ramsen (Donnersbergkreis) beginnt voraussichtlich am 29. Juli vor dem Landgericht Kaiserslautern. Dem früheren Leiter der Jugendeinrichtung «Spatzennest» wird sexueller Missbrauch von insgesamt acht unter seiner Obhut stehenden Mädchen vorgeworfen. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf ddp-Anfrage sagte, sind zunächst acht Verhandlungstermine angesetzt worden. Ein Urteil werde für den 27. August erwartet. Es sollen rund 15 Zeugen gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, während einer Ferienfreizeit im Sommer 2007 die Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unter anderem im Genitalbereich gewaschen, eingeseift oder eingecremt zu haben, und zwar wiederholt auch gegen den erklärten Willen der Kinder. Auch soll er rektale Fiebermessungen vorgenommen und den Mädchen Darmeinläufe verabreicht haben.

Der Beschuldigte, der von 1993 bis 2007 das «Spatzennest» in Ramsen leitete, hat die Taten zum Teil eingeräumt. Er bestreitet aber laut Staatsanwaltschaft den Vorwurf, gegen den Willen der Mädchen gehandelt zu haben. Vielmehr habe er sie verantwortungsbewusst und sorgfältig betreuen wollen. Als ausgebildeter Krankenpfleger sei er zu den medizinischen und hygienischen Maßnahmen befugt und befähigt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass der Beschuldigte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, seine Machtstellung als Betreuer zu sexuellen Zwecken ausgenutzt habe. Die «krankenpflegerischen Maßnahmen» seien nur vordergründig medizinisch veranlasst gewesen.

www.nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Lokalnachricht&ID=11378

 

 


 

 

 

Artikel Wormser Zeitung

 

Pädagoge unter Missbrauchsverdacht

Ermittlungen gegen Zeugen der Worms-Prozesse

 

Vom 28.11.2007

 

Von

Reinhard Breidenbach 

KAISERSLAUTERN/WORMS 

Der Leiter des Kinderheims "Spatzennest" im pfälzischen Ramsen wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Kaiserslauterer Landgericht wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Das erklärte die Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage dieser Zeitung.

Der 40-jährige Sozialpädagoge Stefan S. hatte als Zeuge in den so genannten Worms-Prozessen 1994-1997 eine wichtige Rolle gespielt. In drei Verfahren vor dem Mainzer Landgericht waren damals 25 Erwachsene des Kindesmissbrauchs in mehr als einhundert Fällen angeklagt; alle wurden letztlich freigesprochen. Mehrere Kinder, nach Überzeugung der Mainzer Staatsanwaltschaft Opfer von Misshandlungen, waren 1993 im "Spatzennest" in die Obhut von S. gegeben worden. Auch nach den Freisprüchen verblieben sechs Kinder aufgrund von Entscheidungen des Wormser Jugendamts und des Amtsgerichts Worms in dem Heim.

Die Kaiserslauterer Anklagebehörde wollte gestern nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob S. verdächtigt wird, auch Kinder aus den Worms-Prozessen missbraucht zu haben. Es gehe um "umfangreiche und sehr sensible Ermittlungen, an denen seit einigen Wochen mit Hochdruck gearbeitet wird", so Oberstaatsanwalt Paul Scheidner. Wichtige Vernehmungen stünden noch aus. S. sei nicht in Untersuchungshaft. "Wir hoffen, dass wir noch in diesem Jahr eine Anklage gegen S. beim Landgericht Kaiserslautern einreichen können", so Scheidner.

S.´ Verteidiger, der Kaiserslauterer Rechtsanwalt Helmut Schneider, erklärte nach Medienberichten, er gehe - wie sein Mandant - davon aus, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen.

Der Träger des "Spatzennests", die "Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest", hatte S. nach Bekanntwerden der Vorwürfe, die sich auf eine anonyme Anzeige stützen, gekündigt und die neun in der Einrichtung betreuten Kinder anderweitig untergebracht.

Wie die Stadtverwaltung Worms auf Anfrage erklärte, waren fünf vom Wormser Jugendamt betreute Kinder von der Herausnahme betroffen, allerdings seien dies keine Kinder, die in den Worms-Prozessen eine Rolle spielten. Weitere Angaben seien derzeit mit Blick auf das Kaiserslauterer Ermittlungsverfahren nicht möglich.

Nach Medienberichten hatten Eltern, die in den Worms-Prozessen freigesprochen wurden, mehrfach versucht, ihre im "Spatzennest" untergebrachten Kinder wieder zu sich nach Hause zu holen, waren damit aber gescheitert, weil sich Jugendamt und Amtsgericht diesem Ansinnen entgegenstellten.

 

 


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