Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Oldenburg


 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Oldenburg

Gerichtsstraße 7

26135 Oldenburg

 

Anschrift der Nebenstelle: 

Rosenstraße 13 a+b

26122 Oldenburg

 

Telefon: 0441 / 220-0

Fax: 0441 / 2 20-44 66

 

E-Mail: poststelle@sta-ol.niedersachsen.de

Internet: http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37311164_N5809253_L20_D0_I3749624.html

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Oldenburg (01/2016)

Informationsgehalt: im Vergleich zu vielen anderen Staatsanwaltschaften in Deutschland fast vorbildlich

Geschäftsverteilungsplan: Abteilungsübersicht mit Namensnennung - Stand vom 26.11.2014 - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22937&article_id=81099&_psmand=165

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Oldenburg

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg: - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2022) -

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Thomas Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.12.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2006 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg gliedert sich in acht allgemeine Abteilungen (I-VIII) und eine Spezialabteilung (IX).

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Oldenburg umfasst den Landgerichtsbezirk Oldenburg.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

 

 

Väternotruf Oldenburg

Hans-Bernd Dierkes

Mail: hans-bernd.dierkes@t-online.de

Funk: 0175 - 9493944

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Frauke Arians (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 29.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Frauke Treseler ab 20.03.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Frauke Treseler ab 29.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Frauke Arians ab 29.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Ursula Barenbrügge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 06.04.1995, ..., 2010)

Günter Beineke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 27.01.2006, ..., 2010)

Jutta Blettrup (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.02.2009, ..., 2010)

Susanne Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 12.05.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.07.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.05.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Verden aufgeführt.

 

 

Dirk Bredemeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.11.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mona Bredemeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Oldenburg (ab 21.11.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.

Dr. Carolin Castagna (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.01.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Carolin Wölper ab 02.01.2008 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Carolin Castagna ab 10.01.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2010, ..., 2014: Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22936&article_id=92375&_psmand=165

Johann Drathjer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.09.1996, ..., 2010)

Dr. Antonio Kurt Esposito (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 26.09.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.07.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.09.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Landgericht Aurich. Amtsgericht Emden - GVP 16.09.2010: Richter auf Probe. 

Ralf Hentzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 22.04.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.12.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

Achim von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 06.08.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2010 ab 06.08.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Eintritt in die Justiz im Mai 1999, zunächst bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Oldenburg sowie dem Amtsgericht Nordhorn tätig - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=127212&_psmand=165. Namensgleichheit mit: Dr. Ann-Katrin von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Nordenham / Direktorin am Amtsgericht Nordenham (ab 29.01.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.04.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.09.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.01.2019 als Direktorin am Amtsgericht Nordenham aufgeführt. Amtsgericht Wildeshausen - GVP 01.02.2016. Amtsgericht Cloppenburg - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Richterin auf Probe. 12.02.2019: "Hohen Besuch empfing die neue Amtsgerichtsdirektorin Dr. Ann-Katrin von der Heide gleich an ihrem dritten Tag in Nordenham. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza war auf Stippvisite in der Wesermarsch. Ann-Katrin von der Heide hatte am Donnerstag offiziell ihren Dienst in Nordenham als Nachfolgerin von Martin Staubwasser angetreten, der im Juli vergangen Jahres ans Amtsgericht Westerstede gewechselt war. ..." - https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/nordenham-amtsgericht-nordenham-neue-direktorin-empfaengt-justizministerin_a_50,3,3945016598.html. Namensgleichheit mit: Dr. Isabella von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (ab 15.12.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1990 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgeführt (Dienstantritt um 1989). Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Essen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.1999 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Markus von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Landgericht Hannover (ab 14.09.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.08.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.09.2016 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt.

Kathrin Hune (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 30.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.10.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.10.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.01.2019 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Michael Hune (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Osnabrück / Vizepräsident am Amtsgericht Osnabrück (ab 28.09.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.12.2011 als Richter am Landgericht Osnabrück - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.11.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.11.2018 als Ministerialrat (B2) im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.09.2020 als Vizepräsident am Amtsgericht Osnabrück aufgeführt. 03.03.2023: "Vergewaltiger einer Minderjährigen „hat Glück“ vor Gericht ... Die Überschrift in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) lautet: „15-Jährige in Osnabrück vergewaltigt: 30-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon“. Weiter schreibt das Blatt: „Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling nun zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe.“ ... „Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung dem Bericht zufolge: „Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. ‚Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.‘“ - https://reitschuster.de/post/vergewaltiger-einer-minderjaehrigen-hat-glueck-vor-gericht/.

Thomas Kirstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 09.06.2006, ..., 2014) - ab 03.07.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Bettina Kittel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 04.11.2002, ..., 2016) - ab 02.08.1993 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.11.2002 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

 

 

Andrea König-Auge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 30.05.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.05.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Andrea König ab 30.05.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Andrea König-Auge ab 30.05.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Frieda Katharine König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Aurich (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg nicht aufgeführt. Amtsgericht Aurich - 2019, 2020: Familiensachen - Abteilung 30. 18.09.2019: "Richter Dr. Markus Gralla (von links), Maren Hohensee, Direktorin des Auricher Amtsgerichts, Betreuungsrichterin Frieda König und Rechtspfleger Hergen Stahmer laden zum Tag des Betreuungsrechtes ein. Seit 1992 gibt es keine Entmündigung mehr. Aber Richter entscheiden weiter, ob Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Einzelnen gestattet werden. ..." - https://www.on-online.de/-news/artikel/680748/Betreuungsrecht-Amtsgericht-will-informieren,

Dr. Martin Koziolek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - zunächst bei den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Aurich sowie beim Amtsgericht Emden und dem Landgericht Oldenburg. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.09.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 02.10.2012: zum Oberstaatsanwalt ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Claudia Koziolek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) (ab , ..., 2012) 

Geertje Kramer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 22.11.2004, ..., 2010)

Christoph Kunze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 08.03.2006, ..., 2013) - Namensgleichheit mit: Marion Kunze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin  bei der Staatsanwaltschaft Göttingen (ab 05.11.2011, ..., 2012) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Einbeck.

Bettina Kurtz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 06.06.1995, ..., 2010)

Sascha Lanfermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 27.03.2006, ..., 2010)

Frank Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 09.03.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.03.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Frank Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 01.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1996 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder aufgeführt. Namensgleichheit mit: Isa Gehrke-Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 01.112006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1996 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 30.10.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder - beurlaubt - aufgeführt.

Roland Lubbas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 09.09.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft  Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.09.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft  Oldenburg aufgeführt.

Dinah Maasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.12.2008, ..., 2010) im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. 2006: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Westerstede. www.nrb-info.de/mitteilungsblatt/2006/inhalt.html

Dr. Ralf Mönnikes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 15.04.2005, ..., 2010)

Claudia Mollenhauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 19.08.2005, ..., 2013)

Sabine Mund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.10.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.

Regine Neufert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 16.03.2005, ..., 2010)

Julia Reinfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 17.03.2011, ..., 2016) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Jever. 

Martin Rüppel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 07.08.2011, ..., 2014) - 2014: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22977&article_id=81707&_psmand=165

Thomas Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.12.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2006 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.  

Daniela Schiereck-Bohlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Daniela Schiereck ab 01.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Daniela Schiereck-Bohlmann ab 02.12.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Kathrin Schmelzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.07.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Leer. 2010, ..., 2012: Pressereferentin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=81741&_psmand=165

Stefan Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 23.04.2007, ..., 2010) - 2009: Pressereferent der Staatsanwaltschaft Oldenburg. 20.05.2009: Holzklotz-Werfer muss lebenslang in Haft - http://www.sueddeutsche.de/panorama/670/469229/text/

Patrick Schwantes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 25.01.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.01.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Schwantes (geb. ...) - Richter am Landgericht Neubrandenburg (ab , ..., 2018, 2019) - Landgericht Neubrandenburg - GVP 01.01.2018. Landgericht Neubrandenburg - GVP 14.10.2019: Beisitzer und zugleich stellvertretender Vorsitzender Richter - 1. Zivilkammer / 12. Zivilkammer: Kammer für Abschiebehaftsachen / II. Strafkammer.

Dana Sieczkarek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.03.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburgaufgeführt. 14.02.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Leer.

Michael Sommerfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.01.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt (bei den Staatsanwaltschaften). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Flensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. 02.10.2012: zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg ernannt. Siehe Pressemitteilung unten.

 Torben Tölle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 20.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2012 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.07.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Amtsgericht Delmenhorst - GVP 05.02.2015: Richter auf Probe.

Manuela Wasmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 04.02.2008, ..., 2014) - ab 08.01.1993 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Dr. Frauke Wilken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.03.2003 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk aufgeführt (Landgericht Oldenburg und Amtsgericht Westerstede). Seit September 2004 Tätigkeit als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.03.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 2008, ..., 2014: Pressereferentin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 02.10.2012: zur Oberstaatsanwältin ernannt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Thomas Willeke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 29.06.1994, ..., 2010)

Carsten Zobel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 09.06.2006, ..., 2012) - ab 26.06.1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

 

Andrea König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin/ Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab 15.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab  15.05.2009 als Richterin/ Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2012: als Staatsanwältin tätig bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Namensgleichheit mit: Günter König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Oldenburg (ab 19.09.1997, ..., 2011)

 

Handbuch der Justiz 2010: vier weitere Stellen sind besetzt. Name und Personaldaten wurden dem Handbuch der Justiz nicht übermittelt.

 

Dana Siechkarek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.03.2009 als Richterin/Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Staatsanwaltschaft Oldenburg - GVP 22.10.2012: Abteilung 1 - Verfahren aus dem AG-Bezirk Wilhelmshaven und Verfahren gegen Richter/Rechtsanwälte pp. 

Wichelhaus (geb. ....) - Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Wichelhaus nicht als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Staatsanwaltschaft Oldenburg - GVP 22.10.2012: Abteilung 1 - Verfahren aus dem AG-Bezirk Wilhelmshaven und Verfahren gegen Richter/Rechtsanwälte pp. Namensgleichheit mit: Jan Wichelhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Leipzig (ab 15.02.1998, ..., 2013)

 

 

Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe:

Langemann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2011. Ab 01.06.2011: abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg tätig:

Franz-Josef Boklage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg / 3. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 02.02.2009, ..., 2011) - ab 1978 am Landgericht Oldenburg, Amtsgericht Brake, Amtsgericht Nordenham, Staatsanwaltschaft Oldenburg, kurzer Einsatz beim Amtsgericht Leer. 1981 Richter am Landgericht Oldenburg. In der Folge Abordnung am Oberlandesgericht Oldenburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.01.1989 als Vorsitzender Richter am  Landgericht Oldenburg aufgeführt.

Florian Eiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.05.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.05.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.07.2014 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Brake.

Ekkehard Fuhse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 28.05.2003, ..., 2010) - ab 01.02.1980 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22936&article_id=93160&_psmand=165

Udo Gabbert (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002)

Dieter Groskopff (Jg. 1940) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 31.05.1977, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Gudrun Groskopff (Jg. 1943) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002)

Gudrun Groskopff (Jg. 1943) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Dieter Groskopff (Jg. 1940) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 31.05.1977, ..., 2002)

Roswitha Gudehus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 06.11.1981, ..., 2014)

Sigrun von Hasseln-Grindel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus (ab 01.06.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 30.09.1981 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1992 ab 27.03.1984 als Richterin am Landgericht Oldenburg und zugleich als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Sigrun von Hasseln ab 27.03.1984 als Richterin am Landgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Sigrun von Hasseln ab 27.03.1984 als Richterin am Landgericht Cottbus aufgeführt - 1984 gab es allerdings gar kein Landgericht Cottbus, statt dessen war die Bezirksleitung der SED für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständig. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Sigrun von Hasseln ab 01.06.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sigrun von Hasseln-Grindel ab 01.06.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Roland Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.04.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.2000 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2003 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 

Dr. Christiane Hölscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Hannover / Präsidentin am Amtsgericht Hannover (ab 09.06.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.08.2007 als Richterin am Landgericht Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.08.2007 als Richterin am Landgericht Osnabrück - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.06.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.05.2012 als Leitende Ministerialrätin im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2017 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.04.2019 als Präsidentin am Amtsgericht Osnabrück aufgeführt. 2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Oldenburg. 09.06.2023: "Dr. Christiane Hölscher ist heute von der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zur neuen Präsidentin des Amtsgerichts Hannover ernannt worden. Die Ministerin händigte der 52-jährigen Juristin die Ernennungsurkunde im Ministerium aus. Dr. Hölscher folgt auf Dr. Götz Wettich, der bereits im August 2022 zum Präsidenten des Landgerichts Lüneburg ernannt wurde. ... Christiane Hölscher war zuletzt seit April 2019 als Präsidentin des Amtsgerichts Osnabrück tätig, nachdem sie zuvor Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gewesen war. Ihre Justizlaufbahn begann sie im Jahr 2001 zunächst in Schleswig-Holstein, ehe sie zwei Jahre später in die niedersächsische Justiz wechselte. Im Jahr 2007 wurde sie zur Richterin am Landgericht Osnabrück ernannt. Im niedersächsischen Justizministerium leitete sie ab April 2010 das Personalreferat (Referat 101) und wurde im selben Jahr zur Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Nach ihrer Tätigkeit im Justizministerium übernahm sie ab April 2014 zunächst die Aufgabe einer Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover, ehe sie zur Staatsanwaltschaft Oldenburg wechselte, deren Leitung sie im Jahr 2017 übernahm." - https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/dr-christiane-holscher-ist-neue-prasidentin-des-amtsgerichts-hannover-222914.html

Frerk Ibbeken (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.03.1998, ..., 2002)

Heinz Iwan (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab03.01.1977, ..., 2002)

Ludwig Juknat (Jg. 1937) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 21.06.1994, ..., 2002)

Gerhard Kayser (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.12.1987, ..., 2002)

Eiko Lübben (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.02.1982, ..., 2010)

Corinna Marschhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (ab 29.11.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 09.08.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg - 2/3 Stelle - aufgeführt.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Varel (ab 23.11.2012, ..., 2016) - nach vorübergehendem Einsatz als Richter am Landgericht Oldenburg und den Amtsgerichten Varel und Vechta seit Frühjahr 1996 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg tätig, wo er unter anderem für die Verfolgung politischer Straftaten zuständig ist. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.01.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 23.11.2012 als Richter am Amtsgericht Varel aufgeführt. 2009, 2010: Pressereferent bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Barbara von Mittelstaedt (Jg. 1946) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 15.09.1978, ..., 2002)

Ina Pahl-Varelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (ab 27.02.1997, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.06.1991 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 27.02.1997 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katja Pahl-Klenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Diepholz / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Diepholz (ab 08.10.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Katja Pahl ab 02.06.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Katja Pahl-Klenner ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Sulingen - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Sulingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Sulingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Diepholz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.10.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Diepholz aufgeführt. Amtsgericht Diepholz - 2019: Familiensachen - Abteilung 5.

Andreas Piepgras (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.02.1982, ..., 2014)

Hermann Preut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 23.12.2003, ..., 2012) - ab 21.12.1982 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Sigrid Rackow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 06.09.1996, ..., 2010)

Udo Reents (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 16.03.1989, ..., 2002)

Dr. Rode (geb. 27.05.1900) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.07.1928, ..., 1960) - im Handbuch der Justiz 1960 ab 01.07.1928 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Rode Oberstaatsanwalt zur weiteren Verwendung - Wuppertal-Barmen in: Deutsche Richterzeitung Heft 9, 1958: "Die Waldheimer Prozesse" - dort offenbar als Oberstaatsanwalt zur weiteren Verwendung - Wuppertal-Barmen aufgeführt. Zum Thema "Waldheimer Prozesse" siehe auch - http://www.grh-ev.org/fileadmin/user_upload/GRH/Informationen/GRH-Information_2-2017.pdf. Namensgleichheit mit: Heinz Rode (geb. 18.01.1918) - Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel (ab 01.07.1953, ..., 1960) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.12.1951 als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1960 ab 01.07.1953 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 unter dem Namen Heinz Rode ab 01.03.1950 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. 

Franz Hubert Schäfers (geb.  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 13.06.2000, ..., 2010)

Heinrich Schewe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.08.2005, ..., 2012) - ab 03.01.1983 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Christian Schierholt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle (ab 07.12.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.10.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

Bernard Südbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.08.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 2010, 2011: Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich. 10.07.2012: "Staatsanwalt unter Verdacht Jagdszenen aus Oldenburg" - http://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-in-bedraengnis-jagdszenen-aus-oldenburg-1.454955

Peter Swoboda (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 24.01.1994, ..., August 2010) - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22936&article_id=93160&_psmand=165

Nils Tumat (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002)

Carola Tute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Delmenhorst (ab 15.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

Carola Tute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 15.01.2008 als Richterin am Amtsgericht Delmenhorst aufgeführt. "Richterin am Amtsgericht Tute ist zur Richterin am Landgericht in Oldenburg ernannt worden und am 21.03.2012 beim Amtsgericht Delmenhorst ausgeschieden."

Helmut Windorf (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 29.12.1997, ..., 2002)

Bernd Wohlfarth (Jg. 1937) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.10.1972, ..., 2002)

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2009)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Brake

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http://familienberatung-brake.de

 

 

Familienberatung Cloppenburg

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http://familienberatung-cloppenburg.de

 

 

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http://familienberatung-delmenhorst.de

 

 

Familienberatung Oldenburg

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http://familienberatung-oldenburg.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Staatsanwalt Achim von der Heide zum Oberstaatsanwalt ernannt  

Presseinformation Nr. 10/14 vom 13.08.2014  

OLDENBURG. Achim von der Heide ist zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg ernannt worden.  

Er leitet jetzt die Abteilung VI, die für die Verfolgung aller allgemeinen Straftaten im Bezirk des Amtsgerichts Delmenhorst zuständig ist. Darüber hinaus werden in dieser Abteilung alle politisch motivierten Straftaten aus dem gesamten Bezirk der Staatsanwaltschaft Oldenburg bearbeitet.  

Nach seinem Eintritt in die Justiz im Mai 1999 war von der Heide zunächst bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Oldenburg sowie dem Amtsgericht Nordhorn tätig. Seit Mai 2002 arbeitete er als planmäßiger Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bevor er jetzt zur Staatsanwaltschaft Oldenburg wechselte.  

Achim von der Heide ist 43 Jahre alt und verheiratet. Er hat zwei Kinder.  

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=127212&_psmand=165

 

 


 

Presseinformation Nr. 23/12 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 02.10.2012

Staatsanwältin Dr. Wilken, Staatsanwalt Dr. Koziolek und Staatsanwalt Dr. Sommerfeld sind zu Oberstaatsanwälten ernannt worden.

Dr. Frauke Wilken leistete ihr Studium, ihre Promotion und ihr Referendariat in Göttingen ab. Im März 2003 trat sie im Oldenburger Bezirk in den höheren Justizdienst ein und war zunächst als Richterin tätig (Landgericht Oldenburg und Amtsgericht Westerstede). Seit September 2004 ist sie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Nach ihrer Tätigkeit in einer Abteilung für allgemeine Erwachsenenstrafverfahren wurde sie 2006 zur Pressesprecherin ernannt und wechselte 2007 in die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen. Die 41jährige leitet nun die Abteilung I (Gerichtsbezirk Wilhelmshaven und Verfahren gegen Richter und Rechtsanwälte) und ist daneben weiterhin als Pressesprecherin tätig.

Frau Dr. Wilken ist verheiratet und hat ein Kind.

Dr. Martin Koziolek studierte und promovierte in Bayreuth, seine Referendarzeit verbrachte er in Oldenburg. Hier wurde er im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst eingestellt. Zunächst war der heute 40jährige bei den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Aurich sowie beim Amtsgericht Emden und dem Landgericht Oldenburg tätig, bevor er 2003 wieder zur Staatsanwaltschaft Oldenburg wechselte. Seitdem war Dr. Koziolek u.a. Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und ist seit 2006 Mitglied der Abteilung für Organisierte Kriminalität. Dort bearbeitet er u.a. Verfahren gegen den internationalen Zigarettenschmuggel und ist auch auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe tätig. Mit der Ernennung zum Oberstaatsanwalt hat Dr. Koziolek zudem die Leitung der Abteilung für Gewinnabschöpfung übernommen.

Er ist verheiratet und hat ein Kind.

Dr. Michael Sommerfeld wurde nach Studium in Göttingen, Mainz und Marburg, wo er auch seine Promotion abschloss, und Referendariat in Hessen im Januar 2002 in den höheren Justizdienst zunächst des Landes Schleswig-Holstein übernommen.

Dort war der heute 37jährige bis Sommer 2004 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg tätig und u.a. für ein allgemeines Jugenddezernat und das Dezernat pornographische und jugendgefährdende Schriften zuständig.

Nach einer gut dreijährigen Abordnung an das schleswig-holsteinische Justizministerium in Kiel - als Referent u.a. für materielles Strafrecht und Jugendstrafrecht - und einer weiteren gut zweijährigen Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in Berlin - als Referent u.a. für Jugendstrafrecht - ist Dr. Sommerfeld seit Januar 2010 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg tätig. Hier war er zuletzt u.a. für ein allgemeines Jugenddezernat sowie für die Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständig. Dr. Sommerfeld leitet nun die Abteilung VI (Gerichtsbezirk Delmenhorst und politische Verfahren).

Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:

Dr. Carolin Castagna

Pressesprecherin

Gerichtsstraße 7

26135 Oldenburg

Tel: 0441 2204219

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22936&article_id=109815&_psmand=165

 

 


 

 

10.02.11

Nr. 7/11

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont ist zum Oberstaatsanwalt befördert worden

Staatsanwalt Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont ist zum Oberstaatsanwalt befördert worden. Der 46jährige Jurist wurde nach Studium, Referendariat und Promotion in Hessen im Oktober 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen übernommen.

Nach vorübergehendem Einsatz als Richter am Landgericht Oldenburg und den Amtsgerichten Varel und Vechta ist er seit Frühjahr 1996 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg tätig, wo er unter anderem für die Verfolgung politischer Straftaten zuständig ist.

Seit 2006 ist Dr. du Mesnil de Rochemont zudem Pressesprecher der Behörde. Der begeisterte Mountainbiker ist verheiratet und hat zwei Kinder.

 

Staatsanwaltschaft Oldenburg- Pressestelle -

Kontakt:Dr. Carolin Castagna

Telefon: (0441) 220 4219

(0151) 17413385

Fax: (0441) 220 4230

 

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 16/10 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 24.11.2010

4 Monate altes Baby gestorben -

Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen Mutter erhoben

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat bei dem Landgericht Oldenburg gegen eine 22jährige Frau aus Oldenburg Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Die Angeschuldigte soll am 31.03.2009 ihre vier Monate alte Tochter so heftig geschüttelt haben, dass das Kleinkind wenige Tage später an den Folgen der dadurch erlittenen Verletzungen verstarb.

Da die Angeschuldigte zur Tatzeit noch Heranwachsende war, ist die Jugendstrafkammer zuständig. Die Kammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

Dr. Carolin Castagna

Pressesprecherin

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22936&article_id=92375&_psmand=165

 

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 5/10 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 12.04.2010

Vorläufige Obduktionsergebnisse zu den Tötungsdelikten in Hude

Die gegenwärtig noch nicht abgeschlossen Untersuchungen der Gerichtsmedizin Oldenburg haben zu folgendem vorläufigen Ergebnis geführt:

Hinsichtlich der im Hause verstorbenen Personen ist davon auszugehen, dass der Tod ungefähr in den Vormittagsstunden des Ostermontags mindestens zwei Tage vor ihrem Auffinden eingetreten ist. Eine zeitliche Differenzierung zwischen diesen Personen war wegen des bereits eingetretenen Verwesungszustandes nicht möglich. Bei allen drei Opfern konnten unterschiedlich stark ausgeprägte Erstickungsblutungen festgestellt werden, die auf eine Gewalteinwirkung gegen den Hals und sog. "weiches Ersticken" hindeuten.

Da im Haus in Hude keine Kampfspuren gefunden wurden, müssen toxikologische Untersuchungen durchgeführt werden. Es ist zu ermitteln, ob möglicherweise die Opfer zur Tatzeit in Folge von Alkohol oder Medikamenten widerstandsunfähig gewesen sind.

Mit diesen Untersuchungsergebnissen ist erst Anfang Mai zu rechnen.

Bei dem im nahegelegenen See aufgefundenen Familienvater stellte die Obduktion als Todesursache Ertrinken fest. Da Anzeichen äußerer Gewalt bei ihm nicht feststellbar waren, kann insoweit ein Fremdverschulden sicher ausgeschlossen werden. Als Todeszeitpunkt konnte bei dem Familienvater der Zeitraum Montag Mittag/Abend ermittelt werden, so dass bei kriminalistischer Betrachtung davon auszugehen ist, dass er seine Familienangehörigen überlebt hat. Eine genauere Bestimmung des Todeszeitpunktes im Wege der Obduktion ist nicht möglich, weil bei dem Familienvater das kalte Wasser des Sees das Eintreten von Fäulnis fast vollständig verhindert hat.

Diese Obduktionsbefunde der Gerichtsmedizin korrespondieren mit den Ergebnissen der Zeugenvernehmungen durch die Polizei. Nach Aussagen von Nachbarn und Bekannten wurde die Ehefrau zusammen mit ihrem Mann zuletzt Sonntag gegen 23.00 Uhr bei einem Osterfeuer gesehen. Die Kinder sollen sich bis in die Morgenstunden gegen ca. 6.30 Uhr bei einer Osterfete aufgehalten haben.

Der Familienvater wurde um13.15 Uhr am Ostermontag zuletzt gesehen, als er mit seinem Fahrzeug vom Hof des Hauses fuhr.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist anzunehmen, dass der Familienvater zunächst seine Frau und die zwei Kinder in ihren Betten mit deren Bettdecke erstickt hat und einige Zeit später im See Suizid beging. Die von Zeugen berichteten erheblichen Wesensveränderungen nach dem Arbeitsunfall und die daran anschließende zweijährige Arbeitslosigkeit lassen vermuten, dass der Familienvater im Zustand von Depressionen und Existenzängsten diese "Verzweifelungstat" begangen hat.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

12.04.2010

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=81706&_psmand=165

 

 

 

 

Presseinformation Nr. 4/10 der Staatanwaltschaft Oldenburg vom 08.04.2010

Tod einer Familie in Hude

Aufgrund von Hinweisen einer Nachbarin wurden am gestrigen Abend gegen 20.00 Uhr in einem Einfamilienhaus in Hude die Leichen einer 51-jährigen Frau sowie ihres Sohnes (22 J.) und ihrer Tochter (17 J.) aufgefunden.

Bei der Polizeiinspektion Delmenhorst wurde zur Aufklärung des Sachverhaltes eine Mordkommission mit 30 Beamten eingesetzt und insbesondere nach dem Ehemann/Vater dieser Familie gesucht. Die Besatzung des hieran beteiligten Polizeihubschraubers konnte gegen 9.20 Uhr am Morgen in einem nahe gelegenen See eine leblose Person sichten. Bei der Bergung des Toten wurde dieser als die gesuchte Person (53 J.) identifiziert. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung sämtlicher vier Leichen muss nunmehr Aufschluss über die jeweilige Todesursache und den Todeszeitpunkt erbringen. Ferner sind die Ergebnisse einer umfassenden Tatortaufnahme durch die Spurensicherung der Polizei im Haus und am See abzuwarten.

Mit weiteren Einzelheiten hierzu, die dann Rückschlüsse auf Täter und mögliche Motive zulassen könnten, wird nicht vor Anfang nächster Woche gerechnet. Hinweise auf eine Beteiligung dritter Personen gibt es z.Z. nicht.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Artikel-Informationen

08.04.2010

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=81704&_psmand=165

 

 

 

 


 

 

Presseinformation Nr. 4/10 der Staatanwaltschaft Oldenburg vom 08.04.2010

Tod einer Familie in Hude

Aufgrund von Hinweisen einer Nachbarin wurden am gestrigen Abend gegen 20.00 Uhr in einem Einfamilienhaus in Hude die Leichen einer 51-jährigen Frau sowie ihres Sohnes (22 J.) und ihrer Tochter (17 J.) aufgefunden.

Bei der Polizeiinspektion Delmenhorst wurde zur Aufklärung des Sachverhaltes eine Mordkommission mit 30 Beamten eingesetzt und insbesondere nach dem Ehemann/Vater dieser Familie gesucht. Die Besatzung des hieran beteiligten Polizeihubschraubers konnte gegen 9.20 Uhr am Morgen in einem nahe gelegenen See eine leblose Person sichten. Bei der Bergung des Toten wurde dieser als die gesuchte Person (53 J.) identifiziert. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung sämtlicher vier Leichen muss nunmehr Aufschluss über die jeweilige Todesursache und den Todeszeitpunkt erbringen. Ferner sind die Ergebnisse einer umfassenden Tatortaufnahme durch die Spurensicherung der Polizei im Haus und am See abzuwarten.

Mit weiteren Einzelheiten hierzu, die dann Rückschlüsse auf Täter und mögliche Motive zulassen könnten, wird nicht vor Anfang nächster Woche gerechnet. Hinweise auf eine Beteiligung dritter Personen gibt es z.Z. nicht.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22875&article_id=81704&_psmand=165

 

 

 

Familiendrama mit 4 Toten schreckt Ferienort auf

Die Polizei hat das Haus in Hude, in dem drei Tote gefunden wurden, abgesperrt. Bild vergrößern Ein Familiendrama hat den idyllischen Ferienort Hude (Niedersachsen) in der Nähe der Nordseeküste aufgeschreckt: Dort kamen vier Menschen ums Leben. Noch ist aber völlig unklar, was sich dort genau abgespielt hat.

Zunächst wurden am Mittwochabend in einem Einfamilienhaus die Leichen einer 51 Jahre alten Frau, ihrer 17-jährigen Tochter und ihres 22 Jahre alten Sohnes gefunden.

Am Donnerstagmorgen entdeckte die Polizei dann am Ufer eines Sees auch noch die Leiche des 53- jährigen Familienvaters - rund 200 Meter Luftlinie entfernt von dem Haus.

Ob der Mann seine Frau und seine Kinder umbrachte und sich anschließend selbst tötete, ist noch offen. «Wir gehen von einem Tötungsdelikt aus, können zu dem Tathergang aber noch keine Angaben machen», sagte Rainer du Mesnil de Rochemont von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Derzeit gebe es keine Hinweise auf einen anderen Täter.

Eine Mieterin, die in dem Haus der Familie im Obergeschoss in einer Einliegerwohnung lebt, hatte am Mittwochabend zunächst die Leiche der Mutter entdeckt. «Die Frau hatte sich Sorgen gemacht, nachdem sie von den Familienmitgliedern seit längerer Zeit nichts mehr gehört hatte», sagte eine Polizeisprecherin. Die alarmierten Rettungskräfte fanden wenig später auch die beiden Kinder tot in ihren Zimmern. Bislang gibt es aber keine Auskünfte dazu, wie sie ums Leben kamen. Die Obduktionsergebnisse sollen erst am kommenden Montag vorliegen. Diese könnten dann auch Hinweise auf den Tatablauf geben, sagte der Staatsanwalt.

Nach Polizeiangaben hatte die Familie seit Jahren in der 15 000 Einwohner-Stadt Hude gelebt. Mit Hochdruck hatte die 30-köpfige Mordkommission nach dem Fund von Mutter und Kindern nach dem vermissten Ehemann gesucht. Am Donnerstagmorgen setzten die Ermittler auch einen Hubschrauber ein. Die Besatzung entdeckte wenig später eine männliche Leiche am Ufer eines Sees. Nachdem der Tote aus dem unwegsamen Moorgebiet geborgen wurde, war schnell klar, dass es sich um die Leiche des Gesuchten handelte. (Quelle: Hude (dpa/lby))

http://www.antenne.de/bayern/Familiendrama-mit-4-Toten-schreckt-Ferienort-auf__nachrichten_182999_news.html

 

 


 

 

 

Holzklotz-Werfer muss lebenslang in Haft

Urteil in Oldenburg

20.05.2009, 14:14

Höchststrafe für Nikolai H.: Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat das Landgericht Oldenburg den Angeklagten Nikolai H. schuldig gesprochen.

Holzklotz-Werfer muss lebenslänglich in Haft, AP

Nikolai H. mit seinem Anwalt Matthias Koch vor dem Landgericht Oldenburg: Das Gericht hat den Angeklagten nun schuldig gesprochen. (Foto: AP)

Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Nikolai H. den Klotz am Ostersonntag 2008 von einer Autobahnbrücke der A 29 auf einen vorbeifahrenden Wagen geworfen hatte.

Der sechs Kilogramm schwere Holzklotz hatte auf der Autobahn 29 die Windschutzscheibe eines Autos durchschlagen und eine Frau aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes getötet. Der Drogensüchtige habe sich des Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte der vorsitzende Richter. Der Verteidiger des 31-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, dass er Revision einlegen wolle.

Nach Ansicht des Richters hatte sich an dem Tag der Frust des 31-Jährigen, kein Heroin zu bekommen, im Laufe des Tages verstärkt. Darum habe er den Holzklotz von seinem Grundstück genommen, sei zur Brücke gefahren, habe den Verkehr beobachtet und den Klotz fallen gelassen. Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch ohne sichtliche Regung auf.

Zu dem Witwer und Vater der beiden Kinder, der das Urteil im Gerichtssaal verfolgte, sagte Bührmann: "Wir alle fühlen tief mit Ihnen. Wenn Sie an dem Tag nicht so fantastisch reagiert hätten, wären ihre Kinder auch gestorben." Der Mann hatte den Wagen trotz der zersplitterten Frontscheibe und seiner vom Klotz schwer getroffenen Ehefrau auf dem Seitenstreifen der Autobahn zum Stehen gebracht.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Diese hatte am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Nikolai H. habe es Staatsanwalt Stefan Schmidt zufolge billigend in Kauf genommen, dass auch die übrigen drei Insassen im Wagen zu Tode kommen könnten. Der Angeklagte habe seine "Frustbewältigung" über diesen Umstand gestellt, so die Argumentation des Staatsanwalts.

Indizien und ein widerrufenes Geständnis

Allerdings war die Beweislage nicht eindeutig. Einen Tag nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage forderte der Verteidiger für seinen Mandanten Freispruch. Die Beweise gegen Nikolai H. reichten einfach nicht aus, sagte Anwalt Matthias Koch vor dem Landgericht Oldenburg.

Die Polizei fand auf der Brücke zunächst eine Fahrradfelge, allerdings ohne Spuren. Auch am Geländer war nichts zu finden. Später meldete sich ein Zeuge. Der Autofahrer sagte, er hätte zur Tatzeit einen Mann gesehen. Doch an das Aussehen des Mannes könne er sich nicht erinnern. Auch an der Tatwaffe selbst, dem Holzklotz, konnte die Polizei keine DNS-Spuren sicherstellen. Die Ermittler hatten zunächst nichts in der Hand.

Als die Fahnder einen Massen-Gentest ankündigen, meldete sich Nikolai H. bei der Polizei. Er gestand, am Ostersonntag habe er einen Holzklotz zur Seite geräumt, es könnte sich darauf seine DNS finden. H. war polizeilich bekannt. Die Ermittler schöpften Verdacht. Wenige Tage später gestand H. Auch vor dem Haftrichter räumte er die Tat ein. Dann aber widerrief er das Geständnis.

Für Gericht blieb die Frage: Wie glaubwürdig ist dieses widerrufene

Geständnis? Ein Gutachter sollte bei der Frage helfen. Denn möglicherweise sei das Geständnis aus anfänglicher Wichtigtuerei zustandegekommen. H. hatte bereits 1998 eine Falschaussage gemacht. Seinerzeit gestand er wahrheitswidrig, einen Unfall mit zwei Toten verursacht zu haben.

Dazu hörten die Richter den Berliner Rechtspsychologen Max Steller. Dieser betonte, H.s Aussagen wiesen Täterwissen auf und hätten einen klaren Erlebnisbezug. Das als glaubhaft befundene Geständnis des Angeklagten galt als wichtigstes Beweismittel des Prozesses. Die Verteidigung hatte am Montag vergeblich beantragt, den Sachverständigen als befangen abzulehnen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/670/469229/text/

 

 

 


 

 

 

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 15.05.2009

Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck entbehren jeglicher Grundlage

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute (15.05.2009) in einzelnen Medien erhobene Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck zurückgewiesen. "Das entbehrt jeder Grundlage", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Dr. Frauke Wilken.

2006 waren zwei anonyme Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingegangen, die Grundlage eines Ermittlungsverfahrens gegen den Fleischfabrikanten Tönnies und andere sind. Die Akten waren dann am 06.11.2006 pflichtgemäß mit der Bitte um Übernahme an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergeleitet worden. Richtig ist, dass Oberstaatsanwalt Südbeck im Vorfeld und in einer anderen Sache mit dem späteren Hauptbelastungszeugen in Kontakt stand und dabei u.a. über die Vorwürfe gegen Tönnies vertraulich unterrichtet wurde. Er hat weder die Strafanzeige formuliert noch in irgendeiner Weise manipuliert. Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht erkennbar.

"Ich bin befremdet darüber, mit welcher Leichtigkeit der gute Ruf eines engagierten und untadeligen Strafverfolgers auf reine Spekulationen und Verleumdungen hin beschädigt werden soll", erklärte der stv. Behördenleiter Thomas Sander. "Immerhin haben die Behörden in Nordrhein-Westfalen ausreichende Anhaltspunkte dafür gesehen, das Verfahren intensiv voranzutreiben. Die Ermittlungen in Bochum dauern an", so Sander abschließend.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C55920125_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 08/09 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 25.03.2009

Anklage gegen Heilpädagogen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. erhoben

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen einen 52jährigen Heilpädagogen aus dem Landkreis Ammerland vor dem Landgericht Oldenburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von April bis Dezember 2008 in seiner Eigenschaft als Leiter einer Wohngruppe von Kindern und Jugendlichen in 23 Fällen sexuelle Übergriffe auf ein damals zwischen 11 und 12 Jahre altes Mädchen verübt zu haben, welches in der vom Angeschuldigten beaufsichtigten Wohngruppe untergebracht war. Dabei soll sich der Angeschuldigte in Gegenwart des Mädchens selbstbefriedigt haben oder von dem Mädchen befriedigt worden sein. Außerdem soll es in einigen Fällen zur Durchführung von Oralverkehr durch das Mädchen gekommen sein.

Der Angeschuldigte befindet sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Oldenburg hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

Stefan Schmidt

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C54491686_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 7/09 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 24.02.2009

Tötungsdelikt in Lohne

Am gestrigen Abend gegen 21.00 Uhr wurde eine 44-jährige Frau mit erheblichen Verletzungen in Lohne aufgefunden. Sie verstarb auf dem Wege ins Krankenhaus in Quakenbrück.

Der in der Nähe des Tatortes angetroffene geschiedene Ehemann des Opfers (50 Jahre) wurde vorläufig festgenommen. Er war am 8.1.2009 nach vollständiger Verbüßung einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten aus der JVA Meppen entlassen worden. Diese Haftstrafe beruhte auf einer Verurteilung wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil seiner Schwiegereltern, die er im Juli 2005 mit einer Axt angegriffen hatte.

Im Rahmen des Justizvollzuges weigerte sich der Beschuldigten, an Therapiegesprächen konstruktiv mitzuarbeiten. So war es nicht gelungen, den Hass gegen seine geschiedene Ehefrau und deren Eltern abzubauen. Deshalb wurde durch die Strafvollstreckungskammer in Oldenburg Führungsaufsicht angeordnet. Hierbei war ihm jegliche Kontaktaufnahme zur Familie und auch das Betreten deren Grundstücks verboten worden. Ferner war ihm u.a. zur Auflage gemacht worden, zwei mal wöchentlich mit dem Bewährungshelfer Gespräche zu führen.

Bei polizeilichen Überwachungsmaßnahmen nach der Haftentlassung wurde festgestellt, dass der Beschuldigte sich an sämtliche Auflagen hielt und keine Versuche unternahm, gegenüber der Familie seiner Ex-Frau aggressiv und gewalttätig zu werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gelang es dem Beschuldigten in den gestrigen Abendstunden jedoch telefonisch Kontakt zu seiner geschiedenen Ehefrau aufzunehmen. Mit der Bitte um ein Gespräch soll er sie dazu bewegt haben, die Wohnung zu verlassen.

Es besteht der Verdacht, dass er dann in einer benachbarten Siedlung auf sie gewartet und angegriffen hat. Ob von ihm hierzu Waffen eingesetzt wurden und auf welche Art und Weise der Beschuldigte ihr die Verletzungen beigebracht hat, muss die gegenwärtig durchgeführte Obduktion klären.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C53807519_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Überfall auf 20jährigen Oldenburger am 29.10.2008;

Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

Wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen drei 18-, 22-, und 24-jährige Männer sowie gegen ein 15-jähriges Mädchen vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben.

Den vier Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen 20jährigen Mann am Abend des 29.10.2008 in seiner Wohnung in Oldenburg überfallen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Nach der Anklage hat das ahnungslose Opfer die ihm bekannte 15-Jährige und den 18 Jahre alten Angeschuldigten auf Klingeln in seine Wohnung gelassen. Wie von den Angeschuldigten geplant, seien danach die übrigen Angeschuldigten maskiert in die Wohnung gestürmt. Der 24-Jährige soll dem Opfer acht Messerstiche versetzt haben, während die beiden anderen Männer mit Fäusten auf das Opfer eingeschlagen haben sollen. Als ein Nachbar die Wohnung betrat, flüchteten die Angreifer.

Mit der Tat hätten die Angeschuldigten den 20-Jährigen dafür bestrafen wollen, dass er Tage zuvor die 15-Jährige vergewaltigt habe. Ob es tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen ist, ist noch nicht geklärt.

Der 20-jährige konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Die angeklagten Männer befinden sich seit dem 31.10.2008 in Untersuchungshaft.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C52804988_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 39/08 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 28.10.2008

 

- 150 Jahre Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft in Oldenburg -

Der niedersächsische Justizminister kommt zum Festakt ins Oldenburger Schloss am 30.10.2008

Mit einem Festakt im Oldenburger Schloss feiern Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Oldenburg am 30.10.2008 ihr 150-jähriges Bestehen. "Die Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich von einer anfänglich kleinen Aufsichtsbehörde zu modernen Strafverfolgungs- und Dienstleistungsbehörden weiterentwickelt." sagen Leitender Oberstaatsanwalt Roland Herrmann und Generalstaatsanwalt Rudolf Finger mit Blick auf die 150jährige Geschichte ihrer Behörden.

Am 01.11.2008 jährt sich die Ernennung von Oberstaatsanwalt Maximilian Rüder, gemeinsamer erster Vorgänger der heutigen Leiter beider Strafverfolgungsbehörden, zum 150. Mal. Dieses Jubiläum biete Anlass zurückzublicken und nach vorn zu schauen, so Roland Herrmann. "Wir freuen uns ganz besonders, dass der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann an dem Festakt teilnehmen wird.", sagt Generalstaatsanwalt Rudolf Finger.

Rolf Snakker Dr. Frauke Wilken

Pressesprecher der GenStA Oldenburg Pressesprecherin der StA Oldenburg

An dem Festakt am 30.10.08 um 11.00 Uhr im Schlosssaal des Oldenburger Schlosses werden ca. 180 geladene Gäste teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fotos von den Veranstaltern und ggf. den Festrednern zu erstellen. Bei Interesse wird um vorherige Kontaktaufnahme mit Leitendem Oberstaatsanwalt Snakker gebeten (Tel. 220-4885).

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C50935663_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 53/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 10.12.2007

 

Tötung einer 47-jährigen Frau in Delmenhorst

In der vergangenen Woche wurde im Stadtgebiet von Delmenhorst eine 47-jährige Frau von ihrem Sohn in der ehelichen Wohnung aufgefunden. Die herbeigerufene Notärztin konnte nur noch den Tod der Frau, nicht aber dessen Ursache feststellen. Die Obduktion durch die Gerichtsmedizin stellte eine gewaltsame Todesursache (Tod durch Erwürgen) fest.

Der in Tatverdacht stehende 44-jährige Ehemann wurde am Donnerstag in erheblich alkoholisiertem Zustand festgenommen. Er gestand später, seine Ehefrau im Streit getötet zu haben. Zur Tatzeit sollen Täter und Opfer erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde vom Amtsgericht Delmenhorst ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Dr. du Mesnil de Rochemont

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C43469190_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

Presseinformaiton Nr. 49/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05.12.2007

Kein Haftbefehlsantrag im Fall der Körperverletzung zum Nachteil eines 9 Wochen alten Säuglings in Westerstede

Entgegen den bisherigen Mitteilungen der Polizei wird nach Durchsicht der Protokolle der Vernehmung der Eltern und nach Auswertung der ärztlichen und polizeilichen Berichte ein Haftbefehlsantrag wegen versuchten Totschlags durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht gestellt.

Der dringende Tatverdacht einer versuchten Tötung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, weil ein entsprechender Tötungsvorsatz momentan nicht nachweisbar erscheint.

Der Säugling befindet sich gegenwärtig in einem künstlichen Koma.

Auf Grund der Gehirnschwellungen können weiterführende ärztliche Untersuchungen insbesondere zu der Frage, ob der Säugling bleibende schwere Gesundheitsschäden erlitten hat, erst in den nächsten Wochen durchgeführt werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfes des versuchten Totschlages, der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der schweren Körperverletzung dauern an.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C43258236_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 46/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 22.11.2007

 

Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Totschlags in Sande im Jahre 1995

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 09.11.2007 gegen den 31-jährigen Stephan O. aus Nordrhein-Westfalen Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Oldenburg – Jugendkammer- erhoben. Der seit dem 07.08.2007 in Untersuchungshaft sitzende Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 25.11.1995 als damals noch Heranwachsender vor der Discothek "Watt" in Sande den später als vermisst gemeldeten Andreas Grünjes getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte sein Opfer nach einer tätlichen Auseinandersetzung angegriffen hat, nachdem dieser ihn durch eine Beleidigung gereizt hat. Dabei soll er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die genaue Todesursache steht nicht fest, da die Leiche des Andreas Grünjes nicht aufgefunden worden ist. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Angeschuldigte dem Andreas Grünjes einen Genickbruch zugefügt und/oder ihn durch Messerstiche getötet hat. Danach soll er den Leichnam des Opfers über einen großen Müllcontainer hinter der Discothek beseitigt haben.

Auf die Spur des Angeschuldigten, der die Vorwürfe bestreitet, waren Polizeibeamte bei Vernehmungen in anderer Sache und unter späterer Einschaltung verdeckter Ermittler gekommen. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

(Bernard Südbeck)

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C42952801_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 43/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 08.11.2007

 

Haftbefehl gegen Mutter von Markus Kern außer Vollzug gesetzt

Staatsanwaltschaft Oldenburg legt Beschwerde ein

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat den Haftbefehl gegen die Mutter von Markus Kern gestern gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wird gegen die Außervollzugsetzung Beschwerde einlegen.

Die Schwurgerichtskammer geht zwar weiterhin davon aus, dass die Angeschuldigte dringend verdächtig ist, Ihren Sohn Markus vor 26 Jahren erdrosselt zu haben. Der Fluchtgefahr könne aber durch Meldeauflagen ausreichend begegnet werden.

Obwohl sich durch Nachermittlungen an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin in Nebenpunkten Zweifel ergeben haben, bejaht auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterhin den dringenden Tatverdacht.

Anders als das Schwurgericht geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht und die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig ist.

Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Angeschuldigte kann daher die Justizvollzugsanstalt verlassen.

Dr. Frauke Wilken, Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C42487681_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 

 

Pressearchiv der Staatsanwaltschaft Oldenburg

31/ 07 11.07.2007 Brutaler Kindermord nach 26 Jahren vor der Aufklärung

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C38844329_L20.pdf

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 42/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 19.09.2007

 

Anklage gegen 54jährigen Oldenburger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 27 Fällen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 54jährigen Mann aus Oldenburg Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 27 Fällen vor dem Landgericht Oldenburg – Jugendschutzkammer - erhoben. In 21 dieser Fälle ist Anklagevorwurf schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von 1999 bis Ende 2006 sechs Jungen im Alter von 9-14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Opfer sollen den Angeschuldigten in seiner Wohnung in Oldenburg meist alleine besucht haben. Nach ihren Angaben habe der Angeschuldigte ihnen Geld, Bekleidung und Spielzeug angeboten. In mindestens 21 Fällen ist es nach der Anklage zu Anal- oder Oralverkehr mit den Jungen gekommen. In den übrigen 6 Fällen seien sexuelle Handlungen vor oder mit den Jungen vorgenommen worden, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte ist weitgehend geständig. Er befindet sich seit dem 27.06.2007 in Untersuchungshaft. Für einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor.

Das Gericht hat über die Eröffnung der Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C41211850_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 41/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 18.09.2007

 

Anklage gegen Mutter der missbrauchten "Emily" erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 25jährige Mutter von "Emily" wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen Anklage vor dem Schöffengericht in Wildeshausen erhoben.

Der Mutter von "Emily" soll es zugelassen haben, dass ihr Lebensgefährte, Tarkan T., ihre damals dreijährige Tochter in der Zeit von September bis Anfang Dezember 2006 in Ahlhorn und andernorts mehrfach brutal angriff, indem er sie mit der Faust schlug, am ganzen Körper biss und an den Ohren zog. Die Angeschuldigte soll zudem nichts dagegen unternommen haben, dass ihr Lebensgefährte fast täglich in nächster Nähe ihrer Tochter Heroin rauchte, so dass das Kind die Droge passiv einatmen musste. Auch sie selbst soll ein bis zweimal in Gegenwart des Kindes Heroin geraucht haben. Noch im Juni 2006 wurden im Körper des Kindes Spuren von Heroin sichergestellt.

Das Kind wurde durch den Lebensgefährten massiv verletzt. Es ist schwerst psychisch traumatisiert.

Tarkan T. war am 12.07.07 durch das Landgericht Oldenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von "Emily" in zwei Fällen zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dagegen hat er Revision eingelegt. Eine Beteiligung der Angeschuldigten an den Sexualstraftaten ihres Lebensgefährten war nicht nachzuweisen.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C41201422_N8808793_L20_D0_I3749624

 


 

 

 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 26.06.2007

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Wittmund/Friesland, Franz Andratzke, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags mangels Beweises eingestellt.

Die Ermittlungen waren auf die Geschehnisse am Abend des 22.12.2006 ausgeweitet worden, weil sich an der Version des vom Beschuldigten behaupteten gemeinsamen Selbstmordversuchs Zweifel ergeben hatten. Diese Zweifel gründeten auf dem unterschiedlichen Gesundheitszustand der Eheleute nach dem abgebrochenen Versuch und der Einlassung des Beschuldigten, man habe rund eine Stunde im Pkw gesessen, in den die Abgase eingeleitet wurden. Letzteres ist nach rechtsmedizinischen Erkenntnissen nicht möglich. Der Beschuldigte stand daher im Verdacht, seine Ehefrau in strafrechtlich relevanter Weise in ihrem Willen bestärkt zu haben, sich mittels Fahrzeugabgasen zu töten, indem er ihr gegenüber vortäuschte, selbst mit ihr in den Tod gehen zu wollen.

Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, soweit es den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts anbelangt, weil sich eine solche Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisen ließ. Der Beschuldigte selbst hat nach Eröffnung des Tatverdachts von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Seine Ehefrau hat nach Eröffnung des Tatverdachts eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht abgelehnt. Eine Auswertung der sichergestellten Computer hat ebenso wie eine durchgeführte Telefonüberwachung keine belastenden Umstände ergeben

Der Beschuldigte fuhr am Nachmittag des 22.12.2006 mit einem Streifenwagen auf der Bundesstraße 210 absichtlich gegen einen Baum. An dem Streifenwagen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden von 25.000,- €. Zuvor hatte er der Leitstelle der Wahrheit zuwider mitgeteilt, dass es zu einer schweren Straßenverkehrsgefährdung gekommen sei und er ein Fahrzeug verfolge. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen überholte er trotz Überholverbots mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht einen anderen Verkehrsteilnehmer, der auf eine Parkbucht ausweichen musste. Als der Beschuldigte anschließend plötzlich nach rechts in Richtung des Baums fuhr, konnte der Zeuge nur durch ein Ausweichen auf den Grünstreifen eine Kollision mit dem Streifenwagen vermeiden.

Insoweit wird die Staatsanwaltschaft Oldenburg beim Amtsgericht Jever den Erlass eines Strafbefehls wegen Vortäuschens einer Straftat, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel beantragen. Beantragt werden soll eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage soll eine Zahlung in Höhe von 10.000,- € zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen. Zudem wird die Staatsanwaltschaft beantragen, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre von 10 Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis aufzuerlegen, weil er sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen hat.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C38322703_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 


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