Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 315-0
Fax: 0541 / 315-6800
E-Mail: poststelle@sta-os.niedersachsen.de
Internet: https://www.staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Osnabrück (10/2021)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Bundesland Niedersachsen
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück: Bernard Südbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.12.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.08.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.10.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 10.07.2012: "Staatsanwalt unter Verdacht Jagdszenen aus Oldenburg" - http://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-in-bedraengnis-jagdszenen-aus-oldenburg-1.454955
Stellvertretender Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück: Dr. Alexander Retemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretender leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.07.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.08.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.05.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnarück aufgeführt. 2009, ..., 2021: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück 188 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 55 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, eine Wirtschaftsreferentin und 12 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte nehmen die Aufgaben der Strafverfolgung wahr. 16 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind vor allem mit Vollstreckungsaufgaben befasst. Die in allen Bereichen erforderliche weitere Sachbearbeitung und Unterstützung leisten 92 Servicemitarbeiterinnen und –mitarbeiter sowie 12 Wachtmeisterinnen und Wachtmeister.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist zuständig für die Verfolgung der Straftaten, die in der Stadt Osnabrück, sowie in den Landkreisen Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim begangen worden sind.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist identisch mit dem Landgerichtsbezirk Osnabrück.
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Sven Bendheuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 02.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.
Volker Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 13.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.09.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Namensgleichheit mit: Volker Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle (ab 07.01.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.09.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.
Hubert Feldkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 02.12.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.05.1989 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.12.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Berliner Zeitung - 18.09.2013: "Sexualmord nach 25 Jahren aufgeklärt."
Veronika Heppes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 29.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.
Marc Humpohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 03.12.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.12.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.12.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Namensgleichheit mit: Humpohl (geb. ...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Humpohl nicht aufgeführt. Amtsgericht Herne - GVP 01.04.2021: Richter auf Probe.
Wilfried Klose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 11.07.1986, ..., 2012)
Thomas Kruppa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 26.03.2003, ..., 2012) - ab 01.07.1985 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Günter Leuschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.02.2008, ..., 2012)
Rolf Marquard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 09.05.2007, ..., 2012) - ab 23.03.1993 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Dieter Neuhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 13.02.194, ..., 2012)
Dr. Alexander Retemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretender leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.07.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.08.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.05.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnarück aufgeführt. 2009, ..., 2021: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Dr. Michael Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.02.1994, ..., 2012)
Norbert Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 10.01.2000, ..., 2012)
Bernard Südbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.12.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.08.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.10.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 10.07.2012: "Staatsanwalt unter Verdacht Jagdszenen aus Oldenburg" - http://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-in-bedraengnis-jagdszenen-aus-oldenburg-1.454955
Jan Steinmetz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.02.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.10.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe aufgeführt.
Uwe Wahlbrink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 26.04.1983, ..., 2012)
Wibke Warnking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 07.06.2007, ..., 2010) - ab 01.08.2003 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg. 2009, 2010: Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück
# Günter Leutschner
# Jörg Schröder
# Stephan Lürbke
# Peter Horst
# Lutz Feiler
# Dirk Vogelpohl
# Jürgen Lewandrowski
# Claudia Hoffmann
# Sven Bendheuer
# Veronika Heppes
Amtsanwälte:
Rosenboom - Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab , ..., 2012)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück tätig:
Hartmuth Artschwager (Jg. 1949) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 13.02.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Axel Eichmeyer (geb. 24.12.1970 in Georgsmarienhütte) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück / 15. und der 22. Strafkammer (ab 02.12.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Stationen beim Landgericht Osnabrück, Amtsgericht Bersenbrück und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Ab 01.12.2003 Richter am Landgericht Osnabrück.
Heribert Günther (Jg. 1937) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 12.03.1984, ..., 2002)
Jost Hagedorn (Jg. 1942) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 21.12.1976, ..., 2002)
Harald Hahne (geb. 10.03.1911) - Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück (ab 28.05.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1956 als Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 28.05.1965 als Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, eventuelle Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Am 14. Oktober 1940 zum Staatsanwalt ernannt und bis zu seiner Einberufung 1942 zum Militär tätig in Naumburg/Saale. Seit 17. Januar 1942 Soldat und vom 25. Juli 1945 bis 26. April 1946 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Hammelburg. Über die Zeit beim "Militär" ab 1942 informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. 18.03.1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. 18.03.1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Namensgleichheit mit: Harald Hahne (geb. 10.03.1911) - Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück (ab 28.05.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1956 als Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 28.05.1965 als Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, eventuelle Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Am 14. Oktober 1940 zum Staatsanwalt ernannt und bis zu seiner Einberufung 1942 zum Militär tätig in Naumburg/Saale. Seit 17. Januar 1942 Soldat und vom 25. Juli 1945 bis 26. April 1946 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Hammelburg. Über die Zeit beim "Militär" ab 1942 informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Gerhard Heider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.06.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt.
Jürgen Hensel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 03.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.01.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt.
Wulf-Eberhard Hennings (Jg. 1942) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 23.11.1992, ..., 2002)
Bernd Hericks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 25.08.1982, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 nicht aufgeführt.
Andreas Heuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.12.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt.
Franz-Michael Holling (geb. 26.9.1964 in Meppen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück (ab , ..., 2009) - ab 1994 zunächst als Rechtsanwalt und Repetitor in Münster tätig. Ab Februar 1995 Richter im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Ab Herbst 1998 Wechsel in die Niedersächsische Justiz. Stationen beim Landgericht Osnabrück, Amtsgericht Vechta, bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück und beim Landesjustizprüfungsamt. Am 12.9.2001 zum Richter am Landgericht Osnabrück ernannt.
Herbert Horstmann (geb. 23.02.1918) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück / stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.01.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1965 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?
Manfred Hugo (geb. 15.01.1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück (ab 01.05.1986, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz ab 30.01.1973 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz als Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt. Ab 01.072002 hauptamtlicher Landrat des Landkreises Osnabrück.
Walther Kamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 02.08.1982, ..., 2012)
Peter Koch (Jg. 1942) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 23.04.1974, ..., 2002)
Kathrin Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 03.12.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.11.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.12.2013 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt.
Robert Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 17.11.1983, ..., 2012)
Manfred Manke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 20.11.1981, ..., 2012) - ehemaliger Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück
Norbert Mayer (Jg. 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 23.04.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Dirk Müllenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 17.02.1994, ..., 2014)
Gabriele Petzelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 27.07.1987, ..., 2012)
Annegret Quere-Degener (geb. 30.03.1956 in Remscheid) - Vizepräsidentin am Landgericht Osnabrück (ab 20.09.2006, ..., 2008) - 23.01.1981 Abschlussprüfung der einstufigen Juristenausbildung. Ab Juni 1981 im Justizdienst bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Ab Juni 1982 Richterin beim Land- und Amtsgericht Osnabrück.1985 Ernennung zur Richterin am Amtsgericht Osnabrück. Ab 29.10.1997 Direktorin am Amtsgericht Bersenbrück. Ab 20.09.2006 Vizepräsidentin am Landgericht Osnabrück.
Horst-Rüdiger Rieso (Jg. 1937) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 11.08.1992, ..., 2002)
Dirk Scheer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 17.08.2007, ..., 2012) - ab 26.02.1982 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Friedrich-Karl Schramm (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 07.01.1992, ..., 2002)
Hans-Michael Thiele (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 17.02.1994, ..., 2002)
Achim von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Eintritt in die Justiz im Mai 1999, zunächst bei den Staatsanwaltschaften Osnabrück und Oldenburg sowie dem Amtsgericht Nordhorn tätig - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22875&article_id=127212&_psmand=165. Namensgleichheit mit: Dr. Ann-Katrin von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Nordenham / Direktorin am Amtsgericht Nordenham (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.04.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.09.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wildeshausen - GVP 01.02.2016. Amtsgericht Cloppenburg - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Richterin auf Probe. 12.02.2019: "Hohen Besuch empfing die neue Amtsgerichtsdirektorin Dr. Ann-Katrin von der Heide gleich an ihrem dritten Tag in Nordenham. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza war auf Stippvisite in der Wesermarsch. Ann-Katrin von der Heide hatte am Donnerstag offiziell ihren Dienst in Nordenham als Nachfolgerin von Martin Staubwasser angetreten, der im Juli vergangen Jahres ans Amtsgericht Westerstede gewechselt war. ..." - https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/nordenham-amtsgericht-nordenham-neue-direktorin-empfaengt-justizministerin_a_50,3,3945016598.html. Namensgleichheit mit: Dr. Isabella von der Heide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (ab 15.12.1999, ..., 2012) im Handbuch der Justiz 1990 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgeführt (Dienstantritt um 1989). Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Essen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.1999 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt.
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
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Rechtsanwälte:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
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Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37305587_N37287533_L20_D0_I3749624.html
Landgericht Osnabrück bestätigt Entscheidung zur Beschlagnahme eines
mutmaßlich gefälschten Impfausweises
28.10.2021
Pressemitteilung 40/21
OSNABRÜCK. Die 3. große Strafkammer des
Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 eine Beschwerde
der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die
Entscheidung des Amtsgerichts
Osnabrück vom 12. Oktober 2021, mit der der Antrag gemäß § 98 Abs. 2 StPO auf
gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines mutmaßlich
gefälschten
Impfausweises zurückgewiesen wurde, verworfen.
Am 11. Oktober 2021
beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines
mutmaßlich gefälschten Impfausweises. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt,
einen
gefälschten Impfausweis in einer Apotheke in Nordhorn vorgelegt zu
haben, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Das Amtsgericht Osnabrück
lehnte mit Beschluss vom 12. Oktober
2021 die gerichtliche Bestätigung der
Beschlagnahme ab, da das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten nicht strafbar
sei. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück bestätigte mit Beschluss
vom 26. Oktober 2021 die Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück. Das Vorzeigen
eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen
Impfzertifikats sei nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es
sei von einer Strafbarkeitslücke
auszugehen.
Ein Impfpass sei zwar
ein Gesundheitszeugnis im Sinne der Regelung zu §§ 277, 279 StGB.
Die Vorlage erfolge jedoch nicht bei einer Behörde, sondern in einer
Apotheke. Eine Apotheke sei auch unter Berücksichtigung der Regelung zu § 22
Abs. 5 Nr. 1 IfSG keine Behörde im
Sinne des Strafgesetzbuches, vgl. § 11
Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB. Eine Apotheke sei ein privates Unternehmen, welches
nicht in das Gefüge der staatlichen Verwaltung eingeordnet sei.
Die
allgemeinen Regelungen zur Herstellung einer unechten Urkunde, zum Fälschen
einer echten Urkunde sowie zur Verwendung einer unechten oder verfälschten
Urkunde gemäß
§ 267 StGB würden keine Anwendung finden, da die Regelungen zu
§§ 277, 279 StGB als Privilegierung mit einer deutlich niedrigeren
Strafandrohung spezieller seien und daher ein
Rückgriff auf die allgemeinen
Regelungen sperren würden.
Ebenso wenig sei eine Strafbarkeit nach § 75a
Abs. 2 Nr. 1 IfSG gegeben. Der Straftatbestand könne nur von einer zur
Durchführung der Schutzimpfung berechtigten Person begangen
werden,
insbesondere durch den die Impfung durchführenden Arzt.
Das Gebrauchen
eines gefälschten Gesundheitszeugnisses sei daher im privaten Bereich nach der
zurzeit bestehenden Rechtslage straffrei.
Die 3. große Strafkammer wies
deutlich darauf hin, dass eine Sicherstellung eines gefälschten Impfausweises
dennoch möglich sei. Das Gebrauchen eines unechten oder gefälschten
Impfausweises stelle - unabhängig von der Frage, ob ein solches Verhalten
strafbar sei - aufgrund der bestehenden Ansteckungsgefahr eine gegenwärtige
Gefahr für die Allgemeinheit
dar. Der Impfausweis dürfte daher auf Grundlage
des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts nach § 26 Nr. 1 NPOG sicherzustellen
sein.
Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle
-
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Wie die Razzia bei Scholz einen alten Verdacht gegen die CDU nährt
16.09.2021
Von Nikolaus Doll, Ulrich Exner
Waren die Durchsuchungen im Finanzministerium von SPD-Kanzlerkandidat Scholz und im Justizministerium angemessen – oder Wahlkampftaktik? Fest steht: Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt ist ein ambitionierter CDU-Mann. Das Vorgehen der Ermittler ist ungewöhnlich.
Vor einer Woche waren Staatsanwälte und Polizei in den Bundesministerien für Finanzen und Justiz erschienen und hatten dort Beweismittel im Zusammenhang mit der Arbeit der FIU sichergestellt.
Seither macht Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) damit Wahlkampf,
dass sich Olaf Scholz (SPD) in die Arbeit der Strafverfolger einmische. In der
großen Koalition in Berlin hängt der Haussegen damit noch schiefer als sonst.
Und in der großen Koalition in Hannover herrscht Eiszeit. Denn in Niedersachsen
wurden die Razzien beschlossen.
Der sozialdemokratische Teil des dortigen
Kabinetts hegt dagegen „große Zweifel, ob das alles mit rechten Dingen
zugegangen ist“. Zweifel, die vor allem in der Person des Leitenden
Oberstaatsanwalts, einem engagierten Mitglied der Christdemokraten, gründen.
...
Durchsuchungen im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 09.09.2021
In dem Verfahren der
Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Strafvereitelung im Amt gegen Verantwortliche
der Financial Intelligence Unit (FIU) haben Beamte der Zentralen
Kriminalinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück heute die
Amtsräume des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz durchsucht.
Eine Auswertung von
Unterlagen, die bei vorangegangenen Durchsuchungen der FIU (Teil der
Bundeszollverwaltung) gesichert worden waren, hatte ergeben, dass es zwischen
der FIU und den nun durchsuchten Ministerien umfangreiche Kommunikation gab.
Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und
insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter
anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie
Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in
Entscheidungen der FIU eingebunden waren.
Die Staatsanwaltschaft
Osnabrück ermittelt seit 2020 gegen die FIU, weil – durch Banken gefertigte -
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in Millionenhöhe durch die FIU nicht an Polizei
und Justiz weitergeleitet wurden. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine
Verdachtsmeldung einer Bank an die FIU im Juni 2018 über Zahlungen nach Afrika
von mehr als 1 Mio. Euro, wobei die Bank vermutete, dass Hintergrund der
Zahlungen Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismusfinanzierung sei. Die FIU
nahm diese Meldung zur Kenntnis, leitete sie aber nicht an deutsche
Strafverfolgungsbehörden weiter, so dass keine Möglichkeit mehr bestand, die
Zahlungen aufzuhalten.
Die Ermittler gehen auch der Frage nach, weshalb
seit Übernahme der Geldwäschekontrolle durch die FIU die Zahl der
Verdachtsmeldungen auf einen Bruchteil zurückgegangen ist.
Das
Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Gelder aus Straftaten, insbesondere
organisierter Kriminalität, verschleiert werden und zum Beispiel in
Terrorfinanzierungen verschoben werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt
in alle Richtungen, wobei die Auswertung der heute beschlagnahmten Unterlagen
sicher einige Wochen in Anspruch nehmen wird.
Bramsche: Nico in Kläranlage ertrunken
Ermittlungen Polizei geht von Unglück aus – Kein Verdacht gegen Pflegefamilie
von Elmar Stephan
Bramsche - Der am Donnerstag tot in der Kläranlage eines Bauernhofs gefundene siebenjährige Nico ist ertrunken. Das sei nach Angaben des Osnabrücker Oberstaatsanwalts Alexander Retemeyer bei der rechtsmedizinische Untersuchung einwandfrei festgestellt worden.
„Die Obduktion hat keine Spuren von Gewalt ergeben“, sagte er am Freitag in Osnabrück. Rätselhaft sei, dass die Klärgrube von einem Deckel verschlossen gewesen sei, als die ersten Polizeikräfte auf dem Bauernhof eintrafen. Gegen die Pflegefamilie gebe es keine Verdachtsmomente, betonte der Staatsanwalt.
Möglicherweise habe Nico den 16 Kilo schweren Deckel selber aufgemacht, sei dann in die Grube gefallen, und der Deckel sei von selbst wieder zugefallen, sagte der Leiter des 1. Fachkommissariats der Polizeiinspektion Osnabrück, Eugen Wellmann. Derzeit gingen die Ermittler von einem Unglück aus.
Der Siebenjährige lebte seit rund drei Monaten bei einer Pflegefamilie auf dem Bauernhof in einem ländlichen Vorort von Bramsche. Das entwicklungsverzögerte Kind war vom Landkreis Osnabrück in die Familie gebracht worden. „Man könnte durchaus sagen, dass es sich um eine professionelle Pflegefamilie handelt“, sagte Retemeyer.
Der Pflegemutter war am Mittwochvormittag aufgefallen, dass Nico verschwunden war. Als die eigene Suche keinen Erfolg brachte, sei zwei Stunden später vom Landkreis als Vormund die Polizei eingeschaltet worden, berichtete die Leiterin des Polizeikommissariats Bramsche, Andrea Menke.
15.01.2011
http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2518905/Bramsche-Nico-in-Klaeranlage-ertrunken.html
Kindesmissbrauch Camp des Horrors
Von Karl Doeleke
Grauen in ländlicher Idylle. Das Dorf Buren auf der Insel Ameland. Foto: dpa - Foto: dpa
Sie nannten es „Fisting“ – die Kinder, die Kinder vergewaltigten. Die Ermittler nennen es schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Details der Tat schockieren.
Osnabrück - Die Berichte um die Misshandlung von 13-jährigen Jungen aus Osnabrück in einem Feriencamp werden immer monströser. Nicht nur stieg die Zahl der kaum älteren vermuteten Täter inzwischen auf 13. Auch Details der Misshandlungen wurden bekannt. Nach den ersten Berichten war zunächst unklar gewesen, ob es sich um Formen des sexuellen Missbrauchs handelt. Da war von Colaflaschen die Rede, die bei den Opfern eingeführt wurden.
Inzwischen werden die Misshandlungen von den Ermittlern als klare Sexualdelikte eingestuft. Es gehe um Vergewaltigung und schweren sexuellen Kindesmissbrauch, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück am Donnerstag.
Bei der Aufarbeitung des Falls scheint das Wort „Fisting“ eine Rolle zu spielen. Anscheinend ist dieser Begriff von den Jugendlichen gebraucht worden. Er stammt aus der Schwulen- und Sadomaso-Szene und bezeichnet Sexualpraktiken, bei denen Hand oder Finger in Vagina oder Anus eingeführt werden. Bei diesen Praktiken werden oftmals auch größere Gegenstände eingeführt. Bei der Osnabrücker Polizei übernahm eine vierköpfige Sonderkommission die Ermittlungen, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Die Beamten befragen derzeit täglich mehrere der Kinder und Jugendlichen, die in dem Schlafsaal untergebracht waren. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob Betreuern irgendwelche Vorwürfe gemacht werden können. Es soll Hinweise darauf geben, dass Betreuer von dem Missbrauch erfuhren, aber nicht reagierten. Immer noch erscheint das Verhalten der Betreuer rätselhaft. Haben sie die Hilferufe ihrer Schutzbefohlenen schlicht nicht verstanden? Möglicherweise sei das Wort „Fisting“ gefallen, aber die Betreuer hätten es nicht richtig einordnen können, sagte der ehrenamtliche Leiter des Ferienlagers, Dieter Neuhaus. Er selbst habe den Begriff erst im Nachhinein kennengelernt und ihn auch während des Ferienlagers nicht gehört. Das Ehepaar, das das Haus geleitet habe, in dem sich die Missbrauchsfälle abspielten, sei eher älter und gehöre schon seit vielen Jahren zum Betreuerteam. Neuhaus sagte, zwar hätten nicht alle der 39 Betreuer die Jugendleitercard besessen, alle seien aber fachlich qualifiziert gewesen. Insgesamt hätten 170 Kinder und Jugendliche an der Freizeit teilgenommen. „Es sind Leute, die pädagogisch geschult sind, die Erzieher sind oder in der Ausbildung zum Erzieher stehen.“ Zu dem Team hätten Berufstätige und Studenten gehört, die alle Erfahrung in der Kinderbetreuung hätten.
In einer Unterkunft des Ferienlagers waren die jüngsten und schwächsten unter den 39 Jugendlichen der Gruppe nachts aus ihren Betten gerissen und in die Mitte des Saales gezerrt worden. Dann muss eine johlende Meute versucht haben, sie zu missbrauchen. „Wir gehen davon aus, dass maximal 13 Personen als Beschuldigte in Betracht kommen“, sagte Staatsanwalt Alexander Retemeyer. Insgesamt seien bislang 25 Jugendliche aus dem Schlafsaal verhört worden. Sechs von ihnen gelten mittlerweile als Opfer. Die anderen müssten noch vernommen werden. „Das könnte notwendig werden, um zu klären, wer was gewusst hat“, sagte Retemeyer.
Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, warf den Betreuern vor, die aggressive Stimmung unter den Jugendlichen wohl nicht mitbekommen zu haben. Er könne sich dies nur damit erklären, dass die Betreuer selbst Urlaub gemacht und ihre Aufgabe nicht ordentlich erledigt hätten. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nutzte den Vorfall für Kritik am Koalitionspartner FDP: „Wenn man sich ansieht, welche Folgen der Konsum von schädlichen Videos haben kann, ist die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz grob fahrlässig“, sagte sie. Es sei auch ein Beitrag zum Jugendschutz, wenn sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen noch erkennbarer geächtet werde.
24.07.2010 10:42 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/camp-des-horrors/1889120.html
Anklage wegen Amoklaufdrohung in Nordhorn erhoben
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zwei 18-jährige Heranwachsende aus Nordhorn wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten beim Jugendrichter (Amtsgericht Nordhorn) angeklagt.
Den beiden Schülerinnen der Hauswirtschaftlichen Berufsbildenden Schule (HBS) in Nordhorn wird vorgeworfen, am 15.03.2009 den Plan gefasst zu haben, an ihrer Schule am Folgetag einen Amoklauf des – tatsächlich nicht existenten – Freundes einer der beiden anzukündigen und in Umsetzung dieses Planes am Morgen des 16.03.2009 im Sekretariat der HBS angerufen zu haben.
Von einer Telefonzelle an der Nordhorner Post aus sei dann die Ankündigung erfolgt, besagter Freund plane für den 16.03.2009 nach der vierten Stunde einen Amoklauf und man solle die Kinder schützen.
Da beide Schülerinnen im Ermittlungsverfahren geständig waren, hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt.
Durch den Polizeieinsatz für die Sicherung des Schulgebäudes sind nach den Ermittlungen Kosten in Höhe von ca. 15.000,- Euro entstanden. 60 Beamte waren im Einsatz.
Wenn das Gericht dem Antrag entspricht, wird die Hauptverhandlung kurzfristig durchgeführt. Ob auf die 18-jährigen Jugend- oder Erwachsenenrecht Anwendung findet, entscheidet das Gericht nach Reifegesichtspunkten. Im Zweifel ist das Jugendgericht gehalten, Jugendstrafrecht anzuwenden.
Wibke Warnking/Staatsanwältin und Pressesprecherin
16.04.2009
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C55021735_N37287533_L20_D0_I3749624
Anklage im Mordfall Kujat wegen Anstiftung zum Mord erhoben - Erneute Festnahme
Osnabrück.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat im Mordfall Kujat Anklage gegen eine 30 Jahre alte Osnabrückerin und ihren 41 jährigen Freund aus Lengerich erhoben. Die Frau hatte zuvor jahrelang mit dem späteren Opfer Marcus Kujat zusammengelebt. Seit 2004 kam es zu ständigen heftigen Auseinandersetzungen in der Beziehung. Diese beruhten zum einen darauf, dass sich Kujat von der Frau finanziell ausgenutzt fühlte. Zum anderen hatte sie ihm jahrelang vorgespiegelt, eine vermögende Studentin zu sein. Tatsächlich war sie aber mittellos und ging keiner Beschäftigung nach. Zudem unterhielt die Frau seit längerem eine Beziehung zu dem Lengericher. Im Juli 2008 forderte Kujat die Frau letztmalig zur Rückzahlung gewährter Darlehen auf.
Nach den Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Frau in dieser für sie finanziell aussichtslosen Lage den Tod von Marcus Kujat plante. Sie soll den Lengericher aufgefordert haben, einen Auftragsmörder zu suchen, was diesem gelungen seien soll. Während das Paar sich in einer Shelltankstelle durch auffälliges Verhalten ein Alibi verschaffte, soll der gedungene Mörder mit Hilfe eines Hausschlüssels in das Wohnhaus des Opfers eingedrungen sein. Dort wurde Marcus Kujat schlafend von zahlreichen Schüssen getroffen und verblutete.
Beide Angeschuldigten bestreiten die Anstiftung des unbekannten Auftragsmörders. Die Frau sitzt seit dem 03.08.2008 in Untersuchungshaft in der JVA Vechta. Der Lengericher war zunächst gegen Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden. Gestern ist der Verschonungsbeschluss von der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Osnabrück aufgehoben und der Angeschuldigte daraufhin heute festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.
Der Anstifter wird nach dem Strafgesetzbuch gleich dem Täter bestraft. Dem Paar droht damit im Fall der Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
29.12.2008
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C52400664_N37287533_L20_D0_I3749624
Familientragödie in Osnabrück ist Tötungsdelikt
In den frühen Morgenstunden am Samstag (22. November 2008) hat sich im Stadtteil Schölerberg in Osnabrück eine Familientragödie ereignet. Der mutmaßliche Täter verschaffte sich gegen 5.55 Uhr Zugang zum Haus seiner Schwiegereltern, indem er mit seinem Pkw durch den Garten in das Wohnzimmer des Hauses fuhr. Im Haus stach er seine Ehefrau, die sich kurze Zeit vorher von ihm getrennt hatte, und deren 53-jährige Mutter mit einem 30 cm langen Messer nieder. Beide Frauen starben an den erlittenen Verletzungen. Anschließend steckte der Mann mittels Brandbeschleuniger das Wohnzimmer und sein darin befindliches Auto in Brand. Das untere Geschoss des Hauses brannte völlig aus. Der Schwiegervaters rettete sich durch ein Fenster im Erdgeschoss ins Freie. Die Kinder des getrennt lebenden Ehepaares befanden sich zu diesem Zeitpunkt schlafend im Obergeschoss des Wohnhauses. Sie wurden später durch die Feuerwehr Osnabrück unter Lebensgefahr über das Dach gerettet. Den mutmaßlichen Täter konnten Polizisten direkt am Tatort festnehmen. Aufgrund schwerer Brandverletzungen musste er mit einem aus Münster angeforderten Intensivkrankenwagen in eine Spezialklinik nach Dortmund verlegt werden. Aufgrund der 40-50 % Verbrennungen besteht akute Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb zunächst den Antrag auf Erlass eines Haftbefehles zurück.
Am Tatort fanden Ermittler der Polizei ein Messer, bei dem es sich wohl um die Tatwaffe handeln dürfte. Offenbar hatte es in der Vergangenheit schon seit längerer Zeit familiäre Probleme zwischen den in Landshut lebenden Eheleuten gegeben. Die genauen Hintergründe und der Ablauf des Tatgeschehens werden jetzt durch die auf 20 Mitglieder aufgestockte Mordkommission der Polizeiinspektion Osnabrück ermittelt.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
24.11.2008
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C51638693_N37287533_L20_D0_I3749624
Papenburg: Frau vermutlich vom Lebensgefährten erstochen
Am Mittwochmittag ( 10.11.2008) wurde der Polizei Papenburg fernmündlich mitgeteilt, dass es in einem Wohngebiet in Papenburg zu einem Tötungsdelikt gekommen sei.
Die eingesetzten Polizeibeamten fanden das tödlich verletzte 43-jährige Opfer im Doppelbett des Einfamilienhauses vor. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ist es im Laufe des Tages zwischen dem späteren Opfer und ihrem 45-jährigen Lebensgefährten zu einer Auseinandersetzung gekommen. Im Laufe dieses Streites hat der Beschuldigte auf seine Lebensgefährtin eingeschlagen und ihr mit einem Messer Stichverletzungen beigefügt, die nach dem Ergebnis der Obduktion durch Rechtsmediziner tödlich waren. Der tatverdächtige Lebenspartner wurde noch in der Wohnung festgenommen, er stand augenscheinlich stark unter Alkoholeinfluss.
Das Amtsgericht in Papenburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück Haftbefehl wegen Totschlages erlassen.
Das Motiv steht noch nicht fest, vermutlich dürfte es sich um ein Beziehungsproblem handeln. Die Frau wollte sich offenbar vom ihrem Partner trennen und nach Russland ausreisen. Damit war der Mann nicht einverstanden. Die Ermittlungen werden von Beamten der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim und des Polizeikommissariates Papenburg durchgeführt.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
12.09.2008
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C49737389_N37287533_L20_D0_I3749624
Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nach Tod eines Mädchens in der Duschwanne
Am 13.01.2008 wurde der Rettungsdienst in die Wohnung einer 30 Jahre alten Mutter gerufen, weil die 7 jährige Tochter leblos in der Duschwanne lag. Das bewusstlose Mädchen wurde in ein Osnabrücker Krankenhaus eingeliefert. Dort erlangte es das Bewusstsein nicht wieder und starb am 24.Januar 2008. Die Krankenhausärzte vermerkten auf dem Totenschein einen "natürlichen Tod" nach Ertrinken. Polizei und Staatsanwaltschaft wurden vom Krankenhaus nicht eingeschaltet. Das Mädchen wurde anschließend beerdigt.
Da einem Pädagogen der Unterrichtstätte des Kindes der Vorfall merkwürdig erschien, meldete er diesen im März 2008 der für Kapitaldelikte zuständigen Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Diese ordnete umgehend die Aufnahme der Ermittlungen durch Beamte der Polizeiinspektion Osnabrück an. Eine Obduktion der Leiche bestätigte den angegebenen Ertrinkungstod.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich in der Wohnung nur eine Dusche mit einer 75x75 cm Duschwanne befindet. Die alleinerziehende Mutter gibt an, sie habe das geistig behinderte Mädchen für 10 - 15 Minuten unbeaufsichtigt in der Duschwanne baden lassen. Möglicherweise habe es einen Krampfanfall erlitten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die sich in erster Linie auf den Verdacht der fahrlässigen Tötung erstrecken, eine vorsätzliche Tötung aber zur Zeit auch nicht sicher ausschließen können, stehen kurz vor dem Abschluss.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
05.09.2008
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37305587_N37287533_L20_D0_I3749624.html
Getötetes Ehepaar in Kettenkamp
Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Antragsschrift im Sicherungsverfahren
Nach intensiver Suche wurden die Leichen am 15.04.2008 in einer Erdgrube im Waldgebiet "Kettenkamper Sand" in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnhaus vergraben aufgefunden.
Da Ilse Dobelmann als sehr zuverlässig galt, am 25.02.2008 nicht zur Arbeit erschienen war, löste das Verschwinden der Eheleute schnelle polizeiliche Ermittlungen aus. Da der Sohn Torsten Dobelmann das Verschwinden der Eltern nicht erklären konnte, richtete sich ein Tatverdacht gegen ihn. Aufgrund der Spurenlage in der Wohnung erging am 26.02.2008 ein Haftbefehl des Amtsgerichtes Osnabrück. Dieser Haftbefehl wurde am 16.04.2008 in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Seit dem 18.04.2008 hält der Beschuldigte sich in der Ameos Klinik Osnabrück auf.
Der Beschuldigte hat die Tat bisher nicht eingestanden.
Während der vorläufigen Unterbringung ist der Beschuldigte psychiatrisch untersucht worden. In seinem umfassenden Gutachten hat der Sachverständige zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt und zu den Voraussetzungen einer eventuellen Unterbringung Stellung genommen. Danach kommt bei dem Beschuldigten eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie in Betracht. Möglicherweise hat er die Eltern in einem krankheitsbedingten Wahnzustand getötet.
Mit der Antragsschrift will die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB erreichen.
Das Landgericht Osnabrück hat noch keinen Hauptverhandlungstermin anberaumt.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
25.08.2008
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37305587_N37287533_L20_D0_I3749624.html
Bahnunfall am 10.01.2008 in Bissendorf/Linne doch fehlgeschlagener Mitnahmesuizid / Freispruch
Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags.
Ein Zug der Westfalenbahn stieß dort mit ca. 140 km/h auf einem Bahnübergang am Bahnkilometer 119,943 mit einem PKW Citroen zusammen, der trotz geschlossener Halbschranke auf die Gleise gefahren und dort stehen geblieben war. Bei dem Zusammenstoß wurde die 36 Jahre alte Fahrerin schwer verletzt. Ihr auf der Rückbank in einem Kindersitz angeschnallter 2 Jahre alter Sohn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Zugführer erlitt einen Schock. Der PKW wurde weit weg geschleudert und total zerstört, an dem Zug entstand erheblicher Sachschaden.
Zunächst waren die Ermittler der Polizei Melle und der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem Unfallereignis ausgegangen. Äußerungen der Mutter nach dem Unfall und die weiteren Ermittlungen ergaben dann aber den Verdacht, dass es sich hier um ein versuchtes Tötungsdelikt mit anschließenden fehlgeschlagenen Suizid gehandelt haben könnte. Die Mutter wollte offenbar wegen einer nicht überwundenen Trennung vom Kindsvater aus dem Leben scheiden und zuvor ihren Sohn töten.
Gegen die Angeschuldigte hat das Amtsgericht Osnabrück einen Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug allerdings zur Zeit ausgesetzt ist. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Osnabrück – Schwurgericht – erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
20.06.2008
Nachtrag vom 14.08.2008
Angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat am 13.August 2008 die angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Dieses Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin.
Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung war die Angeklagte aufgrund einer schweren Depression zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen. Eine Wiederholungsgefahr ist nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten nicht gegeben. Somit bestand auch für die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, eine Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen.
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C47935499_N37287533_L20_D0_I3749624
Kommentar Väternotruf:
Na das ist ja mal wieder ein dicker Hund. Eine Mutter versucht ihren Sohn zu töten und die Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück spricht die angeklagte Mutter wegen angeblicher Schuldunfähigkeit frei..
Auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird nicht veranlasst, weil eine Wiederholungsgefahr "nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten" angeblich nicht gegeben sein.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, heißt es bei Goethe. Eine Wiederholungsgefahr ist schon deshalb gegeben, weil die Mutter mit dem nächsten Partner, mit dem sie zusammenkommt, ein zweites Kind haben könnte. Trennt sich dann auch dieser Mann von ihr, besteht die Gefahr, dass die Mutter wieder in ein Auto einsteigt und sich samt Kind vom nächsten Zug überrollen lässt.
Man darf sicher sein, wäre der Täter ein Vater gewesen, er wäre sicher nicht so sanft behandelt worden.