Steuerliche Lebensbescheinigung
Es ist schon eigenartig, was sich die Bürokratie so alles ausdenkt, so z.B. eine sogenannte "steuerliche Lebensbescheinigung". Die wird einem unterhaltspflichtigen Elternteil abverlangt, wenn sich dieser den halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen will.
Die "Steuerliche Lebensbescheinigung" wird dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, auf Antrag von der Gemeinde am Hauptwohnsitz des Kindes ausgestellt. Durch die faktische steuerliche Streichung des Kinderfreibetrages ist es allerdings inzwischen fast egal, ob man einen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat oder nicht. Nur beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer kann man bei mittleren bis höheren Einkommen noch auf diese Weise ein wenig von seinen an die Staatskasse abzuführenden Lohnsteuern einsparen.
23.11.2001