Strafgesetzbuch


 

 

 

 

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fußnote

§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 - 1 BvL 25/77 -

 

 

 

§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 


 

 

Asozialität

Asozialität ist eine Zuschreibung für Verhaltensweisen von Individuen oder Gruppen, die von den gesellschaftlichen Normen abweichen.

Begriff

Der Begriff asozial ist als Gegenbegriff zu „sozial“ gebildet, wird jedoch oft im Sinne von „antisozial“ (= gemeinschaftsschädigend) verwendet. Beides sind Kunstworte, aus griech. „a-“ (deutsch „un-“) bzw. „anti-“ (deutsch „gegen-“) plus lat. „socialis“ (für „gemeinschaftlich“). „Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen. Der Begriff „asozial“ wird aber auch häufig auf Gruppen bezogen, die in ihren Verhaltensweisen von den geforderten gesellschaftlichen Normen (z. T. bewusst) abweichen. Im Nationalsozialismus und in der DDR haben die Machthaber den Begriff „asozial“ zum Rechtsbegriff gemacht und daraus die Verfolgung von unangepassten sozialen Gruppen juristisch abgeleitet. Zur Zeit des Nationalsozialismus konnten Menschen aufgrund ihnen vorgeworfener Asozialität in Konzentrationslagern interniert werden.

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DDR

In der DDR konnten Personen, die nach Ansicht der staatlichen Organe das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdeten, dass sie sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzogen oder der Prostitution nachgingen oder sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafften, nach § 249 StGB-DDR zu Bewährungsstrafen oder Arbeitserziehung oder Haft- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Zusätzlich konnte auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Asozialit%C3%A4t

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Auch das bundesdeutsche Strafrecht benutzt die Konstruktion der Asozialität. Als asozial und damit der Strafverfolgung würdig, gelten Männer und Frauen, die nach § 170 Strafgesetzbuch Verletzung der Unterhaltspflicht

" ...sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, "

 

Adolf Hitler hätte seine Freude an §170 Strafgesetzbuch. Kleiner Trost für die heute staatlich Verfolgten, dass die Strafverfolgung durch die Bundesrepublik Deutschland nur ins Gefängnis führt, nicht aber in einer der zahlreichen Konzentrationslager des Deutschen Reiches. 

 

 

 


 

 

 

Bild-Artikel vom 12.9.2007

Das ist die Quittung für sein wildes Lotterleben

1. Mutter fordert Alimente vom Waldmensch

((Foto-Untertitel: „Waldmensch Jürgen Wagner (43) alias Öff Öff zeigt die leeren Taschen seines Lendenschurzes: ‘Ich habe nichts!’“ und „Moni (23) mit Töchterchen Johanna (2). Sie lebt mittlerweile getrennt von Öff Öff in einem sozialen Plattenbau“))

Text:

Von Jürgen Helfricht

Löbau – Er liebt die Frauen und die Frauen lieben ihn! Zurzeit hat er sogar gleich zwei Geliebte. Der Waldmensch Jürgen Wagner (43) alias „Öff Öff“ genießt das Leben in vollen Zügen.

Damit könnte es nun vorbei sein. Über dem malerischen Skalatal bei Löbau, wo Öff Öff in einer Jurte ohne Geld, Strom und TV haust, liegt ein düsterer Schatten. Denn nun fordert die erste seiner Ex-Frauen Alimente für ein Kind.

Es geht um Tochter Johanna (2), die Öff Öff 2004 mit der damaligen Bautzener Gymnasiastin Monika (23) im Lausitz-Wald zeugte. Anfang Januar 2007 war sie aus Erdloch und Jurte geflüchtet – und lebt jetz in einer Sozialwohnung nahe Kassel.

„Moni fordert 196 Euro Unterhalt von mir“, klagt der Waldmensch. „Monatlich! Ich bezahle gern mit Ameisen, Schnecken, Kellerasseln, Falläpfeln und Kräutern. Aber Geld gibt’s keins – ich habe einfach nichts!“

All das interessiert die Behörden nicht.

„In so einem Fall muss nach § 170 StGB die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Unterhaltspflichtverletzung geprüft werden“, sagt ein Sprecher der Kreisverwaltung.

*Im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Gefängnis.

*Oder der Waldmensch wird zum Arbeiten gezwungen (z.B. im Rahmen einer ABM-Maßnahme).

Der sonst so milde, freundliche Öff Öff ist jetzt richtig zornig: „Monika ist die schlimmste Enttäuschung meines Lebens. Sie hat all unsere Ideale verraten. Drei Jahre lebten wir friedlich im Wald. Wir haben uns beide geschworen, lieber zu sterben, als die Natur zu verlassen oder uns zu verklagen. Jetzt ist es doch passiert!“

Sein Töchterchen Johanna würde er aber am liebsten bei sich haben. „Sie soll bei mir in der Natur aufwachsen. In so einer Plattenbauwohnung, das muss doch schrecklich für die Kleine sein.“

Aber Monika weigert sich strikt, in den Wald zurückzukehren. Sie hat die Nase voll von Öff Öff und seiner freien Liebe!

 

 

http://dieschenker.wordpress.com/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

So sind sie, die traurigen Beamten in der Kreisverwaltung des Landkreis Löbau-Zittau. Lebt ein Mensch wie Waldmensch Jürgen Wagner mal nicht so ein spießiges Leben wie die traurige Beamtenschaft im Landkreis Löbau-Zittau, dann heißt es gleich Einleitung eines Strafverfahrens wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung. Dabei ist der Vater ja durchaus bereit, sein Kind mit Naturalunterhalt zu versorgen. Soll doch das Jugendamt einmal im Monat diese Naturalien im Wald abholen und nach Kassel bringen, statt in alter DDR-Attitüde mit dem Strafrecht herumzufuchteln.

 

 

 

 

 

 


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