Unrecht


 

 

 

"Einen Schlussstrich unter das begangene Unrecht kann und wird es nicht geben."

Kulturstaatsminister Bernd Neumann, 09.01.2013

"Kulturstaatsminister Bernd Neumann legte den Bericht heute dem Bundeskabinett vor. Es bleibe auch mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, sich mit der SED-Diktatur und ihren Folgen auseinanderzusetzen, erklärte Neumann."

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-09-bericht-aufarbeitung-sed-diktatur.html

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Was für die SED gilt, dass sollte auch für das Familienunrecht der Bundesrepublik Deutschland gelten, unter dessen Deckmantel von Staats wegen und mit Billigung durch den Deutschen Bundestag und das Bundesverfassungsgericht schwere Menschenrechtsverletzungen praktiziert wurden und mit dem seit 1949 bis heute Millionen Eltern, insbesondere aber nichtverheiratete Väter und ihrer Kinder entrechtet und voneinander getrennt wurden.

Schadensersatzforderungen und eine Entschuldigung bei den Opfern des Unrechts sind bis heute durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland oder den Deutschen Bundestag nicht geleistet worden. 

 

 


 

 

"Die Geschichte wird einmal ein vernichtendes Urteil nicht nur über diejenigen fällen, die Unrecht getan haben, sondern auch über die, die dem Unrecht stillschweigend zusahen."

Rudolf Breitscheid, Reichtagsabgeordneter, * 02. November 1874, †24. August 1944 im KZ Buchenwald

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun, das wird die stillschweigenden Zuschauer wohl kaum gekümmert haben, dass die Geschichte "einmal ein vernichtendes Urteil" über sie fällt, denn die passiven Täter schauten weder auf die Tat, die sie hätten sehen können, noch auf das Urteil der Geschichte. Statt dessen genießen sie ihre Rente, die die Generation der Kinder im sogenannten Generationenvertrag für sie erarbeiten, gießen die Blumen, harken den Gehweg, singen fromme Lieder in der Christengemeinschaft und wählen CDU oder eine der anderen im Bundestag vertretenen staatstragenden Parteien, die seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland systematisch das Menschenrecht nichtverheirateter Väter auf  Sicherung und Entwicklung der Beziehung zu ihren Kinder gebrochen haben.

Doch einest Tages wird vielleicht ein Wunder geschehen und die dann amtierende Bundesregierung entschuldigt sich bei Hunderttausenden staatlich geschädigten Vätern für das ihnen zugefügte staatliche Unrecht. Auch wenn man das den Väern geschehene  Unrecht und Leid nicht mit Geld aufwiegen kann, ein BRD-Justiz Unrechtsbereinigungsgesetz (BRD-UnBerG) ist ein notwendiger Schritt der rechtlichen Rehabilitierung.

 

 

 


 

 

Das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG).

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Betroffene, die Opfer rechtswidriger strafrechtlicher Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 wurden und denen durch Freiheitsentziehung Nachteile entstanden sind, haben Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatwidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG).

Auf Antrag wird die Entscheidung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben, soweit sie mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil sie der politischen Verfolgung gedient hat oder die angeordneten Strafmassnahmen in grobem Missverständnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen.

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

Betroffene, die Opfer rechtswidriger hoheitlicher Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 wurden und denen hierdurch Nachteile entstanden sind, haben Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung nach dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG).

Auf Antrag wird die rechtswidrige Verwaltungsentscheidung aufgehoben, soweit sie mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist und ihre Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken.

 

 


 

 

"Die Justiz im Dritten Reich"

Peter Müller-Engelmann

Rechtspfleger am Oberlandesgericht

in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 75-82

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Ein sehr guter Aufsatz zur Rolle der deutschen Justiz und ihrer Beteiligung an Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur und zum weitestgehend ungebrochenen Verhältnis weiter Teile der (west)deutschen Justiz nach Kriegsende zur eigenen Verantwortung für die begangenen Verbrechen.

 

 

 


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