Urheberrecht
NS-Forschung: Senator mit Nazivergangenheit soll vergessen werden
Landgericht Hamburg entscheidet im Sinne der Enkelin eines Hamburger Senators
mit NS-Vergangenheit
Guido Sprügel 06.04.2023
Ende vergangener Woche trudelte das Urteil ein. Das Landgericht Hamburg hat in
der Sache des ehemaligen Juristen und Protagonisten der NS-Regierung in Hamburg
Oscar Toepffer eine Entscheidung getroffen. Seine Enkelin hatte vor mehr als
zwei Jahren gegen die Darstellung ihres Großvaters in dem Band »Täterprofile –
die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz« geklagt. Sie
sah die »postmortalen Persönlichkeitsrechte« verletzt und argumentierte, dass
die abgedruckten Zitate aus Briefwechseln Toepffers mit seiner Frau
»urheberrechtlich geschützt seien«.
Toepffer war während der NS-Zeit in Hamburg Leiter des Staatsamtes, Mitglied des
Senats und kurzzeitig sogar Schulsenator. Für die Klägerin Christel S. kein
Grund, ihn in einem Band mit dem Titel »Täterprofile« zu porträtieren. Der Titel
sei »reißerisch«, ihr Opa werde so »in eine Reihe mit Tätern in der NS-Zeit
gestellt«. Sie klagte auf Unterlassung und forderte zunächst die Streichung des
Namens ihres Großvaters aus der Publikation.
Auf Vergleiche, die das Gericht den Streitparteien zweimal anbot, wollten der
Autor des Bandes, Hans Peter de Lorent, aber auch die Landeszentrale für
politische Bildung und der Hamburger Schulsenator Thies Rabe (SPD) nicht
eingehen. Konkret hätte dies bedeutet, dass alle Zitate Toepffers in der Ausgabe
geschwärzt werden müssten. Dies lehnten die Beklagten ab und warteten auf das
Urteil des Landgerichts. Dies hat nun entschieden, dass es bei einer
Strafandrohung von 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten den
Beklagten untersagt ist, wesentliche Zitate Toepffers aus dem Briefwechsel mit
seiner Frau weiterhin wiederzugeben. Diese Zitate seien urheberrechtlich
geschützt. »Bedauerlich ist, dass nach Urteil des Landgerichts etwa die Hälfte
der Zitate aus den Korrespondenzen gestrichen werden müssen«, erklärt Hans Peter
de Lorent, der sich schon Jahrzehnte mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit
im Hamburger Schulwesen beschäftigt, gegenüber »nd«. Ihn habe insbesondere die
Rechtsauffassung des Gerichts irritiert, dass auch Enkel von betroffenen
Personen auf dieses Urheberrecht klagen können.
Für die historische Forschung wirft dies Fragen auf. Sie würde deutlich
erschwert, wenn Angehörige bis ins dritte Glied um Erlaubnis gefragt werden
müssten. Nicht durchsetzen konnte sich die Klägerin mit den Versuchen, ihren Opa
gänzlich aus der Öffentlichkeit fernzuhalten. Die Nennung des Namens sei keine
»Verletzung seines postmortalen Persönlichkeitsrechts«, ein »Recht auf
Vergessen« diene dazu, »eine Chance zum Neubeginn zu gewähren. Damit greift es
nicht zugunsten von Verstorbenen.« Weiterhin dürfte Toepffer als
Verantwortlicher im NS-Staat bezeichnet werden. Auch wenn er selbst nicht aktiv
an Gräueltaten beteiligt gewesen sei, so sei er doch ein Täter.
Obwohl "Zensurheberrecht" zugunsten des Staates möglich
EuGH billigt Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere
von Pia Lorenz
29.07.2019
Akten unter Verschluss
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das
Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit
nicht doch überwiegt.
Kann der Staat unter Berufung auf das Urheberrecht der Presse die
Veröffentlichung brisanter Dokumente untersagen? Um diese Frage, im Internet
gern verschlagwortet unter dem Hashtag "Zensurheberrecht", geht es seit dem Jahr
2013 an Gerichten durch alle deutschen Instanzen; und mittlerweile bis nach
Luxemburg.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte sich im vergangenen
Oktober in seltener Eindeutigkeit positioniert. Er hielt es nicht für rechtlich
zulässig, dass die Bundesrepublik Deutschland der Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung (WAZ) unter Berufung auf ihr Urheberrecht untersagen wollte,
militärische Berichte über die Lage in Afghanistan zu veröffentlichen.
Die Richter am EuGH haben sich dem am Montag nicht angeschlossen. Sie urteilten
weniger eindeutig und fordern eine Abwägung im Einzelfall. Auch ein Staat könne
sich auf den Urheberrechtsschutz an Dokumenten berufen. Allerdings muss, so der
EuGH, das nationale Gericht prüfen, ob ein solcher Urheberrechtsschutz an einem
militärischen Lagebericht überhaupt besteht. Und auch wenn das der Fall ist,
kann die Presse sich ihrerseits auf Ausnahmen und Beschränkungen der
Urheberrechtsrichtlinie berufen; in diesem Fall auf die Berichterstattung über
Tagesereignisse, die von großem öffentlichem Interesse sind (EuGH, Urt. v.
29.07.2019, Az. C-469/17).
...
Restriktive Auslegung des Urheberrechtes zugunsten erwünschter staatlcher Geheimhaltung
"Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..."
27.04.2017
https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat
Dr. Martin Koepsel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab 14.06.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.06.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. 27.04.2017: "Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..." - https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat