Väternotruf informiert zum Thema

Österreich


 

  

 

Oberlandesgericht Wien

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bregenz

überregionale Beratung

http://familienberatung-bregenz.at

 

 

Familienberatung Innsbruck

überregionale Beratung

http://familienberatung-innsbruck.at

 

 

Familienberatung Klagenfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-klagenfurt.at

 

 

 

Rechtsanwälte 

 

Mag. Georg Thalhammer

Rechtsanwalt

Mölker Bastei 10/5

A – 1010 Wien

Telefon: +43 1 512 04 13

Telefax: +43 1 533 74 55

http://www.vaeternotruf.at

http://muetternotruf.at

http://www.rechtsanwalt-thalhammer.at/pages/impressum.php

 

 

 

Gar nicht so dumm, der Georg Thalhammer aus Österreich. Väternotruf und Mütternotruf im Doppelpack. 

05.02.2012

 

 


 

 

 

Gerichtsorganisation in Österreich

Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden derzeit von 141 Bezirksgerichten, 20 Landesgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof, die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege von 17 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen.

http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a91f9c3962d0.de.html

 

 

Bezirksgerichte

Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz)

Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz)

 

Bezirksgericht Amstetten Preinsbacherstraße 13 J

http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a90cd69e61e8.de.html?dst=030

 

Bezirksgericht Baden Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6 Ja 040

Bezirksgericht Bad Ischl Wirerstraße 12 Ja 420

Bezirksgericht Bad Radkersburg Langgasse 43 Ja 663

Bezirksgericht Bezau Platz 39 Ja 910

Bezirksgericht Bleiburg Kumeschgasse 18 Ja 760

Bezirksgericht Bludenz Sparkassenplatz 4 Ja 900

Bezirksgericht Braunau am Inn Stadtplatz 1 Ja 400

Bezirksgericht Bregenz Bergmannstraße 1 Ja 911

Bezirksgericht Bruck an der Leitha Wiener Gasse 3 Ja 050

Bezirksgericht Bruck an der Mur An der Postwiese 8 Ja 600

Bezirksgericht Deutschlandsberg Hauptplatz 18 Nein 610

Bezirksgericht Döbling Obersteinergasse 20-22 Ja 015

Bezirksgericht Donaustadt Dr.Adolf-Schärf-Pl. 3 Ja 027

Bezirksgericht Dornbirn Kapuzinergasse 12 Ja 920

Bezirksgericht Ebreichsdorf Hauptplatz 13 Ja 041

Bezirksgericht Eferding Stadtplatz 31 Ja 450

Bezirksgericht Eisenkappel Hauptplatz 75 - 76 Nein 762

Bezirksgericht Eisenstadt Wiener Straße 9 Ja 300

Bezirksgericht Enns Gendarmerieplatz 3 Ja 451

Bezirksgericht Favoriten Angeligasse 35 Ja 011

Bezirksgericht Feldbach Ringstraße 29 Ja 620

Bezirksgericht Feldkirch Churerstraße 13 Ja 921

Bezirksgericht Feldkirchen Foregger Platz 1 Nein 723

Bezirksgericht Ferlach Loiblstraße 6 Ja 720

Bezirksgericht Floridsdorf Gerichtsgasse 6 Ja 016

Bezirksgericht Frankenmarkt Hauptstraße 85 Ja 500

Bezirksgericht Freistadt Hauptplatz 21 Ja 410

Bezirksgericht Frohnleiten Hauptplatz 9 Ja 630

Bezirksgericht Fünfhaus Gasgasse 1-7 Ja 013 - http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a90cd69e61e8.de.html?dst=013

Bezirksgericht für Handelssachen Wien Marxergasse 1A Ja 008

Bezirksgericht Fürstenfeld Schillerstraße 9 Ja 622

Bezirksgericht Gänserndorf Volksbank-Platz 3 Ja 060

Bezirksgericht Gleisdorf Grazer Straße 1 Ja 681

Bezirksgericht Gloggnitz Hoffeldstraße 6 Ja 231

Bezirksgericht Gmunden Marktplatz 10 Ja 421

Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich Schremser Str. 9 Ja 070

Bezirksgericht Graz-Ost Radetzkystraße 27 Ja 631

Bezirksgericht Graz-West Grieskai 88 Ja 641

Richterin Reisinger - Familiengericht (ab , ..., 2012)

Bezirksgericht Grieskirchen Stadtplatz 1 Nein 440

Bezirksgericht Güssing Grabenstraße 2 Ja 310

Bezirksgericht Haag Höllriglstraße 7 Ja 031

Bezirksgericht Hall (in Tirol) Schulgasse 6 Ja 810

Bezirksgericht Hallein Schwarzstraße 4 Ja 562

Bezirksgericht Hartberg Grünfeldgasse 9 Ja 640

Magister Sabine Pfingstl - Richterin am Bezirksgericht Hartberg (ab , ..., 2011)

Bezirksgericht Hermagor 10. Oktober Straße 6 Nein 750

Bezirksgericht Hernals Kalvarienberggasse 31 Ja 014

Bezirksgericht Hietzing Hietzinger Kai 1 - 3, Stg. 3 Ja 012

Bezirksgericht Hollabrunn Winiwarterstraße 2 Ja 090

Bezirksgericht Horn Kirchenplatz 3 Ja 100

Bezirksgericht Imst Rathausstraße Nr. 14 Ja 800

Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxergasse 1a Ja 001

Bezirksgericht Innsbruck Museumstraße 34 Ja 811

Bezirksgericht Irdning Aignerstraße 23 Ja 673

Bezirksgericht Jennersdorf Hauptstraße 51 Ja 311

Bezirksgericht Josefstadt Florianigasse 8 Ja 028

Bezirksgericht Judenburg Herrengasse 11 Ja 650

Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems Bambergstraße 46 Ja 491

Bezirksgericht Kitzbühel Wagnerstraße 17 Ja 821

Bezirksgericht Klagenfurt Feldkirchner Straße 6 Ja 721

Bezirksgericht Klosterneuburg Tauchnergasse 3 Ja 017

Bezirksgericht Knittelfeld Marktgasse 22 Ja 651

Bezirksgericht Korneuburg Hauptplatz 18 Ja 110

Bezirksgericht Krems an der Donau Josef Wichner-Straße 2 Ja 121

Bezirksgericht Kufstein Georg Pirmoser-Straße 10 Ja 830

Bezirksgericht Laa an der Thaya Stadtplatz 22 Ja 130

Bezirksgericht Lambach Bahnhofstraße 1 Nein 511

Bezirksgericht Landeck Herzog-Friedrich-Straße 21 Ja 840

Bezirksgericht Leibnitz Kadagasse 8 Ja 660

Bezirksgericht Leoben Dr. Hanns Groß-Straße 7 Ja 603

Bezirksgericht Leonfelden Linzer Straße 26 Ja 454

Bezirksgericht Leopoldstadt Taborstraße 90 - 92 Ja 082

Bezirksgericht Lienz Hauptplatz 5 Ja 850

Bezirksgericht Liesing Haeckelstraße 8 Ja 018

Bezirksgericht Liezen Ausseerstraße 34 Ja 671

Bezirksgericht Lilienfeld Babenbergerstraße 18 Nein 193

Bezirksgericht Linz Museumstr. 10 (Eing.: Fadingerstr.2) Ja 452

Bezirksgericht Mattersburg Gustav-Degen-Gasse 13 Ja 301

Bezirksgericht Mattighofen Stadtplatz 13 Ja 401

Bezirksgericht Mauthausen Marktstraße 2 Nein 431

Bezirksgericht Meidling Schönbrunner Straße 222-228/3/5.OG Ja 081

Bezirksgericht Melk Bahnhofplatz 4 Nein 141

Bezirksgericht Mistelbach Hauptplatz 2 Ja 150

Bezirksgericht Mödling Wiener Straße 4 - 6 Ja 161

Bezirksgericht Mondsee Franz-Kreutzbergerstraße 6 Ja 501

Bezirksgericht Montafon Gerichtsweg 3 Ja 901

Bezirksgericht Murau Schillerplatz 9 Ja 652

Bezirksgericht Mürzzuschlag Grazer Straße 3 Nein 605

Bezirksgericht Neulengbach Hauptplatz 2 Ja 197

Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg Hauptstraße 16 Ja 563

Bezirksgericht Neunkirchen Triester Straße 16 Ja 233

Bezirksgericht Neusiedl am See Untere Hauptstraße 57 Ja 320

Bezirksgericht Oberndorf Salzburger Straße 76 Ja 564

Bezirksgericht Oberpullendorf Hauptstraße 7 Ja 330

Bezirksgericht Oberwart Hauptplatz 12 Ja 340

Bezirksgericht Perg Dr. Schoberstraße 24 Ja 432

Bezirksgericht Peuerbach Rathausplatz 2 Nein 442

Bezirksgericht Pregarten Tragweiner Straße 29 Ja 411

Bezirksgericht Purkersdorf Hauptplatz 6 Ja 019

Bezirksgericht Rattenberg Hassauerstraße 76 - 77 Ja 831

Bezirksgericht Reutte Obermarkt 2 Ja 860

Bezirksgericht Ried im Innkreis Bahnhofstraße 56 Ja 461

Bezirksgericht Rohrbach Haslacher Straße 2 Ja 473

Bezirksgericht Saalfelden Bahnhofstraße 3 Ja 571

Bezirksgericht Salzburg Rudolfsplatz 3, Postfach 521 Nein 565

Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau Eurofunkstraße 2 Ja 551

Bezirksgericht Sankt Veit an der Glan Gerichtsstraße 9 Ja 740

Bezirksgericht Schärding Gerichtsplatz 1 Nein 482

Bezirksgericht Scheibbs Rathausplatz 5 Ja 220

Bezirksgericht Schladming Hauptplatz 18 Ja 676

Bezirksgericht Schwaz Ludwig-Penz-Straße 13 Ja 870

Bezirksgericht Schwechat Schloßstraße 7 Ja 052

Bezirksgericht Silz Tiroler Straße 82 Ja 801

Bezirksgericht Spittal an der Drau Schillerstraße 1 Ja 730

Bezirksgericht St. Pölten Schießstattring 6 Ja 192

Bezirksgericht Stainz Hauptplatz 11 Ja 612

Bezirksgericht Steyr Spitalskystraße 1 Ja 492

Bezirksgericht Stockerau Theresia Pampichler-Straße 23 Nein 111

Bezirksgericht Tamsweg Gartengasse 1 Ja 580

Bezirksgericht Telfs Untermarktstraße 12 Ja 813

Bezirksgericht Thalgau Wartenfelserstraße 7 Ja 566

Bezirksgericht Traun Johann Roithner Straße 8 Ja 453

Bezirksgericht Tulln Albrechtsgasse 10 Ja 201

Bezirksgericht Urfahr-Umgebung Ferihumerstraße 1 Ja 456

Bezirksgericht Villach Peraustraße 25 Ja 752

Bezirksgericht Vöcklabruck Ferdinand Öttl-Straße 12 Ja 503

Bezirksgericht Voitsberg Dr. Christian Niederdorfer-Str. 1 Ja 633

Bezirksgericht Völkermarkt Seenstraße 1 Ja 761

Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya Raiffeisenpromenade 2/1 Nein 211

Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs Ybbstorgasse 2 Ja 033

Bezirksgericht Weiz Radmannsdorfgasse 22 Ja 682

Bezirksgericht Wels Maria-Theresia-Str. 8 Ja 512

Bezirksgericht Weyer Marktplatz 3 Ja 493

Bezirksgericht Wiener Neustadt Maria-Theresien-Ring 3b Ja 234

Bezirksgericht Windischgarsten Gerichtsgasse 1 Nein 494

Bezirksgericht Wolfsberg Lavantkai 1 Nein 770

Bezirksgericht Ybbs Hauptplatz 1 Ja 144

Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 Ja 573

Bezirksgericht Zell am Ziller Unterdorf 1 Ja 871

Bezirksgericht Zistersdorf Hauptstraße 12 Ja 061

Bezirksgericht Zwettl Weitraer Straße 17 Ja 243

 

 

 

Bezirksgericht Kufstein

 

Bezirksgericht Schwechat

 

 

Familienrichter in Österreich

Frau Dr. Wibmer-Stern - Richterin am Bezirksgericht Kufstein (ab , ..., 2011)

 

 

 

Empfehlenswerte Anwälte in Österreich zum Bereich Familienrecht:

 

Christian Fischer

A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,

Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,

E-Mail: fischer@tews.at

 Internet: http://www.tews.at

 

 

Dr. Günter Tews

A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,

Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,

E-Mail: tews@tews.at

Internet: http://www.tews.at

 


 

 

 

Gutachter

 

(ohne Wertung ihrer Kompetenz)

 

 

Dr. Elmar Köppl

PSYCHOTHERAPEUT ( I .P. ECP)

DOMPLATZ 7

6020 INNSBRUCK

Beauftragung am Bezirksgericht Kufstein

 

 

 

 

Dr. Eva Mückstein

Klinische u. Gesundheitspsychologin – Psychotherapeutin – Supervisorin

Allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige

A-2540 Bad Vöslau 

Vizepräsidentin Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

tätig gewesen für Bezirksgericht Baden 

 

www.psyweb.at/institut-mueckstein

 

Jahr: 2003, 2004, 2005

 

 

Kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden. Aber was nicht ist, kann ja eines Tages vielleicht noch was werden.

 

 

Politik+Verwaltung / Wahlen / Landtagswahl 2003 / Parteien und Kandidaten

 

Kandidaten GRÜNE

ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNÖ KPÖ CWG

Landesliste

 

Wahlkreislisten:

Amstetten

Baden

Bruck an der Leitha

Gänserndorf

Gmünd

Hollabrunn

Horn

Korneuburg

Krems an der Donau

Lilienfeld

Melk

Mistelbach

Mödling

Neunkirchen

St. Pölten

Scheibbs

Tulln

Waidhofen an der Thaya

Wien-Umgebung

Wiener Neustadt

Zwettl

 

...

Vorzugsstimmen GRÜNE

Wahlkreisliste 02/Baden

Nr. Name Stimmen

 

1 KRISMER Dr. Helga 437

2 BROSZ Dieter 84

3 MÜCKSTEIN Dr. Eva 116

4 FÖRST Mag. Herbert 333

5 KINZER Andrea 41

6 SCHAUDERER Gerald 38

7 WOSKA-NIMMERVOLL Mag. Eva 65

8 DIALLO Ibrahima 50

9 MELCHIOR Maria-Theresia 49

10 PARRER Ing. Andreas 22

11 AJOUDAN-GAREKANI Ulrika 10

12 ZAUN Fritz 53

13 LANG Birgit41

14 BENESCH Emil 30

15 LATH Marion 13

---------

1.382

 

...

 

Kontaktperson: Ing. Joachim Weninger post.ivw2@noel.gv.at

(letzte Änderung am 23.04.2003)

 

http://www.noe.gv.at/service/Politik/Wahlen/L20031/main3k4.htm#WK02

 

 

 

 

Dr. Egon Bachler

 

 

Dr. Phil. Gerald Horn

Psychologe 

Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Kinder- und Jugendpsychologie

8940 Weißenbach b. Liezen 291

 

 

 

siehe hierzu auch:

www.edikte.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste/.nsf

 

 

 

 

Mag. Dr. rer. nat. Sandra Szynkariuk-Stöckl

Klinische- & Gesundheitspsychologin (BÖP)

Kinder-, Jugendlichen- & Familienpsychologin (BÖP)

Hypnosystemische Beratung & Behandlung

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie

1160 Wien

Haberlgasse 35/5/21

 

 


 

 

Kindergefühle - auch Kinder haben Rechte

eingetragener Verein

Angerstraße 31

5071 Wals-Siezenheim

Österreich

 

Landesleiter: Richard Maier

Tel.: 0720/505440

Fax: 0720/505440-9

E-Mail: office@kindergefuehle.at

Internet: http://kindergefuehle.at/index.php

 

 

 


 

 

"Der Kinderbeistand in Österreich"

Reinhard Prenzlow

ZKJ 09/2012, S. 17-20

 

Aufsatz zum Download unter

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/zkj.html

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/FamSoz-Portal/Dokumente/Leseprobe_ZKJ_01-13.pdf

 

 


 

 

 

Streit um Obsorge: Mutter oder Vater?

10.03.2012 | 17:53 | von Veronika Schmidt (Die Presse)

Brigitte Seifert untersucht, wie man Eltern-Kind-Beziehungen sachlich beurteilen kann. Dies ist wesentlich für Gutachten in Scheidungs- oder Krisenfällen.

Es ist nicht wichtig, ob ein Kind ein schönes Kinderzimmer hat, sondern, wie die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung ist“, sagt Brigitte Seifert. Die Vorarlbergerin arbeitet am Institut für Forensisch-Psychologische Begutachtung (IFPB) in St.Gallen in der Schweiz: Hier werden unter anderem Gutachten zu Fragen des Kindeswohls, zum Beispiel bei Trennung und Scheidung von Eltern, oder im Rahmen des Kindesschutzes erstellt.

Das sind extreme Konflikt- und Stresssituationen“, sagt Seifert. Und daher gibt es auch wenig empirische Forschung, nach welchen Kriterien Sachverständige vorgehen sollten.“ Schließlich müssen die Eltern freiwillig zustimmen, dass sie an einer Studie teilnehmen und bei einer Scheidung bzw. wenn einem wegen psychischer Krankheit eventuell das Kind weggenommen wird, hat man wahrlich andere Sorgen. Familienrechtliche Gutachten haben sehr weitreichende Folgen. Die Empfehlung des Sachverständigen ist meist Grundlage, wie der Richter entscheidet“, sagt Seifert.

Doch wie soll man ohne festgeschriebene Standards die Eltern-Kind-Beziehung beurteilen? Daher setzt Seifert in ihrer Dissertation (Uni Innsbruck, Psychologie, Betreuer Cord Benecke) einen ersten Schritt zur empirischen Forschung bei der Beurteilung von Obsorgezuteilungen. Bisher werden Diskussionen wie zum Beispiel die Frage Gehört das Kind zu seiner Mutter?“ zu emotional geführt. Die Analyse von 44 Elternpaaren und ihren Kindern (bei gerichtlich beantragten kinderpsychologischen Gutachten) zeigte, dass meist traditionelle Rollenmuster die Empfehlung beeinflussten. Bei Müttern, die sich nicht mütterlich“ um das Kind kümmern, wird das Kind eher dem Vater zugesprochen. Bei Vätern, die nicht durchgreifend auftreten, wird das Kind eher der Mutter zugesprochen.

Auch die Diskrepanz in der Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Betroffenen und dem Gutachter spielt eine Rolle: Sieht eine Mutter ihre Beziehung zum Kind ganz anders als die Gutachterin, wird das Kind öfter dem Vater zugesprochen. Der Willen des Kindes jedoch kann oft nicht direkt ins Urteil einfließen, da selten klar ist, ob das Kind nur der Mutter oder dem Vater gegenüber loyal sein will oder wirklich seinen Wunsch äußert, wo es hinwill. In den analysierten Fällen wurde jedenfalls dem Wunsch des Kindes öfter entsprochen, wenn es zur Mutter wollte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2012)

http://diepresse.com/home/science/dissertation/739170/Streit-um-Obsorge_Mutter-oder-Vater

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ziemlicher Unsinn das ganze, zu schauen welcher von beiden Elternteilen entsorgt wird, statt zu schauen, wie der Elternkonflikt im Interesse des Kindes befriedet werden kann. Kriegslogik kontra Friedenslogik. Da wird einem schon vom Lesen ganz schlecht.

 

 

 

 

Heinisch-Hosek will Väterpflichten per Vertrag

Frauenministerin Heinisch-Hosek kann sich bei der von der ÖVP propagierten gemeinsamen Obsorge für Kinder unverheirateter Eltern ein Einlenken vorstellen - allerdings nur, wenn durch einen "Partnerschaftsvertrag" auch Verpflichtungen für die ledigen Väter festgeschrieben werden. Dies als "Ehe light" zu bezeichnen, lehnte sie im Interview mit der "Presse" ab.

Sie forderte ein "umfassendes neues Familienrecht" und kritisierte den Koalitionspartner: "Alles ist die Ehe, vor allem für die ÖVP. Und nichts ist die Lebenspartnerschaft. So lange die Mutter aber keinerlei Rechte gegenüber dem ledigen Vater hat, ist es auch gut, dass die Mutter die alleinige Obsorge hat."

Geht es nach der Ministerin, sollte man künftig beim Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Darin will sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand - etwa im Krankheitsfall - sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse schaffen. Außerdem soll festgelegt werden, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden sollen oder nicht. "Wer das vereinbart, soll in aufrechter Partnerschaft wie Ehepaare eine automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen", so Heinisch-Hosek.

Zur von der ÖVP verlangten Automatik nach Scheidungen zeigte sich Heinisch-Hosek weiter skeptisch. Es gebe Gründe, warum sich die Hälfte der geschiedenen Eltern gegen eine gemeinsame Obsorge entscheide. Die Frauenministerin sprach sich erneut für eine Abkühlphase aus: "Ein Jahr soll ein Elternteil im Streitfall die alleinige Obsorge bekommen und erst dann soll erneut darüber entschieden werden."

Justizministerin Bandion-Ortner drückt in dieser Sache weiter aufs Tempo. "Ich hätte noch heuer gerne einen brauchbaren Entwurf zum Thema Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung", sagte sie den "Salzburger Nachrichten". "Man sollte von einem natürlichen Zustand der gemeinsamen Obsorge ausgehen", so die Justizministerin. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sei, sollte man die Obsorge einem Elternteil entziehen.

 

http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Familie-Kinder-SPOe-Heinisch-Hosek;art385,442692

 

 


 

 

Streit ums Kind: Wie gut sind Gutachten?

03.12.2008 | 18:30 | ANDREAS WETZ (Die Presse)

Jährlich urteilen 12.000 Gutachten darüber, ob die Kinder nach der Scheidung beim Vater oder bei der Mutter bleiben. Der exemplarische Fall einer Wiener Mutter eröffnet die Debatte über die Qualität dieser Expertisen.

Wenn sich Vater und Mutter trennen, folgt meistens der Streit um das Kind. 5000 Fälle jährlich landen vor Gericht. Zur Entscheidungsfindung holen Österreichs Richter – ebenfalls jährlich – 12.000 Gutachten bei Sachverständigen ein. Damit verknüpft sind die Schicksale von 10.000 Müttern und Vätern sowie 5300 Kindern. Ein von der „Presse“ aufgezeichneter Fall zeigt, warum immer mehr Betroffene und Experten eine ernste Diskussion über die Qualität der Gutachten fordern. Die Vorwürfe reichen von mangelnder Wissenschaftlichkeit bis zu strafrechtlichen Sachverhalten.

Eva Schneider (*) und ihr Mann haben sich getrennt. Weil man sich über das Sorgerecht für die zwei minderjährigen Kinder nicht einigen konnte, ging der Fall an das Bezirksgericht Korneuburg, das dem Vater am 13. Oktober die alleinige Obsorge übertrug. Der Richter stützte sich bei seiner Entscheidung „insbesondere“ (wie es in der Begründung heißt) auf ein 51 Seiten starkes Gutachten der Psychologin Gabriele Fürst-Pfeifer. Sie attestierte der unter Multipler Sklerose leidenden Mutter eine „nicht hinreichend gegebene Erziehungstüchtigkeit“. Gleichzeitig bewilligte der Amtsarzt der 41-Jährigen den Führerschein. Dennoch kommt die Gutachterin zur Erkenntnis: Ein Intelligenztest mit der Magistra der Philosophie habe im Teilbereich des seriell-sozialen Denkens eine Leistungsfähigkeit ergeben, die mit der eines „Volksschulkindes der 1. bzw. 2. Klasse“ vergleichbar sei (siehe Faksimile).

„Gravierende Diskriminierung“

Für Germain Weber, Dekan der psychologischen Fakultät der Uni Wien, ist das Gutachten eine „bodenlose Frechheit“, weshalb er für das Rekursverfahren auch eine schriftliche, von Schneider erbetene Stellungnahme abgegeben hat. Weber kritisiert, dass die Gutachterin mehrere Jahrzehnte alte Methoden angewendet, umgekehrt jedoch Methoden unbeachtet gelassen habe, die eigens zur Beurteilung von Menschen mit Multipler Sklerose entwickelt worden seien. So seien „Pseudobefunde“ entstanden, die „systematisch zum Nachteil der Klientin ausgelegt werden“. Für Weber ein klarer Fall von „gravierender Diskriminierung“, der den Berufskodex „nachweislich substanziell verletzt“. Abschließend empfiehlt der Dekan, „das gegenständliche Gutachten auf berufsrechtliche Konsequenzen überprüfen zu lassen“.

Die Angegriffene, Fürst-Pfeifer, weist die Kritik zurück. Wenngleich sie wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nichts zu den Details über die begutachtete Person sagen könne, herrsche für Sachverständige das Prinzip der Methodenfreiheit. „Das (eingesetzte; Anm. d. Red.) Testverfahren wurde 1945 entwickelt und 1956 vorgestellt. Es unterliegt seither ständigen Weiterentwicklungen, sodass es, in der aktuellen Entwicklungsstufe angewendet, eine probate Testmethode darstellt.“

Doch Schneiders Kritik greift weiter, könnte nach Meinung ihres Anwalts Andreas Peyrer-Heimstätt sogar strafrechtlich relevant sein. Auf Seite 16 des Gutachtens berichtet Fürst-Pfeifer von einem Telefonat mit dem Psychiater und Neurologen Anton Freunschlag, der ihr erzählt haben soll, dass Eva Schneider unter einem „gewaltigen Psychosyndrom“ leide. Freunschlag bestreitet die Aussage auf „Presse“-Anfrage und verweist im Gegenzug auf sein schriftliches Gutachten über Schneider. Diagnose: „mild ausgeprägtes organisches Psychosyndrom“, die „Erziehungstüchtigkeit“ sei gegeben.

Während Schneider-Anwalt Peyrer-Heimstätt im Zusammenhang mit dem mutmaßlich unkorrekt wiedergegebenen Telefonat von falscher Beweisaussage (§288 Strafgesetzbuch) spricht, versichert Fürst-Pfeifer schriftlich, „dass das gegenständliche Gutachten lege artis erstellt wurde und dass alle darin enthaltenen Recherchenergebnisse wahrheitsgemäß dargestellt wurden“.

Abseits dieses exemplarischen Falls ist es unter Experten für Familienrecht ein offenes Geheimnis, dass die Qualität der Gutachten in Obsorgeverfahren zu wünschen übrig lässt. Jährlich sind davon in Österreich tausende Verfahrensbeteiligte betroffen. „Diese Diskussion endlich zu führen, halte ich für absolut wichtig“, sagt der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews.

Er kritisiert, dass die Befunde der Sachverständigen für Laien sehr oft unverständlich und nicht nachvollziehbar seien. Die eingesetzten Testverfahren würden es unmöglich machen, die Ergebnisse von Dritten zu überprüfen und damit zu objektivieren. Ein Sachverhalt, den auch Dekan Weber am Gutachten von Fürst-Pfeifer kritisiert.

Millionengeschäft mit Expertisen

Doch auch die Art der Zusammenarbeit zwischen Richtern und Gutachtern steht in der Kritik. Der niederösterreichische Grün-Gewerkschafter Samir Kesetovic kämpft seit Jahren (begleitet durch Berichterstattung in lokalen Medien) um das Sorgerecht für seinen Sohn. Auch er wurde auf Wunsch des Bezirksgerichts St.Pölten von Gabriele Fürst-Pfeifer begutachtet. Zu seinem Nachteil. Kesetovic glaubt zu wissen, warum. So hielt der zuständige Richter in einem Aktenvermerk vom August des Vorjahres fest, dass er für die alleinige Obsorge der Kindesmutter sei. Es brauche jedoch ein Gutachten, um das den Eltern „schwarz auf weiß“ vor Augen zu führen. Kesetovic glaubt, dass Fürst-Pfeifer dieses Gutachten quasi auf Bestellung lieferte. Auch deshalb, weil sie auf Seite sieben ihrer Arbeit explizit Bezug auf den Aktenvermerk des Richters nahm. Kesetovic: „Kein Gutachter der Welt wird ein Gutachten erstellen, das der Meinung des Richters, von dem er den Auftrag erhalten hat, widerspricht.“ Fürst-Pfeifer nahm zu diesem Vorwurf nicht Stellung.

Fakt ist, dass das Erstellen der jährlich 12.000 Gutachten für Obsorgeverfahren ein Millionengeschäft ist. Welcher Gutachter wie viel vom Kuchen bekommt, entscheiden die Richter. Die Mehrzahl der Gutachten wird von den bundesweit 91 Sachverständigen der Fachgruppe „Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie“ verfasst. Für die Gutachten von Eva Schneider und Samir Kesetovic wurden 3101,76 bzw. 3009,84 Euro in Rechnung gestellt. Laut Angaben ihrer Anwältin hat Gabriele Fürst-Pfeifer in den vergangenen zwölf Jahren 3000 Gutachten erstellt.

Die meisten Probleme mit Gutachten wären vermeidbar. Hinter vorgehaltener Hand raten Rechtsanwälte, „in jedem Fall eine außergerichtliche Lösung anzustreben“. Das sei billiger und deutlich weniger anstrengend – für die Eltern, insbesondere für die Kinder.

(*) Zum Schutz der minderjährigen Kinder wurde der Name der Mutter von der Redaktion geändert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2008)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/435005/index.do?_vl_backlink=/home/index.do

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie gut soll ein sogenanntes Gutachten schon sein, wenn es darum geht per Richterspruch einen Elternteil aus der elterlichen Verantwortung auszugrenzen? Statt die Eltern zu begutachten sollte man mal die Leute, die mit solch schmutzigen Geschäft viel Geld verdienen, begutachten, ihnen Berufsverbot erteilen und sie als Reinigungskraft in einem Kindergarten dienstverpflichten..

 

 


 

 

 

Österreich:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG), BGBl. I Nr. 111/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) In Streitigkeiten über Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen hat das Gericht binnen einer unerstreckbaren Frist von sechs Monaten seine Ent­scheidung zu fällen."

2. § 51 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gericht erster Instanz hat den Rekurs, soweit vorgesehen nach dem Ein­langen der Rekursbeantwortung oder dem fruchtlosen Ablauf der dafür offenste­henden Frist, dem Rekursgericht mit allen die Sache betreffenden Akten binnen 14 Tagen vorzulegen, sofern es dem Rekurs nicht selbst (§ 50) stattgibt."

3. § 55 Abs. 1 lautet:

„(1) Ist der Rekurs nicht zurückzuweisen, so hat das Rekursgericht über die Sache selbst, in Verfahren wegen Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen binnen einer unerstreckbaren Frist von drei Monaten, erforderlichenfalls nach Ver­fahrensergänzung, zu entscheiden."

4. In §57 wird nach Z 6 die Z 7 angefügt:

„7. In Fällen der Streitigkeiten wegen Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minder­jährigen hat das erstinstanzliche Gericht binnen einer unerstreckbaren Frist von drei Monaten zu entscheiden."

 

 

Begründung

Ein wesentlicher Teil des Rechtsunfriedens betreffend minderjähriger Kinder wird auf deren Rücken dadurch ausgetragen, dass Streitigkeiten über das Obsorgerecht wie auch das Besuchsrecht geführt werden und überdies diese Streitigkeiten, die im Rahmen des Außerstreitgesetzes durch die Bezirksgerichte in erster Instanz zu judi­zieren sind, in vielen Fällen jahrelang nicht erledigt werden.

Der Grund für diese oft jahrelangen Verzögerungen liegt vor allem darin, dass die von den streitenden Parteien aufgestellten Behauptungen und die damit zusammen­hängenden Fragen des Kindeswohls im Bereich der Sachverhaltsermittlung nahezu prinzipiell von den Gerichten zu den Sachverständigen ausgelagert werden.

Diese seit vielen Jahren verfestigte gerichtliche Übung führt dazu, dass der tatsächli­che „Herr des Verfahrens" - in indirektem Wege - der Sachverständige ist oder ge­nauer gesagt die Sachverständigen sind (da es oft zu mehreren Gutachten kommt). Sei es nun aus Gründen der Überlastung von Sachverständigen, auch weil es zu wenige geben mag, oder aus Vernachlässigung deren aufgetragener Pflichten, ist es evident, dass die jahrelange Nichtentscheidung dieser Fälle darauf beruht, dass teil­weise oft ein Jahr oder noch länger aufgetragene Gutachten nicht erstattet werden.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen Sachverständige, die in hohem öffentlichen Ansehen stehen, bei „gewöhnlichen" nicht medial wirksamen Fällen jahrelang kein Gutachten erstellen und das schließlich vorgelegte Gutachten so schlampig ausge­formt ist, dass eine Ergänzung aufgetragen werden muss, die neuerlich ein Jahr nicht durchgeführt wird. Aus diesen Umständen, welche ausschließlich auf Verfahrens­probleme zurückzuführen sind, erwächst jene extrem negative Folge, die durch die Rechtsordnung gerade zu verhindert werden soll, nämlich die Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil.

In zahllosen Fällen kommt es eben durch die jahrelange Nichtentscheidung über ein Besuchsrecht zu gar keinem Besuch zwischen einem Kind und einem Elternteil. Nicht nur die Tatsache des jahrelang nicht beendeten Streites durch das zuständige Gericht, sondern auch durch die Nichtentscheidung entstandene Kontaktbehinderung zwischen Eltern (Elternteil) und Kindern bewirkt sozialen Unfrieden, Eltern-Kind Ent­fremdung und gar auch Traumatisierung von Kindern.

Der Primat des „Kindeswohls" wird genau ins Gegenteil verkehrt und der Gesetzes­zweck vereitelt.

Die Alternative zu dem jetzt bestehenden Übelstand kann nur darin bestehen, gege­benenfalls eine Lücke im Beweisverfahren hinzunehmen und unter Umständen auf ein Sachverständigengutachten zu verzichten, um den Vorzug der schnelleren Ent­scheidung, also innerhalb einer Frist, die als lebensnah und vernünftig erachtet wer­den kann, zu erzeugen.

Es ist ganz offenkundig, dass eine Entscheidung die der Richter innerhalb der fest­zusetzenden sechs Monatefrist jedenfalls zu fällen hat, eine lebensnahe, für die Par­teien lebbare Lösung erwirkt und diese Entscheidung eben auf der durch das Verfah­ren gewonnenen Überzeugung die der Richter im Rahmen seiner freien Beweiswür­digung vorzunehmen hat, fußen muss.

Damit ist nicht gesagt, dass Sachverständigengutachten nicht eingeholt werden dürf­ten oder sollten. Jedoch sind sie innerhalb der Frist des Gesetzes so rechtzeitig ein­zuholen und bei Gericht abzugeben, dass sie innerhalb der Frist als Beweismittel dienlich sind. Liegt ein solches Gutachten nicht vor, so muss die Entscheidung un­geachtet des Nichtvorliegens des beantragten Beweismittels nach bestem Wissen und Gewissen des Richters gefällt werden. Diesem Prozedere ist unter allen Um­ständen der Vorzug vor der überlangen Dauer solcher Verfahren zu geben und ist ein geeigneter Weg um auf dem Gebiet des Obsorge-/Besuchsrechtsstreites eine Verbesserung zu bewirken.

Konsequenterweise ist auch vorzukehren, dass die Entscheidungspflicht, die die ers­te Instanz innerhalb von sechs Monaten wahrzunehmen hat, auch vom Rekursgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten wahrzunehmen hat ist, damit nicht durch den Weg der im Rekursgericht zurückzulegenden Verfahrensdauer der Beschleunigungs­zweck verloren geht.

 

 

 

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Posteingang 06.01.2008

 

 

 

Verein Kindergefühle - Richard Maier [office@kindergefuehle.at]

 

 

Wir begrüßen diesen Beschluß!

Mit freundlichen Grüßen

für den Verein:

Richard Maier

Landesleiter

Kindergefühle - auch Kinder haben Rechte

eingetragener Verein

Tel.: 0720/505440

Fax: 0720/505440-9

Bitte unterstützen Sie unseren Verein mit einer Mitgliedschaft, denn je größer wir sind, um so mehr können wir bewegen!

http://www.kindergefuehle.at

 

 


 

 

 

Eine Juristin aus Linz hat ihre Kinder 7 Jahre lang eingesperrt

12th Februar, 2007

Es war ein unfassbares Martyrium: Eine Linzer Juristin hielt nach der Scheidung ihre Töchter, damals 6, 10 und 13 Jahre alt, über sieben Jahre hindurch wie Tiere. Mitten in einer Reihenhaussiedlung am Pöstlingberg, in Dreck und Dunkelheit. Die Mädchen hatten eine eigene Sprache entwickelt und mit Mäusen gespielt, denen sie Kosenamen gaben.

Justizministerin Maria Berger ist bestürzt darüber, dass in diesem Fall offenbar alle zuständigen staatlichen Stellen versagt haben: "Das wird man ganz genau prüfen müssen", sagt Berger im Gespräch mit dem KURIER. All jene Behörden, die mit dem Fall der Linzerin betraut waren, werden sich in den nächsten Tagen sehr vielen unangenehmen Fragen stellen müssen.

"Dieses Drama wird Anlass sein, das Thema Kinderbeistand ganz neu aufzurollen." Maria Berger, JustizministerinTherapeuten, Sachwalterin, Vater, Eltern, Lehrer erheben schwere Vorwürfe. Auf Briefe von Lehrern, gerichtliche Eingaben des Vaters, Anzeigen der Nachbarn wurde so gut wie nicht reagiert. "Wenn Gefahr im Verzug gewesen wäre, hätte man natürlich sofort und früher gehandelt", meinte am Wochenende ein Sprecher der BH Urfahr-Umgebung.

Stellt sich die Frage, wann dann für die Behörden Gefahr im Verzug ist. "Die Älteste ist mittlerweile 21 Jahre und hat kaum Chancen auf ein normales Leben. Die Kleinste ist 14 und geht wieder an eine öffentliche Schule, die Mittlere ist 18 Jahre und geht ins Gymnasium. Sie sind auf dem Weg der Besserung, was nahezu an ein Wunder grenzt", sagt Sachwalterin Margreth Tews.

Es habe immer wieder Termine bei Gericht gegeben, bei denen die Mutter und die Töchter anwesend waren. "Dabei war eine Verwahrlosung der Kinder nicht erkennbar", so die Stellungnahme vonseiten der BH.

"Ich bin absolut entsetzt über diese Reaktion. Bei den Behörden hat man kein gutes Krisenmanagement. Die Jugendwohlfahrt ist seit 2001 über den Fall informiert und beließ aufgrund einer katastrophalen Fehleinschätzung die Kinder viel zu lange in der Obhut der Mutter", sagt Tews.

Nie zu Hause

In all den Jahren war kein Beamter des Jugendamts jemals im Haus der geisteskranken Oberösterreicherin. Es gab immer nur den Vermerk: "War nicht zu Hause." "Das Jugendamt braucht sich dahinter nicht verstecken. Nach §215 des ABGB darf das Jugendamt ohne richterlichen Beschluss hinein, wenn Gefahr im Verzug ist", sagt Tews.

Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass die Behörden den Versprechungen der eloquenten Juristin auf den Leim gingen. Vor Gericht trat die 53-Jährige immer mit prominenter Vertretung auf. Selbst arbeitete sie schon lange nicht mehr, 2001 wurden ihr im Wagner-Jauregg-Krankenhaus Halluzinationen attestiert. "Der Vater fand mit seinen Eingaben beim Jugendamt kein Gehör. Er wurde von Mutter und Großmutter als Aggressor von außen dargestellt. Die Kinder wurden gegen ihn aufgehetzt", sagt Tews.

"Die Rolle der Justiz und der Jugendwohlfahrt ist in diesem Fall höchst hinterfragenswert." Margreth Tews, SachwalterinWie die Frau, die die Justiz gekonnt austrickste, zu einer behördlichen Genehmigung für Hausunterricht kam, ist ein Rätsel. Die Kinder waren bei den vorgeschriebenen Feststellungsprüfungen stets krank.

Die Mutter befindet sich in Kärnten in einer geschlossenen Anstalt. Keiner zweifelt daran, dass sie in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. "Sie ist uneinsichtig und brandgefährlich für die Kinder", sagt Tews.

Als die geschlossene Abteilung in Klagenfurt umgebaut wurde, gelang es der Frau, den Kindern einen Brief zuzuspielen – ein schwerer Rückfall bei den Mädchen war die Folge.

Bis spätestens Juli will Sachwalterin Tews eine Klage gegen die Republik Österreich und das Land Oberösterreich einbringen. Sie will Schmerzensgeld und Verdienstentgang für die Mädchen erkämpfen.

Experten

Justizministerin Berger will nach dem Drama von Linz Experten beauftragen, sich über weitere Sicherheitsnetze Gedanken zu machen, die im Fall von strittigen Scheidungen in Kraft treten. "Dazu zählt auch der Vorschlag, Scheidungskinder Beistände bzw. Paten zur Seite zu stellen, bis die Eltern die Trennungskrise verarbeitet haben." An vier Bezirksgerichten läuft zurzeit ein entsprechender Modellversuch. An eine Ausweitung, so Berger, sei auf jeden Fall gedacht.

KURIER Brigitte Kirchgatterer

http://wireltern.eu/index.php?q=node/694

 

 

 


 

 

profil 44/2004

Familie: Papa muss draußen bleiben - Immer mehr Väter kämpfen um ihre Kinder

Trennung / Scheidung: Geld weg, Kinder weg!

Wie die Männer leiden und wie sie sich wehren.

Viele Männer verlieren nach einer Scheidung oder Trennung nicht nur Geld, sondern auch den Kontakt zu den Kindern. Oft sind sie der Willkür ihrer Ex-Frauen wehrlos ausgeliefert. Doch der Widerstand der Väter wächst und treibt bisweilen skurrile Blüten.

Das Fahndungsfoto der 14 Monate alten Mareja dominierte vergangene Woche die Chronikseiten der Tageszeitungen. Das Drama dahinter lässt den Grad der Verzweiflung beim „Täter“ erahnen: Ein 37-jähriger niederländischer Diplomingenieur hatte der Mutter seiner Tochter vor deren Wohnhaus im steirischen Bezirk Leonhard aufgelauert und ihr das Kind aus den Armen gerissen, um in das Fluchtauto zu steigen, an dessen Steuer bereits sein Vater wartete. Die desperate Mutter versuchte, das Fahrzeug zu stoppen, und kam schließlich auf der Motorhaube zu liegen, als der Wagen sich in Bewegung setzte. Einer der Männer stieg aus und stieß die verletzte Grazerin vom Auto, ehe sie davon rasten. Inzwischen ist die kleine Mareja wieder bei seiner Mutter; der geschiedene Ehemann hatte sich der Polizei gestellt und seine Tochter zurückgebracht. Damit war das Chronik-Potenzial der Story auch schon wieder erschöpft.

Die Chancen, dass Mareja eine gesunde Vaterbeziehung und ein unbelastetes Männerbild entwickeln wird, stehen nach dem Entführungsdrama jedenfalls noch schlechter als vorher. „Wenn die Mütter nicht wollen“, so die Wiener Scheidungsanwältin Andrea Wukovits, „sind die Väter hilflos.“ Ein Wohnsitz im Ausland verschärft die Situation für die kämpfenden Männer zusätzlich: „Das kommt einem Lotteriespiel gleich“, so Wukovits, „auch im umgekehrten Fall: Hält die Mutter das alleinige Sorgerecht und geht mit den Kindern ins Ausland, ist das durchwegs legal und der Vater bleibt mit seiner Ohnmacht zurück.“

2003 mussten in Österreich 16.400 Scheidungskinder damit klarkommen, dass ein Elternteil, in 90 Prozent der Fälle der Vater, nicht viel mehr als eine Randerscheinung in ihrem Leben ist. Die Euphorie der Regierung über eine im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent gesunkene Scheidungsrate – und damit 1300 weniger Scheidungswaisen – muss relativiert werden. Denn der Rückgang ist einfach zu begründen: In den vergangenen Jahren wurden einerseits deutlich weniger Ehen geschlossen, andererseits mindert die Rezession die Trennungsfreude. Denn eine Scheidung, so der deutsche Soziologe Gerhard Amendt im profil-Interview, bedeutet „immer für alle Beteiligten einen erheblichen Verlust von Lebensstandard“.

Laut Amendts umfassender Studie, bei der 3600 Scheidungsväter in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt worden waren, verliert jeder fünfte Vater den Kontakt zum Kind ganz, und zwar nicht, „weil er die Flinte einfach so ins Korn wirft, sondern weil er nach monate- oder auch jahrelangen Querelen irgendwann einmal sagt: ‚Jetzt kann ich nicht mehr.‘“

Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch der Wiener Kinderpsychologe Helmut Figdor bei seinen Studien von Trennungskindern: „75 Prozent der Kinder sehen ihre Väter innerhalb der ersten drei Jahre nach der Trennung nicht mehr regelmäßig. Es gibt aber auch Untersuchungen, denen zufolge die Hälfte die Beziehung zum Vater gänzlich verlieren.“

Vaterlose Gesellschaft. Die Anzahl trennungsbedingt vaterloser Kinder seriös zu beziffern fällt auch aus einem anderen Grund schwer: 2002, so die aktuellste erhobene Quote, kamen 33,8 Prozent aller Neugeborenen in Österreich „unehelich“ zur Welt, was einer Steigerung von fast sieben Prozent innerhalb der vergangenen neun Jahre entspricht. Gesetzlich sind „uneheliche“ und „geschiedene“ Kinder seit der Justizreform von Christian Broda in den siebziger Jahren gleichgestellt – eine Judikatur, die für viele der von profil interviewten Männer „nicht einmal das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben ist“, so Hans K. (Name der Redaktion bekannt), Wiener Scheidungsvater von zwei Buben, der verzweifelt um mehr Zeit mit seinen Kindern kämpft.

Warum Väter, trotz rechtlicher Gleichstellung, nur in wenigen Fällen das Sorgerecht zugesprochen bekommen, erklärt Anwältin Wukovits so: „Formal wird natürlich geprüft, wer der geeignetere Elternteil ist. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Bindung von Kleinkindern zur Mutter einfach stärker ist. Der Vater wird erst später ähnlich wichtig. Das ist keine Ideologie, das ist ein Faktum.“

Der öffentliche Diskurs um die Opferrolle des Vaters nach Scheidungs- und Trennungsdramen wurde im deutschsprachigen Raum erstmals von Matthias Matussek losgetreten, mit seinem 1998 erschienenen Buchpamphlet „Die vaterlose Gesellschaft“. Der „Spiegel“-Redakteur unterstellte den Scheidungsbetreiberinnen pauschal den Wunsch „nach einer Versorgungs-Vollkasko“, mit „der sie dann fortlaufend sicheren Zugriff auf das seelische und finanzielle Konto des Mannes“ hätten. Diese „Muttermacht“ gestehe den Vätern allenfalls den Status „von abgeliebtem Beziehungsmüll“ zu.

Matusseks Anti-Mütter-Polemik wirkte so berechtigt und zugleich so hysterisch wie das Männer-Bashing radikaler Feministinnen, die dem Mann außer Egoismus wenig zugestehen – vor allem keine Gefühle. Die Scheidungsväter, die zu Weihnachten in zweiter Spur parken, um schnell ihre Geschenke über den Gartenzaun zu werfen – ja, es gibt sie, genauso wie jene, die von ihren Ex-Frauen unerbittlich aus dem Leben der gemeinsamen Kinder ausgesperrt werden.

„Ich konnte mir wenig Schlimmeres vorstellen – außer, dass meine Kinder gestorben wären“, sagt der Immobilienmakler Franz S. (Name der Redaktion bekannt), dem von seiner früheren Lebensgefährtin der Kontakt zu seinen beiden Töchtern fünf Jahre lang verwehrt worden war.

Bislang galt die Erforschung der väterlichen Befindlichkeit nach einem Trennungsdrama als lässlicher Aspekt in der Sozialwissenschaft. Das ändert sich sukzessive. Wie hart Väter mit einer Scheidung (oder Trennung) und deren Folgen zu kämpfen haben, belegt eine neue Studie des Bremer Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung unter der Ägide von Gerhard Amendt (siehe Interview). In dem bislang größten Forschungsprojekt zu dem Thema kamen die Forscher zu alarmierenden Ergebnissen: Mehr als drei Viertel der Befragten gaben an, dass sich der Trennungsschmerz in akuten gesundheitlichen Problemen geäußert habe – und weiterhin äußert. 6,6 Prozent klagen über ständige körperliche Beschwerden, 26,1 Prozent der geschiedenen Väter haben mit dauerhaften seelischen Beschwerden zu kämpfen. Amendt: „Eine Trennung wird vom Mann in jedem Fall als traumatisierendes Erlebnis empfunden.“ Rund 60 Prozent der Väter gaben an, durch die Trennung von den Kindern mit dem Gefühl konfrontiert zu sein, „alles verloren zu haben“.

Besuchspapas und Zahlväter. Die Sorgerechtspraxis erscheint im Licht der Scheidungsväter-Studie als deutlich verbesserungsfähig: Nur knapp 40 Prozent der geschiedenen Väter sind mit der vereinbarten Lösung zufrieden. Für viele Scheidungsväter bleiben die Besuchszeiten das dominierende Thema: 42,2 Prozent definieren ihre Rolle – analog zur Häufigkeit der Kontakte mit ihren Kindern – als „Wochenendpapa“, ein Viertel sieht sich gar überhaupt nur noch als „Zahlvater“.

Laut der Bremer Studie reagieren 23,8 Prozent der Väter auf die Frustration, ihre Kinder nur selten sehen zu können, irgendwann mit einem völligen Abbruch des Kontakts. Daneben bleibt das klassische Muster des „Besuchspapas“ vorherrschend: Rund 43 Prozent der geschiedenen Väter sehen ihre Kinder jedes oder jedes zweite Wochenende.

„Die öffentliche Debatte zur Sensibilisierung für Vaterschaft“, erklärt der Geschäftsführer der SPÖ-nahen „Kinderfreunde“, Gernot Rammer, „darf unter keinen Umständen zu einer neuen Frauenfeindlichkeit führen; sie muss ergänzend zu den Anliegen des Feminismus geführt werden.“

Mit Kampagnen wie „papa aktiv“ und dem Kampf um den Vaterschaftsmonat versucht Rammer an der Spitze der größten Kinder- und Familienorganisation des Landes, Präventionsarbeit zu leisten: „Aktive Vaterschaft während einer Beziehung bedeutet in der Regel auch aktive Vaterschaft nach einer Trennung.“ Dieser These kann auch Johannes Berchtold, Leiter von Sozialminister Herbert Haupts Männerabteilung, beipflichten: „Die Rollenverteilung, die vor der Scheidung herrschte, wird in der Regel auch danach weiterbetrieben.“

2005 will Haupts Männertruppe die erste umfassende Studie zum Thema Scheidung und die Folgen für alle Familienmitglieder vorlegen. Die häufigste Klage der Männer gilt laut Berchtold den Richtern und deren „Unfähigkeit, ein Besuchsrecht konsequent durchzusetzen. Wenn diese Rechte ständig verweigert werden, resigniert selbst der engagierteste Vater.“

Doch auch die von Berchtold gepriesene gemeinsame Obsorge, die seit 2001 nach deutschem Vorbild in Österreich gesetzlich verankert ist, hält in der Praxis nicht, was sie in der Theorie verspricht, meint der Wiener Scheidungsvater Hans K. Bei seiner „gerade noch einvernehmlichen“ Scheidung vor eineinhalb Jahren hatte der Beamte „ein gemeinsames Sorgerecht“ für seine beiden Söhne, sechs und vier Jahre, zugesprochen bekommen. Neun Monate später hatte seine Ex-Frau, trotz pünktlich geleisteter Unterhaltszahlung, gerichtlich gegen diese Entscheidung berufen; als Begründung nannte sie „schlechte Kommunikation“ zum Kindesvater. Nach kurzer Befassung des Bezirksgerichts Klosterneuburg wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Als besonders beklemmend empfand Hans K. die Anschwärzungsstrategie seiner Ex-Frau: „Sie trichterte den Kindern ein: Der Papa hat euch verlassen, eigentlich gehört er ins Gefängnis‚ etc. Später verbot sie ihnen sogar, dass sie mich Papa nennen.“

Das Jugendamt verkommt immer mehr zum Papierfriedhof: Allein in der Scheidungshochburg Wien blieben 2003 22.329 Akten in Sorge- und Besuchsrechtsfragen sowie Unterhaltscausen unerledigt.

Die Literatur zu den seelischen Folgen der Aussperrung des Vaters aus dem Leben eines Kindes füllt inzwischen ganze Regale. Die Buben leiden an den fehlenden gleichgeschlechtlichen Orientierungsvorbildern und kompensieren das Manko mit übertriebenem Männlichkeitswahn, verstärkter Aggression und vermindertem Leistungswillen. Die Töchter reagieren häufig mit Ersatzbefriedigungen wie Fresssucht, sind von Verlustängsten geplagt und suchen später weniger nach einem Partner als nach dem verlorenen Vater. Statistisch ist bewiesen, dass Kinder, die mit elterlichen Trennungskonflikten konfrontiert waren, viel geringere Chancen haben, zukünftig funktionierende Beziehungen eingehen zu können.

Vater-Aktionismus. Europaweit hat sich in den letzten Jahren eine Scheidungsväterbewegung formiert, die vehement gegen ihre eingeschränkte Vaterschaft protestiert – bisweilen auch mit skurrilen Aktionen: Die militante englische Gruppe „Fathers 4 Justice“ erregte im September weltweit Aufsehen, als der 32-jährige Maler und Tapezierer Jason Hatch in einem Batman-Kostüm die Sicherheitsschranken des Buckingham Palace überwand und geraume Zeit auf dem königlichen Balkon mit einem Transparent seiner Bewegung und dem dazugehörigen Bannerspruch „Fighting For Your Right To See Your Kid“ verharrte. Daraufhin wurde er von „Fathers 4 Justice“ zum „Mitglied fünften Grades“ befördert. Hatch zum Nachrichtenmagazin „Time“, dem das Ereignis sogar eine Titelgeschichte wert war: „Mitglieder ersten Grades versenden Mails und verteilen Flugblätter. Fünfer-Typen wie ich sind hingegen bereit, für ihre Mission Gefängnisstrafen zu riskieren.“

Andere Aktivisten der Gruppe hatten bereits Weihnachtsmänner-Ketten vor Gerichtssälen gebildet und mit roter Farbe gefüllte Kondome auf Premierminister Tony Blair geschleudert. In Spanien hat die Protestkultur der Väter das Spaß-Territorium bereits verlassen: Vor zwei Jahren übergossen sich zwei Männer in Madrid mit Benzin und setzten sich (freilich mit Asbestanzügen geschützt) selbst in Brand.

Für seinen Palastfriedensbruch wird „Batman“ Hatch sich vor Gericht verantworten müssen. Paradoxon am Rande: Der zweifach Geschiedene hat den Kontakt zu seinem Sohn völlig verloren; seine zweite Frau und Mutter einer gemeinsamen Tochter hatte sich vor zwei Jahren von ihm scheiden lassen, „weil er vor lauter Engagement für die Bewegung kaum Zeit für die Familie hatte“.

In Österreich ist Günther Tews mit seinem „Verein für das Recht des Kindes auf beide Eltern“ die Galionsfigur entrechteter Väter. In liberalen Kreisen gilt der Linzer Anwalt als ideologisch fragwürdige Figur, weil er, so die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer, „besonders aggressiv und diskriminierend gegen Frauen“ vorgehe. „Es gibt beides“, wehrt sich Tews: „Väter, die sich vertschüssen, und Frauen, die ihre Ex-Partner wegbeißen. Man muss beide Gruppen getrennt betrachten.“ Zusatz: „Manche Väter geben auch viel zu schnell auf. Trotz unserer Warnungen.“

Ans Aufgeben denkt der im Nahen Osten geborene Chirurg Amir M. (Name von der Redaktion geändert) zwar nicht, doch sein Glaube an den Rechtsstaat ist schwer lädiert. „Wer wird mir und meinen Kindern die Zeit, die man uns gestohlen hat, je zurückgeben?“, fragt der Mann, dem die geschiedene Ehefrau seit April jeglichen Kontakt mit seinen beiden Kindern, einem siebenjährigen Buben und einem vierjährigen Mädchen, verweigert. Die ihm bei der Scheidung zuerkannte „teilweise gemeinsame Obsorge in religiösen, gesundheitlichen und schulischen Belangen“ und das vereinbarte Besuchsrecht wurden ignoriert. In einem Rundumschlag hatte die Familie der Mutter versucht, ihn mit falschen Gerüchten und einer (mittlerweile niedergelegten) Anzeige wegen „gefährlicher Drohung“ zu kriminalisieren.

Der für Anfang November anberaumten Verhandlung sieht der Arzt, der aufgrund des Rosenkriegs und des langen Verlusts der Kinder fünf Monate lang arbeitsunfähig war, mit Fatalismus entgegen: „Ich erwarte mir nichts von diesem Gerichtstermin. In diesem System bist du als Vater verloren, während die Seite der Mütter sehr, sehr gesichert ist.“ Während seine Ex-Frau ständig deponiere, dass sie in großer Sorge vor einer Entführung ihrer Kinder ins Ausland lebe, „hat der Staat sanktioniert, dass sie die Kinder, ohne die geringsten Konsequenzen fürchten zu müssen, von ihrem Vater entführt“.

 

http://www.profil.at/index.html?/articles/0443/560/96340.shtml

 

 


 

 

Publikation

VATERENTBEHRUNG

wurde neu herausgegeben von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesministeriums f. Soziales u. Generationen (Österreich):

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0135

 

11/2003

 

 

 


 

 

Aktion Recht des Kindes auf BEIDE ELTERN
 

www.ivnet.co.at/justizwaisen/

 

 

 


 

 

Kindschaftsrechtsreform in Österreich - Zwanzig Jahre Rückstand

In Österreich ist jetzt ein neues Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Es führt zu leichten Verbesserungen bei der Gemeinsamen Elterlichen Sorge (Obsorge). Österreich ist damit auf dem Stand der in Deutschland seit 1983 besteht. Ist halt katholisch das Land, die heilige Mutter Maria läßt grüßen, und noch mütterreaktionärer als Deutschland.

Ausführliche Informationen in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 16/2002

 

 


 

 

 

"Anfrage des Diplom-Ingenieurs Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Justiz

betreffend väternachteilige Beurteilung durch die Sachverständigen Dr. Eva Mückstein und Dr. Egon Bachler vor Gerichten"

 

http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02844/imfname_095408.pdf

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Lorenz Lechner [mailto:l-lechner@gmx.at]

Gesendet: Dienstag, 25. Dezember 2007 07:50

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Gutachterin Mückstein - parlamentarische Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr ... ,

Zur Causa Mückstein darf ich Sie informieren, dass bezüglich Mückstein bereits eine parlamentarische Anfrage an die österreichische Justizministerin gerichtet wurde.

http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02844/imfname_095408.pdf

 

Die Justizministerin hat nun ca. 2 Monate Zeit die Anfrage zu beantworten. Ich werde Sie dann informieren.

Freundlicher Gruß

Lorenz Lechner

PS: Dieses Dokument ist öffentlich und darf von jedem gelesen werden.

 

 

 


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