Väternotruf informiert zum Thema
Österreich
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bregenz
überregionale Beratung
http://familienberatung-bregenz.at
Familienberatung Innsbruck
überregionale Beratung
http://familienberatung-innsbruck.at
Familienberatung Klagenfurt
überregionale Beratung
http://familienberatung-klagenfurt.at
Rechtsanwälte
Mag. Georg Thalhammer
Rechtsanwalt
Mölker Bastei 10/5
A – 1010 Wien
Telefon: +43 1 512 04 13
Telefax: +43 1 533 74 55
http://www.vaeternotruf.at
http://muetternotruf.at
http://www.rechtsanwalt-thalhammer.at/pages/impressum.php
Gar nicht so dumm, der Georg Thalhammer aus Österreich. Väternotruf und Mütternotruf im Doppelpack.
05.02.2012
Gerichtsorganisation in Österreich
Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden derzeit von 141 Bezirksgerichten, 20 Landesgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof, die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege von 17 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen.
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a91f9c3962d0.de.html
Bezirksgerichte
Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz)
Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz)
Bezirksgericht Amstetten Preinsbacherstraße 13 J
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a90cd69e61e8.de.html?dst=030
Bezirksgericht Baden Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6 Ja 040
Bezirksgericht Bad Ischl Wirerstraße 12 Ja 420
Bezirksgericht Bad Radkersburg Langgasse 43 Ja 663
Bezirksgericht Bezau Platz 39 Ja 910
Bezirksgericht Bleiburg Kumeschgasse 18 Ja 760
Bezirksgericht Bludenz Sparkassenplatz 4 Ja 900
Bezirksgericht Braunau am Inn Stadtplatz 1 Ja 400
Bezirksgericht Bregenz Bergmannstraße 1 Ja 911
Bezirksgericht Bruck an der Leitha Wiener Gasse 3 Ja 050
Bezirksgericht Bruck an der Mur An der Postwiese 8 Ja 600
Bezirksgericht Deutschlandsberg Hauptplatz 18 Nein 610
Bezirksgericht Döbling Obersteinergasse 20-22 Ja 015
Bezirksgericht Donaustadt Dr.Adolf-Schärf-Pl. 3 Ja 027
Bezirksgericht Dornbirn Kapuzinergasse 12 Ja 920
Bezirksgericht Ebreichsdorf Hauptplatz 13 Ja 041
Bezirksgericht Eferding Stadtplatz 31 Ja 450
Bezirksgericht Eisenkappel Hauptplatz 75 - 76 Nein 762
Bezirksgericht Eisenstadt Wiener Straße 9 Ja 300
Bezirksgericht Enns Gendarmerieplatz 3 Ja 451
Bezirksgericht Favoriten Angeligasse 35 Ja 011
Bezirksgericht Feldbach Ringstraße 29 Ja 620
Bezirksgericht Feldkirch Churerstraße 13 Ja 921
Bezirksgericht Feldkirchen Foregger Platz 1 Nein 723
Bezirksgericht Ferlach Loiblstraße 6 Ja 720
Bezirksgericht Floridsdorf Gerichtsgasse 6 Ja 016
Bezirksgericht Frankenmarkt Hauptstraße 85 Ja 500
Bezirksgericht Freistadt Hauptplatz 21 Ja 410
Bezirksgericht Frohnleiten Hauptplatz 9 Ja 630
Bezirksgericht Fünfhaus Gasgasse 1-7 Ja 013 - http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a90cd69e61e8.de.html?dst=013
Bezirksgericht für Handelssachen Wien Marxergasse 1A Ja 008
Bezirksgericht Fürstenfeld Schillerstraße 9 Ja 622
Bezirksgericht Gänserndorf Volksbank-Platz 3 Ja 060
Bezirksgericht Gleisdorf Grazer Straße 1 Ja 681
Bezirksgericht Gloggnitz Hoffeldstraße 6 Ja 231
Bezirksgericht Gmunden Marktplatz 10 Ja 421
Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich Schremser Str. 9 Ja 070
Bezirksgericht Graz-Ost Radetzkystraße 27 Ja 631
Bezirksgericht Graz-West Grieskai 88 Ja 641
Richterin Reisinger - Familiengericht (ab , ..., 2012)
Bezirksgericht Grieskirchen Stadtplatz 1 Nein 440
Bezirksgericht Güssing Grabenstraße 2 Ja 310
Bezirksgericht Haag Höllriglstraße 7 Ja 031
Bezirksgericht Hall (in Tirol) Schulgasse 6 Ja 810
Bezirksgericht Hallein Schwarzstraße 4 Ja 562
Bezirksgericht Hartberg Grünfeldgasse 9 Ja 640
Magister Sabine Pfingstl - Richterin am Bezirksgericht Hartberg (ab , ..., 2011)
Bezirksgericht Hermagor 10. Oktober Straße 6 Nein 750
Bezirksgericht Hernals Kalvarienberggasse 31 Ja 014
Bezirksgericht Hietzing Hietzinger Kai 1 - 3, Stg. 3 Ja 012
Bezirksgericht Hollabrunn Winiwarterstraße 2 Ja 090
Bezirksgericht Horn Kirchenplatz 3 Ja 100
Bezirksgericht Imst Rathausstraße Nr. 14 Ja 800
Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxergasse 1a Ja 001
Bezirksgericht Innsbruck Museumstraße 34 Ja 811
Bezirksgericht Irdning Aignerstraße 23 Ja 673
Bezirksgericht Jennersdorf Hauptstraße 51 Ja 311
Bezirksgericht Josefstadt Florianigasse 8 Ja 028
Bezirksgericht Judenburg Herrengasse 11 Ja 650
Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems Bambergstraße 46 Ja 491
Bezirksgericht Kitzbühel Wagnerstraße 17 Ja 821
Bezirksgericht Klagenfurt Feldkirchner Straße 6 Ja 721
Bezirksgericht Klosterneuburg Tauchnergasse 3 Ja 017
Bezirksgericht Knittelfeld Marktgasse 22 Ja 651
Bezirksgericht Korneuburg Hauptplatz 18 Ja 110
Bezirksgericht Krems an der Donau Josef Wichner-Straße 2 Ja 121
Bezirksgericht Kufstein Georg Pirmoser-Straße 10 Ja 830
Bezirksgericht Laa an der Thaya Stadtplatz 22 Ja 130
Bezirksgericht Lambach Bahnhofstraße 1 Nein 511
Bezirksgericht Landeck Herzog-Friedrich-Straße 21 Ja 840
Bezirksgericht Leibnitz Kadagasse 8 Ja 660
Bezirksgericht Leoben Dr. Hanns Groß-Straße 7 Ja 603
Bezirksgericht Leonfelden Linzer Straße 26 Ja 454
Bezirksgericht Leopoldstadt Taborstraße 90 - 92 Ja 082
Bezirksgericht Lienz Hauptplatz 5 Ja 850
Bezirksgericht Liesing Haeckelstraße 8 Ja 018
Bezirksgericht Liezen Ausseerstraße 34 Ja 671
Bezirksgericht Lilienfeld Babenbergerstraße 18 Nein 193
Bezirksgericht Linz Museumstr. 10 (Eing.: Fadingerstr.2) Ja 452
Bezirksgericht Mattersburg Gustav-Degen-Gasse 13 Ja 301
Bezirksgericht Mattighofen Stadtplatz 13 Ja 401
Bezirksgericht Mauthausen Marktstraße 2 Nein 431
Bezirksgericht Meidling Schönbrunner Straße 222-228/3/5.OG Ja 081
Bezirksgericht Melk Bahnhofplatz 4 Nein 141
Bezirksgericht Mistelbach Hauptplatz 2 Ja 150
Bezirksgericht Mödling Wiener Straße 4 - 6 Ja 161
Bezirksgericht Mondsee Franz-Kreutzbergerstraße 6 Ja 501
Bezirksgericht Montafon Gerichtsweg 3 Ja 901
Bezirksgericht Murau Schillerplatz 9 Ja 652
Bezirksgericht Mürzzuschlag Grazer Straße 3 Nein 605
Bezirksgericht Neulengbach Hauptplatz 2 Ja 197
Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg Hauptstraße 16 Ja 563
Bezirksgericht Neunkirchen Triester Straße 16 Ja 233
Bezirksgericht Neusiedl am See Untere Hauptstraße 57 Ja 320
Bezirksgericht Oberndorf Salzburger Straße 76 Ja 564
Bezirksgericht Oberpullendorf Hauptstraße 7 Ja 330
Bezirksgericht Oberwart Hauptplatz 12 Ja 340
Bezirksgericht Perg Dr. Schoberstraße 24 Ja 432
Bezirksgericht Peuerbach Rathausplatz 2 Nein 442
Bezirksgericht Pregarten Tragweiner Straße 29 Ja 411
Bezirksgericht Purkersdorf Hauptplatz 6 Ja 019
Bezirksgericht Rattenberg Hassauerstraße 76 - 77 Ja 831
Bezirksgericht Reutte Obermarkt 2 Ja 860
Bezirksgericht Ried im Innkreis Bahnhofstraße 56 Ja 461
Bezirksgericht Rohrbach Haslacher Straße 2 Ja 473
Bezirksgericht Saalfelden Bahnhofstraße 3 Ja 571
Bezirksgericht Salzburg Rudolfsplatz 3, Postfach 521 Nein 565
Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau Eurofunkstraße 2 Ja 551
Bezirksgericht Sankt Veit an der Glan Gerichtsstraße 9 Ja 740
Bezirksgericht Schärding Gerichtsplatz 1 Nein 482
Bezirksgericht Scheibbs Rathausplatz 5 Ja 220
Bezirksgericht Schladming Hauptplatz 18 Ja 676
Bezirksgericht Schwaz Ludwig-Penz-Straße 13 Ja 870
Bezirksgericht Schwechat Schloßstraße 7 Ja 052
Bezirksgericht Silz Tiroler Straße 82 Ja 801
Bezirksgericht Spittal an der Drau Schillerstraße 1 Ja 730
Bezirksgericht St. Pölten Schießstattring 6 Ja 192
Bezirksgericht Stainz Hauptplatz 11 Ja 612
Bezirksgericht Steyr Spitalskystraße 1 Ja 492
Bezirksgericht Stockerau Theresia Pampichler-Straße 23 Nein 111
Bezirksgericht Tamsweg Gartengasse 1 Ja 580
Bezirksgericht Telfs Untermarktstraße 12 Ja 813
Bezirksgericht Thalgau Wartenfelserstraße 7 Ja 566
Bezirksgericht Traun Johann Roithner Straße 8 Ja 453
Bezirksgericht Tulln Albrechtsgasse 10 Ja 201
Bezirksgericht Urfahr-Umgebung Ferihumerstraße 1 Ja 456
Bezirksgericht Villach Peraustraße 25 Ja 752
Bezirksgericht Vöcklabruck Ferdinand Öttl-Straße 12 Ja 503
Bezirksgericht Voitsberg Dr. Christian Niederdorfer-Str. 1 Ja 633
Bezirksgericht Völkermarkt Seenstraße 1 Ja 761
Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya Raiffeisenpromenade 2/1 Nein 211
Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs Ybbstorgasse 2 Ja 033
Bezirksgericht Weiz Radmannsdorfgasse 22 Ja 682
Bezirksgericht Wels Maria-Theresia-Str. 8 Ja 512
Bezirksgericht Weyer Marktplatz 3 Ja 493
Bezirksgericht Wiener Neustadt Maria-Theresien-Ring 3b Ja 234
Bezirksgericht Windischgarsten Gerichtsgasse 1 Nein 494
Bezirksgericht Wolfsberg Lavantkai 1 Nein 770
Bezirksgericht Ybbs Hauptplatz 1 Ja 144
Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 Ja 573
Bezirksgericht Zell am Ziller Unterdorf 1 Ja 871
Bezirksgericht Zistersdorf Hauptstraße 12 Ja 061
Bezirksgericht Zwettl Weitraer Straße 17 Ja 243
Bezirksgericht Kufstein
Bezirksgericht Schwechat
Familienrichter in Österreich
Frau Dr. Wibmer-Stern - Richterin am Bezirksgericht Kufstein (ab , ..., 2011)
Empfehlenswerte Anwälte in Österreich zum Bereich Familienrecht:
Christian Fischer
A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,
Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,
E-Mail: fischer@tews.at
Internet: http://www.tews.at
Dr. Günter Tews
A-4020 Linz, Volksfeststraße 32,
Tel. +43(70)77293, Fax +43(70)70784481,
E-Mail: tews@tews.at
Internet: http://www.tews.at
Gutachter
(ohne Wertung ihrer Kompetenz)
Dr. Elmar Köppl
PSYCHOTHERAPEUT ( I .P. ECP)
DOMPLATZ 7
6020 INNSBRUCK
Beauftragung am Bezirksgericht Kufstein
Dr. Eva Mückstein
Klinische u. Gesundheitspsychologin – Psychotherapeutin – Supervisorin
Allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige
A-2540 Bad Vöslau
Vizepräsidentin Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
tätig gewesen für Bezirksgericht Baden
www.psyweb.at/institut-mueckstein
Jahr: 2003, 2004, 2005
Kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden. Aber was nicht ist, kann ja eines Tages vielleicht noch was werden.
Politik+Verwaltung / Wahlen / Landtagswahl 2003 / Parteien und Kandidaten
Kandidaten GRÜNE
ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNÖ KPÖ CWG
Landesliste
Wahlkreislisten:
Amstetten
Baden
Bruck an der Leitha
Gänserndorf
Gmünd
Hollabrunn
Horn
Korneuburg
Krems an der Donau
Lilienfeld
Melk
Mistelbach
Mödling
Neunkirchen
St. Pölten
Scheibbs
Tulln
Waidhofen an der Thaya
Wien-Umgebung
Wiener Neustadt
Zwettl
...
Vorzugsstimmen GRÜNE
Wahlkreisliste 02/Baden
Nr. Name Stimmen
1 KRISMER Dr. Helga 437
2 BROSZ Dieter 84
3 MÜCKSTEIN Dr. Eva 116
4 FÖRST Mag. Herbert 333
5 KINZER Andrea 41
6 SCHAUDERER Gerald 38
7 WOSKA-NIMMERVOLL Mag. Eva 65
8 DIALLO Ibrahima 50
9 MELCHIOR Maria-Theresia 49
10 PARRER Ing. Andreas 22
11 AJOUDAN-GAREKANI Ulrika 10
12 ZAUN Fritz 53
13 LANG Birgit41
14 BENESCH Emil 30
15 LATH Marion 13
---------
1.382
...
Kontaktperson: Ing. Joachim Weninger post.ivw2@noel.gv.at
(letzte Änderung am 23.04.2003)
http://www.noe.gv.at/service/Politik/Wahlen/L20031/main3k4.htm#WK02
Dr. Egon Bachler
Dr. Phil. Gerald Horn
Psychologe
Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Kinder- und Jugendpsychologie
8940 Weißenbach b. Liezen 291
siehe hierzu auch:
www.edikte.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste/.nsf
Mag. Dr. rer. nat. Sandra Szynkariuk-Stöckl
Klinische- & Gesundheitspsychologin (BÖP)
Kinder-, Jugendlichen- & Familienpsychologin (BÖP)
Hypnosystemische Beratung & Behandlung
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
1160 Wien
Haberlgasse 35/5/21
Kindergefühle - auch Kinder haben Rechte
eingetragener Verein
Angerstraße 31
5071 Wals-Siezenheim
Österreich
Landesleiter: Richard Maier
Tel.: 0720/505440
Fax: 0720/505440-9
E-Mail: office@kindergefuehle.at
Internet: http://kindergefuehle.at/index.php
"Der Kinderbeistand in Österreich"
Reinhard Prenzlow
ZKJ 09/2012, S. 17-20
Aufsatz zum Download unter
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/zkj.html
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/FamSoz-Portal/Dokumente/Leseprobe_ZKJ_01-13.pdf
Streit um Obsorge: Mutter oder Vater?
10.03.2012 | 17:53 | von Veronika Schmidt (Die Presse)
Brigitte Seifert untersucht, wie man Eltern-Kind-Beziehungen sachlich beurteilen kann. Dies ist wesentlich für Gutachten in Scheidungs- oder Krisenfällen.
„Es ist nicht wichtig, ob ein Kind ein schönes Kinderzimmer hat, sondern, wie die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung ist“, sagt Brigitte Seifert. Die Vorarlbergerin arbeitet am Institut für Forensisch-Psychologische Begutachtung (IFPB) in St.Gallen in der Schweiz: Hier werden unter anderem Gutachten zu Fragen des Kindeswohls, zum Beispiel bei Trennung und Scheidung von Eltern, oder im Rahmen des Kindesschutzes erstellt.
„Das sind extreme Konflikt- und Stresssituationen“, sagt Seifert. „Und daher gibt es auch wenig empirische Forschung, nach welchen Kriterien Sachverständige vorgehen sollten.“ Schließlich müssen die Eltern freiwillig zustimmen, dass sie an einer Studie teilnehmen – und bei einer Scheidung bzw. wenn einem wegen psychischer Krankheit eventuell das Kind weggenommen wird, hat man wahrlich andere Sorgen. „Familienrechtliche Gutachten haben sehr weitreichende Folgen. Die Empfehlung des Sachverständigen ist meist Grundlage, wie der Richter entscheidet“, sagt Seifert.
Doch wie soll man ohne festgeschriebene Standards die Eltern-Kind-Beziehung beurteilen? Daher setzt Seifert in ihrer Dissertation (Uni Innsbruck, Psychologie, Betreuer Cord Benecke) einen ersten Schritt zur empirischen Forschung bei der Beurteilung von Obsorgezuteilungen. Bisher werden Diskussionen wie zum Beispiel die Frage „Gehört das Kind zu seiner Mutter?“ zu emotional geführt. Die Analyse von 44 Elternpaaren und ihren Kindern (bei gerichtlich beantragten kinderpsychologischen Gutachten) zeigte, dass meist traditionelle Rollenmuster die Empfehlung beeinflussten. Bei Müttern, die sich nicht „mütterlich“ um das Kind kümmern, wird das Kind eher dem Vater zugesprochen. Bei Vätern, die nicht durchgreifend auftreten, wird das Kind eher der Mutter zugesprochen.
Auch die Diskrepanz in der Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Betroffenen und dem Gutachter spielt eine Rolle: Sieht eine Mutter ihre Beziehung zum Kind ganz anders als die Gutachterin, wird das Kind öfter dem Vater zugesprochen. Der Willen des Kindes jedoch kann oft nicht direkt ins Urteil einfließen, da selten klar ist, ob das Kind nur der Mutter oder dem Vater gegenüber loyal sein will oder wirklich seinen Wunsch äußert, wo es hinwill. In den analysierten Fällen wurde jedenfalls dem Wunsch des Kindes öfter entsprochen, wenn es zur Mutter wollte.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2012)
http://diepresse.com/home/science/dissertation/739170/Streit-um-Obsorge_Mutter-oder-Vater
Kommentar Väternotruf:
Ziemlicher Unsinn das ganze, zu schauen welcher von beiden Elternteilen entsorgt wird, statt zu schauen, wie der Elternkonflikt im Interesse des Kindes befriedet werden kann. Kriegslogik kontra Friedenslogik. Da wird einem schon vom Lesen ganz schlecht.
Heinisch-Hosek will Väterpflichten per Vertrag
Frauenministerin Heinisch-Hosek kann sich bei der von der ÖVP propagierten gemeinsamen Obsorge für Kinder unverheirateter Eltern ein Einlenken vorstellen - allerdings nur, wenn durch einen "Partnerschaftsvertrag" auch Verpflichtungen für die ledigen Väter festgeschrieben werden. Dies als "Ehe light" zu bezeichnen, lehnte sie im Interview mit der "Presse" ab.
Sie forderte ein "umfassendes neues Familienrecht" und kritisierte den Koalitionspartner: "Alles ist die Ehe, vor allem für die ÖVP. Und nichts ist die Lebenspartnerschaft. So lange die Mutter aber keinerlei Rechte gegenüber dem ledigen Vater hat, ist es auch gut, dass die Mutter die alleinige Obsorge hat."
Geht es nach der Ministerin, sollte man künftig beim Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Darin will sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand - etwa im Krankheitsfall - sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse schaffen. Außerdem soll festgelegt werden, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden sollen oder nicht. "Wer das vereinbart, soll in aufrechter Partnerschaft wie Ehepaare eine automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen", so Heinisch-Hosek.
Zur von der ÖVP verlangten Automatik nach Scheidungen zeigte sich Heinisch-Hosek weiter skeptisch. Es gebe Gründe, warum sich die Hälfte der geschiedenen Eltern gegen eine gemeinsame Obsorge entscheide. Die Frauenministerin sprach sich erneut für eine Abkühlphase aus: "Ein Jahr soll ein Elternteil im Streitfall die alleinige Obsorge bekommen und erst dann soll erneut darüber entschieden werden."
Justizministerin Bandion-Ortner drückt in dieser Sache weiter aufs Tempo. "Ich hätte noch heuer gerne einen brauchbaren Entwurf zum Thema Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung", sagte sie den "Salzburger Nachrichten". "Man sollte von einem natürlichen Zustand der gemeinsamen Obsorge ausgehen", so die Justizministerin. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sei, sollte man die Obsorge einem Elternteil entziehen.
Streit ums Kind: Wie gut sind Gutachten?
03.12.2008 | 18:30 | ANDREAS WETZ (Die Presse)
Jährlich urteilen 12.000 Gutachten darüber, ob die Kinder nach der Scheidung beim Vater oder bei der Mutter bleiben. Der exemplarische Fall einer Wiener Mutter eröffnet die Debatte über die Qualität dieser Expertisen.
Wenn sich Vater und Mutter trennen, folgt meistens der Streit um das Kind. 5000 Fälle jährlich landen vor Gericht. Zur Entscheidungsfindung holen Österreichs Richter – ebenfalls jährlich – 12.000 Gutachten bei Sachverständigen ein. Damit verknüpft sind die Schicksale von 10.000 Müttern und Vätern sowie 5300 Kindern. Ein von der „Presse“ aufgezeichneter Fall zeigt, warum immer mehr Betroffene und Experten eine ernste Diskussion über die Qualität der Gutachten fordern. Die Vorwürfe reichen von mangelnder Wissenschaftlichkeit bis zu strafrechtlichen Sachverhalten.
Eva Schneider (*) und ihr Mann haben sich getrennt. Weil man sich über das Sorgerecht für die zwei minderjährigen Kinder nicht einigen konnte, ging der Fall an das Bezirksgericht Korneuburg, das dem Vater am 13. Oktober die alleinige Obsorge übertrug. Der Richter stützte sich bei seiner Entscheidung „insbesondere“ (wie es in der Begründung heißt) auf ein 51 Seiten starkes Gutachten der Psychologin Gabriele Fürst-Pfeifer. Sie attestierte der unter Multipler Sklerose leidenden Mutter eine „nicht hinreichend gegebene Erziehungstüchtigkeit“. Gleichzeitig bewilligte der Amtsarzt der 41-Jährigen den Führerschein. Dennoch kommt die Gutachterin zur Erkenntnis: Ein Intelligenztest mit der Magistra der Philosophie habe im Teilbereich des seriell-sozialen Denkens eine Leistungsfähigkeit ergeben, die mit der eines „Volksschulkindes der 1. bzw. 2. Klasse“ vergleichbar sei (siehe Faksimile).
„Gravierende Diskriminierung“
Für Germain Weber, Dekan der psychologischen Fakultät der Uni Wien, ist das Gutachten eine „bodenlose Frechheit“, weshalb er für das Rekursverfahren auch eine schriftliche, von Schneider erbetene Stellungnahme abgegeben hat. Weber kritisiert, dass die Gutachterin mehrere Jahrzehnte alte Methoden angewendet, umgekehrt jedoch Methoden unbeachtet gelassen habe, die eigens zur Beurteilung von Menschen mit Multipler Sklerose entwickelt worden seien. So seien „Pseudobefunde“ entstanden, die „systematisch zum Nachteil der Klientin ausgelegt werden“. Für Weber ein klarer Fall von „gravierender Diskriminierung“, der den Berufskodex „nachweislich substanziell verletzt“. Abschließend empfiehlt der Dekan, „das gegenständliche Gutachten auf berufsrechtliche Konsequenzen überprüfen zu lassen“.
Die Angegriffene, Fürst-Pfeifer, weist die Kritik zurück. Wenngleich sie wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nichts zu den Details über die begutachtete Person sagen könne, herrsche für Sachverständige das Prinzip der Methodenfreiheit. „Das (eingesetzte; Anm. d. Red.) Testverfahren wurde 1945 entwickelt und 1956 vorgestellt. Es unterliegt seither ständigen Weiterentwicklungen, sodass es, in der aktuellen Entwicklungsstufe angewendet, eine probate Testmethode darstellt.“
Doch Schneiders Kritik greift weiter, könnte nach Meinung ihres Anwalts Andreas Peyrer-Heimstätt sogar strafrechtlich relevant sein. Auf Seite 16 des Gutachtens berichtet Fürst-Pfeifer von einem Telefonat mit dem Psychiater und Neurologen Anton Freunschlag, der ihr erzählt haben soll, dass Eva Schneider unter einem „gewaltigen Psychosyndrom“ leide. Freunschlag bestreitet die Aussage auf „Presse“-Anfrage und verweist im Gegenzug auf sein schriftliches Gutachten über Schneider. Diagnose: „mild ausgeprägtes organisches Psychosyndrom“, die „Erziehungstüchtigkeit“ sei gegeben.
Während Schneider-Anwalt Peyrer-Heimstätt im Zusammenhang mit dem mutmaßlich unkorrekt wiedergegebenen Telefonat von falscher Beweisaussage (§288 Strafgesetzbuch) spricht, versichert Fürst-Pfeifer schriftlich, „dass das gegenständliche Gutachten lege artis erstellt wurde und dass alle darin enthaltenen Recherchenergebnisse wahrheitsgemäß dargestellt wurden“.
Abseits dieses exemplarischen Falls ist es unter Experten für Familienrecht ein offenes Geheimnis, dass die Qualität der Gutachten in Obsorgeverfahren zu wünschen übrig lässt. Jährlich sind davon in Österreich tausende Verfahrensbeteiligte betroffen. „Diese Diskussion endlich zu führen, halte ich für absolut wichtig“, sagt der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews.
Er kritisiert, dass die Befunde der Sachverständigen für Laien sehr oft unverständlich und nicht nachvollziehbar seien. Die eingesetzten Testverfahren würden es unmöglich machen, die Ergebnisse von Dritten zu überprüfen und damit zu objektivieren. Ein Sachverhalt, den auch Dekan Weber am Gutachten von Fürst-Pfeifer kritisiert.
Millionengeschäft mit Expertisen
Doch auch die Art der Zusammenarbeit zwischen Richtern und Gutachtern steht in der Kritik. Der niederösterreichische Grün-Gewerkschafter Samir Kesetovic kämpft seit Jahren (begleitet durch Berichterstattung in lokalen Medien) um das Sorgerecht für seinen Sohn. Auch er wurde auf Wunsch des Bezirksgerichts St.Pölten von Gabriele Fürst-Pfeifer begutachtet. Zu seinem Nachteil. Kesetovic glaubt zu wissen, warum. So hielt der zuständige Richter in einem Aktenvermerk vom August des Vorjahres fest, dass er für die alleinige Obsorge der Kindesmutter sei. Es brauche jedoch ein Gutachten, um das den Eltern „schwarz auf weiß“ vor Augen zu führen. Kesetovic glaubt, dass Fürst-Pfeifer dieses Gutachten quasi auf Bestellung lieferte. Auch deshalb, weil sie auf Seite sieben ihrer Arbeit explizit Bezug auf den Aktenvermerk des Richters nahm. Kesetovic: „Kein Gutachter der Welt wird ein Gutachten erstellen, das der Meinung des Richters, von dem er den Auftrag erhalten hat, widerspricht.“ Fürst-Pfeifer nahm zu diesem Vorwurf nicht Stellung.
Fakt ist, dass das Erstellen der jährlich 12.000 Gutachten für Obsorgeverfahren ein Millionengeschäft ist. Welcher Gutachter wie viel vom Kuchen bekommt, entscheiden die Richter. Die Mehrzahl der Gutachten wird von den bundesweit 91 Sachverständigen der Fachgruppe „Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie“ verfasst. Für die Gutachten von Eva Schneider und Samir Kesetovic wurden 3101,76 bzw. 3009,84 Euro in Rechnung gestellt. Laut Angaben ihrer Anwältin hat Gabriele Fürst-Pfeifer in den vergangenen zwölf Jahren 3000 Gutachten erstellt.
Die meisten Probleme mit Gutachten wären vermeidbar. Hinter vorgehaltener Hand raten Rechtsanwälte, „in jedem Fall eine außergerichtliche Lösung anzustreben“. Das sei billiger und deutlich weniger anstrengend – für die Eltern, insbesondere für die Kinder.
(*) Zum Schutz der minderjährigen Kinder wurde der Name der Mutter von der Redaktion geändert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2008)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/435005/index.do?_vl_backlink=/home/index.do
Kommentar Väternotruf:
Wie gut soll ein sogenanntes Gutachten schon sein, wenn es darum geht per Richterspruch einen Elternteil aus der elterlichen Verantwortung auszugrenzen? Statt die Eltern zu begutachten sollte man mal die Leute, die mit solch schmutzigen Geschäft viel Geld verdienen, begutachten, ihnen Berufsverbot erteilen und sie als Reinigungskraft in einem Kindergarten dienstverpflichten..
Österreich:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG), BGBl. I Nr. 111/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In Streitigkeiten über Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen hat das Gericht binnen einer unerstreckbaren Frist von sechs Monaten seine Entscheidung zu fällen."
2. § 51 Abs. 1 lautet:
„(1) Das Gericht erster Instanz hat den Rekurs, soweit vorgesehen nach dem Einlangen der Rekursbeantwortung oder dem fruchtlosen Ablauf der dafür offenstehenden Frist, dem Rekursgericht mit allen die Sache betreffenden Akten binnen 14 Tagen vorzulegen, sofern es dem Rekurs nicht selbst (§ 50) stattgibt."
3. § 55 Abs. 1 lautet:
„(1) Ist der Rekurs nicht zurückzuweisen, so hat das Rekursgericht über die Sache selbst, in Verfahren wegen Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen binnen einer unerstreckbaren Frist von drei Monaten, erforderlichenfalls nach Verfahrensergänzung, zu entscheiden."
4. In §57 wird nach Z 6 die Z 7 angefügt:
„7. In Fällen der Streitigkeiten wegen Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen hat das erstinstanzliche Gericht binnen einer unerstreckbaren Frist von drei Monaten zu entscheiden."
Begründung
Ein wesentlicher Teil des Rechtsunfriedens betreffend minderjähriger Kinder wird auf deren Rücken dadurch ausgetragen, dass Streitigkeiten über das Obsorgerecht wie auch das Besuchsrecht geführt werden und überdies diese Streitigkeiten, die im Rahmen des Außerstreitgesetzes durch die Bezirksgerichte in erster Instanz zu judizieren sind, in vielen Fällen jahrelang nicht erledigt werden.
Der Grund für diese oft jahrelangen Verzögerungen liegt vor allem darin, dass die von den streitenden Parteien aufgestellten Behauptungen und die damit zusammenhängenden Fragen des Kindeswohls im Bereich der Sachverhaltsermittlung nahezu prinzipiell von den Gerichten zu den Sachverständigen ausgelagert werden.
Diese seit vielen Jahren verfestigte gerichtliche Übung führt dazu, dass der tatsächliche „Herr des Verfahrens" - in indirektem Wege - der Sachverständige ist oder genauer gesagt die Sachverständigen sind (da es oft zu mehreren Gutachten kommt). Sei es nun aus Gründen der Überlastung von Sachverständigen, auch weil es zu wenige geben mag, oder aus Vernachlässigung deren aufgetragener Pflichten, ist es evident, dass die jahrelange Nichtentscheidung dieser Fälle darauf beruht, dass teilweise oft ein Jahr oder noch länger aufgetragene Gutachten nicht erstattet werden.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen Sachverständige, die in hohem öffentlichen Ansehen stehen, bei „gewöhnlichen" nicht medial wirksamen Fällen jahrelang kein Gutachten erstellen und das schließlich vorgelegte Gutachten so schlampig ausgeformt ist, dass eine Ergänzung aufgetragen werden muss, die neuerlich ein Jahr nicht durchgeführt wird. Aus diesen Umständen, welche ausschließlich auf Verfahrensprobleme zurückzuführen sind, erwächst jene extrem negative Folge, die durch die Rechtsordnung gerade zu verhindert werden soll, nämlich die Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil.
In zahllosen Fällen kommt es eben durch die jahrelange Nichtentscheidung über ein Besuchsrecht zu gar keinem Besuch zwischen einem Kind und einem Elternteil. Nicht nur die Tatsache des jahrelang nicht beendeten Streites durch das zuständige Gericht, sondern auch durch die Nichtentscheidung entstandene Kontaktbehinderung zwischen Eltern (Elternteil) und Kindern bewirkt sozialen Unfrieden, Eltern-Kind Entfremdung und gar auch Traumatisierung von Kindern.
Der Primat des „Kindeswohls" wird genau ins Gegenteil verkehrt und der Gesetzeszweck vereitelt.
Die Alternative zu dem jetzt bestehenden Übelstand kann nur darin bestehen, gegebenenfalls eine Lücke im Beweisverfahren hinzunehmen und unter Umständen auf ein Sachverständigengutachten zu verzichten, um den Vorzug der schnelleren Entscheidung, also innerhalb einer Frist, die als lebensnah und vernünftig erachtet werden kann, zu erzeugen.
Es ist ganz offenkundig, dass eine Entscheidung die der Richter innerhalb der festzusetzenden sechs Monatefrist jedenfalls zu fällen hat, eine lebensnahe, für die Parteien lebbare Lösung erwirkt und diese Entscheidung eben auf der durch das Verfahren gewonnenen Überzeugung die der Richter im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung vorzunehmen hat, fußen muss.
Damit ist nicht gesagt, dass Sachverständigengutachten nicht eingeholt werden dürften oder sollten. Jedoch sind sie innerhalb der Frist des Gesetzes so rechtzeitig einzuholen und bei Gericht abzugeben, dass sie innerhalb der Frist als Beweismittel dienlich sind. Liegt ein solches Gutachten nicht vor, so muss die Entscheidung ungeachtet des Nichtvorliegens des beantragten Beweismittels nach bestem Wissen und Gewissen des Richters gefällt werden. Diesem Prozedere ist unter allen Umständen der Vorzug vor der überlangen Dauer solcher Verfahren zu geben und ist ein geeigneter Weg um auf dem Gebiet des Obsorge-/Besuchsrechtsstreites eine Verbesserung zu bewirken.
Konsequenterweise ist auch vorzukehren, dass die Entscheidungspflicht, die die erste Instanz innerhalb von sechs Monaten wahrzunehmen hat, auch vom Rekursgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten wahrzunehmen hat ist, damit nicht durch den Weg der im Rekursgericht zurückzulegenden Verfahrensdauer der Beschleunigungszweck verloren geht.
======================
Posteingang 06.01.2008
Verein Kindergefühle - Richard Maier [office@kindergefuehle.at]
Wir begrüßen diesen Beschluß!
Mit freundlichen Grüßen
für den Verein:
Richard Maier
Landesleiter
Kindergefühle - auch Kinder haben Rechte
eingetragener Verein
Tel.: 0720/505440
Fax: 0720/505440-9
Bitte unterstützen Sie unseren Verein mit einer Mitgliedschaft, denn je größer wir sind, um so mehr können wir bewegen!
Eine Juristin aus Linz hat ihre Kinder 7 Jahre lang eingesperrt
12th Februar, 2007
Es war ein unfassbares Martyrium: Eine Linzer Juristin hielt nach der Scheidung ihre Töchter, damals 6, 10 und 13 Jahre alt, über sieben Jahre hindurch wie Tiere. Mitten in einer Reihenhaussiedlung am Pöstlingberg, in Dreck und Dunkelheit. Die Mädchen hatten eine eigene Sprache entwickelt und mit Mäusen gespielt, denen sie Kosenamen gaben.
Justizministerin Maria Berger ist bestürzt darüber, dass in diesem Fall offenbar alle zuständigen staatlichen Stellen versagt haben: "Das wird man ganz genau prüfen müssen", sagt Berger im Gespräch mit dem KURIER. All jene Behörden, die mit dem Fall der Linzerin betraut waren, werden sich in den nächsten Tagen sehr vielen unangenehmen Fragen stellen müssen.
"Dieses Drama wird Anlass sein, das Thema Kinderbeistand ganz neu aufzurollen." Maria Berger, JustizministerinTherapeuten, Sachwalterin, Vater, Eltern, Lehrer erheben schwere Vorwürfe. Auf Briefe von Lehrern, gerichtliche Eingaben des Vaters, Anzeigen der Nachbarn wurde so gut wie nicht reagiert. "Wenn Gefahr im Verzug gewesen wäre, hätte man natürlich sofort und früher gehandelt", meinte am Wochenende ein Sprecher der BH Urfahr-Umgebung.
Stellt sich die Frage, wann dann für die Behörden Gefahr im Verzug ist. "Die Älteste ist mittlerweile 21 Jahre und hat kaum Chancen auf ein normales Leben. Die Kleinste ist 14 und geht wieder an eine öffentliche Schule, die Mittlere ist 18 Jahre und geht ins Gymnasium. Sie sind auf dem Weg der Besserung, was nahezu an ein Wunder grenzt", sagt Sachwalterin Margreth Tews.
Es habe immer wieder Termine bei Gericht gegeben, bei denen die Mutter und die Töchter anwesend waren. "Dabei war eine Verwahrlosung der Kinder nicht erkennbar", so die Stellungnahme vonseiten der BH.
"Ich bin absolut entsetzt über diese Reaktion. Bei den Behörden hat man kein gutes Krisenmanagement. Die Jugendwohlfahrt ist seit 2001 über den Fall informiert und beließ aufgrund einer katastrophalen Fehleinschätzung die Kinder viel zu lange in der Obhut der Mutter", sagt Tews.
Nie zu Hause
In all den Jahren war kein Beamter des Jugendamts jemals im Haus der geisteskranken Oberösterreicherin. Es gab immer nur den Vermerk: "War nicht zu Hause." "Das Jugendamt braucht sich dahinter nicht verstecken. Nach §215 des ABGB darf das Jugendamt ohne richterlichen Beschluss hinein, wenn Gefahr im Verzug ist", sagt Tews.
Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass die Behörden den Versprechungen der eloquenten Juristin auf den Leim gingen. Vor Gericht trat die 53-Jährige immer mit prominenter Vertretung auf. Selbst arbeitete sie schon lange nicht mehr, 2001 wurden ihr im Wagner-Jauregg-Krankenhaus Halluzinationen attestiert. "Der Vater fand mit seinen Eingaben beim Jugendamt kein Gehör. Er wurde von Mutter und Großmutter als Aggressor von außen dargestellt. Die Kinder wurden gegen ihn aufgehetzt", sagt Tews.
"Die Rolle der Justiz und der Jugendwohlfahrt ist in diesem Fall höchst hinterfragenswert." Margreth Tews, SachwalterinWie die Frau, die die Justiz gekonnt austrickste, zu einer behördlichen Genehmigung für Hausunterricht kam, ist ein Rätsel. Die Kinder waren bei den vorgeschriebenen Feststellungsprüfungen stets krank.
Die Mutter befindet sich in Kärnten in einer geschlossenen Anstalt. Keiner zweifelt daran, dass sie in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. "Sie ist uneinsichtig und brandgefährlich für die Kinder", sagt Tews.
Als die geschlossene Abteilung in Klagenfurt umgebaut wurde, gelang es der Frau, den Kindern einen Brief zuzuspielen – ein schwerer Rückfall bei den Mädchen war die Folge.
Bis spätestens Juli will Sachwalterin Tews eine Klage gegen die Republik Österreich und das Land Oberösterreich einbringen. Sie will Schmerzensgeld und Verdienstentgang für die Mädchen erkämpfen.
Experten
Justizministerin Berger will nach dem Drama von Linz Experten beauftragen, sich über weitere Sicherheitsnetze Gedanken zu machen, die im Fall von strittigen Scheidungen in Kraft treten. "Dazu zählt auch der Vorschlag, Scheidungskinder Beistände bzw. Paten zur Seite zu stellen, bis die Eltern die Trennungskrise verarbeitet haben." An vier Bezirksgerichten läuft zurzeit ein entsprechender Modellversuch. An eine Ausweitung, so Berger, sei auf jeden Fall gedacht.
KURIER Brigitte Kirchgatterer
http://wireltern.eu/index.php?q=node/694
profil 44/2004
Familie: Papa muss draußen bleiben - Immer mehr Väter kämpfen um ihre Kinder
Trennung / Scheidung: Geld weg, Kinder weg!
Wie die Männer leiden und wie sie sich wehren.
Viele Männer verlieren nach einer Scheidung oder Trennung nicht nur Geld, sondern auch den Kontakt zu den Kindern. Oft sind sie der Willkür ihrer Ex-Frauen wehrlos ausgeliefert. Doch der Widerstand der Väter wächst und treibt bisweilen skurrile Blüten.
Das Fahndungsfoto der 14 Monate alten Mareja dominierte vergangene Woche die Chronikseiten der Tageszeitungen. Das Drama dahinter lässt den Grad der Verzweiflung beim „Täter“ erahnen: Ein 37-jähriger niederländischer Diplomingenieur hatte der Mutter seiner Tochter vor deren Wohnhaus im steirischen Bezirk Leonhard aufgelauert und ihr das Kind aus den Armen gerissen, um in das Fluchtauto zu steigen, an dessen Steuer bereits sein Vater wartete. Die desperate Mutter versuchte, das Fahrzeug zu stoppen, und kam schließlich auf der Motorhaube zu liegen, als der Wagen sich in Bewegung setzte. Einer der Männer stieg aus und stieß die verletzte Grazerin vom Auto, ehe sie davon rasten. Inzwischen ist die kleine Mareja wieder bei seiner Mutter; der geschiedene Ehemann hatte sich der Polizei gestellt und seine Tochter zurückgebracht. Damit war das Chronik-Potenzial der Story auch schon wieder erschöpft.
Die Chancen, dass Mareja eine gesunde Vaterbeziehung und ein unbelastetes Männerbild entwickeln wird, stehen nach dem Entführungsdrama jedenfalls noch schlechter als vorher. „Wenn die Mütter nicht wollen“, so die Wiener Scheidungsanwältin Andrea Wukovits, „sind die Väter hilflos.“ Ein Wohnsitz im Ausland verschärft die Situation für die kämpfenden Männer zusätzlich: „Das kommt einem Lotteriespiel gleich“, so Wukovits, „auch im umgekehrten Fall: Hält die Mutter das alleinige Sorgerecht und geht mit den Kindern ins Ausland, ist das durchwegs legal und der Vater bleibt mit seiner Ohnmacht zurück.“
2003 mussten in Österreich 16.400 Scheidungskinder damit klarkommen, dass ein Elternteil, in 90 Prozent der Fälle der Vater, nicht viel mehr als eine Randerscheinung in ihrem Leben ist. Die Euphorie der Regierung über eine im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent gesunkene Scheidungsrate – und damit 1300 weniger Scheidungswaisen – muss relativiert werden. Denn der Rückgang ist einfach zu begründen: In den vergangenen Jahren wurden einerseits deutlich weniger Ehen geschlossen, andererseits mindert die Rezession die Trennungsfreude. Denn eine Scheidung, so der deutsche Soziologe Gerhard Amendt im profil-Interview, bedeutet „immer für alle Beteiligten einen erheblichen Verlust von Lebensstandard“.
Laut Amendts umfassender Studie, bei der 3600 Scheidungsväter in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt worden waren, verliert jeder fünfte Vater den Kontakt zum Kind ganz, und zwar nicht, „weil er die Flinte einfach so ins Korn wirft, sondern weil er nach monate- oder auch jahrelangen Querelen irgendwann einmal sagt: ‚Jetzt kann ich nicht mehr.‘“
Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch der Wiener Kinderpsychologe Helmut Figdor bei seinen Studien von Trennungskindern: „75 Prozent der Kinder sehen ihre Väter innerhalb der ersten drei Jahre nach der Trennung nicht mehr regelmäßig. Es gibt aber auch Untersuchungen, denen zufolge die Hälfte die Beziehung zum Vater gänzlich verlieren.“
Vaterlose Gesellschaft. Die Anzahl trennungsbedingt vaterloser Kinder seriös zu beziffern fällt auch aus einem anderen Grund schwer: 2002, so die aktuellste erhobene Quote, kamen 33,8 Prozent aller Neugeborenen in Österreich „unehelich“ zur Welt, was einer Steigerung von fast sieben Prozent innerhalb der vergangenen neun Jahre entspricht. Gesetzlich sind „uneheliche“ und „geschiedene“ Kinder seit der Justizreform von Christian Broda in den siebziger Jahren gleichgestellt – eine Judikatur, die für viele der von profil interviewten Männer „nicht einmal das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben ist“, so Hans K. (Name der Redaktion bekannt), Wiener Scheidungsvater von zwei Buben, der verzweifelt um mehr Zeit mit seinen Kindern kämpft.
Warum Väter, trotz rechtlicher Gleichstellung, nur in wenigen Fällen das Sorgerecht zugesprochen bekommen, erklärt Anwältin Wukovits so: „Formal wird natürlich geprüft, wer der geeignetere Elternteil ist. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Bindung von Kleinkindern zur Mutter einfach stärker ist. Der Vater wird erst später ähnlich wichtig. Das ist keine Ideologie, das ist ein Faktum.“
Der öffentliche Diskurs um die Opferrolle des Vaters nach Scheidungs- und Trennungsdramen wurde im deutschsprachigen Raum erstmals von Matthias Matussek losgetreten, mit seinem 1998 erschienenen Buchpamphlet „Die vaterlose Gesellschaft“. Der „Spiegel“-Redakteur unterstellte den Scheidungsbetreiberinnen pauschal den Wunsch „nach einer Versorgungs-Vollkasko“, mit „der sie dann fortlaufend sicheren Zugriff auf das seelische und finanzielle Konto des Mannes“ hätten. Diese „Muttermacht“ gestehe den Vätern allenfalls den Status „von abgeliebtem Beziehungsmüll“ zu.
Matusseks Anti-Mütter-Polemik wirkte so berechtigt und zugleich so hysterisch wie das Männer-Bashing radikaler Feministinnen, die dem Mann außer Egoismus wenig zugestehen – vor allem keine Gefühle. Die Scheidungsväter, die zu Weihnachten in zweiter Spur parken, um schnell ihre Geschenke über den Gartenzaun zu werfen – ja, es gibt sie, genauso wie jene, die von ihren Ex-Frauen unerbittlich aus dem Leben der gemeinsamen Kinder ausgesperrt werden.
„Ich konnte mir wenig Schlimmeres vorstellen – außer, dass meine Kinder gestorben wären“, sagt der Immobilienmakler Franz S. (Name der Redaktion bekannt), dem von seiner früheren Lebensgefährtin der Kontakt zu seinen beiden Töchtern fünf Jahre lang verwehrt worden war.
Bislang galt die Erforschung der väterlichen Befindlichkeit nach einem Trennungsdrama als lässlicher Aspekt in der Sozialwissenschaft. Das ändert sich sukzessive. Wie hart Väter mit einer Scheidung (oder Trennung) und deren Folgen zu kämpfen haben, belegt eine neue Studie des Bremer Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung unter der Ägide von Gerhard Amendt (siehe Interview). In dem bislang größten Forschungsprojekt zu dem Thema kamen die Forscher zu alarmierenden Ergebnissen: Mehr als drei Viertel der Befragten gaben an, dass sich der Trennungsschmerz in akuten gesundheitlichen Problemen geäußert habe – und weiterhin äußert. 6,6 Prozent klagen über ständige körperliche Beschwerden, 26,1 Prozent der geschiedenen Väter haben mit dauerhaften seelischen Beschwerden zu kämpfen. Amendt: „Eine Trennung wird vom Mann in jedem Fall als traumatisierendes Erlebnis empfunden.“ Rund 60 Prozent der Väter gaben an, durch die Trennung von den Kindern mit dem Gefühl konfrontiert zu sein, „alles verloren zu haben“.
Besuchspapas und Zahlväter. Die Sorgerechtspraxis erscheint im Licht der Scheidungsväter-Studie als deutlich verbesserungsfähig: Nur knapp 40 Prozent der geschiedenen Väter sind mit der vereinbarten Lösung zufrieden. Für viele Scheidungsväter bleiben die Besuchszeiten das dominierende Thema: 42,2 Prozent definieren ihre Rolle – analog zur Häufigkeit der Kontakte mit ihren Kindern – als „Wochenendpapa“, ein Viertel sieht sich gar überhaupt nur noch als „Zahlvater“.
Laut der Bremer Studie reagieren 23,8 Prozent der Väter auf die Frustration, ihre Kinder nur selten sehen zu können, irgendwann mit einem völligen Abbruch des Kontakts. Daneben bleibt das klassische Muster des „Besuchspapas“ vorherrschend: Rund 43 Prozent der geschiedenen Väter sehen ihre Kinder jedes oder jedes zweite Wochenende.
„Die öffentliche Debatte zur Sensibilisierung für Vaterschaft“, erklärt der Geschäftsführer der SPÖ-nahen „Kinderfreunde“, Gernot Rammer, „darf unter keinen Umständen zu einer neuen Frauenfeindlichkeit führen; sie muss ergänzend zu den Anliegen des Feminismus geführt werden.“
Mit Kampagnen wie „papa aktiv“ und dem Kampf um den Vaterschaftsmonat versucht Rammer an der Spitze der größten Kinder- und Familienorganisation des Landes, Präventionsarbeit zu leisten: „Aktive Vaterschaft während einer Beziehung bedeutet in der Regel auch aktive Vaterschaft nach einer Trennung.“ Dieser These kann auch Johannes Berchtold, Leiter von Sozialminister Herbert Haupts Männerabteilung, beipflichten: „Die Rollenverteilung, die vor der Scheidung herrschte, wird in der Regel auch danach weiterbetrieben.“
2005 will Haupts Männertruppe die erste umfassende Studie zum Thema Scheidung und die Folgen für alle Familienmitglieder vorlegen. Die häufigste Klage der Männer gilt laut Berchtold den Richtern und deren „Unfähigkeit, ein Besuchsrecht konsequent durchzusetzen. Wenn diese Rechte ständig verweigert werden, resigniert selbst der engagierteste Vater.“
Doch auch die von Berchtold gepriesene gemeinsame Obsorge, die seit 2001 nach deutschem Vorbild in Österreich gesetzlich verankert ist, hält in der Praxis nicht, was sie in der Theorie verspricht, meint der Wiener Scheidungsvater Hans K. Bei seiner „gerade noch einvernehmlichen“ Scheidung vor eineinhalb Jahren hatte der Beamte „ein gemeinsames Sorgerecht“ für seine beiden Söhne, sechs und vier Jahre, zugesprochen bekommen. Neun Monate später hatte seine Ex-Frau, trotz pünktlich geleisteter Unterhaltszahlung, gerichtlich gegen diese Entscheidung berufen; als Begründung nannte sie „schlechte Kommunikation“ zum Kindesvater. Nach kurzer Befassung des Bezirksgerichts Klosterneuburg wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Als besonders beklemmend empfand Hans K. die Anschwärzungsstrategie seiner Ex-Frau: „Sie trichterte den Kindern ein: Der Papa hat euch verlassen, eigentlich gehört er ins Gefängnis‚ etc. Später verbot sie ihnen sogar, dass sie mich Papa nennen.“
Das Jugendamt verkommt immer mehr zum Papierfriedhof: Allein in der Scheidungshochburg Wien blieben 2003 22.329 Akten in Sorge- und Besuchsrechtsfragen sowie Unterhaltscausen unerledigt.
Die Literatur zu den seelischen Folgen der Aussperrung des Vaters aus dem Leben eines Kindes füllt inzwischen ganze Regale. Die Buben leiden an den fehlenden gleichgeschlechtlichen Orientierungsvorbildern und kompensieren das Manko mit übertriebenem Männlichkeitswahn, verstärkter Aggression und vermindertem Leistungswillen. Die Töchter reagieren häufig mit Ersatzbefriedigungen wie Fresssucht, sind von Verlustängsten geplagt und suchen später weniger nach einem Partner als nach dem verlorenen Vater. Statistisch ist bewiesen, dass Kinder, die mit elterlichen Trennungskonflikten konfrontiert waren, viel geringere Chancen haben, zukünftig funktionierende Beziehungen eingehen zu können.
Vater-Aktionismus. Europaweit hat sich in den letzten Jahren eine Scheidungsväterbewegung formiert, die vehement gegen ihre eingeschränkte Vaterschaft protestiert – bisweilen auch mit skurrilen Aktionen: Die militante englische Gruppe „Fathers 4 Justice“ erregte im September weltweit Aufsehen, als der 32-jährige Maler und Tapezierer Jason Hatch in einem Batman-Kostüm die Sicherheitsschranken des Buckingham Palace überwand und geraume Zeit auf dem königlichen Balkon mit einem Transparent seiner Bewegung und dem dazugehörigen Bannerspruch „Fighting For Your Right To See Your Kid“ verharrte. Daraufhin wurde er von „Fathers 4 Justice“ zum „Mitglied fünften Grades“ befördert. Hatch zum Nachrichtenmagazin „Time“, dem das Ereignis sogar eine Titelgeschichte wert war: „Mitglieder ersten Grades versenden Mails und verteilen Flugblätter. Fünfer-Typen wie ich sind hingegen bereit, für ihre Mission Gefängnisstrafen zu riskieren.“
Andere Aktivisten der Gruppe hatten bereits Weihnachtsmänner-Ketten vor Gerichtssälen gebildet und mit roter Farbe gefüllte Kondome auf Premierminister Tony Blair geschleudert. In Spanien hat die Protestkultur der Väter das Spaß-Territorium bereits verlassen: Vor zwei Jahren übergossen sich zwei Männer in Madrid mit Benzin und setzten sich (freilich mit Asbestanzügen geschützt) selbst in Brand.
Für seinen Palastfriedensbruch wird „Batman“ Hatch sich vor Gericht verantworten müssen. Paradoxon am Rande: Der zweifach Geschiedene hat den Kontakt zu seinem Sohn völlig verloren; seine zweite Frau und Mutter einer gemeinsamen Tochter hatte sich vor zwei Jahren von ihm scheiden lassen, „weil er vor lauter Engagement für die Bewegung kaum Zeit für die Familie hatte“.
In Österreich ist Günther Tews mit seinem „Verein für das Recht des Kindes auf beide Eltern“ die Galionsfigur entrechteter Väter. In liberalen Kreisen gilt der Linzer Anwalt als ideologisch fragwürdige Figur, weil er, so die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer, „besonders aggressiv und diskriminierend gegen Frauen“ vorgehe. „Es gibt beides“, wehrt sich Tews: „Väter, die sich vertschüssen, und Frauen, die ihre Ex-Partner wegbeißen. Man muss beide Gruppen getrennt betrachten.“ Zusatz: „Manche Väter geben auch viel zu schnell auf. Trotz unserer Warnungen.“
Ans Aufgeben denkt der im Nahen Osten geborene Chirurg Amir M. (Name von der Redaktion geändert) zwar nicht, doch sein Glaube an den Rechtsstaat ist schwer lädiert. „Wer wird mir und meinen Kindern die Zeit, die man uns gestohlen hat, je zurückgeben?“, fragt der Mann, dem die geschiedene Ehefrau seit April jeglichen Kontakt mit seinen beiden Kindern, einem siebenjährigen Buben und einem vierjährigen Mädchen, verweigert. Die ihm bei der Scheidung zuerkannte „teilweise gemeinsame Obsorge in religiösen, gesundheitlichen und schulischen Belangen“ und das vereinbarte Besuchsrecht wurden ignoriert. In einem Rundumschlag hatte die Familie der Mutter versucht, ihn mit falschen Gerüchten und einer (mittlerweile niedergelegten) Anzeige wegen „gefährlicher Drohung“ zu kriminalisieren.
Der für Anfang November anberaumten Verhandlung sieht der Arzt, der aufgrund des Rosenkriegs und des langen Verlusts der Kinder fünf Monate lang arbeitsunfähig war, mit Fatalismus entgegen: „Ich erwarte mir nichts von diesem Gerichtstermin. In diesem System bist du als Vater verloren, während die Seite der Mütter sehr, sehr gesichert ist.“ Während seine Ex-Frau ständig deponiere, dass sie in großer Sorge vor einer Entführung ihrer Kinder ins Ausland lebe, „hat der Staat sanktioniert, dass sie die Kinder, ohne die geringsten Konsequenzen fürchten zu müssen, von ihrem Vater entführt“.
http://www.profil.at/index.html?/articles/0443/560/96340.shtml
Publikation
VATERENTBEHRUNG
wurde neu herausgegeben von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesministeriums f. Soziales u. Generationen (Österreich):
http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0135
11/2003
Kindschaftsrechtsreform in Österreich - Zwanzig Jahre Rückstand
In Österreich ist jetzt ein neues Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Es führt zu leichten Verbesserungen bei der Gemeinsamen Elterlichen Sorge (Obsorge). Österreich ist damit auf dem Stand der in Deutschland seit 1983 besteht. Ist halt katholisch das Land, die heilige Mutter Maria läßt grüßen, und noch mütterreaktionärer als Deutschland.
Ausführliche Informationen in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 16/2002
"Anfrage des Diplom-Ingenieurs Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Justiz
betreffend väternachteilige Beurteilung durch die Sachverständigen Dr. Eva Mückstein und Dr. Egon Bachler vor Gerichten"
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02844/imfname_095408.pdf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Lorenz Lechner [mailto:l-lechner@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Dezember 2007 07:50
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Gutachterin Mückstein - parlamentarische Anfrage
Sehr geehrter Herr ... ,
Zur Causa Mückstein darf ich Sie informieren, dass bezüglich Mückstein bereits eine parlamentarische Anfrage an die österreichische Justizministerin gerichtet wurde.
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02844/imfname_095408.pdf
Die Justizministerin hat nun ca. 2 Monate Zeit die Anfrage zu beantworten. Ich werde Sie dann informieren.
Freundlicher Gruß
Lorenz Lechner
PS: Dieses Dokument ist öffentlich und darf von jedem gelesen werden.