Väterverfolgung


 

 

 

Jahr für Jahr werden in Deutschland gegen ca. 15.000 Väter Strafanzeigen erstattet. Dagegen erfolgen nur gegen ca. 500 Mütter Strafanzeigen. Strafanzeigen nach § 171 BGB wegen Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht, ein typisches Tatdelikt von Müttern, wurden dagegen im Jahr 2002 nur in 1095 Fällen erstattet. die Dunkelziffer liegt hier mit Sicherheit im Bereich von 100.000 Fällen pro Jahr. Aber da dies ein typisches "Frauendelikt" ist, sieht der Staat hier keinen Anlass zur Strafverfolgung. 

Aus der Zahl von ca. 15.000 Strafanzeigen wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" würde Vorzeigefeministin Alice Schwarzer den scharfsinnigen Schluss ziehen, dass Mütter eben einfach die besseren Eltern (Menschen) sind. Die Bundesregierung sieht das wohl ähnlich, denn sonst gäbe es  nicht nur ein Bundesfrauenministerium, sondern auch ein Bundesmännerministerium. Väter sind Schweine und Mütter sind Engel. Für Engel gibt es staatliche Förderung, für Schweine die Strafanzeige. Das ist doch nur gerecht - oder was meinen Sie?

Ein riesiger Beamtenapparat kümmert sich folgerichtig darum, dass die vielen Hunderttausenden Zahlväter ihrer staatlich verordneten Pflicht nachkommen, nämlich brav Unterhalt zu zahlen. Deswegen heißen die Eierköppe auch Zahlväter.

Bertolt Brecht hat mal in einem anderen Zusammenhang gedichtet:

Im Gleichklang der Trommel marschieren die Kälber.

Das Fell für die Trommel liefern sie selber.

 

 

So sind sie eben, die Väter, eine riesige Herde von Kälbern, die brav den ihnen vorgegebenen Weg entlang trotten. Lieber Zahnausfall kriegen, als einmal dem Kuhtreiber in den Arsch beißen.

 

 


 

 

"Ist die Strafverfolgung bei Unterhaltspflichtverletzung gemäß §170 StGB gewährleistet oder gibt der Staat das Schwert aus der Hand?"

von Stadtamtsrat Ernst-Günther Herlan, Karlsruhe

in: "Der Amtsvormund", 2/1999, S. 82-88

 

 

Der Titel des Aufsatzes von Herrn Herlan bringt es auf den Punkt. Strafverfolgung ist Väterverfolgung. 

 

 


 

 

Väterverfolgung durch Vater Staat - oder sollte man nicht besser von Mutter Staat reden?

 

Brief eines Vaters an den Väternotruf

 

Von: mailto:

Gesendet: Donnerstag, 10. April 2003 17:18

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: unterhalt bitte um Hilfe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fuer ihre ausgezeichnete Homepage, die ein Problem in Deutschland aufgreift, das eigentlich nicht existieren duerfte...

Bitte erlauben sie mir ganz kurz zu schildern, was mir passierte....

Ich heiratet 1976 und aus der Ehe gingen 2 Soehne hervor, einer 1977, einer 1981 geboren...

1989 dann komme ich nach Hause und finde den Brief des Anwalts meiner Frau vor mit Scheidungserklärung nach 12 Jahren Ehe hatte sie seit einem Jahr für mich unbemerkt nebenbei einen Freund...

Das war ein Schock und noch mehr, dass sie die beiden Soehne mitgenommen hatte. Sie erhielt die gesamte Wohnungseinrichtung von mir, das Haus musste verkauft werden, da ich es nicht halten konnte...

Ich war total zerstoert und hatte alles verloren!

Ich lernte dann 1991 meine 2. Frau kennen und wir verliessen 1993 Deutschland, da ein Leben dort aufgrund der aggressiven Angriffe des Anwalts meiner Exfrau und auch Angriffe des Jugendamtes einfach zuviel waren für meine neue Ehe ... es war eine seelische Tortur !!! Und am schlimmsten war die Weigerung meiner Ex, mir die Soehne ab und zu zu belassen.

Wir leben nun seit 1993 in Honduras und ich habe ein paar konkrete Fragen an sie. Ich habe mit meiner neuen Frau 2 Toechter, die nun 4 Jahr und 10 Jahre alt sind.

Wir wollen nun, vor allem wegen der Kinder, nach Deutschland zurueckkehren. Dort haben sich natuerlich Unterhaltsschulden für die Kinder aus 1. Ehe angehäuft....die Höhe dürfte etwa 30000 Euro betragen. Seit einiger Zeit sind ja beide volljährig und die Zahlungen vom Jugendamt wurden eingestellt...

Was kann mir passieren wenn ich wieder nach Deutschland komme?

Kann man mich verhaften, da ich den alten Unterhalt nicht zahlen kann?

Ich will sofort bei Rückkehr die Eidesstattliche Versicherung abgeben und Gütertrennung mit meiner 2. Frau vereinbaren...

Welche Ratschläge haben sie sonst für mich?

Sie dürfen mir glauben dass ich kein "Schwein" bin ... ich liebe meine Söhne über alles und habe zu dem älteren auch guten Kontakt....er macht mich nun zum Opa :-)

Zum Jüngeren habe ich leider seit der Scheidung keinen Kontakt mehr, da meine Exfrau alles unternommen hat um dies zu verhindern...

Eigentlich müsste ich sie verklagen!

Wer geschieden wird und hat Kinder ist völlig fertig ...es gibt keinen Ausweg... es sei denn man ist Millionär und ich bin einfacher Arbeiter.

Der Entschluss nach Deutschland zurueckzukehren, steht fest, trotz der alten Schwierigkeiten dort.

Für ihre Hilfe danke ich ihnen im voraus recht herzlich!

viele Grüsse

Harald Meier (Name geändert)

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/08

 

Magdeburg, den 28. November 2008

 

Verletzung der Unterhaltspflicht durch arbeitslosen Vater

28 Ns 111/08 (Unterhaltspflichtsverletzung) – 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

1 Angeklagte

2 Zeugen

Prozesstag: Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:00 Uhr, Saal A 11

Am 30. April 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im Juli 1969 geborenen Angeklagten Uwe R. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der nicht vorbestrafte Angeklagte Vater von 3 Kindern, von denen 2 im ehelichen Haushalt des Angeklagten leben. Für seine erste nicht bei ihm lebende mittlerweile 11-jährige Tochter, hat der Angeklagte seit der Geburt im Juli 1997 bis zum Februar 2008 hinein keinerlei Unterhalt gezahlt. Im Prozess vor dem Amtsgericht hat sich der Vater damit verteidigt, dass er seit der Geburt seiner Tochter nie gearbeitet habe und lediglich über Unterstützungszahlungen (Arbeitslosengeld etc.) durch öffentliche Einrichtungen verfügte. Er sei daher wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen.

Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es ist der Überzeugung gewesen, dass der Angeklagte als gesunder, mittlerweile 38-jähriger Mann, verpflichtet gewesen wäre, sich um Arbeit zu bemühen. Hätte sich der Angeklagte ausreichend beworben und um Arbeit bemüht, hätte er ein höheres Einkommen erzielt und sodann Unterhalt zahlen können. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Angeklagte sich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. Angesichts des sehr langen Zeitraums, über den der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, hat das Gericht es für notwendig erachtet, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zu verhängen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Da der Angeklagte mit diesem Urteil nicht einverstanden gewesen ist, hat er über einen Verteidiger hiergegen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel ist bislang noch nicht begründet worden.

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/062_2008_89d37e3213c08226cab23423679a81cb.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat man am Amtsgericht Bernburg und nachfolgend am Landgericht Magdeburg mal wieder ordentlich die Kriminalisierungsmaschine gegen Väter angeworfen. Früher wurden von deutschen Richtern Schwule bestraft, weil sie nicht ihrer und der herrschenden Moral entsprechen - zeitgleich erinnert man paradoxerweise am Landgericht Magdeburg an diese Verfolgung (siehe unten). Heute werden Schwule nicht mehr bestraft, sondern Väter, deren Verbrechen darin bestehen soll, dass sie keinen Barunterhalt ihrer Kinder leisten. Warum die Kinder nicht einfach zum Vater geben, der sich so um sie kümmern kann, während die Mutter endlich mal lernt, wie mühselig Erwerbsarbeit sein kann.

Das ganze geschieht, obwohl laut Grundgesetz Zwangsarbeit in Deutschland verboten ist und von daher die Nichtausführung von Zwangsarbeit im Rahmen der sogenannten verstärkten Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gar nicht statthaft ist. Doch diese Verbot der Zwangsarbeit gilt in Deutschland nur für Frauen oder haben Sie schon mal von eine Frau gehört, der von einem deutschen Gericht bestraft wurde, weil sie keiner Zwangsarbeit nachgegangen ist?

 

Passend zum Thema: 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/08

Magdeburg, den 17. Dezember 2008

(LG MD)

Öffentlicher Vortrag "Verfolgung Schwuler durch die Justiz in Magdeburg im Nationalsozialismus"

Landgericht Magdeburg Saal 128, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg,

Dienstag 16.12.2008, 16.00 Uhr

Rainer Hoffschildt, Hannover

Zentrales Thema des Vortrages von Rainer Hoffschildt ist die Verfolgung Magdeburger Schwuler im Nationalsozialismus, die anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet wird. Er informiert daneben auch über die Kriminalisierung der Schwulen zur NS-Zeit und spricht über die fehlende Aufarbeitung des NS-Unrechts.

Anlässlich des Vortrages ist die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" im Landgericht bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/065_2008_764b3e2252e91aab1b16892fd0b6bb35.htm

 

 

 

Passend zum Thema: 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter

Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung

Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208

Stefan Ostermann (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.11.1995, ..., 2007)

 

 

Passend zum Thema:

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin 

Prof. Dr. Eva Münster, Juniorprofessorin (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz)

Heiko Rüger, M.A. (Institut für Soziologie, Universität Mainz)

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin

Montag, 26. Januar 2009, 18:15 Uhr

http://www.studgen.uni-mainz.de/1276.php

 

 


 

 

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