Vaterschaftsfeststellung


 

 

Die Feststellung der Mutter ist naturgegeben meist klar. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (also auch bei einer Leihmutterschaft). Bei Findelkindern ist die Feststellung der  Mutter natürlich erschwert.

Die Feststellung des Vaters ist seit Menschengedenken wesentlich problematischer. Heute dient die Feststellung der Vaterschaft zum einen der traditionellen Forderung, den Vater finanziell für die Versorgung des Kindes heranzuziehen. Aus der neueren Väterforschung ergibt sich aber auch, dass es für ein Kind wichtig ist, einen Vater zu haben. Das haben zwar Leute mit Verstand früher auch ohne Forschung geußt, aber die heutigen Familienpolitiker/innen die in einer Zeit allgemeiner Vaterabwesenheit großgeworden sind, brauchen das noch mal von Wissenschaftlern bestätigt, sonst verstehen sie es nicht. 

Nun haben nicht alle Mütter die Absicht, einen real präsenten Vater für das geborene Kind zu haben. Nicht selten ist ein Kinderwunsch das vorrangige Motiv für einen Geschlechtsverkehr und die daraus möglicherweise entstehende Schwangerschaft und Geburt. Bei der künstlichen Befruchtung (Insemination) wird nicht einmal der körperliche Kontakt zwischen Frau und Mann benötigt.

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Benennung des möglichen Vaters existiert bedauerlicherweise nicht. Begründet wird dies mit den Persönlichkeitsrechten der Frau. Erst wenn das Kind volljährig ist, kann es selbstständig handelnd von der Mutter verlangen den Vater zu benennen. Aus Sicht des Kindes ist das natürlich nicht hinnehmbar, 18 Jahre warten zu müssen, um etwas über den Vater zu erfahren. Eventuell ist der Vater dann schon gestorben oder die Mutter stirbt und nimmt das Geheimnis über den Vater mit ins Grab.

Aus Sicht des Kindes ist der jetzige gesetzliche Zustand nicht haltbar (auch wenn an dieser Stelle vulgärfeministische Streiterinnen aufschreiben mögen). Es wäre zu überlegen, ob Kinder, deren Vater nicht bekannt oder benannt wird, nicht automatisch vom Gericht einen Pfleger bestellt bekommen, der die Feststellung der Vaterschaft zu betreiben hat. Dies ist nach altem Recht (vor 1998) automatisch der Fall gewesen, allerdings mit der diskriminierenden Regelung, dass alle nichtverheirateten Mütter unter Amtspflegschaft standen. Das war natürlich anmaßend und bevormundend und es kann nur verwundern, wie lange der bundesdeutsche Staat gebraucht hat, diesen Unsinn abzuschaffen.

Der zu bestellende Pfleger hätte das Recht von der Mutter Auskünfte über den möglichen Vater zu verlangen. Verweigert die Mutter die Mitarbeit, so muß im Interesse des Kindes über Zwangsmittel (z.B. Zwangsgeld nachgedacht werden). Damit das Geld nicht einfach so im Staatssäckel verschwindet, könnte es gemeinnützigen Kinderschutzorganisationen zur Verfügung gestellt werden.

vaeternotruf.de, 10.10.01 


 

 

Mütter an Feststellung der Vaterschaft nicht interessiert?

 

Frankfurter Rundschau, 8.8.2000

Uneheliche Kinder

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Suche nach Vätern macht nicht mehr so viel Arbeit

WIESBADEN. Während die Zahl unehelicher Kinder wächst, macht die Suche nach deren Vätern den Behörden erheblich weniger Arbeit: Wie das Statistische Landesamt am Montag mitteilte, ging die Zahl der Vaterschaftsfeststellungen 1999 um 31 Prozent auf 6100 zurück. Die Statistiker führen das auf die Änderung des Kindschaftsrechts Mitte 1998 zurück, das ein solches Verfahren nur noch auf Antrag der Mutter vorsieht. Zuvor hätten die Jugendämter fast stets eine Vaterschaftsfeststellung angeordnet. Während die Gesamtzahl der Geburten 1999 in Hessen um 2,6 Prozent auf 59 000 sank, wuchs die der Neugeborenen mit unverheirateten Müttern um 8,4 Prozent auf 9938. Damit war jedes sechste Neugeborene unehelich. Die meisten Väter erkannten die Vaterschaft freiwillig an. In jedem zehnten Fall musste das Vormundschaftsgericht eine Entscheidung treffen, in jedem zwölften Fall wurde kein Vater ermittelt. lhe

 


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