Verbraucherschutz


 

 

 

 

Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor dem Verbraucherschutz?

So gut die Idee mit dem Verbraucherschutz ist, es gibt doch keine guten Ideen, die nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden. So z.B. mit dem nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937, das als "Entjudungsgesetz" die jüdischen Anwälte ausschalten sollte. Die Bundesrepublik Deutschland hat es ungeniert nach 1945 gleich weiter benutzt, angeblich um die Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen, tatsächlich dürfte es aber lediglich um Pfründesicherung der deutschen Anwälte und um Ausschaltung unliebsamer Kritiker gegangen sein. Im Jahr 2005 ist dieses Gesetz noch immer gültig, soll aber in Kürze durch ein anders Gesetz abgelöst werden, dass sich auch weiterhin unter dem Titel des Verbraucherschutzes der Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger und der Sicherung finanzieller Interessen von Anwälten verschreibt. Das nennt man dann von offizieller Seite auch noch ungeniert demokratischer Rechtsstaat. Wer es glaubt wird selig. 

21.02.2005

 

 

 


 

Verbraucherschutz für die Kunden jugendamtlicher und familiengerichtlicher Dienstleistungen

Auch im Bereich Trennung, Scheidung, jugendamtlicher und familiengerichtlicher Verfahren ist der Verbraucherschutz dringend von Nöten. Mitunter drängt sich hier der Eindruck auf, es herrschten Wildwestmethoden und der Rechtsstaat wäre eine Chimäre von der man zwar schon gehört hat, sie aber noch nie gesehen wurde.  

 

Verbraucher sind hier die Väter und Mütter, Kinder und andere Betroffene. Anbieter von Dienstleistungen sind Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger und andere Fachkräfte, die häufig eine gute Arbeit leisten, mitunter aber auch eine miserable bis katastrophale.

Ein vernünftiger Verbraucherschutz wäre bei letzteren dringend von Nöten, doch gerade daran hapert es nicht selten. Mitunter gewinnt man sogar eher den Eindruck von Seilschaften in den Ämtern, die sich gegenseitig Persilscheine ausstellen, sobald Kritik von außen kommt. Auch Berufsverbände wie der Bund deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) www.bdp-verband.org oder die Rechtsanwaltskammern erwecken mitunter den Eindruck, als ob ihnen die Anliegen ihrer Mitglieder wichtiger wären, als von außen kommende berechtigte Beschwerden über einzelne Mitglieder dieser Berufsverbände.

 

Man kann es daher nur begrüßen, dass es Verbraucherschutzverbände gibt, so z.B. den

"Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher"

www.verbraucher.org

Mail: mail@verbraucher.org

 

und diesen wünschen, auch für die Verbraucher aus dem Trennungs- und Scheidungssektor zur Verfügung zu stehen.

 

11/2004

 

 

 


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