Väternotruf informiert zum Thema

Verfassungsgericht Hamburg

Hamburgisches Verfassungsgericht


 

 

Hamburgisches Verfassungsgericht

Sievekingplatz 2 

20355 Hamburg

 

Telefon: 040 / 42843-2005

Fax: 040 / 42843-4183

 

E-Mail: keine Angabe

Internet: http://justiz.hamburg.de/hamburgisches-verfassungsgericht/

 

 

Geschäftsleiterin am Hamburgischen Verfassungsgericht: Ingrid Oest 

 

 

Internetauftritt des Hamburgischen Verfassungsgerichts (11/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft - keine Lebensläufe der Verfassungsrichter/innen veröffentlich. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger so die Reputation der Damen und Herrn Verfassungsrichter einschätzen, denen die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, über die Einhaltung der Verfassung des Landes zu wachen? Wie verträgt sich das mit dem Transparenzgesetz - siehe Pressemitteilung Piratenpartei unten? Es geht doch auch anders - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/mitglvgh.htm

 

 

 

Bundesland Hamburg

 

 

Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgericht:  Birgit Voßkühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg / Präsidentin am Landesarbeitsgericht Hamburg (ab 09.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2005 als weitere aufsichtführende Richterin am Arbeitsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.10.2008 als Vizepräsidentin am Arbeitsgericht Hamburg - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2013 als Vorsitzende Richterin  am Landesarbeitsgericht Hamburg aufgeführt. Voßkühler wurde am 1. Dezember 1996 Richterin am Arbeitsgericht Hamburg und am 1. Oktober 2008 dessen Vizepräsidentin. Am 19. März 2013 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg, dessen Vizepräsidentin sie am 1. Februar 2017 wurde. Am 9. Juni 2021 wurde sie zur Präsidentin des Landesarbeitsgericht Hamburg gwählt. Seit Februar 2020 Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts. https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_Vo%C3%9Fk%C3%BChler. 07.03.2022: "Bald fallen die meisten Corona-Regeln. Doch die Bereitschaft, die Freiheit anderer zu respektieren, hat laut Hamburgs höchster Richterin Birgit Voßkühler durch die Pandemie nachgelassen. Stattdessen setzten sich viele Menschen lieber mit erlebten Kränkungen auseinander. ... Voßkühler: Aktuell konzentrieren sich die Menschen meiner Wahrnehmung zufolge sehr auf ihren eigenen Freiheitsraum und haben deshalb die Erwartung an die Verfassungsgerichte, ihre persönlich als immens wichtig empfundenen Rechte zu schützen. Die Bereitschaft, die Freiheitsräume anderer zu respektieren, steht weniger im Fokus, die Menschen sind sehr mit sich beschäftigt, auch damit, sich mit erlebten Kränkungen auseinanderzusetzen. ..." - https://www.welt.de/regionales/hamburg/article237292339/Birgit-Vosskuehler-Der-Protest-gegen-staatliche-Massnahmen-bleibt-geschuetzt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V2.1.A_control

Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgericht:

 

 

 

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

zuletzt geändert am 8. Juli 2009

http://www.hamburg.de/aktuelles-lz/1604236/aktuelle-verfassung.html

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de 

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

 

Verfassungsrichter am Hamburgischen Verfassungsgericht:

 

Präsidentin

Birgit Voßkühler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg / Präsidentin am Landesarbeitsgericht Hamburg (ab 09.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2005 als weitere aufsichtführende Richterin am Arbeitsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.10.2008 als Vizepräsidentin am Arbeitsgericht Hamburg - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2013 als Vorsitzende Richterin  am Landesarbeitsgericht Hamburg aufgeführt. Voßkühler wurde am 1. Dezember 1996 Richterin am Arbeitsgericht Hamburg und am 1. Oktober 2008 dessen Vizepräsidentin. Am 19. März 2013 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg, dessen Vizepräsidentin sie am 1. Februar 2017 wurde. Am 9. Juni 2021 wurde sie zur Präsidentin des Landesarbeitsgericht Hamburg gwählt. Seit Februar 2020 Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts. https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_Vo%C3%9Fk%C3%BChler. 07.03.2022: "Bald fallen die meisten Corona-Regeln. Doch die Bereitschaft, die Freiheit anderer zu respektieren, hat laut Hamburgs höchster Richterin Birgit Voßkühler durch die Pandemie nachgelassen. Stattdessen setzten sich viele Menschen lieber mit erlebten Kränkungen auseinander. ... Voßkühler: Aktuell konzentrieren sich die Menschen meiner Wahrnehmung zufolge sehr auf ihren eigenen Freiheitsraum und haben deshalb die Erwartung an die Verfassungsgerichte, ihre persönlich als immens wichtig empfundenen Rechte zu schützen. Die Bereitschaft, die Freiheitsräume anderer zu respektieren, steht weniger im Fokus, die Menschen sind sehr mit sich beschäftigt, auch damit, sich mit erlebten Kränkungen auseinanderzusetzen. ..." - https://www.welt.de/regionales/hamburg/article237292339/Birgit-Vosskuehler-Der-Protest-gegen-staatliche-Massnahmen-bleibt-geschuetzt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V2.1.A_control

 

 

Vizepräsident

 

 

Mitglieder

Vertreter/Vertreterinnen

 

Dr. Gerd Augner / Dr. Renate Rheineck

Richter am Oberlandesgericht / Vizepräsidentin des Landgerichts

Dr. Gerd Augner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht Hamburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1997 als Richter am Oberlandesgericht Hamburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 als Mitglied am Verfassungsgericht Hamburg aufgeführt - 2012. Namensgleichheit mit: Marina Augner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Hamburg-Altona (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.1981 als Richterin am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.12.1981 als Richterin am Amtsgericht Hamburg-Altona aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Renate Rheineck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg / Vizepräsidentin am Landgericht Hamburg (ab 15.11.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1997 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. 2012: als stellvertretendes Mitglied am Verfassungsgericht Hamburg aufgeführt.

 

 

 

Dr. Klaus David / Marianne Schulze

Ltd. Regierungsdirektor a. D. / Präsidentin des Sozialgerichts

 

Marianne Schulze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Sozialgericht Hamburg / Präsidentin am Sozialgericht  Hamburg (ab 01.05.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1983 als Vizepräsidentin am Sozialgericht  Hamburg aufgeführt. 2011, 2012: stellvertretendes Mitglied am Hamburgischen Verfassungsgericht.

 

 

Cornelia Ganten-Lange / Britta Schlage

Rechtsanwältin / Richterin am Oberlandesgericht

 

Britta Schlage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Hamburg (ab 15.12.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1986 als Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. GVP 21.02.2012: Richterin am Oberlandesgericht Hamburg. 2008, ..., 2012: Richterin am Verfassungsgericht Hamburg.

 

 

Dr. Carsten Beckmann Tim Burkert

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht / Rechtsanwalt

 

Dr. Carsten Beckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamburg (ab 01.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.01.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. GVP 21.02.2012: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamburg. 2012: Richter am Verfassungsgericht Hamburg.

 

 

Jörg Kuhbier / no Name

Senator a. D., Rechtsanwalt 

 

 

Michael Nesselhauf / Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms

Rechtsanwalt / Dozentin

 

Dr. Martin Willich / Petra Raßfeld-Wilske

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

 

Hannelore Wirth-Vonbrunn / Dr. Matthias von Rönn

Richterin am Finanzgericht / Rechtsanwalt

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht tätig:

Gerd Harder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamburg (ab 16.07.2001, ..., bis 31.03.2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 2008 als Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts aufgeführt - bis 2012. 2008, ..., 2012: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Hamburg.

Christoph Hardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Finanzgericht Hamburg (ab 11.1.1988, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgericht Hamburg aufgeführt.

Elisabeth Kreth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Sozialgericht Hamburg / Präsidentin am Sozialgericht Hamburg (ab 27.07.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1991 als Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtdatum ab 02.08.2002 als Richterin am Finanzgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtdatum ab 01.04.2018 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Hamburg und als Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht aufgeführt.

 

 

Joachim Pradel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 16.06.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.06.1998 als Abteilungsleiter / Leitender Regierungsdirektor bei der Justizbehörde Hamburg aufgeführt. 2012: Präsident am Hamburgischen Verfassungsgericht.

Ernst-Otto Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg (ab 01.11.1990, ..., 2012) - 2011: Richter am Verfassungsgericht Hamburg.

Klaus Seifert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg / Präsident am Verwaltungsgericht Hamburg (ab 13.12.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1990 als Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet zu 9/10 - aufgeführt. 2008, ..., 2012: Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts. 

Dr. Gisela Wild - Rechtsanwältin - 2011: Richterin am Verfassungsgericht Hamburg 

Hannelore Wirth-Vonbrunn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Finanzgericht Hamburg (ab 28.04.1999, ..., 2011) - 2008, ..., 2012: Richterin am Verfassungsgericht Hamburg.

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 

Väternotruf Hamburg

Rainer Leiner

Funk: 0160 99894643

E-Mail: leiner.rainer@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner bitte an info@vaeternotruf.de.

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

 


AfD klagt gegen Hamburgs Innensenator

Hat Hamburgs Innensenator Grote seine Neutralitätspflicht verletzt und die AfD-Fraktion zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt? Die AfD findet ja. Wer recht hat, will das Hamburgische Verfassungsgericht kurz vor Weihnachten entscheiden.
...

Der Streit zwischen der AfD-Bürgerschaftsfraktion und Innensenator Andy Grote um Äußerungen des SPD-Politikers über die Partei ist nun ein Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht. Am Dienstag erörterte das höchste Gericht der Hansestadt auf Antrag der AfD-Fraktion fast zwei Stunden Rechtsfragen in dem Organstreit. Eine Entscheidung will das Gericht um seine Präsidentin Birgit Voßkühler am 21. Dezember (12.00 Uhr) fällen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Aussagen Grotes bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019. Der SPD-Politiker hatte im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten „Flügel“ gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke und auch in der Bürgerschaft konfrontativ auftrete. „Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“

16.11.2021

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article235094422/AfD-klagt-gegen-Hamburgs-Innensenator-Ich-empfinde-das-als-Einschuechterungsversuch.html

 

 

 


 

 

Birgit Voßkühler

Birgit Voßkühler (* 23. April 1963[1]) ist eine deutsche Richterin. Seit Februar 2020 ist sie Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Sie ist die erste Frau in diesem Amt und zugleich erste Präsidentin aus dem Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Inhaltsverzeichnis


Leben

Voßkühler begann nach ihrem Abitur am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium in Osnabrück 1982 noch im selben Jahr ein Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg. 1984 wechselte sie an die Universität Hamburg. In Hamburg bestand sie 1988 die Erste Juristische Staatsprüfung. Von 1989 bis 1992 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg bestand sie im September 1993 die Zweite Juristische Staatsprüfung. Danach trat sie am 1. Dezember 1993 in den Hamburgischen Justizdienst ein und wurde zur Richterin auf Probe ernannt.[2][1]

Voßkühler wurde am 1. Dezember 1996 Richterin am Arbeitsgericht Hamburg und am 1. Oktober 2008 dessen Vizepräsidentin. Am 19. März 2013 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg, dessen Vizepräsidentin sie am 1. Februar 2017 wurde.[1] Am 9. Juni 2021 wurde sie zur Präsidentin des Landesarbeitsgericht Hamburg gwählt.[3]

Voßkühler wurde am 4. Juni 2014 von der Hamburgischen Bürgerschaft zum vertretenden Mitglied und am 3. März 2016 zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.[1] Am 29. Januar 2020 wurde sie zur Präsidentin des Verfassungsgerichts gewählt. Von den 107 gültigen abgegebenen Stimmen entfielen 96 auf Birgit Voßkühler.[4] Sie trat ihr Amt am 1. Februar 2020 an.[5] Sie ist die erste Frau in diesem Amt und zugleich erste Präsidentin aus dem Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit.[6]

Von 1995 bis 2008 nahm sie zudem Lehraufträge an der Universität Hamburg wahr.[2] 2003 und 2006 übernahm sie im Rahmen von Honorarverträgen Aufgaben an der Hochschule für angewandte Wissenschaften, Hamburg.[2] Seit 2010 war Birgit Voßkühler mehrfach im Rahmen von Einsätzen als Kurzzeitexpertin der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit in Georgien tätig.[2] Zudem ist sie Geschäftsführerin beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband.[7]

Voßkühler ist Obfrau des Bühnenschiedsgerichts des Deutschen Bühnenvereins, Landesverband Nord, für Rechtsstreitigkeiten zwischen Theatern und Arbeitnehmern/Künstlern.[8]
Gerichtsverfahren und Positionen

Unter der Präsidentschaft von Birgit Voßkühler entschied das Hamburgische Verfassungsgericht im Dezember 2020 einstimmig, dass das geplante Volksbegehren zur Streichung der Hamburger Schuldenbremse verfassungswidrig sei und daher nicht durchgeführt werden dürfe.[9]

Als im Februar 2021 Hamburg vom Bund eine Verlängerung des Ende 2021 auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat zur Finanzierung neuer Richter- und Staatsanwaltsstellen in Deutschland verlangte, unterstützte die Präsidentin diese Forderung.[10]
Werke (Auswahl)

mit Jan Peter Waehler (Hrsg.): Deutsches und sowjetisches Wirtschaftsrecht V, Mohr, Tübingen 1991, ISBN 978-3-16-145864-4.
Funktionswandel des sowjetischen Unternehmensrechts? Zugleich ein Bericht über das V. Deutsch-sowjetische Juristensymposium zum Wirtschaftsrecht vom 23.–26. Oktober 1990 in Donezk/UdSSR. In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 55. Jahrgang, Heft 3, Mohr Verlag (Paul Siebeck), Tübingen 1991, ISSN 0033-7250, S. 551–562
Familienarbeitsrecht als Motor des gesellschaftlichen Wandels?, in: Recht der Arbeit (RdA) 2019, S. 121–125.
Mitautorin von: Jacob Joussen, Wilhelm Mestwerd, Helmut Nause, Karin Spelge (Hrsg.): MVG-EKD. Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche in Deutschland. Kommentar. C. H. Beck Verlag, München 2020, ISBN 978-3-406-75142-4

Weblinks

Profil Birgit Voßkühler auf hamburgisches-verfassungsgericht.de
Birgit Voßkühler auf poko.de (Institut für Weiterbildung)

Einzelnachweise
Drucksache 21/19675 der Bürgerschaft vom 14. Januar 2020 (zuletzt abgerufen am 31. Januar 2020).
Profil auf der Seite des Hamburgischen Verfassungsgerichts (zuletzt abgerufen am 31. Januar 2020).
Pressemitteilung zur Wahl auf hamburg.de vom 9. Juni 2021.
Birgit Voßkühler neue Präsidentin des Verfassungsgerichts. In: msn.com. Abgerufen am 23. Februar 2021.
Birgit Voßkühler wird neue Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Pressemitteilung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 29. Januar 2020.
Birgit Voßkühler neue Präsidentin des Verfassungsgerichts. In: DIE WELT. 29. Januar 2020 (welt.de [abgerufen am 1. Februar 2020]).
Alles bleibt anders – 125 Jahre Deutscher Arbeitsgerichtsverband. In: ruw.de. Abgerufen am 23. Februar 2021.
Christian Brandenburg: Deutscher Bühnenverein - Landesverband Nord: Home. Abgerufen am 23. Februar 2021.
Verfassungsgericht stoppt Initiative gegen Schuldenbremse. In: ndr.de. Abgerufen am 23. Februar 2021.
Hamburg will Verlängerung des „Pakts für den Rechtsstaat“. In: rtl.de. Abgerufen am 23. Februar 2021.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_Vo%C3%9Fk%C3%BChler

 

 

Artikel 65 [Hamburgisches Verfassungsgericht]

(1) Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern . Die Präsidentin oder der Präsident und drei Mitglieder müssen hamburgische Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein. Zwei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mitglieder der Bürgerschaft, des Senats, des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder entsprechender Organe eines anderen Landes oder der Europäischen Gemeinschaften dürfen nicht Mitglieder des Verfassungsgerichts sein.

(2) Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre.

Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Für jedes Mitglied ist eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter zu wählen. Der Senat schlägt die Präsidentin oder den Präsidenten und ein weiteres Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts, das hamburgische Richterin oder hamburgischer Richter auf Lebenszeit ist, sowie deren Vertreterinnen oder Vertreter zur Wahl vor.

(3) Das Verfassungsgericht entscheidet

1. auf Antrag des Senats oder eines Fünftels der Abgeordneten der Bürgerschaft über Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung der Verfassung ergeben;

2. über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines Verfassungsorgans oder anderer Beteiligter, die durch die Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

3. auf Antrag des Senats oder eines Fünftels der Abgeordneten der Bürgerschaft über Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel, welche die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung oder von abgeleitetem Landesrecht mit den Landesgesetzen betreffen;

4. auf Antrag des Senats oder eines Fünftels der Abgeordneten der Bürgerschaft, wenn Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel über die Auslegung oder Anwendung des Landesrechtes herrschen;

5. auf Antrag des Senats, der Bürgerschaft, eines Fünftels der Abgeordneten der Bürgerschaft oder auf Antrag der Volksinitiatoren über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheid (Artikel 50 Absatz 6);

6. auf Antrag eines Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung (Artikel 64 Absatz 2);

7. über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bürgerschaft, welche die Gültigkeit der Wahl oder den Verlust der Mitgliedschaft einer oder eines Abgeordneten betreffen (Artikel 9 Absatz 2);

8. auf Antrag der Bürgerschaft über die Frage, ob ein Mitglied des Rechnungshofes innerhalb oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder gegen die Grundsätze dieser Verfassung verstoßen hat, und über die Folgen, die sich hieraus bei sinngemäßer Anwendung des Artikels 98 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ergeben (Artikel 71 Absatz 5 Satz 2).

(4) Durch Gesetz können dem Verfassungsgericht weitere Aufgaben übertragen werden.

(5) Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind für Gerichte und Verwaltung bindend.

Entscheidungen nach Absatz 3 Nummern 1, 3, 4 und 6 haben Gesetzeskraft.

(6) Die in Absatz 5 Satz 2 genannten Entscheidungen sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen. Bei anderen Entscheidungen kann das Verfassungsgericht die Veröffentlichung beschließen.

(7) Das Gesetz bestimmt das Nähere über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts, die Wählbarkeit, die Wahl, die Zuständigkeit und das Verfahren.

http://www.hamburg.de/contentblob/1604280/data/verfassung-2009.pdf

 

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: hamburg-presseverteiler-bounces@lists.piratenpartei.de [mailto:hamburg-presseverteiler-bounces@lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Presseverteiler Hamburg

Gesendet: Dienstag, 12. Juni 2012 08:50

An: Presseverteiler

Betreff: [Pressemitteilung] Hamburg bekommt das modernste TransparenzgesetzDeutschlands

Pressemitteilung: Hamburg bekommt das modernste Transparenzgesetz Deutschlands

Hamburg, 12. Juni 2012 - Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz im Rathaus haben heute Vertreter aller Bürgerschaftsfraktionen und der Initiative "Transparenz schafft Vertrauen" einen Gesetzesentwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz vorgestellt. Dieses geplante Gesetz wird das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ersetzen und Hamburg auf diesem Gebiet in eine Vorreiterrolle auf Bundesebene bringen. So sollen zukünftig Verträge der Stadt mit privaten Unternehmen, sowie Gutachten, Beschlüsse und zahlreiche weitere Dokumente öffentlichen Interesses den Bürgern und Steuerzahlern der Stadt, den Medien und sonstigen Interessierten über eine Internetplattform antragslos und kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Piratenpartei Hamburg begrüßt die Entscheidung des Senats und der Bürgerschaftsfraktionen, die Gesetzesinitiative des Bündnisses von Mehr Demokratie, Transparency International, Chaos Computer Club Hamburg, der Piratenpartei Hamburg und weiteren Organisationen zu diesem Zweck zu übernehmen. Die Initiative hatte im vergangenen Herbst die Unterschriften von über 15.000 Hamburger Bürgerinnen und Bürgern gesammelt.

Die Piratenpartei Hamburg hat das Bündnis vom ersten Tag an personell, finanziell und organisatorisch mit getragen und an der Entwicklung des Gesetzestextes mitgewirkt, und damit auf Landesebene ein komplettes Kapitel des Parteiprogramms weitgehend umgesetzt.

In Laufe der vergangenen Woche einigten sich die Vertreter der Rathausfraktionen darauf, einen zuvor von Vertretern der SPD und des Bündnisses "Transparenz schafft Vertrauen" ausgehandelten Kompromissentwurf gemeinsam in die Bürgerschaft einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Bis zuletzt musste die Initiative gegenüber den Senatsvertretern in vielen Punkten Überzeugungsarbeit leisten, konnte sich aber letztendlich mit ihren Vorstellungen weitestgehend durchsetzen.

Anne Alter, Vorsitzende der Hamburger Piraten, erklärt dazu: "Ich freue mich, dass eines der wichtigsten Anliegen unserer Partei, der transparente Staat, im Zentrum des politischen Diskurses angekommen ist, so dass sogar bei der etablierten Volkspartei SPD ein Umdenken stattfindet. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein unter maßgeblicher Mitarbeit von Mitgliedern der Piratenpartei entstandener Entwurf Gesetzeskraft erlangt, und das bevor wir überhaupt in der Bürgerschaft vertreten sind. Dieser Erfolg motiviert uns, unsere Ziele weiterhin konsequent zu verfolgen, auch und besonders in der neuen PIRATEN-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte."

Burkhard Masseida, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Hamburg und Vertreter im Bündnis für das Transparenzgesetz, sagt: "Das Transparenzgesetz wird den Bürgern ganz neue Möglichkeiten eröffnen, sich über die Tätigkeiten und Entscheidungen der gewählten Volksvertreter und ihrer Beauftragten zu informieren. Da es uns gelungen ist, diesen Erfolg sogar im Konsens mit der amtierenden Regierung zu erzielen, erwarten wir eine schnelle und unproblematische Umsetzung. Wir sind zuversichtlich, dass sich die überschaubaren Änderungen, auf denen die SPD bestanden hat, in der Praxis nicht negativ auswirken."

 

Presseteam der Piratenpartei Hamburg

Telefon: 040 / 22 81 37 80

Fax: 040 / 537997209

presse@piratenpartei-hamburg.de

Piratenpartei Deutschland

Landesverband Hamburg

Postfach 113532

20435 Hamburg

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen.

Die Piratenpartei ist in Hamburg in den Bezirksversammlungen Mitte und Bergedorf vertreten und erreichte bei der Bürgerschaftswahl 2011 2,1 Prozent der Stimmen.

 

 

 


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