Väternotruf informiert zum Thema

Verfassungsschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz


 

Der Verfassungsschutz bei der Arbeit

 

 


 

 

Bundesamt für Verfassungsschutz

Merianstraße 100

50765 Köln

Telefon: +49.221.792-0

Telefax: +49.221.792-2915

 

E-Mail: bfvinfo@verfassungsschutz.de

Internet: http://verfassungsschutz.de

 

 

 

 

Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Heinz Fromm

Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Dr. Alexander Eisvogel

 

 


 

 

"Drei Viertel der Bevölkerung sind von der Notwendigkeit der Institution Verfassungsschutz überzeugt", heißt es auf der Internetseite dieser seltsamen Behörde (27.12.2010). 

Zu diesen drei Viertel gehören wir Gott sei Dank nicht. Wir kennen bessere Möglichkeiten das Geld aus dem Fenster zu werfen.

 

Im Jahr 2009 waren im BfV 2.579 Personen beschäftigt (2008: 2.529).[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der geplante Zuschuss aus dem Bundeshaushalt beträgt für 2010 rund 191 Millionen Euro

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz

 

 

 

Aber so lange wir diese seltsame Behörde nun mal noch haben, soll sie wenigstens ihre Arbeit gut machen und die Verfassung schützen.

Doch kennt man beim Verfassungsschutz überhaupt die Verfassung? Wohl kaum, denn Deutschland hat gar keine Verfassung, sondern nur ein sogenanntes Grundgesetz.

Wir wollen aber mal nicht so streng sein und so tun, als ob das Grundgesetz eine Verfassung wäre. Was steht denn da nun so aufregendes drin, dass es angeblich extra einer Behörde namens Verfassungsschutz bedarf, um die Verfassung zu schützen?

Und wer bedroht eigentlich die Verfassung? Der Verfassungsschutz klärt und Gott sei Dank auf:

 

Die Beobachtung der Scientology-Organisation ist eine Aufgabe des Verfassungschutzes.

http://verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/

 

gefunden 27.12.2010

 

Peinlich, peinlich, nicht einmal die Rechtschreibung beherrscht man beim Verfassungsschutz. Verfassungsschutz muss natürlich mit doppel S geschrieben werden, also ss. Womöglich erinnert das aber an eine zu recht verbotene Organisation. Na ja, wir wissen es nicht.

Und weiter: 

 

Bei der "Scientology-Organisation" (SO) bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungschutzbehörden gegeben. Eine entsprechende Feststellung traf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erstmals im Juni 1997.

http://verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af_scientology/

 

 

Na so was, wer hätte das gedacht, dass bei dieser kruden Vereinigung "tatsächlich "Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" bestehen". Die Bürgerinnen und Bürger werden doch aber nicht so dumm sein, massenhaft Mitglied bei Scientology zu werden. Da könnten sie ja auch gleich bei den Anthroposophen Mitglied werden, das wäre genau so närrisch.

Doch wenn es Scientology nicht gäbe, dann müsste sie erfunden werden, damit der Verfassungsschutz ein paar Windmühlenflügel hat, gegen die er kämpfen kann, um so sein Tun gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu rechtfertigen.

 

Doch nun zu unserem Thema, der Verfassung. Was steht denn da eigentlich drin?

 

 

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

 

Na das hört sich ja richtig gut an. Wir möchten gleich unterschreiben und Mitglied beim Verfassungsschutz werden, um die Verfassung zu schützen. Aber gegen wen? Wer tritt denn die Verfassung in Deutschland seit Jahrzehnten mit Füßen? Da fällt uns zuerst die Bundesregierung in ihrer jeweils aktuellen Zusammensetzung ein, denn die Vorgaben aus Artikel 3 und 6 werden von der Bundesregierung seit Jahrzehnten - mit wohlwollende Billigung durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht - grob missachtet, wenn wir nur mal an die umgangsrechtliche und sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder denken, wo es zuletzt eines Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Zaunegger gegen Deutschland) bedurfte, um die Verantwortlichen in Deutschland darauf hinzuweisen, dass auch nichtverheiratete Väter und ihre Kinder unter dem Schutz der Menschenrechte stehen. 

Da sind wir doch mal gespannt, wann der Verfassungsschutz endlich beginnt, die deutsche Regierung zu beobachten und wenn genügend Material vorhanden ist, was nicht sonderlich schwer fallen dürfte, geeignete behördliche Schritte unternimmt, um dem Übel zu begegnen. Doch da werden wir wohl lange warten müssen, denn der Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern, also de facto der Bundesregierung und die werden sich doch nicht ins eigene Bein schießen und sich von einer ihr unterstellten Behörde beobachten lassen.

 


 

 

Im Hinblick auf die besondere Verfassung des Kindes

 

„Im Hinblick auf die besondere Verfassung des Kindes [Name des Kindes], sollten Einflüsse, wie sie von Mitgliedern dieser Organisation ausgeübt werden, möglichst gering gehalten werden. Eine ,normale Entwicklung', eine Kindheit und Adoleszenz, die sich mit der Entwicklung anderer Kinder vergleichen lässt, ist unter den Bedingungen, wie sie von Scientology postuliert werden, nicht möglich. Sie führt vielmehr dazu, dass die Eltern als natürliche Über-ich-Instanzen nicht zur Verfügung stehen, dass das Kind in die Rolle des Außenseiters gerät, dass es sich nicht an dem in unserer Gesellschaft üblichen Sozialisationsprozess, d.h. dem Prozess der Verinnerlichung unseres gesellschaftlichen Werte- und Normensystems orientieren darf." [Renate Grigoleit, Kinderpsychologisches Gutachten vom 5. Juli 1994, S. 38, zitiert in: Kurt-Helmuth Eimuth, „Die Sekten-Kinder", Freiburg/Br. 1996, S. 107. ]

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=763:122008-reihe-kinder-und-jugendliche-in-scientologyq-teil-4-psychische-und-gesundheitliche-risiken-fuer-kinder-und-jugendliche-in-so-&catid=69:berichte-2008&Itemid=131

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Ähnliches lässt sich natürlich auch über die Anthroposophen sagen, nur dass diese von Staats gehätschelt werden und die staatlichen Institutionen zum Teil auch unterwandert haben.

Aber da schaut der Verfassungsschutz wohl nicht gerne hin. Womöglich schickt der eine oder andere "Verfassungsschützer" seine Kinder auch auf die Waldorfschule, das würde einiges erklären.

Im übrigen erinnert uns die Argumentation von Diplom-Psychologin Renate Grigoleit an eine Argumentation am Landgericht Braunschweig im Jahr 1937:

 

Landgericht Braunschweig: 1937 - Tochter eines Bibelforschers verweigert Hitlergruß

In der Schule hatte sich die Tochter geweigert, mit dem "Hitlergruß" zu grüßen. Nach der Androhung von Züchtigungen seitens der Schule wendete sie ihn dann an.

Zum einen habe der Vater erklärt, daß er auf Grund der Vorschriften der Bibel im Kriegsfalle den Kriegsdienst verweigern werde, zum anderen erblicke er in der Erweisung des "Deutschen Grußes" die Vergötterung eines Menschen und lehne ihn deshalb ab.

Auch eine Gefährdung des Kindeswohles nahm das Gericht an. Das Kind werde durch die Erziehung des Vaters zwangsläufig in einen Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit der Volksgenossen kommen:

"Es besteht die Gefahr, daß es, wie sein Vater, einmal außerhalb der Volksgemeinschaft stehen werde."

 

 

 

 

 

 


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