Volljährigenunterhalt


 

 

 

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG

§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

...

(4) Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen

 

 

Viele Kinder, die einen Kontaktabbruch zum Vater erfahren haben, sei es infolge von Umgangsvereitelung durch die Mutter oder durch Desinteresse des Vaters, treten nun das erste Mal seit vielen Jahren wieder an ihren Vater heran. Meistens schriftlich.

Und da liest der Vater dann solche Zeilen von seinem Sohn oder seiner Tochter, wie:

 

Sehr geehrter Herr Wolf,

mein Name ist Andreas Meier, wie Sie wissen, bin ich ihr Sohn und habe Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Ich habe Sie daher aufzufordern, mir Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate zu übersenden.

Mit freundlichem Gruß

 

Andreas Meier

 

 


 

 

 

Hartz IV: Eltern haften (wieder) für ihre Kinder?

 

Sibyll Klotz, Fraktionsvorsitzende, erklärt:

 

Fördern und Fordern - beides gehört zur Arbeitsmarktreform Hartz IV. Doch anstatt Jugendlichen eine Ausbildung oder Beschäftigung anzubieten und wenn sie dazu nicht bereit sind, die vorgesehenen Sanktionen anzuwenden, wird versucht, die Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder wieder einzuführen.

 

Besonders heuchlerisch verhält sich dabei PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolf, wenn er ankündigt, einer Gesetzesänderung nicht im Wege zu stehen, obwohl es doch die PDS war, denen das Soziale bei Hartz IV nicht ausreichte.

 

Grund für diese Kehrtwendung: Die Kosten von Hartz IV steigen, aber das war von Anfang an absehbar. Die fehlenden zehn Milliarden Euro durch die Wiedereinführung der Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder zu beschaffen, ist illusorisch und ein gesellschaftspolitischer Rückschritt. Womöglich soll im nächsten Schritt der unbegrenzte Unterhaltsrückgriff auf alle Verwandten ersten Grades und bis ins hohe Alter erfolgen.

 

Der Verweis auf höhere Kosten durch Jugendliche, die eine eigene Wohnung beziehen, lenkt von dem Versagen ab, die für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll auszugeben. Hier sollte der Senat aktiv werden, statt über Verschlechterungen nachzudenken!

 

Im Übrigen bewegt sich die ganze Debatte bislang im Verdachtsbereich und in Einzelfällen. Es gibt bis jetzt keinerlei Daten über die wirkliche Zahl junger Arbeitsloser, die zu Hause ausgezogen sind.

 

PRESSEERKLÄRUNG

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Oktober 2005

 

 

 

 


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