Vormundschaft

Vormund


 

 

 

Wenn weder Vater noch Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind nicht ausüben können, sei es infolge einer psychischen Erkrankung, Tod, Entzug der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung, ist von Amts wegen eine Vormundschaft einzurichten. Der vom Vormundschaftsgericht zu bestellende Vormund hat die Aufgabe, die die elterliche Sorge betreffenden Angelegenheiten für das Kind zu regeln. Von den Gerichten wird häufig Amtsvormundschaft beim örtlich zuständigen Jugendamt eingerichtet. Das Jugendamt bestimmt danach intern einen seiner Mitarbeiter für die Führung der Amtsvormund.

 

Bei nichtehelichen Kindern, die durch die noch immer bestehende staatliche sorgerechtliche Diskriminierung des Vaters der alleinigen elterlichen Sorge ihrer Mutter unterstellt sind, muss nach einem Ausfall der Mutter eine Vormundschaft eingerichtet werden, wenn der Vater die elterliche Sorge nicht beim Gericht beantragt und per Beschluss erhält.  

In der Rechtsgeschichte sah das preußische Allgemeine Landrecht einen Vormund für das "uneheliche" Kind vor. Das BGB übernahm diesen Rechtszustand. Erst mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wurde (in den alten Bundesländern) die nichtverheiratete Mutter ohne Einschränkungen sorgeberechtigt, die Diskriminierung der nichtverheirateten Väter dauert bekanntlich noch immer an.

 


 

 

 

Unter Vormundschaft versteht man

a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen

b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder) als weltliche Hilfe der Pfarrer.

Das Wort Vormundschaft ist auf den althochdeutschen Wortstamm «munt» zurückzuführen. Munt heißt soviel wie Schirm oder Schutz.[1]

Ein Vormund (veraltet auch Gerhab) ist eine Person, die mit der Vormundschaft betraut ist. Sie fungiert damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels. Bei Letzterem handelt es sich in Deutschland seit der Betreuungsrechtsreform von 1992 stets um eine minderjährige Person, für die eine elterliche Sorge entweder nicht besteht oder deren Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind. Ein Vormund kann auch bestellt werden, wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

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Vormundschaft und Pflegschaft: Die Vormundschaft ist von der Pflegschaft (§§ 1909 - 1921 BGB) zu unterscheiden, die nur den Schutz eines begrenzten Kreises von Angelegenheiten zum Gegenstand hat. Stellt man sich die elterliche Sorge als Kuchen vor, so umfasst eine Vormundschaft den gesamten Kuchen, also die Vermögenssorge und die Personensorge (§ 1631 BGB). Eine Pflegschaft bezieht sich dagegen nur auf einzelne Stücke des Kuchens, zum Beispiel die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft

 

 


 

 

Richterin schlägt Einstellung des Verfahrens vor

Von Oliver Pietschmann /11. August 2010, 15:37 Uhr/

Im Prozess um den Tod des kleinen Kevins schlägt das Gericht vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

In dem Wohnhaus im Stadtteil Gröpelingen von Bremen wurde die Leiche des zweieinhalb Jahre alten Kevin gefunden. Das Gericht schlug eine Beendigung des Verfahrens gegen den Amtsvormund des kleinen Kevins gegen eine Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro vor.

© dpa/DPA http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1596383/Richterin-schlaegt-Einstellung-des-Verfahrens-vor.html#reqRSS

 

 

 


 

 

Fall Kevin: Vormund vor Gericht

Vor vier Jahren war die Leiche des zweijährigen Kevin im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden worden. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Nun muss sich der staatliche Vormund des Kindes vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

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Das Grab des zweijährigen Kevin aus Bremen. Sein Vormund steht nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht© Jörg Sarbach/AP

Etwa vier Jahre nach dem Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen hat vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen den Amtsvormund des Kindes begonnen. Der 67-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen in Rente gegangenen Mann vor, Kevin nicht rechtzeitig von seinem Stiefvater getrennt und deshalb seinen Tod mit verursacht zu haben.

Der Angeklagte bedauerte den Tod des Zweijährigen vor Gericht. "Seither ist kein Tag vergangenen, an dem ich nicht an den Jungen gedacht habe", sagte der Rentner am Dienstag zu Prozessbeginn. Er trauere um Kevin heute noch genauso wie damals.

Der Fall hatte damals bundesweit für Entsetzen gesorgt. Polizisten hatten Kevins Leiche im Oktober 2006 im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden. Der Junge war an den Folgen von Knochenbrüchen gestorben, die ihm sein Stiefvater zugefügt hatte. Obwohl ihm Hinweise auf Misshandlungen vorlagen, war das Bremer Jugendamt nicht eingeschritten.

Vormund steht allein vor Gericht

Nach Angaben eines Gerichtssprechers verlas das Gericht nach der Anklageschrift das Urteil gegen Kevins Stiefvater. Der Drogensüchtige war vor zwei Jahren zu zehn Jahren Haft sowie zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt worden. Kevins staatlicher Vormund muss sich alleine vor Gericht verantworten, weil ein ursprünglich mitangeklagter Verantwortlicher des Jugendamts krankheitsbedingt nicht mehr prozessfähig ist.

Die Verhandlungen gegen den vom Jugendamt eingesetzten Vormund sollen zunächst bis Dezember dauern. Es wird ein langwieriges Verfahren erwartet. Die Akten zu dem Fall füllen mittlerweile ein halbes Büro. Allein die Anklageschrift kommt auf 120 Seiten.

08.06.2010

http://www.stern.de/panorama/fall-kevin-vormund-vor-gericht-1572411.html

 

 


 

 

Ellen Wolff

Sozial-Management u. Gestalttherapie

Taunusstr. 40

65835 Liederbach

Telefon: 069 / 33996994

Email: ffm@vee-ev.de - 2016 ungültig

Web: http://www.vee-ev.de - 2016 ungültig.

Liederbach, den 31.10.2008 "Der Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft – VEE e.V. – geht in diesen Tagen mit seinem Qualitätsregister Online.
Der VEE e.V. wurde im März 2008 in Liederbach am Taunus gegründet und ist seit September 2008 als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen. ... Ellen Wolff, Erste Vorsitzende des Vereins zur Etablierung der Einzelvormundschaft e.V.: “Wir haben den VEE e.V. gegründet, weil wir davon überzeugt sind, dass die Rechte von Kindern, insbesondere die derjenigen Kinder, die aufgrund mangelnder Erziehungsfähigkeit, Verantwortungslosigkeit sowie Gewalttätigkeit ihrer Eltern sowieso schon erheblich vernachlässigt wurden, nicht nur in Familiengerichtsverfahren gestärkt und durchgesetzt werden müssen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das VEE-Qualitätsregister. ..." - http://www.presseanzeiger.de/pm/Netzwerk-fuer-Verfahrenspfleger-Ergaenzungspfleger-und-264026
 

Frau Wolff bot 2008 Übernahme von Verfahrensbeistandschaften und Umgangspflegschaften an. Ob sie in dieser Eigenschaft von Gerichten bestellt wurde ist dem Väternotruf nicht bekannt. Das Angebot existiert 2016 wohl nicht mehr.

Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft - VEE e.V. 900,00 € Hessen 2009 Justizministerium - https://correctiv.org/recherchen/spendengerichte/datenbank/empfaenger/verein-zur-etablierung-der-einzelvormundschaft-vee-ev/

 "Die Firma Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft - VEE wird im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregister-Nummer VR 14022 geführt.

Die Firma Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft - VEE kann schriftlich über die Firmenadresse Schupbacherstraße 13 a, 65594 Runkel erreicht werden.

Handelsregister Veränderungen vom 06.02.2013
Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft - VEE, Liederbach (Schupbacherstraße 13 a, 65594 Runkel). Der Verein ist aufgelöst."

https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/he/Frankfurt+am+Main/V/Verein+zur+Etablierung+der+Einzelvormundschaft+-+VEE/3439195

 

 

 

 

 


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