Zwangsheirat
Zwangsverheiratung
"Die Kinder kommen zuerst"
Zypries: Unterhaltsrecht muss reformiert werden
Frau Zypries, Sie wollen das Unterhaltsrecht reformieren. Wer würde von Ihrer Reform profitieren?
Die Kinder. In den Fällen, in denen das Geld nicht für alle Anspruchsberechtigten ausreicht, wollen wir, dass zunächst die Kinder – egal aus welcher Ehe – Geld bekommen.
Warum ist das bisher nicht so?
Heute sind zunächst die Ehefrau und die Kinder aus der ersten Ehe unterhaltsberechtigt. Die Gründung einer Zweitfamilie ist für viele Menschen daher ein finanzielles Problem – vor allem, wenn Kinder da sind. Oft muss die Ehefrau der Zweitfamilie mitarbeiten, weil das Gehalt des Mannes überwiegend an die Erstfamilie geht. Das führt zu Ungerechtigkeiten, gerade wenn kleine Kinder da sind, die ja in der Regel in der Zweitfamilie jünger sind als in der Erstfamilie.
Sie wollen auch die Stellung von unverheirateten Müttern aufwerten …
Wir wollen die Schere, die zwischen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehefrau und der nicht verheirateten Frau besteht, schließen. Die nicht verheiratete Mutter erhält heute bis zu drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt und muss danach wieder arbeiten gehen. Die geschiedene Mutter muss frühestens wieder arbeiten gehen, wenn das Kind ungefähr acht Jahre alt ist. Diese generelle Regelung wollen wir auflockern und den Gerichten mehr Raum für individuelle Lösungen geben. Es kann ja sein, dass die geschiedene Frau eine gute Tagesversorgung für ihr Kind hat und daher sehr wohl wieder arbeiten gehen könnte, wenn das Kind fünf oder sechs ist. Umgekehrt kann es sein, dass die nicht verheiratete Mutter Probleme hat, eine Kinderbetreuung zu finden, oder das Kind selbst Probleme hat, so dass es besser wäre, wenn die Mutter noch eine Weile zu Hause bliebe.
Sehen Sie Widerstände bei den Teilen der Union, die das klassische Familienbild verteidigen wollen?
Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass jemand aus der Union dagegen wäre. Aber das kann natürlich noch kommen.
Wann kommt der Entwurf ins Kabinett?
Im April. Ich rechne damit, dass das Gesetz Ende dieses Jahres verabschiedet ist und Mitte 2007 in Kraft tritt.
Was haben Sie gegenüber dem Entwurf aus dem vergangenen Jahr geändert?
Wir haben Kleinigkeiten geändert. Zum Beispiel haben wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und die Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung vereinfacht. Die war bislang nur sehr schwer nachzuvollziehen.
Brigitte Zypries (SPD) ist seit 2002 Bundesjustizministerin. Vorher hatte Zypries als Staatssekretärin im Innenministerium gearbeitet. Das Interview führte Heike Jahberg.
Interview aus: "Der Tagesspiegel", 20.03.2006
http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/archiv/20.03.2006/2415571.asp
Kommentar Väternotruf:
Was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) da als Reform des Unterhaltsrecht, insbesondere beim sogenannten Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB anpreist - wobei Frau Zypries unterschlägt, dass es hier nicht nur um "unverheiratete Mütter" geht, sondern auch um nichtverheiratete Väter, bei denen das Kind lebt, ist zum Teil einfach ein lausiges Sparprogramm eines vor dem Bankrott stehenden Staatswesens, in dem jahrzehntelang das Geld zum Fenster rausgeworfen hat und in den jetzt die Notbremse gezogen werden soll, in dem man den Menschen in die Taschen greift, bei denen man am wenigsten Widerstand erwartet.
Väter sind als staatlich anerkannte Sündenböcke da bekanntlich immer sehr beliebt. Das war schon so, als man Ende der neunziger Jahre den getrennt lebenden Vätern die Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt weitestgehend gestohlen hat und nun sollen es nach dem Wunsch der SPD-Ministerin die nichtverheiratete Väter sein, die in eine Art Zwangsheirat mit den Müttern des gemeinsamen Kindes gepresst werden sollen, in dem man diesen Vätern auch noch die finanzielle Versorgung der Mütter des gemeinsamen Kindes über die bisher geltende Dreijahresgrenze hinaus aufbürden will.
Wenn das sozialdemokratisch sein soll, dann muss man sich fragen was das eigentlich noch mit sozial und mit demokratisch zu tun haben soll. Man könnte ehr meinen das wäre eher ein politischer Offenbarungseid für die Unfähigkeit der Sozialdemokraten, vernünftige Politik zu machen.
Anstatt den Vätern in unverschämter Weise in die Taschen zu greifen, sollte sich Frau Zypries besser darum kümmern endlich die sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern in Deutschland dauerhaft und konsequent zu beenden und für geschlechterdemokratische Verhältnisse zwischen Müttern und Vätern zu sorgen.
Anton, 20.03.2006
In Deutschland bald staatliche Zwangsheirat für Väter nichtehelicher Kinder ?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Eckhard Benkelberg
Gesendet: Freitag, 3. September 2004 15:46
An: webmaster@vaeternotruf.de
Betreff: Nichtehelichenunterhalt und Steuerrecht
Soeben (16.8.04) hat das Oberlandesgericht Hamm als Reaktion auf eine der ersten drei von mir gewonnenen Verfassungsbeschwerden die zeitliche Beschränkung des Nichtehelichenunterhalts nach § 1615 l BGB auf drei Jahre für verfassungswidrig angesehen, das Unterhaltsverfahren ausgesetzt und das Verfahren der Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet.In zwei weiteren Verfahren (Revisionen) - in denen am 1.12.04 und 15.12.04 mündlich verhandelt wird - hat der Bundesgerichtshof einmal darüber zu befinden, ob er das genau so sieht (dann wird auch er die Normenkontrolle einleiten) oder nicht. Wenn nicht, lege ich Verfassungsbeschwerde ein. Das andere mal muss der BGH entscheiden, ob es eine Ungleichbehandlung von nichtehelichen Müttern und Kindern darstellt, wenn gegenüber der nichtehelichen Mutter dem Manne € 1.000,00 als Mindestselbstbehalt verbleiben sollen, gegenüber der geschiedenen Mutter aber nur € 840,00 (was im Mangelfall bedeutet, dass nichtehelicher Mutter und Kind € 160,00 an Unterhalt nicht zur Verfügung stehen) (Procedere, wie vor)
Benkelberg & Kollegen
durch
Eckhard Benkelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Steinstrasse 10
D-46446 Emmerich am Rhein
Telefon: 02822/82340
Telefax: 02822/923430
hallo herr benkelberg,
danke für ihre info.
aus sicht der mütter mag das ja sehr erfreulich sein, aus sicht der betroffenen väter sicher nicht, denn sie haben ja nicht die absicht gehabt, eine art ersatzehemann für die mutter spielen zu wollen. sollte die gerichtsbarkeit den weg der anpassung der unterhaltspflicht nichtverheirateter partner an die der verheirateten anpassen wollen, so kann man sicher zu recht fragen, ob der staat nicht auch eine zwangsheiratspflicht für männer einführen sollte. das wäre dann wenigstens ehrlich.
gruß anton, väternotruf, 06.09.2004
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Benkelberg & Kollegen
Gesendet: Dienstag, 7. September 2004 08:47
An: 'vaeternotruf.de'
Betreff: RE: Nichtehelichenunterhalt und Steuerrecht
Ich halte die Äusserung für ziemlichen Unfug:
Sie leugnen den Zusammenhang zwischen Geschlechtsverkehr und Empfängnis, reduzieren den Geschlechtsverkehr auf Lust, die biologischen Konsequenzen schieben Sie der Mutter zu.
Weder die geschiedene Frau noch die nichteheliche Mutter haben den Betreuungsunterhaltsanspruch des § 1570 / 1615 l BGB, weil sie blaue Augen, rote Haare oder einen wohlgeformten Busen haben, sondern nur des zu betreuenden Kindes wegen, des Kindes, das nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht einen Anspruch auf Betreuung durch zumindest einen Elternteil hat, einen Anspruch mit der Qualität eines Grundrechts.
Wer als nicht sterilisierter Mann - ist ja auch eine Möglichkeit, oder ? -mit einer Frau ins Bett geht, hat an die jederzeitige biologische Konsequenz zu denken, das Kind.
Im übrigen hatten wir die Zwangsheirat schon mal: Im Allgemeinen Landrecht von 1794 wurde dem Schwängerer nahelgelegt, die Schwangere zu heiraten, widrigenfalls ihm ein Sechstel bis ein Viertel seines Vermögens abgenommen wurde als Abfindung.
Unseren Spaß- und Fun-Bubies, Pisa-geschädigt, sollte die Biologie wieder vermittelt werden und der Begriff "Verantwortung".
Die Biologie hat uns die Lust gegeben, damit die Reproduktion sicherer wird, und nicht ihrer selbst willen.
Was auch immer Du tust, tue es gut, und bedenke das Ende ( Rom, um 300 vor Christus)
Mit freundlichen Grüßen
Benkelberg & Kollegen
durch
Eckhard Benkelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Steinstrasse 10
D-46446 Emmerich am Rhein
Telefon: 02822/82340
Telefax: 02822/923430
hallo herr benkelberg,
arbeiten sie öfter mit unterstellungen?
wir haben einfach verschiedene sichtweisen.
wieso soll ein vater, dem das kind von der mutter entzogen wird oder bei der sich die mutter zur übermutter entwickelt, die dem vater kontakt mit dem kind nach gutdünken erlauben will, dieser frau, die da das kind als sinngebungsinstrument benutzt betreuungsunterhalt zahlen? dies wäre bestenfalls dann denkbar, wenn sich beide eltern fair darauf einigen, dass die mutter die betreuung des gemeinsamen nichtehelichen kindes übernimmt. nicht jedoch, wenn der vater sich bereiterklärt, das kind im zeitlich großen umfang selber zu betreuen, die mutter dies aber mit dem alleinigen sorgerecht, was der staat ihr männerfeindlich einräumt, verweigert.
"Die Biologie hat uns die Lust gegeben, damit die Reproduktion sicherer wird, und nicht ihrer selbst willen."
das sehen andere anders. man kann diese meinung aber auch so stehen lassen
verantwortung kann jedenfalls nicht so aussehen, dass der staat den vätern die statistenrolle zuweist und der mutter eine 18-jährige alimentierung zwecks mutter-kind-verklebung.
beste grüße
anton
09.09.2004