Väternotruf

November 2012


 

 

 

Dienstag, 27. November 2012

Sorgerecht: Väterverbände nur Zuschauer

Bedarf es noch eines Beweises, dass Väter wirklich Eltern zweiter Klasse sind, dann liefert diesen ausgerechnet der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages morgen bei seiner Anhörung zur Reform des Sorgerechts:

Die Reform zielt darauf ab, eine Diskriminierung von Vätern abzustellen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor fast genau 3 Jahren gerügt hatte: Bis dato hatten ledige Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter des gemeinsamen Kindes zu erhalten. Nun soll diesen Vätern ein Klagerecht eingeräumt werden, über dessen Details morgen diskutiert wird.

Dafür hat der Rechtsausschuss Sachverständige geladen, und mit dem Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird auch eine von Müttern dominierte Interessengruppe vertreten sein, die der Reform kritisch gegenüber steht. Väterverbände hingegen finden vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages kein Gehör: Sie wurden schlichtweg nicht eingeladen.

Das ist ein echter Skandal“, so der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK), Rainer Sonnenberger. Kaum vorstellbar, dass der Rechtsausschuss über eine Frauenquote beriete, ohne Frauenverbände einzuladen. Oder dass eine Regelung für religiöse Beschneidungen nur unter Christen und Atheisten diskutiert würde, während jüdische und muslimische Verbände draußen bleiben müssten. Gleichstellung von Vätern mit Müttern davon sind wir sowohl beim Sorgerecht als auch in der parteipolitisch praktizierten Realität noch weit entfernt.“

Als Protest gegen ihre Diskriminierung werden Väter des VafK morgen als Gäste an der Anhörung teilnehmen. Sie treffen sich um 11.30 Uhr am Haupteingang zum Paul-Löbe-Haus zum gemeinsamen demonstrativen Seifenblasen, und stehen dort gerne für Gespräche mit der Presse zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Rainer Sonnenberger, 0172 / 28 12 407

Bundesvorsitzender "Väteraufbruch für Kinder"

Dietmar Nikolai Webel

Stellv. Bundesvorsitzender "Väteraufbruch für Kinder"

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15953

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung

Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses zum Sorgerecht

Mittwoch, 28. November 2012, 12 Uhr

Paul-Löbe-Haus, Raum E 300

 

Öffentliche Anhörung zum

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

BT-Druckache 17/11048 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf>

2. Antrag der Fraktion der SPD

Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

BT-Drucksache 17/8601 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708601.pdf>

3. Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Diether Dehm, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern

BT-Drucksache 17/9402 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/094/1709402.pdf>

4. Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern

BT-Drucksache 17/3219 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf>

Sachverständige:

* Carmen Hensgen, Richterin am Amtsgericht, Mainz

* Dipl.-Psychologin Mareike Hoese, Vorstandsmitglied der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Bochum

* Jörg Kleinwegener, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Detmold

* Josef Linsler, Bundesvorsitzender Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e. V., Nürnberg

* Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V., Heidelberg

* Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. (VAMV), Berlin

* Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Deutscher Anwaltverein DAV, Berlin

* Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D., Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages e. V., Köln

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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Deutscher Bundestag

Presse und Kommunikation, PuK 1

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192 <http://www.bundestag.de/> , pressereferat@bundestag.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. (VAMV) darf ja mal wieder nicht fehlen. Vermutlich eingeladen auf Initiativer der väterfeindlichen SPD. 

Dabei auch Richterin Hensgen, die sich durch "Gestattungen" einen Namen gemacht hat. Na ja. 

Carmen Hensgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Alzey aufgeführt (Familiengericht) - "... dem Antragsteller wird das Umgangsrecht .... wie folgt gestattet" - na schönen Dank auch liebe Frau Hensgen für ihre gnädige "Gestattung". 28.11.2012: Bundestag - Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses zum Sorgerecht - Sachverständige Carmen Hensgen.

 

 


 

 

 

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11048

17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Gesetzentwurf

der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

A. Problem und Ziel

 

...

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Die für nicht verheiratete Eltern nunmehr eröffnete Möglichkeit, bei Gericht die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, kann für die Beteiligten Kosten verursachen. Deren Höhe dürfte sich regelmäßig jedoch in überschaubarem Rahmen halten.

Ausgehend von dem für die Übertragung der elterlichen Sorge im Regelfall anzusetzenden Verfahrenswert in Höhe von 3 000 Euro (vgl. § 45 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen [FamGKG], Ausnahmen vgl. § 45 Absatz 3 FamGKG) dürfte grundsätzlich eine halbe Verfahrensgebühr in Höhe von 44,50 Euro anfallen (vgl. Nummer 1310 des Kostenverzeichnisses zum FamGKG). Gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) besteht für das Familiengericht zudem die Möglichkeit, von der Erhebung von Kosten abzusehen. Die Stellung eines Antrags nach § 1626a Absatz 2 BGB-E unterliegt keinen besonderen Anforderungen. In Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht besteht kein Anwaltszwang. Höhere Kosten für die Beteiligten können im Einzelfall entstehen, wenn Anwälte am Verfahren beteiligt sind oder Sachverständigengutachten eingeholt werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass auch im Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Beteiligten die Möglichkeit besteht, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der amtierenden Bundesregierung ist es nicht wirklich ernst mit der Gleichberechtigung nichtverheirateter Väter, denn sonst würde ein familiengerichtliches Verfahren zur Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für den Vater kostenfrei sein, da ja auch die Mutter kostenfrei die elterliche Sorge zuerkannt bekommt hat. Pfui Deibel, können wir da nur weiterhin sagen, bis dass die letzte sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in Deutschland beseitigt ist. Dann wird das Thema angemessener Schadensatzzahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die in den letzten 60 Jahren Millionen von diskriminierten Väter auf der politischen Agenda stehen. Es wäre gut, wenn die im Laufe der letzten 60 Jahre politisch und juristisch Verantwortlichen hier auch finanziell zur Verantwortung gezogen würden.

 

 

 


 

 

 

Gutachter an Familiengerichten Da ist schlechter Rat teuer

Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet - doch sie können über die Zukunft von Kindern und Eltern entscheiden. Ihr Geschäft ist höchst lukrativ.

12.11.2012, von Katrin Hummel


...

Gutachter und Gerichte arbeiten eng zusammen

Auszuschließen ist das nicht. Seit dreißig Jahren verdient etwa die Firma GWG viel Geld mit wissenschaftlichen Gerichtsgutachten. Unternehmenssitz ist München, aber die Gutachter sind in ganz Deutschland, in Österreich und den Vereinigten Staaten tätig. Gutachter, die unter dem Namen der GWG tätig werden, müssen je nach Region bis zu vierzig Prozent ihrer Gutachterhonorare, die pro Fall durchaus 4000 Euro betragen können, an die GWG abgeben. Im Gegenzug profitieren sie von „ständiger fachlicher Unterstützung, Ansprechpartnern bei fachlichen Fragen, einem E-Mail-Verteiler für fachliche Beratung, Workshops, Ausbildung und Supervision“, so Joseph Salzgeber, GWG-Chef.

Sie profitieren auch von seiner Vernetzung. Salzgeber hat sein Geschäftsmodell auf Familiengerichte zugeschnitten und leidet nicht an Auftragsmangel. 2008 gab es unter den zehn Landgerichten im Raum München nur zwei, bei denen für die GWG tätige Gutachter weniger als fünfzig Prozent der Gutachten erstellten; an einigen Familiengerichten Bayerns werden heute sogar fast ausschließlich die Gutachter der GWG beauftragt.

So haben nach Informationen dieser Zeitung die Amtsgerichte in Ingolstadt und Passau in den vergangenen zwölf Monaten zwei Drittel der eingeholten familienpsychologischen Gutachten von der GWG machen lassen, und das Familiengericht Pfaffenhofen beauftragte die Gutachterfirma sogar in 85 bis 90 Prozent der Fälle: „Man ruft dort an und bekommt einen Gutachter zugewiesen, das ist praktisch, es gibt sonst keine solche Stelle“, sagt Direktorin Bettina Gschwilm.
...

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gutachter-an-familiengerichten-da-ist-schlechter-rat-teuer-11957100.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2





 


 

 

Pressemitteilung

Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses zum Thema "Beschneidung"

Montag, 26. November 2012, 12 Uhr

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101

 

Öffentliche Anhörung zum

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

BT-Drucksache 17/11295 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf>

2. Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, weiterer Abgeordneter

Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung

BT-Drucksache 17/11430 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf>

Sachverständige:

* Dr. med. Antje Yael Deusel, Bamberg

* Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité Universitätsmedizin Berlin

* Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Universitätsmedizin Rostock, Urologische Klinik und Poliklinik

* Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal

* Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht

* Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Berlin

* Aiman A. Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Köln

* Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft

* Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

* Univ.-Prof. Dr. Christian Walter, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht

* Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter rechtsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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Deutscher Bundestag

Presse und Kommunikation, PuK 1

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192 <http://www.bundestag.de/> , pressereferat@bundestag.de

 

 


 

 

 

 

CDU und FDP wollen Körperverletzungsgesetz durch den Bundestag peitschen. Teile der SPD, der Grünen und "Die Linke" leistet Schützenhilfe.

 

Ruck, zuck, Resolution Der Bundestag will Beschneidung weiter zulassen

19:55 Uhr

von Matthias Meisner und Rainer Woratschka

Der Bundestag will religiöse Riten weiter zulassen. Doch viele Abgeordnete hätten gern mehr Bedenkzeit gehabt. Die Resolution sei im "Hauruckverfahren" durchgesetzt worden, kritisieren die Grünen.

Berlin - Mit einer fraktionsübergreifenden Resolution gegen ein Verbot religiös motivierter Beschneidungen in Deutschland hatten die Parlamentarier den Juden und Muslimen ein starkes Signal“ geben wollen. Doch nach der Linkspartei, die dabei von Anfang an nicht mitgegangen war, scherten am Donnerstag auch die Grünen aus. Der Antrag an die Bundesregierung, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf zur Zulässigkeit einer medizinisch fachgerechten Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen“ vorzulegen, wurde am späten Nachmittag lediglich von den Koalitionsfraktionen und der SPD im Bundestag eingebracht. Eine überwältigende Mehrheit stimmte dann für die Resolution, nach der die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen grundsätzlich für zulässig erklärt werden soll.

...

Die Resolution ist eine Reaktion auf das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Gründen vor kurzem als Körperverletzung gewertet hatte. Juden und Muslime, bei denen dieses Ritual zur religiösen Praxis gehört, hatten dagegen aufs Heftigste protestiert. Initiiert worden war der Bundestags-Vorstoß von Unionsfraktionschef Volker Kauder .

...

http://www.tagesspiegel.de/politik/ruck-zuck-resolution-der-bundestag-will-beschneidung-weiter-zulassen/6898718.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Mehr als 60 Jahre nahm sich der Deutsche Bundestag Zeit, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder aufrecht zu erhalten. Jahrzehntelange politische Sabotage im Deutschen Bundestag, um die sorgerechtliche Diskriminierung möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dann. um die Sache weiter aufzuhalten und gleichzeitig politische Geschäftigkeit vorzutäuschen wurde vom Bundesministerium der Justiz eine teure Studie in Auftrag gegeben, die Kosten der Studie wurden den Steuerzahlern auf gebürdet:

 

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“

Dr. Karin Jurczyk1 & Prof. Dr. Sabine Walper2

1Deutsches Jugendinstitut e.V.; 2Ludwig-Maximilians-Universität München

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf;jsessionid=0913E41A743045BC24639BF84A24385C.1_cid093?__blob=publicationFile

 

Ganz anders die politische Oberkaste im Bundestag, wenn es gilt, Körperverletzungen an Jungen aus "religiösen Gründen" zu legalisieren. Dann reichen wenige Wochen und die Sache wird von CDU, FDP und SPD durch den Bundestag gepeitscht.

 

 

 


 

 

 

Urteil des Landgerichts Köln

Religiöse Beschneidungen sind strafbar

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht.

Das Landgericht Köln hat entschieden: Eine Beschneidung gilt als Körperverletzung. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass "der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert" werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider."

Zustimmung der Eltern schützt nicht vor Strafe

Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide. Beschneidungen sind deshalb auch dann als strafbar zu gelten, wenn die Eltern dem Eingriff zugestimmt haben.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe.

Bislang unklare Rechtssituation

Auch das Landgericht sprach den Arzt nun frei. Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun. Dies sei bei dem Arzt aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation glaubhaft gewesen.

Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.

Kritik vom Zentralrat der Juden

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Das Gremium forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Zentralratspräsident Dieter Graumann teilte mit: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert." Der Zentralrat der Muslime lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.

Az. 151 Ns 169/11

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html

 

 

Urteil hier 

http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

 

 

 

Thomas Beenken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab , ..., 2001, 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.08.1998 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Landgericht Aachen - GVP 01.01.2010. Landgericht Köln - GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Köln - 1. kleine Strafkammer (Abt. 151). Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html

 

Barbara Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 01.11.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.08.1989 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

Ursula Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 07.08.1996, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ursula Simon ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ursula Müller ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die Bundesregierung hat sich seit Jahrzehnten darum gedrückt, Körperverletzungen durch Beschneidungen an Jungen unter Strafe zu stellen. Da muss nun erst ein Richter am Landgericht klarstellen, dass es sich um eine Körperverletzung handelt und damit strafbar ist. Ein Armutszeugnis für die deutsche Regierung. Die Deutschen haben besseres verdient.

 

 


 

 

 

Familienkongress am 17./18. November 2012 in Halle/Saale

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väteraufbruch [mailto:newsletter@vafk.de]

Gesendet: Sonntag, 11. November 2012 22:27

An: Väternotruf

Betreff: letzte Informationen zum Familienkongress am 17./18. November 2012 in Halle/Saale

in wenigen Tagen beginnt der Familienkongress. Die Vorbereitungen zum Programm sind weitestgehend abgeschlossen. Es wird sicher ein spannender Kongress und wir hoffen, damit zu einer positiven Weiterentwicklung familiengerichtlicher Gutachten einen Beitrag leisten zu können.

Das Tagungsbüro ist am Samstag ab 8:30 Uhr geöffnet. Der Kongress beginnt dann um 10:00 und endet am Sonntag etwa gegen 12:30 Uhr.

Da das Zimmerkontingent fast ausgeschöpft ist, verteilen wir Anfang der Woche die letzten Übernachtungsplätze. Wer sich noch nicht angemeldet hat, sollte dies daher baldmöglichst erledigen. Am einfachen geht es über die Online-Anmeldung unter http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=anmeldung.

Auch die Fahrtenbörse wir derfahrungsgemäß erst in den letzten 2 Tagen intensiv genutzt. Das ist aber häufig zu spät, um Mitfahrgelegenheiten zu organisieren. Daher bitten wir Bietende und Suchende, diese möglichst rasch für einen eigenen Eintrag zu nutzen. Die Fahrtenbörse ist zu erreichen unter http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=fahrtenboerse.

Im Anhang auch die Pressemitteilung, die wir zum Familienkongress herausgegeben haben. Den aktuellen Veranstaltungsflyer haben wir ebenfalls noch einmal angehängt.

Auf ein Wiedersehen in Halle!

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

 

 

<http://www.vafk.de/images/SignaturVafk.jpg>

Eschersheimer Landstr. 23, 60322 Frankfurt/M.

Tel. 0700 - 82 83 77 83 (0700-Vaterruf)

Fax 0700 - 82 83 73 29 (0700-Vaterfax)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u. a. in Magdeburg

22 a Ns 545 Js 739/09 (6/12) - Jugendkammer als Berufungsgericht

 

2 Angeklagte

10 Zeugen

 

Der heutige Tag ist wegen Erkrankung der Angeklagten ausgefallen. Der Prozess beginnt nun

Freitag, 16. November 2012 09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Fortsetzungstermin: Freitag, 30. November 2012,

09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Berufungsverhandlung Jens K. (39 Jahre alt) und Steffi T. (41 Jahre alt) wurden durch das Amtsgericht Magdeburg am 16. November 2011 u. a. wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u Freiheitsstrafen verurteilt. Es geht um Fragen der Grenzen der elterlichen Erziehungsrechte in Abgrenzung zu strafrechtlichem Handeln.

Der Angeklagte K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte Steffi T. ist die Mutter eines im Jahr 1993 geborenen Jungen. Als das Kind etwa 9 Jahre alt war, lernte sie den Mitangeklagten K. kennen und beide bezogen eine gemeinsame Wohnung. Die Angeklagten sollen in den Jahren 2005 bis 2008 den Junge über 2,5 Jahre selbst unterrichtet und nicht in eine öffentliche Schule geschickt haben. Deswegen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen. Der Junge soll teilweise in der Wohnung eingesperrt worden sein. an anderen Tagen soll er ausgesperrt worden sein, so dass er außerhalb der Wohnung nächtigen musste. Die Angeklagten sollen den Jungen auch nicht ausreichend mit Nahrung versorgt haben.

Beide Angeklagten haben gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Im Berufungsverfahren wird der Sachverhalt komplett neu aufgerollt und durch das Landgericht als Gericht 2. Instanz (Berufungsgericht) geprüft.

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -21 42

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=856971&identifier=d9fc280a0dd2be2d630192b60cee4292

 

 

 


 

 

14.11.12

Familientragödie in Freising

Nach dem Drama: Ein Tag, der an die Grenzen ging

Freising - Am Mittwoch wurde der furchtbare Verdacht zur Gewissheit: Bianca T. (38) aus Freising hatte ihre drei kleinen Kinder bereits getötet, bevor sie auf der Autobahn verunglückte.

An der Paul-Gerhardt-Schule , wo die Älteste (6) in die erste Klasse ging, mussten am Mittwoch Kinder psychologisch betreut werden.

Ich war geschockt als ich in der Früh erfuhr, dass eine Schülerin von uns ums Leben gekommen ist“, berichtete am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz die Konrektorin Juliane Dorfmüller (50): Die Polizei hatte mich über den tragischen Fall informiert.“ Sofort habe sie Schulpsychologin Martina Schneider (42) und Schulsozialarbeiter Michael Büttner (48) alarmiert. Auch der Chef des Kriseninterventionsteams Erding-Freising (KIT), Klaus Hippe (57), sei wenig später vor Ort gewesen: Die Kinder wurden keinen Augenblick mit der Situation alleingelassen“, versicherte er: Die psychologische Betreuung startete von der ersten Minute an.“

Im Laufe des Mittwoch war bekannt geworden, dass die Mutter ihre drei Kinder getötet hatte, bevor sie auf die Autobahn A 92 fuhr, wo sie offenbar absichtlich einen schweren Unfall verursachte. Die Frau wurde von der Polizei erstmals vernommen, die Kinder obduziert - ausführlicher Bericht im Bayernteil.

In Freising herrschte an der Paul-Gerhard-Schule eine Ausnahmesituation: Wir haben selbstverständlich keinen regulären Unterricht mit den betroffenen Erstklässlern gemacht“, betonte Juliane Dorfmüller: Gleich zu Anfang wurde ein Stuhlkreis gebildet, und eine speziell geschulte Polizistin in Zivil erklärte dann den 18 Erstklässlern kindgerecht, dass ihre Mitschülerin bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.“

Danach führten die Klassenleiterin, die Psychologen und der KIT-Chef mit den Kindern Gespräche rund um den Fall, es wurde auch gemeinsam gemalt. Bei einem Spaziergang loteten wir schließlich aus, inwieweit die Kinder den ganzen Fall verkraftet haben“, schilderte KIT-Chef Hippe. Und da habe es bei einigen Kindern schon alarmierende Reaktionen gegeben: Einige haben angefangen zu weinen, andere klammerten sich ganz fest an ihre Begleiter“, ergänzte Juliane Dorfmüller: Da wurden von uns sofort die Eltern informiert, die ihre Kinder im Anschluss abholten.“

Die Aufarbeitung der Tragödie geht an der Paul-Gerhardt-Schule weiter. Es gibt einen eigens eingerichteten Trauerraum mit Bild, Blumenschmuck und Kondolenzbuch, in dem alle unsere Schüler Abschied nehmen können“, merkte Juliane Dorfmüller an. Auch die Schulpsychologin Martina Schneider und ihr Kollege Michael Büttner werden weiter vor Ort sein. Wir sind ab sofort für alle Eltern telefonisch erreichbar, die unsere Hilfe brauchen.“

http://www.merkur-online.de/lokales/freising/nach-drama-tag-grenzen-ging-2616662.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Freising scheint das Töten von Kindern durch ihre Eltern offenbar eine Art Volkssport zu sein. Schon im Jahr 2010 gab es einen ähnlichen Fall. So ist das eben, wenn alles so ordentlich aufgeräumt scheint, hinter den Kulissen tobt der Krieg. Um so heiler die Welt draußen scheint, um so schlimmer die verdrängen Kriege.

Vermutlich wird man wie beim Fünffachmord der Mutter in Darry feststellen, dass die Täterin psychisch krank wäre. Die Frau kommt dann in die Klapse und verschwindet so aus der Kriminalstatistik und alle werden sehen, dass es nur kriminelle Männer, aber keine kriminellen Frauen gibt. Das nennt man dann auch Frauenförderung und ist politisch so gewollt.

 

 


 

 

Familiendrama in Bayern

Vater erschießt fünfjährigen Sohn und sich selbst

3. April 2010, 11:46 Uhr

Bei einem Familiendrama mit Schusswaffen im oberbayerischen Freising sind zwei Menschen getötet worden. Wie die Polizei mitteilt, ist eine Frau dabei lebensgefährlich verletzt worden. Bei den Toten handelt es sich um den Vater der Familie und um seinen fünf Jahre alten Sohn.

In der Nacht zum Ostersamstag hat ein Vater in Freising seinen fünfjährigen Sohn und sich selbst erschossen. Die Mutter schwebte nach Angaben der Polizei am Abend noch in Lebensgefahr, ein zweijähriger Sohn blieb unverletzt. Motiv könnte die Trennung des Paares gewesen sein, teilte die Polizei am Samstagabend mit. Anwohner zündeten vor dem Wohnhaus Kerzen an und legten Blumen nieder.

Erst am Dienstag waren in Eichenau (Landkreis Fürstenfeldbruck) ein Ehepaar und seine beide sieben Jahre alten Zwillingstöchter tot in ihrem Reihenhaus gefunden worden. Der Vater hatte seine Familie stranguliert und sich dann selbst mit Gas aus einem Grill das Leben genommen. Die Hintergründe dieser Tat sind noch immer unklar. Anders als in Eichenau lebte die Freisinger Familie bereits getrennt. Das Motiv dürfte im privaten Bereich, „also im Bereich der Trennung liegen“, sagte Polizeisprecher Ulrich Pöpsel vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt.

Zu Jahresbeginn sei der 40-jährige Mann in eine eigene Wohnung ins etwa 20 Kilometer entfernte Hohenkammer gezogen. Wie er in die Wohnung seiner Frau im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Vötting kam, ist unklar. „Es könnte durchaus sein, dass er einfach seine Familie besuchen wollte und seine Frau ihm aufgemacht hat. Aber das ist eine reine Vermutung“, sagte Pöpsel. „Die Obduktion hat auf alle Fälle gezeigt, dass nach momentaner Sachlage der 40- Jährige der Schütze war.“ Der genaue Tatablauf sei immer noch nicht klar. „Wir erhoffen uns weitere Hintergrundinformationen durch die Zeugenbefragungen der Nachbarn.“ Der Mann hatte den bisherigen Ermittlungen zufolge am Karfreitagabend gegen Mitternacht mit einer Pistole auf die 32 Jahre alte Frau und den kleinen Sohn geschossen. Die Frau konnte über Notruf gerade noch die Einsatzzentrale informieren. „Die erste Information kam durch die Frau“, sagte Pöpsel. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks hörten auch Nachbarn die Schüsse und alarmierten die Polizei.

Die kurz darauf eintreffende Streife fand den fünfjährigen Buben und seinen Vater tot. Die schwerst verletzte Mutter war bisher nicht ansprechbar. Der zweijährige Junge wird von einem Kriseninterventionsteam betreut. Die Herkunft der Pistole ist ungeklärt, einen Waffenschein hatte der Mann den Angaben zufolge nicht.

http://www.welt.de/vermischtes/article7036817/Vater-erschiesst-fuenfjaehrigen-Sohn-und-sich-selbst.html

 

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Tod eines Säuglings in Magdeburg

22 Ks 374 Js 32917/10 (3/11) - 2. Jugendstrafkammer

 

In dem am 16. Januar 2012 begonnen Prozess hat die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg am 10.02.2012 die mittlerweile 21jährige Melissa I. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft diese hat ihre Revision später zurückgenommen - und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess wegen Totschlags die Verhängung einer Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 9. Oktober (4 StR 350/12) die Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Damit steht fest, dass die junge Mutter zwar ihr Kind verletzten nicht aber töten wollte. Der Tod des Säuglings wurde durch die Mutter nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht. Auch die Festsetzung der Strafe, insbesondere deren Höhe, kritisierte der Bundesgerichtshof nicht.

Die Angeklagte hatte im Oktober 2010 ihren wenige Wochen alten Sohn so geschüttelt, dass dieser starb. Anlass hierfür ist gewesen, dass der Säugling geschrien und die Angeklagte überfordert war. Das Kind starb an einem Schütteltrauma. In der Vergangenheit hatte die Mutter sich immer um das Kind gekümmert und es keinesfalls vernachlässigt

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -21 42

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=856970&identifier=fe24fdebe2368d8b63a6e7a38f2ef059

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 191/12 vom 13.11.2012

Siehe auch: Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.11.2012 - XI ZR 500/11 -, Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12 -

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 191/2012

Bundesgerichtshof entscheidet über Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam ist, wenn der Kunde danach - bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto - ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder wenn das Kreditinstitut - bei der Neueinrichtung eines P-Kontos - ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.

Mit dem am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes hat der Gesetzgeber die Verbesserung des Pfändungsschutzes für Girokonten bezweckt und hierzu insbesondere das in § 850k ZPO* geregelte Pfändungsschutzkonto eingeführt. Danach können der Kunde und das Kreditinstitut vereinbaren, dass ein schon bestehendes oder ein neu eingerichtetes Girokonto als P-Konto geführt wird. Zur Führung eines bestehenden Girokontos als P-Konto ist das Kreditinstitut auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Auf diesem P-Konto erhält der Kunde in Höhe seines Pfändungsfreibetrages einen Basispfändungsschutz. Wird das Guthaben auf dem P-Konto gepfändet, kann der Kunde hierüber bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Damit sollen ihm ohne aufwändiges gerichtliches Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er für den existentiellen Lebensbedarf benötigt.

In beiden heute verhandelten Verfahren machen die klagenden Verbraucherschutzvereinigungen gegenüber den Beklagten - zwei Sparkassen im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der in den jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnissen der Beklagten enthaltenen Klauseln über die Kontoführungsgebühr für ein P-Konto geltend, weil den Kunden hierdurch für die Führung eines P-Kontos höhere Kontoführungsgebühren als für das schon bestehende bzw. für ein neu eingerichtetes Girokonto abverlangt würden.

Im Verfahren XI ZR 500/11 lautet die von der dortigen Beklagten verwendete Klausel wie folgt:

"P-Konto (Pfändungsschutzkonto)

Grundpreis monatlich 10 €

Restliche Preise analog Giro-Ideal."

Die Beklagte bietet mehrere Preismodelle für Girokonten von Privatkunden an. So beträgt der Grundpreis für das in der vorgenannten Klausel in Bezug genommene Modell "Giro-Ideal" monatlich 3 €; für einzelne Geschäftsvorfälle werden zusätzliche Postenpreise erhoben. Bei dem Modell "Giro-Balance" wird der Kunde im Falle der Einhaltung eines Durchschnittsguthabens von 1.250 € vom monatlichen Grundpreis freigestellt; bei Unterschreitung dieses Guthabens werden monatlich 10 € verlangt. Eine zusätzliche Vergütung fällt bei diesem Preismodell nur für den Ausfüllservice für Eil- und telefonische Überweisungen an. Letzteres gilt auch für das Preismodell "Giro-Live", dessen Grundpreis monatlich 3 € beträgt.

Im Verfahren XI ZR 145/12 hat die angegriffene Klausel folgenden Inhalt:

"1.4 Kontoführung Pfändungsschutzkonto

monatlicher Pauschalpreis 7,50 EUR".

Zusätzlich werden für bestimmte Geschäftsvorfälle Postenpreise erhoben. Die Beklagte dieses Verfahrens bietet ebenfalls verschiedene Preismodelle für Privatkunden an. So beträgt der monatliche Pauschalpreis für das Kontomodell "Giro kompakt" 6,75 € und für das Kontomodell "Giro standard" 4 €, wobei ein Neuabschluss für diese - von Altkunden weiterhin genutzten - Kontomodelle nicht mehr möglich ist. Die Kontoführung für das aktuell angebotene Kontomodell "Giroflexx" beträgt im Standardtarif 7,50 € monatlich; unter bestimmten Voraussetzungen wird dem Kunden ein Treuebonus gewährt.

In beiden Verfahren sind die Unterlassungsklagen in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Die Revisionen der beklagten Sparkassen hat der XI. Zivilsenat jeweils zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt:

Bei den beanstandeten Klauseln handelt es sich um sog. Preisnebenabreden, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB** unterliegen. Gemäß § 850k Abs. 7 ZPO wird "das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt", wenn das Kreditinstitut und der Kunde dies von vorneherein vereinbaren oder der Kunde dies später verlangt. Das P-Konto stellt daher keine besondere Kontoart gegenüber dem herkömmlichen Girokonto dar, sondern ihm liegt eine Nebenabrede zum Girovertrag zugrunde. Die mit der Funktion des P-Kontos verbundenen Tätigkeiten des Kreditinstituts sind Nebenleistungen, die zu den Hauptleistungen - der Führung des Girokontos und der Ausführung der Zahlungsvorgänge - hinzutreten und zu deren Vornahme das Kreditinstitut nach § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet ist. Die streitigen Klauseln enthalten auch keine kontrollfreie Abrede über das Entgelt für eine zusätzliche, rechtlich nicht geregelte Sonderleistung der Beklagten. Vielmehr wälzen die Beklagten hierdurch Kosten für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie gemäß § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet sind, auf ihre Kunden ab. Die beanstandeten Entgeltregelungen können schließlich auch nicht deshalb als - kontrollfreie - Preishauptabrede eingeordnet werden, weil es im Falle ihrer Unwirksamkeit an einer solchen Preisvereinbarung gänzlich fehlte. Wird ein vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, ist fortgeltende Preishauptabrede die Preisvereinbarung für das schon bestehende Girokonto. Wird ein Girokonto sogleich als P-Konto neu eröffnet, ist entweder das Entgelt des Preismodells zugrunde zu legen, auf das ggf. in der Klausel über das P-Konto Bezug genommen wird (etwa in der Sache XI ZR 500/11 das Modell "Giro-Ideal") oder aber - wenn eine solche Bezugnahme fehlt - der Preis, für den das betreffende Kreditinstitut ein herkömmliches Girokonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt (ohne Pfändungsschutzfunktion) anbietet.

Der danach eröffneten Inhaltskontrolle halten die streitigen Klauseln, wie die Berufungsgerichte jeweils in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum zu Recht angenommen haben, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand. Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt - hier in Form höherer Kontoführungsgebühren - verlangen dürfen. Das entspricht auch dem aus den Gesetzesmaterialien zum P-Konto ersichtlichen Willen des Gesetzgebers. Dass die Beklagten in beiden Streitfällen von Privatkunden für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto ein höheres Entgelt als für das bisher schon bestehende Girokonto bzw. als für ein neu eingerichtetes Girokonto (ohne Pfändungsschutzfunktion) verlangen, ergibt sich im Einzelnen aus einer Gegenüberstellung der jeweiligen Preise bzw. der preislichen Auswirkungen einer Kontoumstellung. Gründe, die die beanstandeten Klauseln nach Treu und Glauben gleichwohl als angemessen erscheinen lassen, sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.

Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11

OLG Nürnberg - Urteil vom 22. November 2011 - 3 U 1585/11

LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 12. Juli 2011 - 7 O 1516/11

und

Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 145/12

OLG Bremen - Urteil vom 23. März 2012 - 2 U 130/11

LG Bremen - Urteil vom 21. September 2011 - 1 O 737/11

Karlsruhe, den 13. November 2012

* § 850k ZPO (Auszug)

Pfändungsschutzkonto

(1) …

(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

(8) …

** § 307 BGB

Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.

mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2.

wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62167&pos=2&anz=192

 

 

 


 

 

Prozess um Schüsse auf Staatsanwalt

Todesschütze von Dachau tobt im Gerichtssaal

Dienstag, 06.11.2012, 15:57

Vom OP-Tisch in den Gerichtssaal: Das Gericht ließ den schwer kranken Todesschützen von Dachau nur einen Tag nach einer Operation vorführen. Dort zeigte der Angeklagte im Krankenbett seinen Hass auf die Justiz zum Entsetzen der Angehörigen des Opfers.

Rudolf U. hält in seinem Krankenbett im Gerichtssaal die linke Hand wie ein Kind, das eine Pistole nachmacht: Ungefähr 19 Mal haben sie mich verurteilt. Und das war nicht rechtens“, brüllt er Richter Martin Rieder an. Hätte U. in diesem Moment eine echte Pistole in der Hand gehabt, womöglich hätte er geschossen. So, wie im Januar, als er im Dachauer Amtsgericht den 31-jährigen Staatsanwalt Tilman Turck aus Rache an der angeblich ungerechten Justiz tötete. Auch als schwerkranker Mann offenbart U. sich als unverbesserlicher Querulant im Gerichtssaal des Landgerichts München II kommen vielen Freunden des Staatsanwalts die Tränen, als sie diesen Auftritt erleben.

...

Prozess um Schüsse auf Staatsanwalt: Todesschütze von Dachau tobt im Gerichtssaal - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/prozess-um-schuesse-auf-staatsanwalt-todesschuetze-von-dachau-tobt-im-gerichtssaal_aid_854460.html

 

 


 

 

 

 

Themenabend Multilokalität von Familie mit Dr. Michaela Schier (DJI)

 

Datum:

5. November 2012 - 18:00 - 21:00

Ort:

Alte Feuerwache

Die Leiterin der Schumpeter-Forschungsgruppe Multilokalität von Familie“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI) erläutert die aktuellen Ergebnisse ihrer Studie zu Nachtrennungsfamilien.

Multilokalität also die Mehr-Örtigkeit“ von Familie ist ein gesellschaftlich hoch relevantes Phänomen, über das man noch wenig weiß: Immer häufiger wohnen Eltern und ihre minderjährigen Kinder zeitweilig oder auch langfristig nicht in einem Haushalt zusammen sei es, weil die Eltern aufgrund ihres Berufes viel unterwegs sind und häufig auswärts übernachten oder sich getrennt und geschieden haben.

Die konstant hohe Zahl von Trennungen und Scheidungen in Deutschland führt dazu, dass sich das Familienleben nach Trennung oder Scheidung oftmals verteilt über mehrere Haushalte und mitunter an verschiedenen Orten abspielt. Zunehmend mehr Kinder, Väter und Mütter sind zwischen den verschiedenen Wohnorten der Familie unterwegs, um in Kontakt miteinander zu bleiben eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Ergebnisse der Schumpeter-Nachwuchsgruppe Multilokalität von Familie“ am DJI geben nicht nur näheren Aufschluss darüber, in welch unterschiedlichen Familien- und Wohnarrangements Kinder nach einer Trennung der Eltern aufwachsen, wie häufig sie Mutter und Vater sehen und welchen Einfluss Wohnentfernungen sowie das Sorgerecht darauf haben. Sie zeigen auch deutlich, vor welche neuen emotionalen, organisatorischen und kommunikativen Herausforderungen das Doing Family“ (Morgan 1996; Schier/Jurczyk 2007) an mehreren Orten Kinder wie Eltern stellt und welche Umgangspraktiken Familien für den mehrörtigen Alltag entwickeln. Die Ergebnisse resultieren einerseits aus Auswertungen des DJI-Surveys Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) sowie andererseits aus der ethnographischen Studie Multilokales Familienleben nach Scheidung oder Trennung“, die im Rahmen der Forschungen der Schumpeter-Nachwuchsgruppe zur Multilokalität von Familien in Deutschland in den letzten zwei Jahren durchgeführt wurden.

UKB: 5,-- Euro

Links

Projekt: Multilokalität von Familie

http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=669

Wenn Eltern sich trennen: Familienleben an mehreren Orten

http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1120&Jump1=LINKS&Jump2=10

Veranstalter:

VAfK Kreisverein Köln

 

 


 

 

 

Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e. V.

Themenabend "Multilokalität von Familie nach Trennung und Scheidung" am 08.11.2012 in Karlsruhe (19:00 - 22:00 Uhr)

Referentin: Dipl.-Soz. Anna Proske, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Schumpeter-Forschungsgruppe "Multilokalität von Familie" des Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) München

Veranstaltungsort: Haus der Familie, AWO-Zentrum, Kronenstr. 15, 76133 Karlsruhe

Multilokalität also die Mehr-Örtigkeit“ von Familie ist ein gesellschaftlich hoch relevantes Phänomen, über das man noch wenig weiß: Immer häufiger wohnen Eltern und ihre minderjährigen Kinder zeitweilig oder auch langfristig nicht in einem Haushalt zusammen sei es, weil die Eltern aufgrund ihres Berufes viel unterwegs sind und häufig auswärts übernachten oder sich getrennt und geschieden haben.

Der Alltag an verschiedenen Orten stellt diese Familien vor besondere Herausforderungen. Um Unterstützungsangebote für diese neuen Herausforderungen entwickeln zu können, müssen die Bedarfe dieser Familien untersucht werden. Der Perspektive der einzelnen Familienmitglieder auf das multilokale Leben kommt daher im Forschungsprojekt große Bedeutung zu.

Die konstant hohe Zahl von Trennungen und Scheidungen in Deutschland führt dazu, dass sich das Familienleben nach Trennung oder Scheidung oftmals verteilt über mehrere Haushalte und mitunter an verschiedenen Orten abspielt. Zunehmend mehr Kinder, Väter und Mütter sind zwischen den verschiedenen Wohnorten der Familie unterwegs, um in Kontakt miteinander zu bleiben eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Ergebnisse der Schumpeter-Nachwuchsgruppe Multilokalität von Familie“ am DJI geben nicht nur näheren Aufschluss darüber, in welch unterschiedlichen Familien- und Wohnarrangements Kinder nach einer Trennung der Eltern aufwachsen, wie häufig sie Mutter und Vater sehen und welchen Einfluss Wohnentfernungen sowie das Sorgerecht darauf haben. Sie zeigen auch deutlich, vor welche neuen emotionalen, organisatorischen und kommunikativen Herausforderungen das Doing Family“ an mehreren Orten Kinder wie Eltern stellt und welche Umgangspraktiken Familien für den mehrörtigen Alltag entwickeln.

Im Anschluss an den Fachvortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.

Kontakt:

Franzjörg Krieg (1. Vors.) / Tel: 01578 1900 339 / Mail: krieg@vafk-karlsruhe.de

 

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15864

 

 

 


 

 

11. Familienkongress am 17./18.11.2012 in Halle/Saale

"Selbst vor Verkehrsgerichten ist der Anspruch an Sachverständige höher", sagt Werner Leitner von der Universität Köln. (SZ vom 14.02.2012)

Gutachten sind oft die Schlüssel der Entscheidungen für Familienrichter, da diese keine pädagogische oder psychologische Ausbildung haben. Sie verlassen sich auf Fachleute und geben ein Gutachten zu verschiedenen Sachfragen in Auftrag. Aber wer darf damit beauftragt werden? Standards dafür gibt es nicht, praktisch kann jeder ein Gutachten anfertigen. Weder Berufspraxis noch Berufsausbildung spielen eine Rolle.

Mannigfache Erfahrungen haben Menschen mit den Folgen von schlechten Gutachten machen müssen, mit verheerenden Folgen für die Beziehung zum Kind. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und der Bund Deutscher Psychologinnen und Psychologen diskutieren derzeit über eine Qualitätssicherung von Gutachten. Namhafte Referenten reflektieren und diskutieren mit den Tagungsteilnehmern ihre Erfahrungen und erarbeiten in Gruppen Thesen zur Sicherung von Gutachten.

Das Besondere der Familienkongresse war es, die Fachwelt mit den Betroffenen in ein sachliches Gespräch zu bringen. So konnte das Verständnis füreinander auf beiden Seiten wachsen. Manche Themen schoben sogar maßgelblich Entwicklungen in Deutschland an. Die Cochemer Praxis ist heute in aller Munde, welche auf dem 2. Familienkongress erstmalig deutschlandweit vorgestellt wurde. Auch das Modell einer Männerabteilung in Österreich ist heute Realität. Es gibt im BMFSFJ ein Referat für Jungen- und Männerfragen.

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=582

 

 


 

 

 

Erzieht ihr noch oder streitet ihr schon?" Rollenbilder im Recht - im Umfeld des Sorge- Unterhalts- und Umgangsrechts“

Mauritius-Kirch-Str. 3, 10365 Berlin - Lichtenberg

Tel.: 236 236 80; Mail: balance@fpz-berlin.de; Web: www.fpz-berlin.de

 

Das Berliner Familienplanungszentrum - BALANCE lädt ein zum Salongespräch:

 

Erzieht ihr noch oder streitet ihr schon?" Rollenbilder im Recht - im Umfeld des Sorge- Unterhalts- und Umgangsrechts“

in Kooperation mit dem Forum Männer

im Vorfeld der Tagung "Neue Wege, gleiche Chancen? - Männerpolitische

Perspektiven und Positionen zur Gleichstellungspolitik" am 3.11.12 in der

Heinrich-Böll-Stiftung

am 24.10.2012, 19.00 21.30 Uhr im Familienplanungszentrum (FPZ) BALANCE

Moderation: Frank Heßmann (Projektmanager Männerhaus Neukölln) und Manfred Grassert (Berater FPZ BALANCE)

 

Impulsreferate

Claus Marten (Rechtsanwalt, Landesvorsitzender des ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht)

Die Familienrechtssituation in Deutschland“

 

Joachim Hollnagel (Systemischer Berater und Therapeut (GST) - Zusammenwirken im Familienkonflikt e.V.) Flankierende Maßnahmen im Elternkonflikt - ‚Elternkurs Kinder im Blick‘“

Gespräch mit Peter Wagner (Verfahrenspfleger) zum Kindeswohlgedanken

 

Abschlussdiskussion

 

Es wird ein Beitrag zur Unterstützung der Fachveranstaltung in Höhe von 5 Euro (3 Euro ermäßigt) erhoben.

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis zum 22.10.2012 Name:

Institution:

· per Fax 030/236 236 880 auf diesem Vordruck Email:

· per Email veranstaltungen@fpz-berlin.de

· Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre aktuelle Email-Adresse vermerken, um Ihnen zukünftig Einladungen auf elektronischem Wege zusenden zu können.

Vielen Dank!

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Sybill Schulz, Geschäftsführerin Familienplanungszentrum BALANCE

Liebe, Sexualität, Partnerschaft - kompetente Hilfe für alle bei BALANCE.

 

 

 

 

 


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