Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Eilenburg
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Eilenburg
Walther-Rathenau-Str. 9
04838 Eilenburg
Telefon: 03423 / 654-5
Fax: 03423 / 654-300
E-Mail: fehlt
Internet: http://www.justiz.sachsen.de/ageb/
Internetauftritt des Amtsgerichts Eilenburg (01/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Sachsen
Direktor am Amtsgericht Eilenburg: Norbert Schwarzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.12.2009, ..., 2011) - ab 01.01.2001 Direktor am Amtsgericht Torgau.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eilenburg: Thomas Gast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.01.2004, ..., 2011) - vorher ab 01.04.1998 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Amtsgericht Eilenburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Nordsachsen - der Landkreis Nordsachsen ist ein Landkreise in Sachsen. Er entstand am 1. August 2008 im Zuge der Kreisreform in Sachsen 2008 durch den Zusammenschluss der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch.
Jugendamt Landkreis Delitzsch - Die Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch sind am 01.08.2008 zum Landkreis Nordsachsen zusammengefasst worden.
Väternotruf Eilenburg
August Mustermann
Musterstraße 1
04838 Eilenburg
Telefon: 03423 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Ruben-Kai Franzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 18.12.1994, ..., 2008)
Jörg Frotscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 12.07.1994, ..., 2008) - Spitzname "der Eilige von Eilenburg")
Thomas Gast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.01.2004, ..., 2011) - vorher ab 01.04.1998 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig.
Carmen Grell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.07.1994, ..., 2008)
Jürgen Kettermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.07.2000, ..., 2008)
Thomas Meißner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.02.2001, ..., 2008)
Sven Mendisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.01.1999, ..., 2008)
Norbert Schwarzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.12.2009, ..., 2011) - ab 01.01.2001 Direktor am Amtsgericht Torgau.
Volker Tuschen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.04.1999, ..., 2008)
Petra Wendtland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.07.1994, ..., 2002)
Hans-Joachim Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Eilenburg (ab 22.06.1994, ..., 2008)
Abteilungen am Familiengericht Eilenburg:
1 F - Norbert Schwarzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.12.2009, ..., 2011) - ab 01.01.2001 Direktor am Amtsgericht Torgau.
2 F - Jörg Frotscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 12.07.1994, ..., 2008) - Spitzname "der Eilige von Eilenburg")
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Eilenburg tätig:
Klaus Göldner (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Eilenburg / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.08.1996, ..., 2009)
Dr. Friederike Kraatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Leipzig (ab 01.12.2006, ..., 2008) - ab 01.09.2001 Richterin am Amtsgericht Eilenburg.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Eilenburg (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Eilenburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Anne Ulrike Schulze
Dorfstraße 6
04685 Fremdiswalde
Telefon: 03425 / 85 65 921
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Annett Engelmann
Zum Rittergut 3
04687 Trebsen
Telefon: 034383 / 41718
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Kerstin Oettler
Rechtsanwältin
Torgauer Str. 42
04838 Eilenburg
Bestellung am Amtsgericht Eilenburg durch Richter Frotscher.
Rechtsanwälte:
Sybille Vosberg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Kreidekreise
August-Bebel-Str. 59
04275 Leipzig
Telefon: (0341) 234 600-10
Telefax: (0341) 234 600-11
E-Mail: mail@kreidekreise.de
Internet: www.kreidekreise.de
Sybille Vosberg - Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
Henning M. Hübscher - Rechtsanwalt
Katerina Junold - Rechtsanwältin
30.09.2011: Für die Rechtsanwältin Sybille Vosberg liegt dem Väternotruf eine Empfehlung vor.
Gutachter:
Dr. Anika Knauer
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen und Bindungsdiagnostik
www.gwg-institut.com/sachverst/sachverst-zentrale.htm
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder Kreisgruppe Leipzig e.V.
Martin Eschenburg - Vorstand
Postfach 101735
04016 Leipzig
Tel: 0700 / 300 400 77
Mail: mail@vafk-leipzig.de
Internet: www.vafk-leipzig.de
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Zwillinge noch verschwunden
Richter weist Mitschuld zurück
Im Fall der von ihrem irakischen Vater entführten Zwillinge Abbas und Zaynab (2) aus Delitzsch ist ein Streit um die Rolle der Justiz entbrannt. Von den Kindern fehlt indes weiter jede Spur.
DELITZSCH - Marlen Al-Chaoui (25) hatte im Februar 2006 nach vier Jahren Ehe ihren Mann Yousif (33) verlassen. „Er war gewalttätig zu mir, ich bin mit meinen Kindern regelrecht vor ihm geflüchtet“, berichtet die Medizinstudentin. Nach der Trennung habe der Iraker mehrfach gedroht, die Zwillinge in seine Heimat zu verschleppen. Marlen: „Dies war auch der Grund, weshalb ich ihm den Umgang mit den Kindern nur noch unter Aufsicht im Delitzscher Gemeindezentrum erlaubte.“
Dagegen klagte der gläubige Moslem vor dem Amtsgericht Eilenburg. Und bekam recht. Obwohl die Mutter im Verfahren mehrfach auf die Entführungsdrohungen hinwies, erweiterte das Gericht das Umgangsrecht des Vaters. Zuletzt durfte Yousif die Zwillinge zweimal im Monat jeweils freitags bis montags zu sich nach Leipzig holen.
Auch das Oberlandesgericht, wo das Verfahren nun anhängig ist, schenkte der Mutter keinen Glauben. Die Richter dort schickten die Eltern erst einmal zur Erziehungsberatung. Kurz vor dem ersten Termin entführte der Vater die Kinder. „Niemand hat mir geglaubt und nun sind meine Lieblinge spurlos verschwunden“, sagt Marlen verzweifelt.
Der Eilenburger Familienrichter Klaus Göldner ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe nichts falsch gemacht - in einem solchen Fall würde ich wieder so entscheiden“, beteuert er. Kinder bräuchten für ihre Entwicklung nun mal den Umgang mit Mutter und Vater. „Herr Al-Chaoui hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern, es bestand kein Anlass, sein Umgangsrecht einzuschränken“, argumentiert Göldner. Der Verdacht einer Entführung würde in Verfahren um Kinder aus binationalen Ehen mit Arabern zudem häufig von deutschen Frauen geäußert. Göldner: „Über kulturelle Besonderheiten ihrer Partner sollten sich die Frauen halt schon klar sein, bevor sie einen Araber heiraten.“ -bi.-
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1674795
Posteingang 01.12.2007
Kommentar Väternotruf:
Recht hat er, der Familienrichter Klaus Göldner. In binationalen Familien ist das Risiko einer internationalen Kindesentführung bedeutend höher als in Familien, wo beide Eltern aus dem selben Land kommen. Man kann ja nicht allen ausländischen Eltern auf Verdacht Fußfesseln und Peilsender anlegen, so wie das beim Bundesverfassungsgericht symbolisch mit nicht verheirateten Vätern gemacht wird, in dem man ihnen das Sorgerecht nur dann erteilen will, wenn dies die Mutter des gemeinsamen Kindes möchte - pfui deibel..
So bedauerlich hier die Entführung der Kinder durch ihren irakischen Vater ist, muss man leider auch feststellen, dass die Entführung von Kindern durch ihre Mutter innerhalb Deutschlands faktisch mehr oder weniger egal ist.
Was macht es schließlich für einen Unterschied, wenn eine Mutter die Kinder von Berlin nach Flensburg verschleppt und dann jahrelang unbehindert von den zuständigen Familiengerichten den Kontakt der Kinder zum Vater vereitelt?
Man mag einwenden, hätte doch der Vater eine Geschlechtsumwandlung zur Frau gemacht, dann wäre ihm das nicht passiert. Das ist sicher richtig, nur dann hätte er auch keine Kinder zeugen können, es sei denn er hätte vorher bei der nationalen Samenbank im sogenannten Bundesfamilienministerium, sein Sperma tiefgekühlt lagern lassen.
Seit dem legenderen Aufsatz: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?" von Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" Heft 23 / 1998, S. 1488-1491 hat sich in Deutschland faktisch nichts verändert. Die "Kindesmitnahme als gutes Recht" (Kindesentführung) wird weiterhin gerichtlich toleriert, wenn es die Mutter ist, die das Kind innerhalb Deutschlands entführt. Warum sollte man bei solchen gesellschaftlichen Verhältnissen da einen irakischen Vater anders beurteilen? Sicher nur deshalb, weil er ein Mann und ein Ausländer ist.
Amtsgericht Eilenburg auf Draht
Umgangsverfahren – Beiordnung einer Mediatorin –
AG Eilenburg Beschluss vom 23.04.2007
AZ: 002 F 00168/07
„Insoweit hält das Amtgericht Eilenburg zumindest im Rahmen dieser konkreten Fallkonstellation eine Kostenerstattung für eine gerichtlich angeordnete Mediation im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für möglich.“
Amtsgericht Eilenburg: Beschluss vom 23.6.2006 - 2 F 64/06
Das Gericht ist bei Verständigungsbereitschaft der Eltern befugt, im Umgangsverfahren eine Mediation anzuordnen.
Dazu: "Gerichtsnahe Mediation"
Sybille Vosberg, Katerina Rockstroh in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2007, S. 1-2
AG Eilenburg
Beschluss vom 23.6.2006 – 2 F 64/06, NJW-RR 2007, 154
Amtsgericht Eilenburg auf Sparflamme
Ein wenig simpel argumentiert das Amtsgericht Eilenburg in dem nachfolgend angegebenen Beschluss, den Umgang des Vaters mit seiner Tochter M, geboren am 5.3.2001, regelnd:
002 F 00328/01
Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 01.11.2001
Richter Frotscher
"In der Kommentierung zum 1684 BGB im Palandt 60. Auflage folgt nach der Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichtes in NJW 1964 S. 1324, dass hier ein Umgangskontakt ein- bis zweimal im Monat für einige Stunden (1 bis 2 Stunden) ausreichend ist."
Eine 27 Jahre alte Entscheidung muss hier zur Begründung herhalten, von der jeder, der ein wenig von Kinderpsychologie versteht, bemerkt, dass sie mit den Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte überhaupt nichts zu tun hat - im Gegenteil. Vielleicht ist es aber die Entscheidung, die der Richter zur Zeit seines Studiums für die Prüfung lernen musste.
Der Vater soll Beschwerde beim OLG Dresden eingelegt haben.