Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Mayen
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Mayen
St. Veit-Str.38
56727 Mayen
Telefon: 02651 / 403-0
Fax:: 02651 / 403-190
E-Mail: amtsgericht.mayen@ko.jm.rlp.de
Internet: www.agmy.justiz.rlp.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Mayen (08/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Rheinland-Pfalz
Direktor am Amtsgericht Mayen: Bernd Schmickler (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Mayen / Direktor am Amtsgericht Mayen (ab 11.09.2001, ... 2010)
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mayen: Joachim Anheier (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Mayen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mayen (ab 04.08.1992, ... , 2010)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Amtsgericht Mayen insgesamt 110 Bedienstete, davon 9 Richter/innen, 19 Rechtspfleger/innen, 34 Beamte des mittleren und einfachen Dienstes sowie 48 Justizbeschäftigte.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Mayen-Koblenz
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Joachim Anheier (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Mayen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mayen (ab 04.08.1992, ... , 2010)
Jürgen Fischer (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Mayen (ab 19.08.1998, ... 2002)
Doris Linden (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Mayen (ab 21.10.1996, ... 2002)
Judith Neis-Schieber (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Mayen / Familiengericht (ab 14.02.2000, ... 2010) - http://www.dijuf.de/de/veranstaltungen/documents/Flyer_2._Bundestagung_12_2010.pdf
Friedemann Nolte (Jg. 1955) - Richter am Amtsgericht Mayen (ab 02.10.1987, ... 2002)
Bernd Schmickler (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Mayen / Direktor am Amtsgericht Mayen (ab 11.09.2001, ... 2010)
Christa Vohl (Jg. 1953) - Richterin am Amtsgericht Mayen (ab 20.06.1985, ... 2002)
Abteilungen am Familiengericht Mayen:
1 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Mayen tätig:
Peter Lambert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Koblenz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Koblenz (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mayen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.12.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dieter Dierkes (geb. 27.04. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 03.02.1972 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 13.10.1976 als Richter am Landgericht Mainz (abg.) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.12.1983 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. Zeitweilig Direktor am Amtsgericht Mayen? - "Mit dem Namen des früheren Amtsgerichtsdirektors Dieter Dierkes verbindet sich die von ihm gestaltete Vortragsreihe „Kultur im Amtsgericht“, die während seiner Amtsführung (bis 2001) überregionale Beachtung gefunden hat." - http://www.justiz.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Mayen/Geschichte-des-Amtsgericht-Mayen/
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Mayen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Mayen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Mayen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Lebensberatung Koblenz Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
Hohenzollernstr. 132
56068 Koblenz
Telefon: 0261/37531, 37539
E-Mail: lb.koblenz@t-online.de
Internet: http://www.lebensberatung.info
Träger: Bistum Trier
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung
Gut geeignet für Menschen die an dem Glauben leiden, sie stünden in Verbindung mit dem lieben Gott.
Ev. Beratungsstelle f. Erziehungs-, Partnerschafts- und Lebensfragen
Mainzer Str. 73
Telefon: 0261/91561-25
56075 Koblenz
E-Mail: eb@kirchenkreis-koblenz.de
Internet: http://www.kirchenkreis-koblenz.de
Träger: Ev. Kirchenkreis
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Gruppenarbeit
Gut geeignet für Menschen die an dem Glauben leiden, sie stünden in Verbindung mit dem lieben Gott.
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Maria Anna Grandys-Laßmann
Rechtsanwältin
Gartenstr. 1
56759 Kaisersesch
Tel: 02653 / 990 30
Fax: 02653 / 990 34
E-Mail: RA-Grandys@tele2.de
Homepage: www.ra-grandys-lassmann.de
Andrea Meyer-Kossert
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin BAFM
In der Spitze 13
56626 Andernach
Tel: 02636 / 92 91 60
Fax 02636 / 92 91 62
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben
1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.
Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.
Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.
Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.
Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 25.06.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz
Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben
Erstmitteilung
2060 Js 21288/09
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.
Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.
Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.
Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.
Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.
Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.
Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.
Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.
Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.
Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 15.04.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz