Väternotruf informiert zum Thema

Arbeitsgericht Hannover


 

 

Arbeitsgericht Hannover

 

 

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Internetauftritt des Arbeitsgerichts Hannover (07/2011)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan:

 

 

Bundesland Niedersachsen

Bundesarbeitsgericht - in Erfurt

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

 

 

 

Direktor am Arbeitsgericht Hannover: - Richter am Arbeitsgericht Hannover / Direktor am Arbeitsgericht Hannover (ab , ..., 2010)

Stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Hannover: 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Arbeitsgericht  Hannover eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:     

 - Richter am Arbeitsgericht Hannover (ab , ..., 2008)

 

 

Nicht mehr als Richter am Arbeitsgericht Hannover tätig:

Karola Sophia Klausmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 29.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.06.1994 als Richterin am Arbeitsgericht Hannover aufgeführt.

 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

Rechtsanwälte: 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Drittschuldnerklagen beim Arbeitsgericht

Stadt Hannover - Jugendamt

Abteilung Unterhaltsrecht und Erziehungsgeld

(Fachbereich Jugend und Familie)

In der Rechtsstelle werden Erklärungen beurkundet, vor allem in folgenden Angelegenheiten:

Anerkennung der Vaterschaft vor und nach der Geburt und Anerkennung der Mutterschaft

Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung

Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung

Erteilung von zweiten vollstreckbaren Ausfertigungen und vollstreckbaren Teilausfertigungen der hier aufgenommenen Urkunden

Verpflichtungserklärungen nach §§ 1615 l BGB (Ansprüche der Mütter oder Väter auf Unterhaltsleistungen)

Sorgeerklärungen

Sorgeerklärungen

Nicht miteinander verheiratete Eltern können die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Hierzu bedarf es nur der öffentlich beurkundeten Erklärungen beider Elternteile (Sorgeerklärungen). Werden keine Sorgeerklärungen abgegeben, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. Wichtig ist dabei, dass die gemeinsame Sorge später nur durch ein Gerichtsverfahren geändert werden kann (wie bei Eltern, die miteinander verheiratet sind).

Auch bei Trennung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, solange kein Elternteil einen Antrag auf Änderung stellt. Bei Sorgerechtsanträgen entscheidet das Familiengericht grundsätzlich nach dem Kindeswohl, ob und wem die elterliche Sorge allein übertragen werden kann.

Prozesse

Die Rechtsstelle führt die Prozesse der Minderjährigen, für die das Amt für Jugend und Familie Beistand, Pfleger oder Vormund ist. Hinzu kommen die Prozesse für Mündel und Pfleglinge anderer Jugendämter in Amtshilfe. Bei den Prozessen handelt es sich hauptsächlich um Gerichtsverfahren gegen unterhaltspflichtige Väter zur Festsetzung oder Erhöhung des Unterhalts.

Daneben führt die Rechtsstelle Prozesse zur Feststellung der Vaterschaft in den Fällen, in denen die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wurde. Die Rechtsstelle erhebt Drittschuldnerklagen beim Arbeitsgericht (gegen Arbeitgeber) oder beim Sozialgericht gegen Sozialleistungsträger (Krankenkassen, Versicherungsanstalten). Des weiteren wird die Prozessvertretung in Erziehungsgeldangelegenheiten beim Sozialgericht wahrgenommen.

http://bbs.hannover-stadt.de/vv/produkte/150010100000004045.php

Gefunden 21.12.2011

 


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