Väternotruf informiert zum Thema

Arbeitsgericht Köln


 

 

Arbeitsgericht Köln

Pohligstraße 9

50969 Köln

 

Telefon: 0221 / 93653-0

Fax: 0221 / 93653-804

 

E-Mail: poststelle@arbg-koeln.nrw.de

Internet: http://www.arbg-koeln.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Arbeitsgerichts Köln (01/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2022 - https://www.arbg-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitsgericht Köln

Bundesarbeitsgericht

 

 

Direktor am Arbeitsgericht Köln: Dr. Dirk Gilberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Arbeitsgericht Köln / Direktor am Arbeitsgericht Köln (ab 24.04.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.04.2013 als Direktor am Arbeitsgericht Köln aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Köln: 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Arbeitsgericht Köln eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:     

Cornelia Baldus (Jg. 1960) - Richterin am Arbeitsgericht Köln (ab 11.05.1992 , ..., 2002)

Stefan Bokelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Arbeitsgericht Köln (ab 16.11.2009, ..., 2016) - 2010: Vorsitzender der 2. Kammer

Jochaim Lennartz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Arbeitsgericht Köln (ab 17.06.2011, ..., 2022)

 

# Hans-Stephan Decker

# Barbara Dyrchs

# Dr. Christian Ehrich

# Dr. Ulrike Freifrau Schoultz von Ascherad

# Zilius Hildegard

# Dr. Jochen Kreitner

# Dr. Brigitta Liebscher

# Gabriele Meyer-Wopperer

# Annegret Pilartz

# Marlies Schmitz-DuMont

# Franz-Joachim Thür

# Ulrike von Ascheraden

# Dr. Kurt Wester

# Ralf Weyergraf

# Andrea Wilmers

 

 

Nicht mehr als Richter am Arbeitsgericht Köln tätig:

Dr. Margot Bock (Jg. 1949) - Richterin am Arbeitsgericht Köln (ab 12.07.1982, ..., 2002)

Herbert Brüne (Jg. 1946) - Richter am Arbeitsgericht Köln (ab 02.01.1979, ..., 2002) 

Dr. Hans Jörg Gäntgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Köln (ab 01.01.2015, ..., 2022) - ab 01.11.2000 Direktor am Arbeitsgericht Siegburg. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2005 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.02.2007 als Direktor am Arbeitsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2013 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Köln aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Rechtsanwälte: 

 

Ellèn Hölzer

Rechtsanwältin

Peterstr. 52

53859 Niederkassel

Telefon: 0170 8468469

E-Mail: service@rahoelzer.de

Internet: https://rahoelzer.de

 

 

 

Gutachter:

 

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

Gerichtsurteil

Häufige Klobesuche sind kein Grund für Gehaltskürzungen

Mann auf der Toilette: "Eine Angestellte musste schriftlich Buch führen"

Wer öfter mal das stille Örtchen aufsuchen muss, darf nicht mit Gehaltskürzungen bestraft werden. Das entschied das Kölner Arbeitsgericht. Der Chef einer Anwaltskanzlei hatte protokollieren lassen, wie viele Minuten ein Angestellter auf der Toilette verbrachte und ihm 680 Euro weniger gezahlt.

Köln - Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. In dem am Freitag veröffentlichten Fall (Aktenzeichen 6 Ca 3846/09) hatte der Inhaber einer Anwaltskanzlei festgestellt, dass einer seiner Anwälte vom 8. bis zum 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er ihm rund 680 Euro vom Gehalt ab.

Der Chef hatte minutiös protokollieren lassen, wie lange der Rechtsanwalt auf der Toilette war. "Eine Angestellte musste schriftlich darüber Buch führen", erläutert Richter Kurt Wester vom Arbeitsgericht Köln. Der Arbeitgeber rechnete die gemessene Zeit auf die gesamte Beschäftigungszeit hoch und kam so auf insgesamt 90 Stunden, die der Angestellte in den vergangenen Monaten zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten gebraucht hatte.

Der Mann klagte dagegen. Er habe im Mai unverschuldet so lange auf der Toilette gesessen, weil er an Verdauungsstörungen gelitten habe, argumentierte er. Das Gericht gab ihm Recht. "Gut, wenn einer nun die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringt, dann gibt es irgendwo eine Grenze", erläuterte ein Gerichtssprecher. "Aber bei akuten Verdauungsproblemen kann man das nicht einfach so hochrechnen." Wo die Grenze zur Arbeitsverweigerung liegt, lasse sich nicht klar festlegen. Mittlerweile ist der Mann aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

22.01.2010

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,673545,00.html#ref=top

 

 


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