Bundesamt für Justiz


 

 

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 - 103

53113 Bonn

 

Telefon: 0228 / 99410-40

Fax: 0228 / 99 410-5050

 

E-Mail:

Internet: www.bundesjustizamt.de

 

 

 

 

Bundesamt für Justiz

Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte

Adenauerallee 99103

53113 Bonn

Telefon:+49 228 99 410-5212

Fax: +49 228 99 410-5401

E-Mail: int.sorgerecht@bfj.bund.de

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Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, wie Ihnen das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde behilflich sein kann, wenn Sie und Ihr Kind von einer grenzüberschreitenden Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit oder einer internationalen Kindesentführung bereits betroffen sind oder diese möglicherweise bevorsteht. Dieser Überblick gibt erste Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Kostenfragen und den Staaten, für die diese internationalen und europäischen Rechtsvorschriften gelten, aber auch zu anderen Möglichkeiten wie z.B. Mediation. Eine Link-Liste hilft Ihnen dabei, andere Stellen zu identifizieren, die Ihnen eventuell helfen können. Außerdem können Sie Antragsformulare auf Deutsch und in zahlreichen anderen Sprachen herunterladen, um bei uns, bei einer ausländischen Zentralen Behörde oder beim zuständigen Gericht im In- oder Ausland einen Antrag auf Kindesrückführung, Durchsetzung eines grenzüberschreitenden Umgangsrechts oder Anerkennung einer Sorge- oder Umgangsrechtsentscheidung zu stellen.

Deutsche Jugendämter und Gerichte, die erwägen, ein Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie im Ausland unterzubringen, finden Hinweise zu dem in zahlreichen Ländern vor der Unterbringung durchzuführenden Konsultationsverfahren. Für ausländische Behörden und Gerichte, die ein Kind in Deutschland unterbringen möchten, wird erläutert, wie das Konsultationsverfahren in Deutschland ausgestaltet ist.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036892/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/HKUE__node.html?__nnn=true

 

 

 

Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit oblag dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner konzentriert sich die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim BfJ. Es untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und hat mehr als 1200 Mitarbeiter.[2] Der Dienstsitz des BfJ befindet sich in der Bundesstadt Bonn.

Das Bundesamt für Justiz wurde zum 1. Januar 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006 gegründet.

In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben. Daneben fehlte für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen eine für das Bundesgebiet zentral zuständige Behörde. Einige dieser Aufgaben sind früher vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen worden oder sie sind direkt im Bundesministerium der Justiz erfüllt worden. Eine Neuordnung und Konzentration dieser Aufgabenbereiche sowie eine Bündelung von Verwaltungstätigkeiten erschien notwendig.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Bundesamts gehören unter anderem

die Wahrnehmung internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten, z. B. nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, dem UN-Unterhaltsübereinkommen von 1956, mehreren Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager Adoptionsübereinkommen,
Aufgaben im Bereich des Registerwesens, z. B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister,
Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs, z. B. als Zentralstelle im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes,
Durchführung kriminologischer Forschung in Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle und Aufgaben der Kriminalprävention,
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, z. B. als Vollstreckungsbehörde für die bei den Gerichtshöfen des Bundes entstehenden Forderungen und
Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II und im Bundesanzeiger und der Durchführung der automatisierten Normendokumentation.

Seit dem 1. Januar 2013 hat im Bundesamt das Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes die Arbeit aufgenommen. Es koordiniert die Dokumentation von Gesetzen und Verordnungen des Bundes sowie von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Bundesgerichte und soll für die Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit sorgen.[3]
Amtsleitung

Das Bundesamt für Justiz wird durch seinen Präsidenten geleitet. Dieser wird durch den Vizepräsidenten vertreten.
Präsidenten

Gerhard Fieberg (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011)
Heinz-Josef Friehe (1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2020)
Veronika Keller-Engels (seit 1. Januar 2021)[4]

Vizepräsidenten

Hans-Michael Veith (Januar 2007 bis Februar 2012)
Winfried Schreiber (April 2012 bis Mai 2013)
Karin Storm (Mai 2013 bis Mai 2015)
Joachim Pfeiffer (November 2015 bis 2021)[5]
Jan Versteegen (seit 1. Januar 2022)[6]

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Justiz_(Deutschland)

 

 


 

 

Bundesamt für Justiz

Leitung - Stand 15.08,.2012

 

 

Präsident des Bundesamts für Justiz

Heinz-Josef Friehe

Der Präsident des Bundesamts für Justiz

Lebenslauf Zeitraum: Stationen:

30. August 1954 geboren in Beckum

1973 Abitur am Albertus-Magnus-Gymnasium Beckum

1973 - 1975 Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann bei der Dresdner Bank Beckum

1975 - 1980 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; erste juristische Staatsprüfung 1980 vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm

1977 - 1986 studentische, anschließend wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Münster; Tätigkeit am Institut für deutsche Rechtsgeschichte sowie am Institut für öffentliches Recht und Politik

1984 - 1987 juristischer Vorbereitungsdienst, u.a. beim Verwaltungsgericht Münster und beim Oberlandesgericht Hamm; zweite juristische Staatsprüfung 1987 vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

1987 - 1989 Referent für Haftungsrecht im Bundesministerium der Justiz, Bonn

1988 - 1992 deutscher Vertreter im Komitee und in der Arbeitsgruppe für Umwelthaftung beim Europarat, Straßburg,

1989 - 1990 Entsendung zu UNIDROIT, dem Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts, Rom

1990 - 1991 Referent für Recht der Europäischen Gemeinschaften im Bundesministerium der Justiz, Bonn

1991 - 1994 Referent für offene Vermögensfragen des Beitrittsgebiets sowie für Wirtschaftsrecht und Wettbewerbspolitik im Bundeskanzleramt, Bonn

1994 - 2003 Leiter des Referats Personal, Organisation und Rechts­fragen des Bundesnachrichtendienstes im Bundeskanzleramt, Bonn/Berlin

2000 - 2003 Mitglied im Personalrat des Bundeskanzleramts

2003 - 2008 Leiter des Referats Arbeits- und Sozialrecht im Bundesministerium der Justiz, Berlin

2008 - 2011 Leiter des Referats Grundrechte im Bundesministerium der Justiz, Berlin

seit 1. Januar 2012 Präsident des Bundesamts für Justiz, Bonn

verheiratet, 2 Kinder

ehrenamtlich engagiert u.a. seit 2003 als Gemeindevertreter in Panketal bei Berlin

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051894/DE/BfJ/Leitung/Praesident/Praesident__node.html?__nnn=true

 

 

 

Vizepräsident des Bundesamts für Justiz

Winfried Schreiber

Der Vizepräsident des Bundesamts für Justiz

Lebenslauf Zeitraum: Stationen:

17. Februar 1948 geboren in Bad Orb

1966 Abitur an der Rabanus-Maurus-Schule, Domgymnasium Fulda

1967 - 1968 Hessische Bereitschaftspolizei

1968 - 1973 Studium der Rechtswissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt am Main

1973 erste juristische Staatsprüfung, Frankfurt am Main

1976 zweite juristische Staatsprüfung, Wiesbaden

1976 - 1978 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

1978 - 1980 Richter auf Probe in Frankfurt am Main

1980 - 1984 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main

1984 - 2007 Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz in den Arbeitsbereichen JURIS Juristisches Informationssystem“, Strafverfahren (Ermittlungsverfahren, Zwangsmaßnahmen), Rechtstatsachenforschung, Ausstellung des Bundesministeriums der Justiz Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED“

2007 - 2008 Leiter der Abteilung Internationale Rechtshilfe; Forschung; Justizbeitreibung im Bundesamt für Justiz

2008 - 2012 Leiter der Abteilung Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Zwangsvollstreckung im Bundesamt für Justiz

Seit April 2012 Vizepräsident des Bundesamts für Justiz, zugleich weiterhin Leiter der Abteilung Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Zwangsvollstreckung

verheiratet, 1 Tochter

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051894/DE/BfJ/Leitung/Vizepraesident/Vizepraesident__node.html?__nnn=true

 

 

 


 

 

Heinz-Josef Friehe (geb. 30.08.1954 in Beckum - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab 2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.10.2000 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Karin Friehe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Bundespatentgericht München (ab 15.07.1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Friehe-Wich ab 01.09.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Friehe-Wich ab 01.09.1987 als Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Friehe-Wich ab 15.07.1999 als Richterin am Bundespatentgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Friehe ab 15.07.1999 als Richterin am Bundespatentgericht München aufgeführt. 

 

 

 

Abteilungspräsident

 

Stefan Schlauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Abteilungspräsident beim Bundesamt für Justiz (ab 01.11.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Stefan Schlauß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 09.03.2005 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Stefan Schlauß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Stefan Schlauß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2008 als Regierungsdirektor beim Bundesamt für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Abteilungspräsident beim Bundesamt für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2015 als Abteilungspräsident beim Bundesamt für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2013 als Abteilungspräsident beim Bundesamt für Justiz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 11.05.2022: "82. Deutscher Fürsorgetag. Kindesentführung – wie hilfreich sind die vorhandenen Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder im Entführungsfall? Die grenzüberschreitende Entführung eines Kindes durch einen Elternteil ist eine dramatische Situation für die Betroffenen, insbesondere für das betroffene Kind. Eine wichtige Hilfestellung bietet das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das als eines der erfolgreichsten Internationalen Übereinkommen bezüglich Kindern gilt. Bei seinem Inkrafttreten waren die Erwartungen an seine Wirkung hoch. Mittlerweile haben sich die Anforderungen an das Übereinkommen verändert, beispielsweise sind nun Mütter die Hauptgruppe von Entführenden und die Gründe für Kindesentführung durch einen Elternteil scheinen sich verändert zu haben. Wie sieht die Haager Konferenz selber diese Entwicklungen und welche Antworten haben sie und hat die Staatengemeinschaft darauf? In einem nächsten Schritt erfolgt eine Betrachtung aus deutscher Sicht: Was bedeutet diese Situation und ihre typischen Folgewirkungen? Wie Umgehen mit dieser Situation? Wer kann in dieser Situation die Betroffenen unterstützen, das Kindeswohl im Blick zu behalten? Wie kann eine unterstützende und am Kindeswohl orientierte Beratung gelingen? Wie hilfreich sind die vorhandenen Angebote? Dies sind Fragen, die von Expert/innen mit den Teilnehmenden diskutiert werden. ... Stefan Schlauß ist Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im Bundesamt für Justiz in Bonn. Er ist Experte im internationalen Zivilrecht mit Schwerpunkt auf dem internationalen Familienrecht. Im Jahr 2000 trat er als Richter/Staatsanwalt in die Justiz in Rheinland-Pfalz ein. Von 2003 bis 2006 war er an das Bundesministerium der Justiz in Berlin abgeordnet, wo er in den Referaten für Internationales Privatrecht und Kindschaftsrecht sowie im Büro des Staatssekretärs tätig wurde. 2007 wechselte er in das neu gegründete Bundesamt für Justiz in Bonn. Seit 2015 leitet er dort die Abteilung für Internationales Zivilrecht. Diese umfasst neben der internationalen Zivilrechtshilfe insbesondere die Zentralen Behörden im Internationalen Sorgerecht, im internationalen Adoptionswesen sowie für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Auf diesen Gebieten nimmt er regelmäßig Veröffentlichungen vor." - https://deutscher-fuersorgetag.de/portfolio-referenten/schlauss-stefan/. FPR 2006, Heft 3.

 

 

Nicht mehr beim Bundesamt für Justiz tätig:

Winfried Schreiber (geb. 17. 02.1948 geboren in Bad Orb - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesamts für Justiz (ab April 2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1984 ab 18.08.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 18.08.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt.

 

 


 

 

 

BfJ-Richtertagung zum Internationalen Sorgerecht in Eisenach

Erscheinungsdatum

12. Juli 2012

Teilnehmende der Richtertagung Teilnehmende der Richtertagung in Eisenach

Bonn. Das Bundesamt für Justiz hat die spezialisierten Richterinnen und Richter Deutschlands zur 11. Fachtagung zu Fragen internationaler Sorgerechtskonflikte, insbesondere im Bereich internationaler Kindesentführung, eingeladen. In Eisenach tauschten sich 22 deutsche Richterinnen und Richter über aktuelle Rechtsfragen und ihre Erfahrungen aus. Traditionell konnte die Leiterin der Zentralen Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte, Frau Dr. Andrea Schulz, auch Juristen aus dem Ausland begrüßen; diesmal Annegret Katzenstein, Richterin am Obergericht Zürich und Dr. Urs Peter Möckli, Gerichtsschreiber am Bundesgericht der Schweiz, sowie Adrien Flesch, Mitarbeiter der Zentralen Behörde Frankreichs und Olivier de Blay de Gaïx, Richter am Großinstanzgericht Bordeaux, aus Frankreich.

Herr de Blay de Gaïx, der bereits um die Jahrtausendwende, als Deutschland hinsichtlich der Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens international in der Kritik stand, einer deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu diesem Thema angehört hatte, zeigte sich positiv überrascht und beeindruckt von dem fachlichen Niveau der Diskussionen und der Entwicklung, die in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren in diesem Bereich stattgefunden hat. Dazu haben nicht zuletzt die gesetzliche Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit auf 22 der über 600 Familiengerichte und ein regelmäßiges Tagungsangebot des Bundes zu Erfahrungsaustausch und Fortbildung der deutschen Richterschaft beigetragen. Besonders hervorgehoben wurde von den Teilnehmenden auch die Bedeutung des Networking“ durch die Kontakte mit ausländischen Richterinnen und Richtern.

Unter der Tagungsleitung der Richterin Martina Erb-Klünemann vom Amtsgericht Hamm wurden den Teilnehmenden hochkarätige Fachvorträge geboten. So berichtete u. a. Kay Klindt vom Bundespolizeipräsidium über die Möglichkeiten der Bundespolizei in Fällen internationaler Kindesentziehung. Prof. em. Dr. Dieter Martiny vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg gab einen rechtsvergleichenden Überblick zu Sorgerecht und elterlicher Verantwortung im Ausland und stellte die Commission on European Family Law vor. Anke Löbel (Rechtsanwältin und Mediatorin) und Sybille Kiesewetter (Dipl.-Psychologin und Mediatorin) erläuterten die Möglichkeiten des Vereins MiKK e.V. (Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten). Auch das Europäische Justizielle Netz in Zivil- und Handelssachen sowie der Internationale Sozialdienst (ISD) und die beim ISD neu geschaffene Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte (ZAnK) wurden vorgestellt. Abgerundet wurde das Programm durch einen Bericht der deutschen Zentralen Behörde nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen über ihre Tätigkeit, einen Überblicksvortrag über die Gesetze, Verordnungen und Übereinkommen im Bereich des internationalen Kindschaftsrechts und einen Workshop zu Musterverfügungen und -beschlüssen im Rahmen der gerichtlichen Fallbearbeitung.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit den Vorsitzenden Richtern am Oberlandesgericht Dr. Rainer Hüßtege (OLG München) und Joachim Lüblinghoff (OLG Hamm) und der Rechtsanwältin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens wurden rechtliche und praktische Fragen der Vollstreckung von Entscheidungen, die eine Kindesrückführung ins Ausland anordnen, erörtert.

Das Bundesamt für Justiz ist die Zentrale Behörde Deutschlands nach verschiedenen internationalen Übereinkommen sowie der sogenannten Brüssel-II a-Verordnung. Diese Behörde hilft im Streit zwischen zwei Eltern um ihr Kind über internationale Grenzen hinweg; zum Beispiel, wenn ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils in das Ausland umzieht und damit dessen Sorgerecht verletzt. Dann müssen die Gerichte entscheiden. Die deutschen Gerichte sind für diese Entscheidungen zuständig, wenn ein Kind aus dem Ausland nach Deutschland entführt wird.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Presse/Pressemitteilungen__Archiv/20120712.html

 

 

 


 

 

Wechsel an der Spitze des Bundesamts für Justiz

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in Bonn Gerhard Fieberg als Präsidenten des Bundesamts für Justiz verabschiedet und seine Amtszeit gewürdigt. Zugleich führte sie seinen Nachfolger Heinz-Josef Friehe in sein Amt ein.

31.01.2012

Die Bundesjustizministerin erinnerte in ihrer Rede daran, dass am Beginn der Präsidentschaft Fiebergs hohe Erwartungen gestanden hätten. Effizient, modern und konzentriert auf die Kernaufgaben sollte das Bundesamt unter seiner Führung arbeiten. „Wie fällt die Fünfjahresbilanz unter Ihrer Präsidentschaft nun aus? In einem Wort: ,vorzüglich’“, betonte die Ministern. Das Bundesamt für Justiz sei heute die zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz und gleichzeitig eine regelrechte Boom-Behörde.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wünschte Heinz-Josef Friehe alles Gute bei der Leitung der wichtigen Behörde. „Ich weiß das Amt bei Ihnen in guten Händen“, erklärte sie.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20120131_Wechsel_an_der_Spitze_des_Bundesamtes_fuer_Justiz.html?nn=1356288

 

 

 

Gerhard Fieberg (geb. 25.11.1946) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.2001 als Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Fieberg

 

 

 


 

 

Das Bundesamt für Justiz

Zum 1. Januar 2007 wurde als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz sowie als Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn errichtet. Die Gründung des BfJ zielt auf eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) und seines Geschäftsbereichs ab, auch um mehr Transparenz und Bürgernähe zu schaffen

Zu den Zuständigkeiten zählen unter anderem Gebiete des internationalen Rechtsverkehrs, des Registerwesens, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen.

Auf diese Weise soll dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Generalbundesanwalt die Konzentration auf ihre Kernaufgaben ermöglicht werden. Denn in der Vergangenheit zählten unter anderem das Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedene Sorgerechtsübereinkommen und das Haager Adoptionsübereinkommen zu den Aufgaben des Generalbundesanwalts. Solche Rechtsabkommen fallen nunmehr in den Kompetenzbereich des BfJ. Bei grenzüberschreitenden Straf-, Zivil- und Handelssachen ist das BfJ der zentrale Ansprechpartner und durch die Übernahme des Registerwesens wird die Zusammenarbeit bei der Vernetzung der Strafregister mit anderen europäischen Partnern erleichtert. Darüber hinaus unterstützt das BfJ das Bundministerium der Justiz bei Verkündungen und Bekanntmachungen sowie bei der Normendokumentation.

 

 

Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Das Bundesamt gliedert sich in sechs Abteilungen:

* Abteilung I: Verwaltung; Verkündung

* Abteilung II: Internationales Zivilrecht

* Abteilung III: Internationale Rechtshilfe; Forschung

* Abteilung IV: Zentrale Register

* Abteilung V: Informationstechnik

* Abteilung VI: Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Zwangsvollstreckung

 

 

 


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